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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Copia hiebey gefügten Schreiben mit mehrerm zu vernehmen geruhen werden. Wenn aber alle solche unsere Offerten bey der Stadt nicht das geringste verfangen, und wir indessen die gantz sichere Nachricht erhalten, daß zwischen ihr und des Churfürsten zu Braunschweig Durchläuchtigkeit heimliche Tractaten gepflogen, und das Absehen dahin gerichtet würde, daß der Churfürst sie in seine besondere Protection nehmen, sie mit seinen Trouppen belegen, und uns dadurch in der Ausübung unserer in derselben wohl erlangten Jurium allerhand Hinderung gemachet werden solte, der Hannoverische Hof auch auf unsere an des Churfürsten Durchläuchtigkeit durch ein absonderliches ebenfalls in Copia hiebey gehendes Schreiben, dieser wegen, gethane glimpfliche und wohlgemeynte Remonstrationes nicht die geringste Reflexion genommen, uns in gantzen 3. Monaten nicht einmahl einer Antwort darauf gewürdiget, vielmehr aber in der mit der Stadt wider uns angefangenen Handlung immer fortgefahren, dieselbe zum Schluß gebracht, auch zu Vollstreckung dessen, was dabey etwa versprochen seyn mag, bereits allerhand Anstalt gemacht, und einige Mannschafft in der Nachbarschafft, zu einem gewissen Dessein sich parat zu halten, würcklich beordert; So werden Eure Käyserliche Majestät, nach dero Welt-bekandten gerechtsamen Gemüthe, ohne Zweifel selbst dafür halten, daß es uns hierdurch so nahe geleget, und die Sache so weit poussiret worden, daß wir es damit unmöglich noch weiter kommen, noch geschehen lassen können, daß das Haus Hannover über die Stadt Nordhausen, in welcher wir so grosse und

Copia hiebey gefügten Schreiben mit mehrerm zu vernehmen geruhen werden. Wenn aber alle solche unsere Offerten bey der Stadt nicht das geringste verfangen, und wir indessen die gantz sichere Nachricht erhalten, daß zwischen ihr und des Churfürsten zu Braunschweig Durchläuchtigkeit heimliche Tractaten gepflogen, und das Absehen dahin gerichtet würde, daß der Churfürst sie in seine besondere Protection nehmen, sie mit seinen Trouppen belegen, und uns dadurch in der Ausübung unserer in derselben wohl erlangten Jurium allerhand Hinderung gemachet werden solte, der Hannoverische Hof auch auf unsere an des Churfürsten Durchläuchtigkeit durch ein absonderliches ebenfalls in Copia hiebey gehendes Schreiben, dieser wegen, gethane glimpfliche und wohlgemeynte Remonstrationes nicht die geringste Reflexion genommen, uns in gantzen 3. Monaten nicht einmahl einer Antwort darauf gewürdiget, vielmehr aber in der mit der Stadt wider uns angefangenen Handlung immer fortgefahren, dieselbe zum Schluß gebracht, auch zu Vollstreckung dessen, was dabey etwa versprochen seyn mag, bereits allerhand Anstalt gemacht, und einige Mannschafft in der Nachbarschafft, zu einem gewissen Dessein sich parat zu halten, würcklich beordert; So werden Eure Käyserliche Majestät, nach dero Welt-bekandten gerechtsamen Gemüthe, ohne Zweifel selbst dafür halten, daß es uns hierdurch so nahe geleget, und die Sache so weit poussiret worden, daß wir es damit unmöglich noch weiter kommen, noch geschehen lassen können, daß das Haus Hannover über die Stadt Nordhausen, in welcher wir so grosse und

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[601/0637] Copia hiebey gefügten Schreiben mit mehrerm zu vernehmen geruhen werden. Wenn aber alle solche unsere Offerten bey der Stadt nicht das geringste verfangen, und wir indessen die gantz sichere Nachricht erhalten, daß zwischen ihr und des Churfürsten zu Braunschweig Durchläuchtigkeit heimliche Tractaten gepflogen, und das Absehen dahin gerichtet würde, daß der Churfürst sie in seine besondere Protection nehmen, sie mit seinen Trouppen belegen, und uns dadurch in der Ausübung unserer in derselben wohl erlangten Jurium allerhand Hinderung gemachet werden solte, der Hannoverische Hof auch auf unsere an des Churfürsten Durchläuchtigkeit durch ein absonderliches ebenfalls in Copia hiebey gehendes Schreiben, dieser wegen, gethane glimpfliche und wohlgemeynte Remonstrationes nicht die geringste Reflexion genommen, uns in gantzen 3. Monaten nicht einmahl einer Antwort darauf gewürdiget, vielmehr aber in der mit der Stadt wider uns angefangenen Handlung immer fortgefahren, dieselbe zum Schluß gebracht, auch zu Vollstreckung dessen, was dabey etwa versprochen seyn mag, bereits allerhand Anstalt gemacht, und einige Mannschafft in der Nachbarschafft, zu einem gewissen Dessein sich parat zu halten, würcklich beordert; So werden Eure Käyserliche Majestät, nach dero Welt-bekandten gerechtsamen Gemüthe, ohne Zweifel selbst dafür halten, daß es uns hierdurch so nahe geleget, und die Sache so weit poussiret worden, daß wir es damit unmöglich noch weiter kommen, noch geschehen lassen können, daß das Haus Hannover über die Stadt Nordhausen, in welcher wir so grosse und

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 601. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/637>, abgerufen am 16.06.2024.