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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Solcher Gestallt klagt wol D. Lutherus / daß der Mensch durch den Fall zur schändtlichen Laruen deß Teuffels worden / daß er aber die verderbte Menschliche Natur selbst solte darumb deß Teuffels Werck nennen / das thut er nicht / vnnd wir gedenckens auch nicht zuthun / vnser Gegentheil tollisiren vnd schwermen so lang als sie wollen.

Zum andern / steckt in dem Wort (Ermorden) dieser Irrsal deß Gegentheils / als sey die Menschliche Natur durch den Teuffel also verkehret / daß sie wesentlich verwandelt / vnnd zu deß Teuffels Laruen worden / daß nunmehr nach dem Fall die verderbte Natur selbst wesentlich die Sünde sey / etc. Solcher Irrsall ist droben auß vnwidersprechlichem Grunde widerlegt vnd vmbgestossen. Vnnd da auch dieser deß Gegentheils Irrsall solte stadt haben vnd gelten / so müste der Sathan freylich ein solcher Herr sein / der die von Gott erschaffene Naturen wesentlich verwandeln / vnd zu andern Naturen machen oder in andere Naturen transformieren könte / welchs nicht weniger GOTT alleine zu zuschreiben / als die Schöpffung selbst: Derhalben dann abermals bleiben müste / daß der Sathan ein Schöpffer were vnnd Göttliche Allmacht hette / weil niemandt / ausserhalb GOTT alleine / die Naturen solcher Gestallt wesentlich auß einer Natur in die ander verwandeln kan. So weiß auch vnd lehret die Heilige Schrifft nichts vberall von solcher wesentlichen Verwandlung der guten Menschlichen Natur / wie sie in Adam gewest / in eine wesentliche böse Natur / welche nunmehr die Sünde selbst wesentlich were. Trotz daß sie solchen jhren erträwmeten Wahn / mit eynigem Spruch der Schrifft (recht angezogen) begrundfestigen vnnd wahr machen: Sie haben wol viel hieruon geschwärmet vnd gedichtet / aber in Warheit nie nichts erwiesen / werdens auch nimmer nicht erweisen.

Zum dritten bleibt noch jmmerdar deß Concordi Buchs

Solcher Gestallt klagt wol D. Lutherus / daß der Mensch durch den Fall zur schändtlichen Laruen deß Teuffels worden / daß er aber die verderbte Menschliche Natur selbst solte darumb deß Teuffels Werck nennen / das thut er nicht / vnnd wir gedenckens auch nicht zuthun / vnser Gegentheil tollisiren vnd schwermen so lang als sie wollen.

Zum andern / steckt in dem Wort (Ermorden) dieser Irrsal deß Gegentheils / als sey die Menschliche Natur durch den Teuffel also verkehret / daß sie wesentlich verwandelt / vnnd zu deß Teuffels Laruen worden / daß nunmehr nach dem Fall die verderbte Natur selbst wesentlich die Sünde sey / etc. Solcher Irrsall ist droben auß vnwidersprechlichem Grunde widerlegt vnd vmbgestossen. Vnnd da auch dieser deß Gegentheils Irrsall solte stadt haben vnd gelten / so müste der Sathan freylich ein solcher Herr sein / der die von Gott erschaffene Naturen wesentlich verwandeln / vnd zu andern Naturen machen oder in andere Naturen transformieren könte / welchs nicht weniger GOTT alleine zu zuschreibẽ / als die Schöpffung selbst: Derhalben dañ abermals bleiben müste / daß der Sathan ein Schöpffer were vnnd Göttliche Allmacht hette / weil niemandt / ausserhalb GOTT alleine / die Naturen solcher Gestallt wesentlich auß einer Natur in die ander verwandeln kan. So weiß auch vnd lehret die Heilige Schrifft nichts vberall von solcher wesentlichen Verwandlung der guten Menschlichen Natur / wie sie in Adam gewest / in eine wesentliche böse Natur / welche nunmehr die Sünde selbst wesentlich were. Trotz daß sie solchen jhren erträwmeten Wahn / mit eynigem Spruch der Schrifft (recht angezogen) begrundfestigen vnnd wahr machen: Sie haben wol viel hieruon geschwärmet vñ gedichtet / aber in Warheit nie nichts erwiesen / werdens auch nimmer nicht erweisen.

Zum dritten bleibt noch jmmerdar deß Concordi Buchs

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[0072] Solcher Gestallt klagt wol D. Lutherus / daß der Mensch durch den Fall zur schändtlichen Laruen deß Teuffels worden / daß er aber die verderbte Menschliche Natur selbst solte darumb deß Teuffels Werck nennen / das thut er nicht / vnnd wir gedenckens auch nicht zuthun / vnser Gegentheil tollisiren vnd schwermen so lang als sie wollen. Zum andern / steckt in dem Wort (Ermorden) dieser Irrsal deß Gegentheils / als sey die Menschliche Natur durch den Teuffel also verkehret / daß sie wesentlich verwandelt / vnnd zu deß Teuffels Laruen worden / daß nunmehr nach dem Fall die verderbte Natur selbst wesentlich die Sünde sey / etc. Solcher Irrsall ist droben auß vnwidersprechlichem Grunde widerlegt vnd vmbgestossen. Vnnd da auch dieser deß Gegentheils Irrsall solte stadt haben vnd gelten / so müste der Sathan freylich ein solcher Herr sein / der die von Gott erschaffene Naturen wesentlich verwandeln / vnd zu andern Naturen machen oder in andere Naturen transformieren könte / welchs nicht weniger GOTT alleine zu zuschreibẽ / als die Schöpffung selbst: Derhalben dañ abermals bleiben müste / daß der Sathan ein Schöpffer were vnnd Göttliche Allmacht hette / weil niemandt / ausserhalb GOTT alleine / die Naturen solcher Gestallt wesentlich auß einer Natur in die ander verwandeln kan. So weiß auch vnd lehret die Heilige Schrifft nichts vberall von solcher wesentlichen Verwandlung der guten Menschlichen Natur / wie sie in Adam gewest / in eine wesentliche böse Natur / welche nunmehr die Sünde selbst wesentlich were. Trotz daß sie solchen jhren erträwmeten Wahn / mit eynigem Spruch der Schrifft (recht angezogen) begrundfestigen vnnd wahr machen: Sie haben wol viel hieruon geschwärmet vñ gedichtet / aber in Warheit nie nichts erwiesen / werdens auch nimmer nicht erweisen. Zum dritten bleibt noch jmmerdar deß Concordi Buchs

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/72>, abgerufen am 21.05.2024.