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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß dieses höchste Reichs-Gerichte von allen Kriegs-Beschwerden möge befreyet bleiben. III. 170 will den dritten Praesidenten nicht annehmen. III. 182. 226 erhält deßwegen scharffen Befehl vom Käyser, Graf Maximilianen zu Hohenzollern zum dritten Praesidenten aufzunehmen, und förderlichst zu installiren. III. 224. 550 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß bey denen bevorstehenden Friedens-Tractaten eine beständige Neutralität vor denjenigen Ort, wo dieses höchste Reichs-Gerichte sich befindet, in vim Pacti publici von allerseits Paciscirenden aufgerichtet werden möchte. III. 750. 991 recommandiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg die beharrliche Securität dieses höchsten Reichs-Gerichts. III. 754. 993. 1068. 1103 beschweret sich bey dem Käyser über des Magistrats zu Speyer unverantwortliche Eingriffe in die Cammer-Gerichts-Jurisdiction. VIII. 116 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über den Magistrat zu Speyer, daß selbiger das wider eines Assessoris Diener, in Puncto Furti, gesprochene Urtheil nicht exequiren wolle. III 953 eröffnet dem Käyser seine Gedancken über die vorhabende Translation. III. 1171. sqq. ersuchet den Käyser Leopoldum, der Stadt Speyer aufs neue die in vorigen Kriegs-Jahren erlangte Neutralität zu gestatten. III. 1099 zu dessen Verlegung kommen die drey Reichs-Städte, Wetzlar, Friedberg und Schweinfurth, in Vorschlag. II. 59 ist mit keiner von denen drey vorgeschlagenen Städten zufrieden. IV. 62. 69. sqq. hält Franckfurt und Hanau vor die beqvemsten Oerter. IV. 71 nimmt aus Furcht vor denen Frantzosen seine Retirade nach Franckfurt an Mäyn. IV. 757 Assessores desselben ersuchen die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, ihnen zu Erstattung derer wegen Translation
ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß dieses höchste Reichs-Gerichte von allen Kriegs-Beschwerden möge befreyet bleiben. III. 170 will den dritten Praesidenten nicht annehmen. III. 182. 226 erhält deßwegen scharffen Befehl vom Käyser, Graf Maximilianen zu Hohenzollern zum dritten Praesidenten aufzunehmen, und förderlichst zu installiren. III. 224. 550 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß bey denen bevorstehenden Friedens-Tractaten eine beständige Neutralität vor denjenigen Ort, wo dieses höchste Reichs-Gerichte sich befindet, in vim Pacti publici von allerseits Paciscirenden aufgerichtet werden möchte. III. 750. 991 recommandiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg die beharrliche Securität dieses höchsten Reichs-Gerichts. III. 754. 993. 1068. 1103 beschweret sich bey dem Käyser über des Magistrats zu Speyer unverantwortliche Eingriffe in die Cammer-Gerichts-Jurisdiction. VIII. 116 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über den Magistrat zu Speyer, daß selbiger das wider eines Assessoris Diener, in Puncto Furti, gesprochene Urtheil nicht exequiren wolle. III 953 eröffnet dem Käyser seine Gedancken über die vorhabende Translation. III. 1171. sqq. ersuchet den Käyser Leopoldum, der Stadt Speyer aufs neue die in vorigen Kriegs-Jahren erlangte Neutralität zu gestatten. III. 1099 zu dessen Verlegung kommen die drey Reichs-Städte, Wetzlar, Friedberg und Schweinfurth, in Vorschlag. II. 59 ist mit keiner von denen drey vorgeschlagenen Städten zufrieden. IV. 62. 69. sqq. hält Franckfurt und Hanau vor die beqvemsten Oerter. IV. 71 nimmt aus Furcht vor denen Frantzosen seine Retirade nach Franckfurt an Mäyn. IV. 757 Assessores desselben ersuchen die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, ihnen zu Erstattung derer wegen Translation
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                     installiren. III. 224. 550 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß bey denen
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                     der Reichs-Versammlung zu Regenspurg die beharrliche Securität dieses höchsten
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                     des Magistrats zu Speyer unverantwortliche Eingriffe in die
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                     über den Magistrat zu Speyer, daß selbiger das wider eines Assessoris Diener, in
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                     erlangte Neutralität zu gestatten. III. 1099 zu dessen Verlegung kommen die drey
                     Reichs-Städte, Wetzlar, Friedberg und Schweinfurth, in Vorschlag. II. 59 ist mit
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                     Franckfurt und Hanau vor die beqvemsten Oerter. IV. 71 nimmt aus Furcht vor
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[0731] ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß dieses höchste Reichs-Gerichte von allen Kriegs-Beschwerden möge befreyet bleiben. III. 170 will den dritten Praesidenten nicht annehmen. III. 182. 226 erhält deßwegen scharffen Befehl vom Käyser, Graf Maximilianen zu Hohenzollern zum dritten Praesidenten aufzunehmen, und förderlichst zu installiren. III. 224. 550 ersuchet den Käyser Leopoldum, daß bey denen bevorstehenden Friedens-Tractaten eine beständige Neutralität vor denjenigen Ort, wo dieses höchste Reichs-Gerichte sich befindet, in vim Pacti publici von allerseits Paciscirenden aufgerichtet werden möchte. III. 750. 991 recommandiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg die beharrliche Securität dieses höchsten Reichs-Gerichts. III. 754. 993. 1068. 1103 beschweret sich bey dem Käyser über des Magistrats zu Speyer unverantwortliche Eingriffe in die Cammer-Gerichts-Jurisdiction. VIII. 116 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über den Magistrat zu Speyer, daß selbiger das wider eines Assessoris Diener, in Puncto Furti, gesprochene Urtheil nicht exequiren wolle. III 953 eröffnet dem Käyser seine Gedancken über die vorhabende Translation. III. 1171. sqq. ersuchet den Käyser Leopoldum, der Stadt Speyer aufs neue die in vorigen Kriegs-Jahren erlangte Neutralität zu gestatten. III. 1099 zu dessen Verlegung kommen die drey Reichs-Städte, Wetzlar, Friedberg und Schweinfurth, in Vorschlag. II. 59 ist mit keiner von denen drey vorgeschlagenen Städten zufrieden. IV. 62. 69. sqq. hält Franckfurt und Hanau vor die beqvemsten Oerter. IV. 71 nimmt aus Furcht vor denen Frantzosen seine Retirade nach Franckfurt an Mäyn. IV. 757 Assessores desselben ersuchen die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, ihnen zu Erstattung derer wegen Translation

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/731>, abgerufen am 05.05.2024.