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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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serm fest-zuversichtlichen Vertrauen zwar kein Zweifel walten wollen, auf das an erst allerhöchsterwehnten Ihro Käyserliche Majestät, und deroselben in denen Landen zu Bäyern verordnete hohe Administration, von uns beschehenes allerdevot- und unterthänigstes, auch unterdienstliches Ansuchen, mit Eröffnung der bißherigen zu nicht geringem Schaden und Verderb gesammter allhiesigen Einwohner, rings umher erlittenen, über ein halbes Jahr gedauerten Stadt- und Land-Sperr, allergnädigst, gnädigst und gnädig consoliret zu werden. Es ergehet aber auch an Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unsere insonders Großgünstige Hochgeehrte Herren, hiemit unsere gehorsame, und gantz gefliessenste Bitte, mit dero bekannten Vielvermögenheit sothane Relaxation diensamer Orten befördern, und folgsam hiesige Stadt, nach dem am 19. Augusti, vorigen Jahres, errichteten Reichs-Schluß, in den Stand setzen zu helffen, daß sie dem daraus entspriessenden Obligo das schuldige Genügen thun können möchte. Euer Excellenz, Hochwürden und Gnaden, auch unsern Großgünstigen Hochgeehrten Herren, indessen alles hohe Wohlseyn hertzinnigst anwünschend, verbleiben unter Göttlichen heilwehrtesten Macht-Schutzes Empfehlung, mit allem Respect und Hochachtung,

Eurer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unserer Großgünstigen Hochgeehrten Herren,

Datum den 23. Februarii, Anno 1714.

unterthänigst-Dienst-ergeben-willigste, Cämmerer und Rath der Stadt Regenspurg.

serm fest-zuversichtlichen Vertrauen zwar kein Zweifel walten wollen, auf das an erst allerhöchsterwehnten Ihro Käyserliche Majestät, und deroselben in denen Landen zu Bäyern verordnete hohe Administration, von uns beschehenes allerdevot- und unterthänigstes, auch unterdienstliches Ansuchen, mit Eröffnung der bißherigen zu nicht geringem Schaden und Verderb gesammter allhiesigen Einwohner, rings umher erlittenen, über ein halbes Jahr gedauerten Stadt- und Land-Sperr, allergnädigst, gnädigst und gnädig consoliret zu werden. Es ergehet aber auch an Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unsere insonders Großgünstige Hochgeehrte Herren, hiemit unsere gehorsame, und gantz gefliessenste Bitte, mit dero bekannten Vielvermögenheit sothane Relaxation diensamer Orten befördern, und folgsam hiesige Stadt, nach dem am 19. Augusti, vorigen Jahres, errichteten Reichs-Schluß, in den Stand setzen zu helffen, daß sie dem daraus entspriessenden Obligo das schuldige Genügen thun können möchte. Euer Excellenz, Hochwürden und Gnaden, auch unsern Großgünstigen Hochgeehrten Herren, indessen alles hohe Wohlseyn hertzinnigst anwünschend, verbleiben unter Göttlichen heilwehrtesten Macht-Schutzes Empfehlung, mit allem Respect und Hochachtung,

Eurer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unserer Großgünstigen Hochgeehrten Herren,

Datum den 23. Februarii, Anno 1714.

unterthänigst-Dienst-ergeben-willigste, Cämmerer und Rath der Stadt Regenspurg.

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                     unterdienstliches Ansuchen, mit Eröffnung der bißherigen zu nicht geringem
                     Schaden und Verderb gesammter allhiesigen Einwohner, rings umher erlittenen,
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                     und gnädig consoliret zu werden. Es ergehet aber auch an Euer Excellenz,
                     Hochwürden, Gnaden, und unsere insonders Großgünstige Hochgeehrte Herren, hiemit
                     unsere gehorsame, und gantz gefliessenste Bitte, mit dero bekannten
                     Vielvermögenheit sothane Relaxation diensamer Orten befördern, und folgsam
                     hiesige Stadt, nach dem am 19. Augusti, vorigen Jahres, errichteten
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[20/0056] serm fest-zuversichtlichen Vertrauen zwar kein Zweifel walten wollen, auf das an erst allerhöchsterwehnten Ihro Käyserliche Majestät, und deroselben in denen Landen zu Bäyern verordnete hohe Administration, von uns beschehenes allerdevot- und unterthänigstes, auch unterdienstliches Ansuchen, mit Eröffnung der bißherigen zu nicht geringem Schaden und Verderb gesammter allhiesigen Einwohner, rings umher erlittenen, über ein halbes Jahr gedauerten Stadt- und Land-Sperr, allergnädigst, gnädigst und gnädig consoliret zu werden. Es ergehet aber auch an Euer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unsere insonders Großgünstige Hochgeehrte Herren, hiemit unsere gehorsame, und gantz gefliessenste Bitte, mit dero bekannten Vielvermögenheit sothane Relaxation diensamer Orten befördern, und folgsam hiesige Stadt, nach dem am 19. Augusti, vorigen Jahres, errichteten Reichs-Schluß, in den Stand setzen zu helffen, daß sie dem daraus entspriessenden Obligo das schuldige Genügen thun können möchte. Euer Excellenz, Hochwürden und Gnaden, auch unsern Großgünstigen Hochgeehrten Herren, indessen alles hohe Wohlseyn hertzinnigst anwünschend, verbleiben unter Göttlichen heilwehrtesten Macht-Schutzes Empfehlung, mit allem Respect und Hochachtung, Eurer Excellenz, Hochwürden, Gnaden, und unserer Großgünstigen Hochgeehrten Herren, Datum den 23. Februarii, Anno 1714. unterthänigst-Dienst-ergeben-willigste, Cämmerer und Rath der Stadt Regenspurg.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/56>, abgerufen am 30.04.2024.