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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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von Todten aufferweckt werde. Item / daß die Erbsünde wesentlich in der Aufferstehung in die Gerechtigkeit verwandelt werde / vnnd also das ewige Leben ererbe. Welches eitel abschewliche Gotteslästerungen sindt / der gantzen heiligen Schrifft vnd den Artickeln vnsers Christlichen Glaubens stracks zu wider / wie das auch erwiesen ist.

Können demnach viel besser mit Lutheri Worten schliessen / als das Gegentheil: Der Teuffel schlaffe nicht / er werde deß Dings noch viel mehr machen / vnd sich befleissigen / daß ers dahin bringe / daß keine rechte Lehre in der Kirchen bleibe / daß / so man in Deutschlandt durch vnnd durch gienge / keinen rechten Predigstul finden werde.

Darumb haben wir vns für solchen Schwärmgeistern desto mehr zu hüten / als die sich vom leidigen Sathan hierzu weidlich gebrauchen lassen / damit kein reiner Predigstul in gantz Deutschland bleiben möge. Dann wann es nach jhrem thummen Sinn gehen solte / so müst es alles solche grewliche Gotteslästerungen / darvon wir bißher gehört / mit jhnen treiben / vnd als die ewige vnwandelbare Warheit helffen fortpflantzen / dafür vns doch Gott gnädiglich behüten wölle / Amen.

Wer gewarnet will seyn / der sey gewarnet / in der Helle wirdt sich Gott niemandts erbarmen.

von Todten aufferweckt werde. Item / daß die Erbsünde wesentlich in der Aufferstehung in die Gerechtigkeit verwandelt werde / vnnd also das ewige Leben ererbe. Welches eitel abschewliche Gotteslästerungen sindt / der gantzen heiligen Schrifft vnd den Artickeln vnsers Christlichen Glaubens stracks zu wider / wie das auch erwiesen ist.

Können demnach viel besser mit Lutheri Worten schliessen / als das Gegentheil: Der Teuffel schlaffe nicht / er werde deß Dings noch viel mehr machẽ / vñ sich befleissigen / daß ers dahin bringe / daß keine rechte Lehre in der Kirchen bleibe / daß / so man in Deutschlandt durch vnnd durch gienge / keinen rechten Predigstul finden werde.

Darumb haben wir vns für solchen Schwärmgeistern desto mehr zu hüten / als die sich vom leidigen Sathan hierzu weidlich gebrauchen lassen / damit kein reiner Predigstul in gantz Deutschland bleiben möge. Dann wann es nach jhrem thummen Sinn gehen solte / so müst es alles solche grewliche Gotteslästerungen / darvon wir bißher gehört / mit jhnen treiben / vnd als die ewige vnwandelbare Warheit helffen fortpflantzen / dafür vns doch Gott gnädiglich behüten wölle / Amen.

Wer gewarnet will seyn / der sey gewarnet / in der Helle wirdt sich Gott niemandts erbarmen.

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[0178] von Todten aufferweckt werde. Item / daß die Erbsünde wesentlich in der Aufferstehung in die Gerechtigkeit verwandelt werde / vnnd also das ewige Leben ererbe. Welches eitel abschewliche Gotteslästerungen sindt / der gantzen heiligen Schrifft vnd den Artickeln vnsers Christlichen Glaubens stracks zu wider / wie das auch erwiesen ist. Können demnach viel besser mit Lutheri Worten schliessen / als das Gegentheil: Der Teuffel schlaffe nicht / er werde deß Dings noch viel mehr machẽ / vñ sich befleissigen / daß ers dahin bringe / daß keine rechte Lehre in der Kirchen bleibe / daß / so man in Deutschlandt durch vnnd durch gienge / keinen rechten Predigstul finden werde. Darumb haben wir vns für solchen Schwärmgeistern desto mehr zu hüten / als die sich vom leidigen Sathan hierzu weidlich gebrauchen lassen / damit kein reiner Predigstul in gantz Deutschland bleiben möge. Dann wann es nach jhrem thummen Sinn gehen solte / so müst es alles solche grewliche Gotteslästerungen / darvon wir bißher gehört / mit jhnen treiben / vnd als die ewige vnwandelbare Warheit helffen fortpflantzen / dafür vns doch Gott gnädiglich behüten wölle / Amen. Wer gewarnet will seyn / der sey gewarnet / in der Helle wirdt sich Gott niemandts erbarmen.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/178>, abgerufen am 29.04.2024.