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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867.

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sie verausgabte menschliche Arbeit zählt nur, soweit sie in nützlicher Form
verausgabt und zwar nützliche Arbeit für andre ist. Ob sie andern nütz-
lich, ihr Produkt daher fremde Bedürfnisse befriedigt, kann aber nur ihr
Austausch beweisen.

Jeder Waarenbesitzer will seine Waare nur veräussern gegen andre
Waare, deren Gebrauchswerth sein Bedürfniss befriedigt. Sofern ist der
Austausch für ihn nur individueller Prozess. Andrerseits will er
seine Waare als Werth realisiren, also in jeder ihm beliebigen andern
Waare von demselben Werth, ob seine eigne Waare nun für den
Besitzer der andern Waare Gebrauchswerth habe oder nicht. Sofern
ist der Austausch für ihn allgemein gesellschaftlicher Prozess.
Aber derselbe Prozess kann nicht gleichzeitig für alle Waarenbesitzer nur
individuell und zugleich nur allgemein gesellschaftlich sein.

Sehn wir näher zu, so gilt jedem Waarenbesitzer jede fremde Waare
als besondres Aequivalent seiner Waare, seine Waare daher als
allgemeines Aequivalent aller andern Waaren. Da aber alle
Waarenbesitzer dasselbe thun, ist keine Waare allgemeines Aequi-
valent und besitzen die Waaren daher auch keine allgemeine relative
Werthform, worin sie sich als Werthe gleichsetzen und als Werth-
grössen vergleichen. Sie stehn sich daher überhaupt nicht gegenüber
als Waaren, sondern nur als Produkte oder Gebrauchswerthe.

In ihrer Verlegenheit denken unsre Waarenbesitzer wie Faust. Im
Anfang war die That. Sie haben daher schon gehandelt, bevor sie ge-
dacht haben. Die Gesetze der Waarennatur bethätigen sich im Natur-
instinkt der Waarenbesitzer. Sie können ihre Waaren nur als Werthe und
darum nur als Waaren auf einander beziehn, indem sie dieselben gegen-
sätzlich
auf irgend eine andre Waare als allgemeines Aequi-
valent
beziehn. Das ergab die Analyse der Waare. Aber nur die
gesellschaftliche That kann eine bestimmte Waare zum allge-
meinen Aequivalent machen. Die gesellschaftliche Action aller
andern Waaren schliesst daher eine bestimmte Waare aus, worin sie
allseitig ihre Werthe darstellen. Dadurch wird die Naturalform dieser
Waare gesellschaftlich gültige Aequivalentform. Allgemeines Aequi-
valent
zu sein wird durch den gesellschaftlichen Prozess zur speci-
fisch gesellschaftlichen Funktion
der ausgeschlossenen
Waare. So wird sie -- Geld. "Illi unum consilium habent et virtutem

sie verausgabte menschliche Arbeit zählt nur, soweit sie in nützlicher Form
verausgabt und zwar nützliche Arbeit für andre ist. Ob sie andern nütz-
lich, ihr Produkt daher fremde Bedürfnisse befriedigt, kann aber nur ihr
Austausch beweisen.

Jeder Waarenbesitzer will seine Waare nur veräussern gegen andre
Waare, deren Gebrauchswerth sein Bedürfniss befriedigt. Sofern ist der
Austausch für ihn nur individueller Prozess. Andrerseits will er
seine Waare als Werth realisiren, also in jeder ihm beliebigen andern
Waare von demselben Werth, ob seine eigne Waare nun für den
Besitzer der andern Waare Gebrauchswerth habe oder nicht. Sofern
ist der Austausch für ihn allgemein gesellschaftlicher Prozess.
Aber derselbe Prozess kann nicht gleichzeitig für alle Waarenbesitzer nur
individuell und zugleich nur allgemein gesellschaftlich sein.

Sehn wir näher zu, so gilt jedem Waarenbesitzer jede fremde Waare
als besondres Aequivalent seiner Waare, seine Waare daher als
allgemeines Aequivalent aller andern Waaren. Da aber alle
Waarenbesitzer dasselbe thun, ist keine Waare allgemeines Aequi-
valent und besitzen die Waaren daher auch keine allgemeine relative
Werthform, worin sie sich als Werthe gleichsetzen und als Werth-
grössen vergleichen. Sie stehn sich daher überhaupt nicht gegenüber
als Waaren, sondern nur als Produkte oder Gebrauchswerthe.

