Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

welche hie abermals widerholet werden / ist bißher zum offtermal auff geantwortet / darbey wirs bleiben lassen.

Wirfft vns das Gegentheil für / wir schreyen Lutherum verschlagenerFf. i. fac. 1. heimlicher Weise für einen Manicheer auß / das vor dieser Zeit die Papisten offentlich gethan / etc.

Antwort. Da sagen wir rundt Nein zu / dann vnser gröster Fleiß ist / daß wir Lutheri Sprüche / welche sie vnuerschampt den Manicheischen Grundt in allen jhren Büchern anzureiben sich vnderstehen / von solcher Bezichtigung retten. Vnd hat sich D. Luther selbst. Tom. 2. contra Latomum (da er das Wörtlein (Substantz) wie ers in dieser Lehre wölle verstanden haben / gegen der Parisischen Theologen Anklag / als solte er ein Manicheer seyn / erkläret) gnugsamb entschüldiget / daß er kein Manicheer sey (die Wort Lutheri sind kurtz zuvor citiert) ist also niemandt der Lutherum deß Manicheismi häfftiger beschüldiget / als eben sie / die alle seine Sprüche vnd Lehre auff Manicheisch außlegen / vnd mit Gewalt also wöllen verstanden haben.

Anthonij Otthonis / als eines Manichaeers vnd jhres Rottgesellen / Bekändtnüß vnnd Zeugnüß gilt in dieser Sache nichts /FF. ij. fac. 1. wir nehmens auch nicht ahn / sondern haltens eben in dem Werth / darinn wir jhre Manichaeische Scharteken vnd Bücher halten. Sie mögens für sich so groß vnd hoch achten / als sie jmmer wöllen / das gibt vns nichts zu schaffen. Biß hieher auch vom dritten Punct.

welche hie abermals widerholet werden / ist bißher zum offtermal auff geantwortet / darbey wirs bleiben lassen.

Wirfft vns das Gegentheil für / wir schreyen Lutherum verschlagenerFf. i. fac. 1. heimlicher Weise für einen Manicheer auß / das vor dieser Zeit die Papisten offentlich gethan / etc.

Antwort. Da sagen wir rundt Nein zu / dann vnser gröster Fleiß ist / daß wir Lutheri Sprüche / welche sie vnuerschampt den Manicheischen Grundt in allen jhren Büchern anzureiben sich vnderstehen / von solcher Bezichtigung retten. Vnd hat sich D. Luther selbst. Tom. 2. contra Latomum (da er das Wörtlein (Substantz) wie ers in dieser Lehre wölle verstanden haben / gegen der Parisischen Theologen Anklag / als solte er ein Manicheer seyn / erkläret) gnugsamb entschüldiget / daß er kein Manicheer sey (die Wort Lutheri sind kurtz zuvor citiert) ist also niemandt der Lutherum deß Manichęismi häfftiger beschüldiget / als eben sie / die alle seine Sprüche vnd Lehre auff Manichęisch außlegen / vnd mit Gewalt also wöllen verstanden haben.

Anthonij Otthonis / als eines Manichaeers vnd jhres Rottgesellen / Bekändtnüß vnnd Zeugnüß gilt in dieser Sache nichts /FF. ij. fac. 1. wir nehmens auch nicht ahn / sondern haltens eben in dem Werth / darinn wir jhre Manichaeische Scharteken vnd Bücher halten. Sie mögens für sich so groß vnd hoch achten / als sie jmmer wöllen / das gibt vns nichts zu schaffen. Biß hieher auch vom dritten Punct.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0281" n="135"/>
welche hie abermals                      widerholet werden / ist bißher zum offtermal auff geantwortet / darbey wirs                      bleiben lassen.</p>
        <p>Wirfft vns das Gegentheil für / wir schreyen Lutherum verschlagener<note place="right">Ff. i. fac. 1.</note> heimlicher Weise für einen                      Manicheer auß / das vor dieser Zeit die Papisten offentlich gethan / etc.</p>
        <p>Antwort. Da sagen wir rundt Nein zu / dann vnser gröster Fleiß ist / daß wir                      Lutheri Sprüche / welche sie vnuerschampt den Manicheischen Grundt in allen                      jhren Büchern anzureiben sich vnderstehen / von solcher Bezichtigung retten. Vnd                      hat sich D. Luther selbst. Tom. 2. contra Latomum (da er das Wörtlein                      (Substantz) wie ers in dieser Lehre wölle verstanden haben / gegen der                      Parisischen Theologen Anklag / als solte er ein Manicheer seyn / erkläret)                      gnugsamb entschüldiget / daß er kein Manicheer sey (die Wort Lutheri sind kurtz                      zuvor citiert) ist also niemandt der Lutherum deß Manich&#x0119;ismi häfftiger                      beschüldiget / als eben sie / die alle seine Sprüche vnd Lehre auff Manich&#x0119;isch                      außlegen / vnd mit Gewalt also wöllen verstanden haben.</p>
        <p>Anthonij Otthonis / als eines Manichaeers vnd jhres Rottgesellen / Bekändtnüß                      vnnd Zeugnüß gilt in dieser Sache nichts /<note place="right">FF. ij.                          fac. 1.</note> wir nehmens auch nicht ahn / sondern haltens eben in dem                      Werth / darinn wir jhre Manichaeische Scharteken vnd Bücher halten. Sie mögens                      für sich so groß vnd hoch achten / als sie jmmer wöllen / das gibt vns nichts zu                      schaffen. Biß hieher auch vom dritten Punct.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[135/0281] welche hie abermals widerholet werden / ist bißher zum offtermal auff geantwortet / darbey wirs bleiben lassen. Wirfft vns das Gegentheil für / wir schreyen Lutherum verschlagener heimlicher Weise für einen Manicheer auß / das vor dieser Zeit die Papisten offentlich gethan / etc. Ff. i. fac. 1. Antwort. Da sagen wir rundt Nein zu / dann vnser gröster Fleiß ist / daß wir Lutheri Sprüche / welche sie vnuerschampt den Manicheischen Grundt in allen jhren Büchern anzureiben sich vnderstehen / von solcher Bezichtigung retten. Vnd hat sich D. Luther selbst. Tom. 2. contra Latomum (da er das Wörtlein (Substantz) wie ers in dieser Lehre wölle verstanden haben / gegen der Parisischen Theologen Anklag / als solte er ein Manicheer seyn / erkläret) gnugsamb entschüldiget / daß er kein Manicheer sey (die Wort Lutheri sind kurtz zuvor citiert) ist also niemandt der Lutherum deß Manichęismi häfftiger beschüldiget / als eben sie / die alle seine Sprüche vnd Lehre auff Manichęisch außlegen / vnd mit Gewalt also wöllen verstanden haben. Anthonij Otthonis / als eines Manichaeers vnd jhres Rottgesellen / Bekändtnüß vnnd Zeugnüß gilt in dieser Sache nichts / wir nehmens auch nicht ahn / sondern haltens eben in dem Werth / darinn wir jhre Manichaeische Scharteken vnd Bücher halten. Sie mögens für sich so groß vnd hoch achten / als sie jmmer wöllen / das gibt vns nichts zu schaffen. Biß hieher auch vom dritten Punct. FF. ij. fac. 1.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/281
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/281>, abgerufen am 02.05.2024.