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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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gnädigst- und gnädigen Herren Principalen, auch Obern und Committenten, nicht allein hiemit wiederholen, sondern auch demselben in allem submissesten Respect, aus allergehorsamsten Vertrauen beyfügen, Euer Käyserliche Majestät allergnädigst geruhen möchten, deren Vorsorge auch auf die Orte, welche der Cron Franckreich durch diesen Frieden wieder cedirt werden sollen, zu erstrecken, und bey deren Restitution zu bedingen, daß darinn die Evangelische Religion in dem Statu conservirt werde, worinnen dieselbe sich befindet, oder zu Folge des Instrumenti Pacis sich befinden solle, und von der Cron Franckreich deßhalb nichts geändert werden möge. Solche allerhöchste Käyserliche Gnade werden unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, auch Obere und Committenten mit unsterblichem Dancke erkennen, die armen Glaubens-Genossen in ihren Gewissen äuserst consolirt, und Eure Käyserliche Majestät dafür mit allem irrdisch- und himmlischen Segen reichlichst überschüttet werden, wir für unsere wenigste Person aber verharren in allertieffester Submission,

Euer Käyserlichen Majestät

Augspurg, den 11. Maji, Anno 1714.

allerunterthänigst-treu gehorsamste,

Der Evangelischen Churfürsten, Fürsten und Stände, bey gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigte Räthe, Bothschafften und Gesandte.

gnädigst- und gnädigen Herren Principalen, auch Obern und Committenten, nicht allein hiemit wiederholen, sondern auch demselben in allem submissesten Respect, aus allergehorsamsten Vertrauen beyfügen, Euer Käyserliche Majestät allergnädigst geruhen möchten, deren Vorsorge auch auf die Orte, welche der Cron Franckreich durch diesen Frieden wieder cedirt werden sollen, zu erstrecken, und bey deren Restitution zu bedingen, daß darinn die Evangelische Religion in dem Statu conservirt werde, worinnen dieselbe sich befindet, oder zu Folge des Instrumenti Pacis sich befinden solle, und von der Cron Franckreich deßhalb nichts geändert werden möge. Solche allerhöchste Käyserliche Gnade werden unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, auch Obere und Committenten mit unsterblichem Dancke erkennen, die armen Glaubens-Genossen in ihren Gewissen äuserst consolirt, und Eure Käyserliche Majestät dafür mit allem irrdisch- und himmlischen Segen reichlichst überschüttet werden, wir für unsere wenigste Person aber verharren in allertieffester Submission,

Euer Käyserlichen Majestät

Augspurg, den 11. Maji, Anno 1714.

allerunterthänigst-treu gehorsamste,

Der Evangelischen Churfürsten, Fürsten und Stände, bey gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigte Räthe, Bothschafften und Gesandte.
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                     Obere und Committenten mit unsterblichem Dancke erkennen, die armen
                     Glaubens-Genossen in ihren Gewissen äuserst consolirt, und Eure Käyserliche
                     Majestät dafür mit allem irrdisch- und himmlischen Segen reichlichst
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[59/0095] gnädigst- und gnädigen Herren Principalen, auch Obern und Committenten, nicht allein hiemit wiederholen, sondern auch demselben in allem submissesten Respect, aus allergehorsamsten Vertrauen beyfügen, Euer Käyserliche Majestät allergnädigst geruhen möchten, deren Vorsorge auch auf die Orte, welche der Cron Franckreich durch diesen Frieden wieder cedirt werden sollen, zu erstrecken, und bey deren Restitution zu bedingen, daß darinn die Evangelische Religion in dem Statu conservirt werde, worinnen dieselbe sich befindet, oder zu Folge des Instrumenti Pacis sich befinden solle, und von der Cron Franckreich deßhalb nichts geändert werden möge. Solche allerhöchste Käyserliche Gnade werden unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, auch Obere und Committenten mit unsterblichem Dancke erkennen, die armen Glaubens-Genossen in ihren Gewissen äuserst consolirt, und Eure Käyserliche Majestät dafür mit allem irrdisch- und himmlischen Segen reichlichst überschüttet werden, wir für unsere wenigste Person aber verharren in allertieffester Submission, Euer Käyserlichen Majestät Augspurg, den 11. Maji, Anno 1714. allerunterthänigst-treu gehorsamste, Der Evangelischen Churfürsten, Fürsten und Stände, bey gegenwärtigem Reichs-Tage gevollmächtigte Räthe, Bothschafften und Gesandte.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/95>, abgerufen am 01.05.2024.