In ihrer Verlegenheit denken unsre Waarenbesitzer wie Faust. Im
Anfang war die That. Sie haben daher schon gehandelt, bevor sie ge-
dacht haben. Die Gesetze der Waarennatur bethätigen sich im Natur-
instinkt der Waarenbesitzer. Sie können ihre Waaren nur als Werthe und
darum nur als Waaren auf einander beziehn, indem sie dieselben gegen-
sätzlich
auf irgend eine andre Waare als allgemeines Aequi-
valent
beziehn. Das ergab die Analyse der Waare. Aber nur die
gesellschaftliche That kann eine bestimmte Waare zum allge-
meinen Aequivalent machen. Die gesellschaftliche Action aller
andern Waaren schliesst daher eine bestimmte Waare aus, worin sie
allseitig ihre Werthe darstellen. Dadurch wird die Naturalform dieser
Waare gesellschaftlich gültige Aequivalentform. Allgemeines Aequi-
valent
zu sein wird durch den gesellschaftlichen Prozess zur speci-
fisch gesellschaftlichen Funktion
der ausgeschlossenen
Waare. So wird sie — Geld. „Illi unum consilium habent et virtutem

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[47/0066] sie verausgabte menschliche Arbeit zählt nur, soweit sie in nützlicher Form verausgabt und zwar nützliche Arbeit für andre ist. Ob sie andern nütz- lich, ihr Produkt daher fremde Bedürfnisse befriedigt, kann aber nur ihr Austausch beweisen. Jeder Waarenbesitzer will seine Waare nur veräussern gegen andre Waare, deren Gebrauchswerth sein Bedürfniss befriedigt. Sofern ist der Austausch für ihn nur individueller Prozess. Andrerseits will er seine Waare als Werth realisiren, also in jeder ihm beliebigen andern Waare von demselben Werth, ob seine eigne Waare nun für den Besitzer der andern Waare Gebrauchswerth habe oder nicht. Sofern ist der Austausch für ihn allgemein gesellschaftlicher Prozess. Aber derselbe Prozess kann nicht gleichzeitig für alle Waarenbesitzer nur individuell und zugleich nur allgemein gesellschaftlich sein. Sehn wir näher zu, so gilt jedem Waarenbesitzer jede fremde Waare als besondres Aequivalent seiner Waare, seine Waare daher als allgemeines Aequivalent aller andern Waaren. Da aber alle Waarenbesitzer dasselbe thun, ist keine Waare allgemeines Aequi- valent und besitzen die Waaren daher auch keine allgemeine relative Werthform, worin sie sich als Werthe gleichsetzen und als Werth- grössen vergleichen. Sie stehn sich daher überhaupt nicht gegenüber als Waaren, sondern nur als Produkte oder Gebrauchswerthe. In ihrer Verlegenheit denken unsre Waarenbesitzer wie Faust. Im Anfang war die That. Sie haben daher schon gehandelt, bevor sie ge- dacht haben. Die Gesetze der Waarennatur bethätigen sich im Natur- instinkt der Waarenbesitzer. Sie können ihre Waaren nur als Werthe und darum nur als Waaren auf einander beziehn, indem sie dieselben gegen- sätzlich auf irgend eine andre Waare als allgemeines Aequi- valent beziehn. Das ergab die Analyse der Waare. Aber nur die gesellschaftliche That kann eine bestimmte Waare zum allge- meinen Aequivalent machen. Die gesellschaftliche Action aller andern Waaren schliesst daher eine bestimmte Waare aus, worin sie allseitig ihre Werthe darstellen. Dadurch wird die Naturalform dieser Waare gesellschaftlich gültige Aequivalentform. Allgemeines Aequi- valent zu sein wird durch den gesellschaftlichen Prozess zur speci- fisch gesellschaftlichen Funktion der ausgeschlossenen Waare. So wird sie — Geld. „Illi unum consilium habent et virtutem

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/66>, abgerufen am 28.04.2024.