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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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tes und dasiger Kirchen, Hoch-Stiffts und gemeinen Vaterlandes Besten, auf unsere Person derigirt- und ausgeschlagene Wahl ohnweigerlich annehmen möchten. Wir aber Anfangs bey gegenwärtigen trüben und gefährlichen Conjuncturen eine grössere Bürde zu übernehmen nicht geringe Bedencken getragen; So haben wir iedoch endlichen dem heiligen Willen des Allerhöchsten uns nicht widersetzen wollen, und sind darum bewogen, der Eligenten an uns gebrachtem fleißigen Nachsuchen statt zu geben, und die auf uns ausgefallene canonische Wahl, als eine vor der allwaltenden Göttlichen Providenz ohngezweifelt hergeflossene Schickung unter ausdrücklichen Vorbehalt Seiner Päbstlichen Heiligkeit verhoffentlich erfolgender Bestätigung, GOtt zu Ehren und dem werthen Vaterlande zu Dienst willig anzunehmen, zumahlen nicht zweifelnd, es werde dieses alles Euer Liebden nach dero gegen uns iederzeit verspürten sonderbaren Propension, um so mehr zum Wohlgefallen gereichen, als wir dadurch hoffentlich die Gelegenheit erlangen werden, Euer Liebden unsere deroselben immerhin zutragende Dienst-Begierde im Wercke mehrers bezeigen zu können; Gestalten ihro wir denn zu Erweisung aller ablänglicher Dienst-Gefällichkeiten stets bereit und gefliessen verbleiben. Geben in unser Stadt Münster, den 24. Septembr. 1703.

Friedrich Christian, von GOttes Gnaden Bischoff zu Münster, Burggraf zu Stromberg, des heiligen Römischen Reichs Fürst und Herr zu Borckeloh etc.

Euer Liebden

Dienst-williger treuer Freund,

Friedrich Christian.

tes und dasiger Kirchen, Hoch-Stiffts und gemeinen Vaterlandes Besten, auf unsere Person derigirt- und ausgeschlagene Wahl ohnweigerlich annehmen möchten. Wir aber Anfangs bey gegenwärtigen trüben und gefährlichen Conjuncturen eine grössere Bürde zu übernehmen nicht geringe Bedencken getragen; So haben wir iedoch endlichen dem heiligen Willen des Allerhöchsten uns nicht widersetzen wollen, und sind darum bewogen, der Eligenten an uns gebrachtem fleißigen Nachsuchen statt zu geben, und die auf uns ausgefallene canonische Wahl, als eine vor der allwaltenden Göttlichen Providenz ohngezweifelt hergeflossene Schickung unter ausdrücklichen Vorbehalt Seiner Päbstlichen Heiligkeit verhoffentlich erfolgender Bestätigung, GOtt zu Ehren und dem werthen Vaterlande zu Dienst willig anzunehmen, zumahlen nicht zweifelnd, es werde dieses alles Euer Liebden nach dero gegen uns iederzeit verspürten sonderbaren Propension, um so mehr zum Wohlgefallen gereichen, als wir dadurch hoffentlich die Gelegenheit erlangen werden, Euer Liebden unsere deroselben immerhin zutragende Dienst-Begierde im Wercke mehrers bezeigen zu können; Gestalten ihro wir denn zu Erweisung aller ablänglicher Dienst-Gefällichkeiten stets bereit und gefliessen verbleiben. Geben in unser Stadt Münster, den 24. Septembr. 1703.

Friedrich Christian, von GOttes Gnaden Bischoff zu Münster, Burggraf zu Stromberg, des heiligen Römischen Reichs Fürst und Herr zu Borckeloh etc.

Euer Liebden

Dienst-williger treuer Freund,

Friedrich Christian.

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                     ohnweigerlich annehmen möchten. Wir aber Anfangs bey gegenwärtigen trüben und
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                     Bedencken getragen; So haben wir iedoch endlichen dem heiligen Willen des
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                     werde dieses alles Euer Liebden nach dero gegen uns iederzeit verspürten
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                     hoffentlich die Gelegenheit erlangen werden, Euer Liebden unsere deroselben
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                     stets bereit und gefliessen verbleiben. Geben in unser Stadt Münster, den 24.
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[608/0644] tes und dasiger Kirchen, Hoch-Stiffts und gemeinen Vaterlandes Besten, auf unsere Person derigirt- und ausgeschlagene Wahl ohnweigerlich annehmen möchten. Wir aber Anfangs bey gegenwärtigen trüben und gefährlichen Conjuncturen eine grössere Bürde zu übernehmen nicht geringe Bedencken getragen; So haben wir iedoch endlichen dem heiligen Willen des Allerhöchsten uns nicht widersetzen wollen, und sind darum bewogen, der Eligenten an uns gebrachtem fleißigen Nachsuchen statt zu geben, und die auf uns ausgefallene canonische Wahl, als eine vor der allwaltenden Göttlichen Providenz ohngezweifelt hergeflossene Schickung unter ausdrücklichen Vorbehalt Seiner Päbstlichen Heiligkeit verhoffentlich erfolgender Bestätigung, GOtt zu Ehren und dem werthen Vaterlande zu Dienst willig anzunehmen, zumahlen nicht zweifelnd, es werde dieses alles Euer Liebden nach dero gegen uns iederzeit verspürten sonderbaren Propension, um so mehr zum Wohlgefallen gereichen, als wir dadurch hoffentlich die Gelegenheit erlangen werden, Euer Liebden unsere deroselben immerhin zutragende Dienst-Begierde im Wercke mehrers bezeigen zu können; Gestalten ihro wir denn zu Erweisung aller ablänglicher Dienst-Gefällichkeiten stets bereit und gefliessen verbleiben. Geben in unser Stadt Münster, den 24. Septembr. 1703. Friedrich Christian, von GOttes Gnaden Bischoff zu Münster, Burggraf zu Stromberg, des heiligen Römischen Reichs Fürst und Herr zu Borckeloh etc. Euer Liebden Dienst-williger treuer Freund, Friedrich Christian.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 608. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/644>, abgerufen am 27.04.2024.