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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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daß es dem allerhöchsten GOtt, nach seinem unerforschlichen Rathschluß, gefallen, die weyland Durchläuchtige Fürstin, Frau Charlotta Sophia, Königin in Preussen, Marggräfin und Churfürstin zu Brandenburg, souveraine Princeßin von Oranien, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berge, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, auch in Schlesien, zu Crossen Hertzogin, Burggräfin zu Nürnberg, Fürstin zu Halberstadt, Minden und Camin, Gräfin zu Hohenzollern, Rupin, der Marck, Ravensberg, Hohnstein, Lingen, Möers, Bühren und Lehrdam, Marquisin zu der Vehre und Vlißingen, Frauen zu Ravenstein, Lauenburg und Bütau, auch Arlay und Breda, gebohrne Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg, den ersten dieses Monats Februarii morgens um 4. Uhr zu Hannover, wohin sie sich vor drey Wochen begeben, nach ausgestandener Brust-Kranckheit und darzu gestossenem Fieber, uns von der Seiten zu nehmen, und durch einen sanfften und seligen Tod aus dieser Zeitlichkeit abzufodern; Ob wir nun zwar wegen dieses von der Hand des allmächtigen GOttes herrührenden Verlustes, uns dessen heiligsten Willen zu untergeben, so willigst als schuldigst erkennen; So kan iedoch das Andencken Ihro Majestät bey uns nichts anders, als einen durch das Hertze dringenden Schmertzen hinterlassen; Und wie wir zu Euer Durchläuchtigkeit das freund-vetterliche Vertrauen haben, daß sie an dieser uns zugestossenen Affliction und Betrübniß Theil nehmen werden; Also haben wir auch deroselben hiedurch davon Nachricht zu ertheilen, nicht ermangeln wollen, den grossen GOtt bittende, daß er Euer Durchläuchtigkeit für allen

daß es dem allerhöchsten GOtt, nach seinem unerforschlichen Rathschluß, gefallen, die weyland Durchläuchtige Fürstin, Frau Charlotta Sophia, Königin in Preussen, Marggräfin und Churfürstin zu Brandenburg, souveraine Princeßin von Oranien, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berge, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, auch in Schlesien, zu Crossen Hertzogin, Burggräfin zu Nürnberg, Fürstin zu Halberstadt, Minden und Camin, Gräfin zu Hohenzollern, Rupin, der Marck, Ravensberg, Hohnstein, Lingen, Möers, Bühren und Lehrdam, Marquisin zu der Vehre und Vlißingen, Frauen zu Ravenstein, Lauenburg und Bütau, auch Arlay und Breda, gebohrne Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg, den ersten dieses Monats Februarii morgens um 4. Uhr zu Hannover, wohin sie sich vor drey Wochen begeben, nach ausgestandener Brust-Kranckheit und darzu gestossenem Fieber, uns von der Seiten zu nehmen, und durch einen sanfften und seligen Tod aus dieser Zeitlichkeit abzufodern; Ob wir nun zwar wegen dieses von der Hand des allmächtigen GOttes herrührenden Verlustes, uns dessen heiligsten Willen zu untergeben, so willigst als schuldigst erkennen; So kan iedoch das Andencken Ihro Majestät bey uns nichts anders, als einen durch das Hertze dringenden Schmertzen hinterlassen; Und wie wir zu Euer Durchläuchtigkeit das freund-vetterliche Vertrauen haben, daß sie an dieser uns zugestossenen Affliction und Betrübniß Theil nehmen werden; Also haben wir auch deroselben hiedurch davon Nachricht zu ertheilen, nicht ermangeln wollen, den grossen GOtt bittende, daß er Euer Durchläuchtigkeit für allen

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[613/0649] daß es dem allerhöchsten GOtt, nach seinem unerforschlichen Rathschluß, gefallen, die weyland Durchläuchtige Fürstin, Frau Charlotta Sophia, Königin in Preussen, Marggräfin und Churfürstin zu Brandenburg, souveraine Princeßin von Oranien, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berge, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, auch in Schlesien, zu Crossen Hertzogin, Burggräfin zu Nürnberg, Fürstin zu Halberstadt, Minden und Camin, Gräfin zu Hohenzollern, Rupin, der Marck, Ravensberg, Hohnstein, Lingen, Möers, Bühren und Lehrdam, Marquisin zu der Vehre und Vlißingen, Frauen zu Ravenstein, Lauenburg und Bütau, auch Arlay und Breda, gebohrne Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg, den ersten dieses Monats Februarii morgens um 4. Uhr zu Hannover, wohin sie sich vor drey Wochen begeben, nach ausgestandener Brust-Kranckheit und darzu gestossenem Fieber, uns von der Seiten zu nehmen, und durch einen sanfften und seligen Tod aus dieser Zeitlichkeit abzufodern; Ob wir nun zwar wegen dieses von der Hand des allmächtigen GOttes herrührenden Verlustes, uns dessen heiligsten Willen zu untergeben, so willigst als schuldigst erkennen; So kan iedoch das Andencken Ihro Majestät bey uns nichts anders, als einen durch das Hertze dringenden Schmertzen hinterlassen; Und wie wir zu Euer Durchläuchtigkeit das freund-vetterliche Vertrauen haben, daß sie an dieser uns zugestossenen Affliction und Betrübniß Theil nehmen werden; Also haben wir auch deroselben hiedurch davon Nachricht zu ertheilen, nicht ermangeln wollen, den grossen GOtt bittende, daß er Euer Durchläuchtigkeit für allen

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 613. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/649>, abgerufen am 29.04.2024.