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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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geachtet / viel weniger rechtschaffen erkandt worden sindt.

Hergegen sind etliche Büsser so vermessen gewest / daß sie fürgegeben / sie hetten so vielguter Werck / daß sie nit alleine für sich selbst one Sünde vnd Heiligweren / sondern auch andern die vbermasse jhrer guten Werck mittheilen vnd verkauffen köndten.

Von diesen sagt D. Lutherus / kompt der fewrige Engel S. Johannes / der rechte Bußprediger / vnd schlecht mit einem Donner alle beyde in einen hauffen / spricht Thut Busse.

Nochmals beschleust er / vnd zeiget an / was zur rechten Busse gehöre / nemmlich daß sich der Mensch durchauß verderbet / arg / böse / auch alle seine Werck verloren / vnd für Gottes Gericht vntüchtig / etc. erkenne.

Solche Busse spricht er ferrner / ist nicht stücklich vnnd bettelisch wie jene / so die wircklichen Sünden büsset oder büssen will / sie ist auch nicht vngewiß / wie jene / dann sie disputiert nicht / welches Sünde oder nicht Sünde sey / sonder stösset alles in hauffen / spricht es sey alles vnd eitel Sünde mit vns / was wöllen wir lange suchen / theilen vnd vnderscheiden / etc.

Darauß nuhn klar erscheinet / daß D. Lutherus in gemeldten Worten keines Wegs von dem Vnderscheidt zwischen der Natur vnd jhrer Verderbung oder der Erbsünde redet (welchen Vnterscheidt er anderswo fleissig treibet) sondern / wie gemeldt / von den vnnützen vnnd vergeblichen Theilungen der Sünden / wie sie von den Papisten erdacht / vnd den armen Gewissen eyngeblewet / vnd jhrer stücklichen vnnd bettelischen Busse / welche er verwirfft. Was thut aber dieses zu dem Streit / da von dem Vnterscheid zwischen der verderbten Natur deß Menschen / vnd zwischen der Erbsünde selbst / gehandelt wirdt?

Wir sagen mit den Schmalcaldischen Artickeln / daß weder Haut noch Haar an vns gut ist / daß es alles mit vns verloren. Das heist aber noch lange nicht so viel / Als / es sey kein Vnderscheidt zwi-

geachtet / viel weniger rechtschaffen erkandt worden sindt.

Hergegen sind etliche Büsser so vermessen gewest / daß sie fürgegeben / sie hetten so vielguter Werck / daß sie nit alleine für sich selbst one Sünde vnd Heiligweren / sondern auch andern die vbermasse jhrer guten Werck mittheilen vnd verkauffen köndten.

Von diesen sagt D. Lutherus / kompt der fewrige Engel S. Johannes / der rechte Bußprediger / vñ schlecht mit einem Donner alle beyde in einen hauffen / spricht Thut Busse.

Nochmals beschleust er / vnd zeiget an / was zur rechten Busse gehöre / nem̃lich daß sich der Mensch durchauß verderbet / arg / böse / auch alle seine Werck verloren / vnd für Gottes Gericht vntüchtig / etc. erkenne.

Solche Busse spricht er ferrner / ist nicht stücklich vnnd bettelisch wie jene / so die wircklichen Sünden büsset oder büssen will / sie ist auch nicht vngewiß / wie jene / dann sie disputiert nicht / welches Sünde oder nicht Sünde sey / sonder stösset alles in hauffen / spricht es sey alles vnd eitel Sünde mit vns / was wöllen wir lange suchen / theilen vnd vnderscheiden / etc.

Darauß nuhn klar erscheinet / daß D. Lutherus in gemeldten Worten keines Wegs von dem Vnderscheidt zwischen der Natur vnd jhrer Verderbung oder der Erbsünde redet (welchen Vnterscheidt er anderswo fleissig treibet) sondern / wie gemeldt / von den vnnützen vnnd vergeblichen Theilungen der Sünden / wie sie von den Papisten erdacht / vnd den armen Gewissen eyngeblewet / vnd jhrer stücklichen vnnd bettelischen Busse / welche er verwirfft. Was thut aber dieses zu dem Streit / da von dem Vnterscheid zwischen der verderbten Natur deß Menschen / vnd zwischen der Erbsünde selbst / gehandelt wirdt?

Wir sagen mit den Schmalcaldischen Artickeln / daß weder Haut noch Haar an vns gut ist / daß es alles mit vns verloren. Das heist aber noch lange nicht so viel / Als / es sey kein Vnderscheidt zwi-

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[0046] geachtet / viel weniger rechtschaffen erkandt worden sindt. Hergegen sind etliche Büsser so vermessen gewest / daß sie fürgegeben / sie hetten so vielguter Werck / daß sie nit alleine für sich selbst one Sünde vnd Heiligweren / sondern auch andern die vbermasse jhrer guten Werck mittheilen vnd verkauffen köndten. Von diesen sagt D. Lutherus / kompt der fewrige Engel S. Johannes / der rechte Bußprediger / vñ schlecht mit einem Donner alle beyde in einen hauffen / spricht Thut Busse. Nochmals beschleust er / vnd zeiget an / was zur rechten Busse gehöre / nem̃lich daß sich der Mensch durchauß verderbet / arg / böse / auch alle seine Werck verloren / vnd für Gottes Gericht vntüchtig / etc. erkenne. Solche Busse spricht er ferrner / ist nicht stücklich vnnd bettelisch wie jene / so die wircklichen Sünden büsset oder büssen will / sie ist auch nicht vngewiß / wie jene / dann sie disputiert nicht / welches Sünde oder nicht Sünde sey / sonder stösset alles in hauffen / spricht es sey alles vnd eitel Sünde mit vns / was wöllen wir lange suchen / theilen vnd vnderscheiden / etc. Darauß nuhn klar erscheinet / daß D. Lutherus in gemeldten Worten keines Wegs von dem Vnderscheidt zwischen der Natur vnd jhrer Verderbung oder der Erbsünde redet (welchen Vnterscheidt er anderswo fleissig treibet) sondern / wie gemeldt / von den vnnützen vnnd vergeblichen Theilungen der Sünden / wie sie von den Papisten erdacht / vnd den armen Gewissen eyngeblewet / vnd jhrer stücklichen vnnd bettelischen Busse / welche er verwirfft. Was thut aber dieses zu dem Streit / da von dem Vnterscheid zwischen der verderbten Natur deß Menschen / vnd zwischen der Erbsünde selbst / gehandelt wirdt? Wir sagen mit den Schmalcaldischen Artickeln / daß weder Haut noch Haar an vns gut ist / daß es alles mit vns verloren. Das heist aber noch lange nicht so viel / Als / es sey kein Vnderscheidt zwi-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/46>, abgerufen am 30.04.2024.