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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Wir lassen vns aber mit solcher Calumnien von vnserm guten vnnd gewissen Grunde nicht abdringen / dann wir es / Gott Lob / besser wissen. Eine greiffliche Vnwarheit ists / daß die Manicheer solten gelehret haben / die Erbsünde were ein vnderschieden accidens oder zufälliges Ding / das in der Aufferstehung wesentlich von der Menschlichen Natur würde gescheiden werden / etc. Dann Augustinus de haeresibus, vnnd an vielen andern Ohrten mehr / der Manicheer Meynung von der Sünde viel anderst beschreibt / nemmlich / daß sie gehalten / die Sünde sey nicht ein accidens malum, ein böser Zufall / oder infirmitas naturae, Gebrechen der Natur / sondern substantia contraria, viuens & per se subsistens, Das ist / Eine widerwertige Substantz / oder lebendiges Wesen / das für sich selbst bestünde / etc. aber darvon an seinem Ohrt weiter. So lehren auch wir nicht / daß die Erbsünde ein selbständiges Wesen sey / oder ein vnderschiedener selbständiger Zufall sey in der Natur / der wesentlich darvon würde in d Aufferstehung gescheiden werden / etc. Solchs ist vns nie in Sinn kommen / sonder wir halten / daß es ein böse qualitas, Zufall / Kranckheit / Seuche / vnd tieffe vnaußsprechliche Verderbung sey der Natur / davon doch die Natur in der Aufferstehung gantz vnd gar werde erlediget vnd gefreyet seyn / wie Lutherus Tom. 6. Ienensi, vber das 15. cap. an die Corinth. schreibet: Im newen Leben solle die Sucht vnd das Böse / so wir von Adam in vnserm Fleisch vnnd Blut haben / das sündtliche / sterbliche Wesen / vnd allerley Gebrechen / etc. alles rein abe seyn / vnd one Sünde seyn / etc. wie an seinem Ort ferrner erwiesen. Derwegen vns solche cauillatio deß Gegentheils nichts vberal angehet / vnsern Grund auch im geringsten nicht vmbstösset.

Zum andern dringet das Gegentheil auff die wesentliche Veränderung vnser Substantz oder Wesens deß Leibs vnnd der Seelen / etc. Es kan aber vnd vermag dieselbige mit keinem Spruche der Schrifft erweisen / sondern dichtet sie auß seinem eygenen Gehirrn / auß diesem nichtigen Grunde / das es zuvor in der Lehre von der

Wir lassen vns aber mit solcher Calumnien von vnserm guten vnnd gewissen Grunde nicht abdringen / dann wir es / Gott Lob / besser wissen. Eine greiffliche Vnwarheit ists / daß die Manicheer solten gelehret haben / die Erbsünde were ein vnderschieden accidens oder zufälliges Ding / das in der Aufferstehung wesentlich von der Menschlichen Natur würde gescheiden werden / etc. Dann Augustinus de haeresibus, vnnd an vielen andern Ohrten mehr / der Manicheer Meynung von der Sünde viel anderst beschreibt / nem̃lich / daß sie gehalten / die Sünde sey nicht ein accidens malum, ein böser Zufall / oder infirmitas naturae, Gebrechen der Natur / sondern substantia contraria, viuens & per se subsistens, Das ist / Eine widerwertige Substantz / oder lebendiges Wesen / das für sich selbst bestünde / etc. aber darvon an seinem Ohrt weiter. So lehren auch wir nicht / daß die Erbsünde ein selbständiges Wesen sey / oder ein vnderschiedener selbständiger Zufall sey in der Natur / der wesentlich darvon würde in ď Aufferstehung gescheiden werden / etc. Solchs ist vns nie in Siñ kom̃en / sonder wir halten / daß es ein böse qualitas, Zufall / Kranckheit / Seuche / vnd tieffe vnaußsprechliche Verderbung sey der Natur / davon doch die Natur in der Aufferstehung gantz vnd gar werde erlediget vnd gefreyet seyn / wie Lutherus Tom. 6. Ienensi, vber das 15. cap. an die Corinth. schreibet: Im newen Leben solle die Sucht vñ das Böse / so wir von Adam in vnserm Fleisch vnnd Blut haben / das sündtliche / sterbliche Wesen / vñ allerley Gebrechen / etc. alles rein abe seyn / vñ one Sünde seyn / etc. wie an seinem Ort ferrner erwiesen. Derwegen vns solche cauillatio deß Gegentheils nichts vberal angehet / vnsern Grund auch im geringsten nicht vmbstösset.

Zum andern dringet das Gegentheil auff die wesentliche Veränderung vnser Substantz oder Wesens deß Leibs vnnd der Seelen / etc. Es kan aber vnd vermag dieselbige mit keinem Spruche der Schrifft erweisen / sondern dichtet sie auß seinem eygenen Gehirrn / auß diesem nichtigen Grunde / das es zuvor in der Lehre von der

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[70/0151] Wir lassen vns aber mit solcher Calumnien von vnserm guten vnnd gewissen Grunde nicht abdringen / dann wir es / Gott Lob / besser wissen. Eine greiffliche Vnwarheit ists / daß die Manicheer solten gelehret haben / die Erbsünde were ein vnderschieden accidens oder zufälliges Ding / das in der Aufferstehung wesentlich von der Menschlichen Natur würde gescheiden werden / etc. Dann Augustinus de haeresibus, vnnd an vielen andern Ohrten mehr / der Manicheer Meynung von der Sünde viel anderst beschreibt / nem̃lich / daß sie gehalten / die Sünde sey nicht ein accidens malum, ein böser Zufall / oder infirmitas naturae, Gebrechen der Natur / sondern substantia contraria, viuens & per se subsistens, Das ist / Eine widerwertige Substantz / oder lebendiges Wesen / das für sich selbst bestünde / etc. aber darvon an seinem Ohrt weiter. So lehren auch wir nicht / daß die Erbsünde ein selbständiges Wesen sey / oder ein vnderschiedener selbständiger Zufall sey in der Natur / der wesentlich darvon würde in ď Aufferstehung gescheiden werden / etc. Solchs ist vns nie in Siñ kom̃en / sonder wir halten / daß es ein böse qualitas, Zufall / Kranckheit / Seuche / vnd tieffe vnaußsprechliche Verderbung sey der Natur / davon doch die Natur in der Aufferstehung gantz vnd gar werde erlediget vnd gefreyet seyn / wie Lutherus Tom. 6. Ienensi, vber das 15. cap. an die Corinth. schreibet: Im newen Leben solle die Sucht vñ das Böse / so wir von Adam in vnserm Fleisch vnnd Blut haben / das sündtliche / sterbliche Wesen / vñ allerley Gebrechen / etc. alles rein abe seyn / vñ one Sünde seyn / etc. wie an seinem Ort ferrner erwiesen. Derwegen vns solche cauillatio deß Gegentheils nichts vberal angehet / vnsern Grund auch im geringsten nicht vmbstösset. Zum andern dringet das Gegentheil auff die wesentliche Veränderung vnser Substantz oder Wesens deß Leibs vnnd der Seelen / etc. Es kan aber vnd vermag dieselbige mit keinem Spruche der Schrifft erweisen / sondern dichtet sie auß seinem eygenen Gehirrn / auß diesem nichtigen Grunde / das es zuvor in der Lehre von der

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/151>, abgerufen am 07.05.2024.