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Marx, Karl: Das Kapital. Bd. 2. Buch II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. Hamburg, 1885.

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Kapital III:

[Tabelle]

Es findet hier in sofern Verschlingung der Kapitale statt, als die
Arbeitsperiode von Kapital III, das keine selbständige Arbeitsperiode hat,
weil es nur für eine Woche reicht, zusammenfällt mit der ersten Arbeits-
woche von Kapital I. Dafür aber findet sich am Schluss der Arbeits-
periode, sowohl von Kapital I wie von Kapital II, ein dem Kapital III
gleicher Betrag von 100 £ freigesetzt. Wenn nämlich Kapital III die
erste Woche der zweiten und aller folgenden Arbeitsperioden von Ka-
pital I ausfüllt und am Schluss dieser ersten Woche das ganze Kapital I,
400 £, zurückströmt, so bleibt für den Rest der Arbeitsperiode von Ka-
pital I nur eine Zeit von 3 Wochen und eine entsprechende Kapitalaus-
lage von 300 £. Die so freigesetzten 100 £ genügen dann für die
erste Woche der sich unmittelbar anschließenden Arbeitsperiode von Ka-
pital II; am Schluss dieser Woche fließt das ganze Kapital II mit
400 £ zurück; da aber die angebrochne Arbeitsperiode nur noch 300 £
absorbiren kann, so bleiben an deren Schluss wieder 100 £ freigesetzt;
und so weiter. Es findet also Freisetzung von Kapital am Schlusse der
Arbeitsperiode statt, sobald die Umlaufszeit nicht ein einfaches Multipel
der Arbeitsperiode bildet; und zwar ist dies freigesetzte Kapital gleich
dem Kapitaltheil, welcher den Ueberschuss der Cirkulationsperiode über
eine Arbeitsperiode oder über ein Multipel von Arbeitsperioden auszu-
füllen hat.

In allen untersuchten Fällen wurde angenommen, dass sowohl Ar-
beitsperiode wie Umlaufszeit das ganze Jahr hindurch in dem beliebigen,
hier betrachteten Geschäft dieselben bleiben. Diese Voraussetzung war
nöthig, wollten wir den Einfluss der Umlaufszeit auf Umschlag und Ka-
pitalvorschuss feststellen. Dass sie in der Wirklichkeit nicht in dieser
Unbedingtheit, und oft gar nicht gilt, ändert an der Sache nichts.


Kapital III:

[Tabelle]

Es findet hier in sofern Verschlingung der Kapitale statt, als die
Arbeitsperiode von Kapital III, das keine selbständige Arbeitsperiode hat,
weil es nur für eine Woche reicht, zusammenfällt mit der ersten Arbeits-
woche von Kapital I. Dafür aber findet sich am Schluss der Arbeits-
periode, sowohl von Kapital I wie von Kapital II, ein dem Kapital III
gleicher Betrag von 100 £ freigesetzt. Wenn nämlich Kapital III die
erste Woche der zweiten und aller folgenden Arbeitsperioden von Ka-
pital I ausfüllt und am Schluss dieser ersten Woche das ganze Kapital I,
400 £, zurückströmt, so bleibt für den Rest der Arbeitsperiode von Ka-
pital I nur eine Zeit von 3 Wochen und eine entsprechende Kapitalaus-
lage von 300 £. Die so freigesetzten 100 £ genügen dann für die
erste Woche der sich unmittelbar anschließenden Arbeitsperiode von Ka-
pital II; am Schluss dieser Woche fließt das ganze Kapital II mit
400 £ zurück; da aber die angebrochne Arbeitsperiode nur noch 300 £
absorbiren kann, so bleiben an deren Schluss wieder 100 £ freigesetzt;
und so weiter. Es findet also Freisetzung von Kapital am Schlusse der
Arbeitsperiode statt, sobald die Umlaufszeit nicht ein einfaches Multipel
der Arbeitsperiode bildet; und zwar ist dies freigesetzte Kapital gleich
dem Kapitaltheil, welcher den Ueberschuss der Cirkulationsperiode über
eine Arbeitsperiode oder über ein Multipel von Arbeitsperioden auszu-
füllen hat.

In allen untersuchten Fällen wurde angenommen, dass sowohl Ar-
beitsperiode wie Umlaufszeit das ganze Jahr hindurch in dem beliebigen,
hier betrachteten Geschäft dieselben bleiben. Diese Voraussetzung war
nöthig, wollten wir den Einfluss der Umlaufszeit auf Umschlag und Ka-
pitalvorschuss feststellen. Dass sie in der Wirklichkeit nicht in dieser
Unbedingtheit, und oft gar nicht gilt, ändert an der Sache nichts.


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[262/0296] Kapital III: Es findet hier in sofern Verschlingung der Kapitale statt, als die Arbeitsperiode von Kapital III, das keine selbständige Arbeitsperiode hat, weil es nur für eine Woche reicht, zusammenfällt mit der ersten Arbeits- woche von Kapital I. Dafür aber findet sich am Schluss der Arbeits- periode, sowohl von Kapital I wie von Kapital II, ein dem Kapital III gleicher Betrag von 100 £ freigesetzt. Wenn nämlich Kapital III die erste Woche der zweiten und aller folgenden Arbeitsperioden von Ka- pital I ausfüllt und am Schluss dieser ersten Woche das ganze Kapital I, 400 £, zurückströmt, so bleibt für den Rest der Arbeitsperiode von Ka- pital I nur eine Zeit von 3 Wochen und eine entsprechende Kapitalaus- lage von 300 £. Die so freigesetzten 100 £ genügen dann für die erste Woche der sich unmittelbar anschließenden Arbeitsperiode von Ka- pital II; am Schluss dieser Woche fließt das ganze Kapital II mit 400 £ zurück; da aber die angebrochne Arbeitsperiode nur noch 300 £ absorbiren kann, so bleiben an deren Schluss wieder 100 £ freigesetzt; und so weiter. Es findet also Freisetzung von Kapital am Schlusse der Arbeitsperiode statt, sobald die Umlaufszeit nicht ein einfaches Multipel der Arbeitsperiode bildet; und zwar ist dies freigesetzte Kapital gleich dem Kapitaltheil, welcher den Ueberschuss der Cirkulationsperiode über eine Arbeitsperiode oder über ein Multipel von Arbeitsperioden auszu- füllen hat. In allen untersuchten Fällen wurde angenommen, dass sowohl Ar- beitsperiode wie Umlaufszeit das ganze Jahr hindurch in dem beliebigen, hier betrachteten Geschäft dieselben bleiben. Diese Voraussetzung war nöthig, wollten wir den Einfluss der Umlaufszeit auf Umschlag und Ka- pitalvorschuss feststellen. Dass sie in der Wirklichkeit nicht in dieser Unbedingtheit, und oft gar nicht gilt, ändert an der Sache nichts.

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Bd. 2. Buch II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. Hamburg, 1885, S. 262. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital02_1885/296>, abgerufen am 02.05.2024.