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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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WElcher Gestalt dem Allerhöchsten, nach seinem unerforschlichen Rath und Willen, gefallen, Euer Liebden Herrn Vatern, den weyland Durchläuchtigen Fürsten, Herrn Anthon Ulrich, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, unsers freundlich lieben Vettern Liebden, aus dieser Zergänglichkeit zu sich abzufodern, und daß dieselbe darauf die ihro hierdurch anerfallene Lands-Regierung bereits angetreten, auch uns dabey um Continuation der mit dero Herrn Vetters Liebden vorhin gepflogener vertraulicher Freundschafft und guten Vernehmens, freund-vetterlich ersuchen wollen, das hat uns dero werthes Schreiben vom 28. Martii, jüngsthin mit mehrerem zu vernehmen gegeben. Allermassen wir nun leichtlich erachten können, wie schmertzhafft dieser unverhoffte Trauer-Fall Euer Liebden zu Gemüth dringen müsse, also tragen wir auch darob mit deroselben, nechst geziemender Dancksagung vor die freund-vetterliche Notification und mitangefügte Contestation, ein hertzliches Mitleiden, inniglich wünschende, daß der grundgütige GOtt Euer Liebden, samt dero Fürstlichem Haus, ins künfftige nicht nur vor allen traurigen Zufällen noch lange Jahre mildiglichst bewahren, sondern auch ihro eine glückliche, mit beständigem Fried und allem vergnüglichen Wohlstand gesegnete Lands-Regierung väterlich verleihen wolle. Benebens können Euere Liebden versichert seyn, daß wir diejenige Freundschafft und gutes Vernehmen, so wir mit obwohlgedachten dero Herrn Vaters Liebden vertraulich zu pflegen die Ehre gehabt, mit deroselben ferners zu unterhalten uns iederzeit befleissen werden, als die wir Euer Lieb-

WElcher Gestalt dem Allerhöchsten, nach seinem unerforschlichen Rath und Willen, gefallen, Euer Liebden Herrn Vatern, den weyland Durchläuchtigen Fürsten, Herrn Anthon Ulrich, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, unsers freundlich lieben Vettern Liebden, aus dieser Zergänglichkeit zu sich abzufodern, und daß dieselbe darauf die ihro hierdurch anerfallene Lands-Regierung bereits angetreten, auch uns dabey um Continuation der mit dero Herrn Vetters Liebden vorhin gepflogener vertraulicher Freundschafft und guten Vernehmens, freund-vetterlich ersuchen wollen, das hat uns dero werthes Schreiben vom 28. Martii, jüngsthin mit mehrerem zu vernehmen gegeben. Allermassen wir nun leichtlich erachten können, wie schmertzhafft dieser unverhoffte Trauer-Fall Euer Liebden zu Gemüth dringen müsse, also tragen wir auch darob mit deroselben, nechst geziemender Dancksagung vor die freund-vetterliche Notification und mitangefügte Contestation, ein hertzliches Mitleiden, inniglich wünschende, daß der grundgütige GOtt Euer Liebden, samt dero Fürstlichem Haus, ins künfftige nicht nur vor allen traurigen Zufällen noch lange Jahre mildiglichst bewahren, sondern auch ihro eine glückliche, mit beständigem Fried und allem vergnüglichen Wohlstand gesegnete Lands-Regierung väterlich verleihen wolle. Benebens können Euere Liebden versichert seyn, daß wir diejenige Freundschafft und gutes Vernehmen, so wir mit obwohlgedachten dero Herrn Vaters Liebden vertraulich zu pflegen die Ehre gehabt, mit deroselben ferners zu unterhalten uns iederzeit befleissen werden, als die wir Euer Lieb-

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[42/0078] WElcher Gestalt dem Allerhöchsten, nach seinem unerforschlichen Rath und Willen, gefallen, Euer Liebden Herrn Vatern, den weyland Durchläuchtigen Fürsten, Herrn Anthon Ulrich, Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, unsers freundlich lieben Vettern Liebden, aus dieser Zergänglichkeit zu sich abzufodern, und daß dieselbe darauf die ihro hierdurch anerfallene Lands-Regierung bereits angetreten, auch uns dabey um Continuation der mit dero Herrn Vetters Liebden vorhin gepflogener vertraulicher Freundschafft und guten Vernehmens, freund-vetterlich ersuchen wollen, das hat uns dero werthes Schreiben vom 28. Martii, jüngsthin mit mehrerem zu vernehmen gegeben. Allermassen wir nun leichtlich erachten können, wie schmertzhafft dieser unverhoffte Trauer-Fall Euer Liebden zu Gemüth dringen müsse, also tragen wir auch darob mit deroselben, nechst geziemender Dancksagung vor die freund-vetterliche Notification und mitangefügte Contestation, ein hertzliches Mitleiden, inniglich wünschende, daß der grundgütige GOtt Euer Liebden, samt dero Fürstlichem Haus, ins künfftige nicht nur vor allen traurigen Zufällen noch lange Jahre mildiglichst bewahren, sondern auch ihro eine glückliche, mit beständigem Fried und allem vergnüglichen Wohlstand gesegnete Lands-Regierung väterlich verleihen wolle. Benebens können Euere Liebden versichert seyn, daß wir diejenige Freundschafft und gutes Vernehmen, so wir mit obwohlgedachten dero Herrn Vaters Liebden vertraulich zu pflegen die Ehre gehabt, mit deroselben ferners zu unterhalten uns iederzeit befleissen werden, als die wir Euer Lieb-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/78>, abgerufen am 04.05.2024.