Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
und Gesandte, Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedel-Gestrenge, Vest- und Hochgelehrte, Hoch- und Vielgeehrte Herren,

EIner Hochlöblichen Reichs-Versammlung geben wir hiemit zu vernehmen, und ist solches ab der copeylichen Anlage in mehrerm beliebig zu ersehen, was in Conformität des unterm 24. Martii nuperi ergangenen allergnädigsten Commissions-Decreti des Käyserlichen Herrn Gesandten, Grafen von Fürstenberg Excellenz, unterm 14. nechsthin, an uns haben gelangen lassen. Nachdeme wir nun hierauf uns unumgänglich bemüßigt gefunden, die Vorstellung zu thun, in was vor einem deplorablen Zustand Fürsten und Stände des Ober-Rheinischen Cräysses, absonderlich in verwichener Campagne, durch die beständig fortgewährte Marchen, Remarchen, Campements, Cantonnirungen, Einqvartirungen, Fourage-Lieferung, und zu Schanden-Führ- und Crepirung des Zug-Viehes, samt andern dergleichen unzehlbaren Drancksalen, welche sie über Millionen Geld gekostet, und allen Falls ihre beyzutragen habende Quotam um ein gar grosses und merckliches überstiegen, wie durch die liquid unverwerffliche Rechnungen gezeiget werden kan, auch annebenst guten Theils aus der Reichs-Operations-Cassa ihrer Art und Eigenschafft nach zu bonificiren, oder selbiges auszurechnen, seynd gesetzt worden; Worzu noch kommet, daß nicht allein die Einwilligung der letztern 5. Millionen auf die Operation der heurigen Campagne, welche aber wegen des errichteten Friedens nebst aller feindlichen Gefahr nunmehr völlig

und Gesandte, Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedel-Gestrenge, Vest- und Hochgelehrte, Hoch- und Vielgeehrte Herren,

EIner Hochlöblichen Reichs-Versammlung geben wir hiemit zu vernehmen, und ist solches ab der copeylichen Anlage in mehrerm beliebig zu ersehen, was in Conformität des unterm 24. Martii nuperi ergangenen allergnädigsten Commissions-Decreti des Käyserlichen Herrn Gesandten, Grafen von Fürstenberg Excellenz, unterm 14. nechsthin, an uns haben gelangen lassen. Nachdeme wir nun hierauf uns unumgänglich bemüßigt gefunden, die Vorstellung zu thun, in was vor einem deplorablen Zustand Fürsten und Stände des Ober-Rheinischen Cräysses, absonderlich in verwichener Campagne, durch die beständig fortgewährte Marchen, Remarchen, Campements, Cantonnirungen, Einqvartirungen, Fourage-Lieferung, und zu Schanden-Führ- und Crepirung des Zug-Viehes, samt andern dergleichen unzehlbaren Drancksalen, welche sie über Millionen Geld gekostet, und allen Falls ihre beyzutragen habende Quotam um ein gar grosses und merckliches überstiegen, wie durch die liquid unverwerffliche Rechnungen gezeiget werden kan, auch annebenst guten Theils aus der Reichs-Operations-Cassa ihrer Art und Eigenschafft nach zu bonificiren, oder selbiges auszurechnen, seynd gesetzt worden; Worzu noch kommet, daß nicht allein die Einwilligung der letztern 5. Millionen auf die Operation der heurigen Campagne, welche aber wegen des errichteten Friedens nebst aller feindlichen Gefahr nunmehr völlig

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <head><pb facs="#f0090" n="54"/>
und Gesandte, Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne,
                     Hochedel-Gestrenge, Vest- und Hochgelehrte, Hoch- und Vielgeehrte Herren,<lb/></head>
        <p>EIner Hochlöblichen Reichs-Versammlung geben wir hiemit zu vernehmen, und ist
                     solches ab der copeylichen Anlage in mehrerm beliebig zu ersehen, was in
                     Conformität des unterm 24. Martii nuperi ergangenen allergnädigsten
                     Commissions-Decreti des Käyserlichen Herrn Gesandten, Grafen von Fürstenberg
                     Excellenz, unterm 14. nechsthin, an uns haben gelangen lassen. Nachdeme wir nun
                     hierauf uns unumgänglich bemüßigt gefunden, die Vorstellung zu thun, in was vor
                     einem deplorablen Zustand Fürsten und Stände des Ober-Rheinischen Cräysses,
                     absonderlich in verwichener Campagne, durch die beständig fortgewährte Marchen,
                     Remarchen, Campements, Cantonnirungen, Einqvartirungen, Fourage-Lieferung, und
                     zu Schanden-Führ- und Crepirung des Zug-Viehes, samt andern dergleichen
                     unzehlbaren Drancksalen, welche sie über Millionen Geld gekostet, und allen
                     Falls ihre beyzutragen habende Quotam um ein gar grosses und merckliches
                     überstiegen, wie durch die liquid unverwerffliche Rechnungen gezeiget werden
                     kan, auch annebenst guten Theils aus der Reichs-Operations-Cassa ihrer Art und
                     Eigenschafft nach zu bonificiren, oder selbiges auszurechnen, seynd gesetzt
                     worden; Worzu noch kommet, daß nicht allein die <choice><sic>Einwillignng</sic><corr>Einwilligung</corr></choice> der letztern 5.
                     Millionen auf die Operation der heurigen Campagne, welche aber wegen des
                     errichteten Friedens nebst aller feindlichen Gefahr nunmehr völlig
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[54/0090] und Gesandte, Hochwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedel-Gestrenge, Vest- und Hochgelehrte, Hoch- und Vielgeehrte Herren, EIner Hochlöblichen Reichs-Versammlung geben wir hiemit zu vernehmen, und ist solches ab der copeylichen Anlage in mehrerm beliebig zu ersehen, was in Conformität des unterm 24. Martii nuperi ergangenen allergnädigsten Commissions-Decreti des Käyserlichen Herrn Gesandten, Grafen von Fürstenberg Excellenz, unterm 14. nechsthin, an uns haben gelangen lassen. Nachdeme wir nun hierauf uns unumgänglich bemüßigt gefunden, die Vorstellung zu thun, in was vor einem deplorablen Zustand Fürsten und Stände des Ober-Rheinischen Cräysses, absonderlich in verwichener Campagne, durch die beständig fortgewährte Marchen, Remarchen, Campements, Cantonnirungen, Einqvartirungen, Fourage-Lieferung, und zu Schanden-Führ- und Crepirung des Zug-Viehes, samt andern dergleichen unzehlbaren Drancksalen, welche sie über Millionen Geld gekostet, und allen Falls ihre beyzutragen habende Quotam um ein gar grosses und merckliches überstiegen, wie durch die liquid unverwerffliche Rechnungen gezeiget werden kan, auch annebenst guten Theils aus der Reichs-Operations-Cassa ihrer Art und Eigenschafft nach zu bonificiren, oder selbiges auszurechnen, seynd gesetzt worden; Worzu noch kommet, daß nicht allein die Einwilligung der letztern 5. Millionen auf die Operation der heurigen Campagne, welche aber wegen des errichteten Friedens nebst aller feindlichen Gefahr nunmehr völlig

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/90
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/90>, abgerufen am 29.04.2024.