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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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WIr mögen der nahen Anverwandtschafft halber, und aus sonderbarem zu Euer Liebden gesetzten Vertrauen, nicht umhin, deroselben hiermit freund-vetterlich kund zu machen, was Gestalt wir heute aus Londen die Nachricht per Expressum erhalten, daß der Königin von Groß-Britannien Majestät den 12. dieses das Zeitliche gesegnet, und wir gleich selbigen Tages zum Könige von Groß-Britannien mit gewöhnlichen Solennitäten öffentlich proclamiret worden, welchem nach es darauf stehet, daß wir mit einer zu unserer Abholung aus Engelland erwartenden Esquadre, zu würcklicher Betretung des uns angestammeten Groß-Britannischen Throns, uns fördersamst dahin begeben werden. Wir zweifeln keines Weges, Euer Liebden werden sich mit uns darüber erfreuen, und uns dasjenige gerne gönnen, was die Göttliche Providenz uns und unserm Hause auf solche Weise zugewandt. Wir versichern Eure Liebden, daß wir die Ehre dero Freundschafft iederzeit hoch halten, und über unsers Gesammt-Hauses Interessen mit Euer Liebden in freund-vetterlichem Vertrauen ferner zu communiciren nicht unterlassen werden, und wir verbleiben Euer Liebden zu freundvetterlichen Gefällichkeiten stets willigst und geflissen. Hannover, den 17. Augusti, Anno 1714.

Euer Liebden

Freundwilliger Vetter,

Georg Ludwig. R.

WIr mögen der nahen Anverwandtschafft halber, und aus sonderbarem zu Euer Liebden gesetzten Vertrauen, nicht umhin, deroselben hiermit freund-vetterlich kund zu machen, was Gestalt wir heute aus Londen die Nachricht per Expressum erhalten, daß der Königin von Groß-Britannien Majestät den 12. dieses das Zeitliche gesegnet, und wir gleich selbigen Tages zum Könige von Groß-Britannien mit gewöhnlichen Solennitäten öffentlich proclamiret worden, welchem nach es darauf stehet, daß wir mit einer zu unserer Abholung aus Engelland erwartenden Esquadre, zu würcklicher Betretung des uns angestammeten Groß-Britannischen Throns, uns fördersamst dahin begeben werden. Wir zweifeln keines Weges, Euer Liebden werden sich mit uns darüber erfreuen, und uns dasjenige gerne gönnen, was die Göttliche Providenz uns und unserm Hause auf solche Weise zugewandt. Wir versichern Eure Liebden, daß wir die Ehre dero Freundschafft iederzeit hoch halten, und über unsers Gesammt-Hauses Interessen mit Euer Liebden in freund-vetterlichem Vertrauen ferner zu communiciren nicht unterlassen werden, und wir verbleiben Euer Liebden zu freundvetterlichen Gefällichkeiten stets willigst und geflissen. Hannover, den 17. Augusti, Anno 1714.

Euer Liebden

Freundwilliger Vetter,

Georg Ludwig. R.

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                     daß der Königin von Groß-Britannien Majestät den 12. dieses das Zeitliche
                     gesegnet, und wir gleich selbigen Tages zum Könige von Groß-Britannien mit
                     gewöhnlichen Solennitäten öffentlich proclamiret worden, welchem nach es darauf
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                     Throns, uns fördersamst dahin begeben werden. Wir zweifeln keines Weges, Euer
                     Liebden werden sich mit uns darüber erfreuen, und uns dasjenige gerne gönnen,
                     was die Göttliche Providenz uns und unserm Hause auf solche Weise zugewandt. Wir
                     versichern Eure Liebden, daß wir die Ehre dero Freundschafft iederzeit hoch
                     halten, und über unsers Gesammt-Hauses Interessen mit Euer Liebden in
                     freund-vetterlichem Vertrauen ferner zu communiciren nicht unterlassen werden,
                     und wir verbleiben Euer Liebden zu freundvetterlichen Gefällichkeiten stets
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[645/0681] WIr mögen der nahen Anverwandtschafft halber, und aus sonderbarem zu Euer Liebden gesetzten Vertrauen, nicht umhin, deroselben hiermit freund-vetterlich kund zu machen, was Gestalt wir heute aus Londen die Nachricht per Expressum erhalten, daß der Königin von Groß-Britannien Majestät den 12. dieses das Zeitliche gesegnet, und wir gleich selbigen Tages zum Könige von Groß-Britannien mit gewöhnlichen Solennitäten öffentlich proclamiret worden, welchem nach es darauf stehet, daß wir mit einer zu unserer Abholung aus Engelland erwartenden Esquadre, zu würcklicher Betretung des uns angestammeten Groß-Britannischen Throns, uns fördersamst dahin begeben werden. Wir zweifeln keines Weges, Euer Liebden werden sich mit uns darüber erfreuen, und uns dasjenige gerne gönnen, was die Göttliche Providenz uns und unserm Hause auf solche Weise zugewandt. Wir versichern Eure Liebden, daß wir die Ehre dero Freundschafft iederzeit hoch halten, und über unsers Gesammt-Hauses Interessen mit Euer Liebden in freund-vetterlichem Vertrauen ferner zu communiciren nicht unterlassen werden, und wir verbleiben Euer Liebden zu freundvetterlichen Gefällichkeiten stets willigst und geflissen. Hannover, den 17. Augusti, Anno 1714. Euer Liebden Freundwilliger Vetter, Georg Ludwig. R.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 645. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/681>, abgerufen am 27.04.2024.