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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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sucht -- fallen die dem Boden einverleibten Verbesserungen als
untrennbares Accidens der Substanz, des Bodens, als Eigenthum
dem Besitzer des Bodens anheim. Bei dem neuen Pachtkontrakt,
den er schliesst, fügt der Grundeigenthümer den Zins für das der
Erde einverleibte Kapital der eigentlichen Grundrente hinzu; ob
er den Boden nun an den Pächter vermiethet, der die Verbesse-
rungen gemacht hat, oder an einen andern Pächter. Seine Rente
schwillt so auf; oder, wenn er den Boden verkaufen will -- wir
werden gleich sehn wie dessen Preis bestimmt wird -- ist jetzt
sein Werth gesteigert. Er verkauft nicht nur den Boden, sondern
den verbesserten Boden, das der Erde einverleibte Kapital, das ihm
nichts gekostet hat. Es ist dies eins der Geheimnisse -- ganz ab-
gesehn von der Bewegung der eigentlichen Grundrente -- der
steigenden Bereicherung der Grundeigenthümer, des fortwährenden
Anschwellens ihrer Renten, und des wachsenden Geldwerths ihrer
Ländereien mit dem Fortschritt der ökonomischen Entwicklung.
Sie stecken so das ohne ihr Zuthun hervorgebrachte Resultat der
gesellschaftlichen Entwicklung in ihre Privattaschen -- fruges con-
sumere nati. Es ist dies aber zugleich eins der grössten Hinder-
nisse einer rationellen Agrikultur, indem der Pächter alle Ver-
besserungen und Auslagen vermeidet, deren vollständiger Rückfluss
während der Dauer seiner Pachtzeit nicht zu erwarten steht; und
als solches Hinderniss finden wir diesen Umstand fort und fort
denuncirt ebensowohl im vorigen Jahrhundert von James Anderson,
dem eigentlichen Entdecker der modernen Rententheorie, der zu-
gleich praktischer Pächter und für seine Zeit bedeutender Agronom
war, wie in unsern Tagen von den Gegnern der jetzigen Verfassung
des Grundeigenthums in England.

A. A. Walton, History of the Landed Tenures of Great Britain
and Ireland, London 1865, sagt darüber p. 96, 97: "Alle die An-
strengungen der zahlreichen landwirthschaftlichen Anstalten in
unserm Lande können keine sehr bedeutenden oder wirklich be-
merkbaren Resultate im wirklichen Fortschritt verbesserter Be-
bauung bewirken, so lange solche Verbesserungen in einem weit
höhern Grade den Werth des Grundeigenthums und die Höhe der
Rentrolle des Grundbesitzers vermehren, als sie die Lage des
Pächters oder des Landarbeiters verbessern. Die Pächter im all-
gemeinen wissen genau so gut wie der Grundbesitzer, sein Rent-
meister oder selbst der Präsident einer landwirthschaftlichen Ge-
sellschaft, dass gute Drainirung, reichliche Düngung und gute Be-
wirthschaftung, im Bund mit vermehrter Anwendung von Arbeit,

sucht — fallen die dem Boden einverleibten Verbesserungen als
untrennbares Accidens der Substanz, des Bodens, als Eigenthum
dem Besitzer des Bodens anheim. Bei dem neuen Pachtkontrakt,
den er schliesst, fügt der Grundeigenthümer den Zins für das der
Erde einverleibte Kapital der eigentlichen Grundrente hinzu; ob
er den Boden nun an den Pächter vermiethet, der die Verbesse-
rungen gemacht hat, oder an einen andern Pächter. Seine Rente
schwillt so auf; oder, wenn er den Boden verkaufen will — wir
werden gleich sehn wie dessen Preis bestimmt wird — ist jetzt
sein Werth gesteigert. Er verkauft nicht nur den Boden, sondern
den verbesserten Boden, das der Erde einverleibte Kapital, das ihm
nichts gekostet hat. Es ist dies eins der Geheimnisse — ganz ab-
gesehn von der Bewegung der eigentlichen Grundrente — der
steigenden Bereicherung der Grundeigenthümer, des fortwährenden
Anschwellens ihrer Renten, und des wachsenden Geldwerths ihrer
Ländereien mit dem Fortschritt der ökonomischen Entwicklung.
Sie stecken so das ohne ihr Zuthun hervorgebrachte Resultat der
gesellschaftlichen Entwicklung in ihre Privattaschen — fruges con-
sumere nati. Es ist dies aber zugleich eins der grössten Hinder-
nisse einer rationellen Agrikultur, indem der Pächter alle Ver-
besserungen und Auslagen vermeidet, deren vollständiger Rückfluss
während der Dauer seiner Pachtzeit nicht zu erwarten steht; und
als solches Hinderniss finden wir diesen Umstand fort und fort
denuncirt ebensowohl im vorigen Jahrhundert von James Anderson,
dem eigentlichen Entdecker der modernen Rententheorie, der zu-
gleich praktischer Pächter und für seine Zeit bedeutender Agronom
war, wie in unsern Tagen von den Gegnern der jetzigen Verfassung
des Grundeigenthums in England.

A. A. Walton, History of the Landed Tenures of Great Britain
and Ireland, London 1865, sagt darüber p. 96, 97: „Alle die An-
strengungen der zahlreichen landwirthschaftlichen Anstalten in
unserm Lande können keine sehr bedeutenden oder wirklich be-
merkbaren Resultate im wirklichen Fortschritt verbesserter Be-
bauung bewirken, so lange solche Verbesserungen in einem weit
höhern Grade den Werth des Grundeigenthums und die Höhe der
Rentrolle des Grundbesitzers vermehren, als sie die Lage des
Pächters oder des Landarbeiters verbessern. Die Pächter im all-
gemeinen wissen genau so gut wie der Grundbesitzer, sein Rent-
meister oder selbst der Präsident einer landwirthschaftlichen Ge-
sellschaft, dass gute Drainirung, reichliche Düngung und gute Be-
wirthschaftung, im Bund mit vermehrter Anwendung von Arbeit,

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[159/0168] sucht — fallen die dem Boden einverleibten Verbesserungen als untrennbares Accidens der Substanz, des Bodens, als Eigenthum dem Besitzer des Bodens anheim. Bei dem neuen Pachtkontrakt, den er schliesst, fügt der Grundeigenthümer den Zins für das der Erde einverleibte Kapital der eigentlichen Grundrente hinzu; ob er den Boden nun an den Pächter vermiethet, der die Verbesse- rungen gemacht hat, oder an einen andern Pächter. Seine Rente schwillt so auf; oder, wenn er den Boden verkaufen will — wir werden gleich sehn wie dessen Preis bestimmt wird — ist jetzt sein Werth gesteigert. Er verkauft nicht nur den Boden, sondern den verbesserten Boden, das der Erde einverleibte Kapital, das ihm nichts gekostet hat. Es ist dies eins der Geheimnisse — ganz ab- gesehn von der Bewegung der eigentlichen Grundrente — der steigenden Bereicherung der Grundeigenthümer, des fortwährenden Anschwellens ihrer Renten, und des wachsenden Geldwerths ihrer Ländereien mit dem Fortschritt der ökonomischen Entwicklung. Sie stecken so das ohne ihr Zuthun hervorgebrachte Resultat der gesellschaftlichen Entwicklung in ihre Privattaschen — fruges con- sumere nati. Es ist dies aber zugleich eins der grössten Hinder- nisse einer rationellen Agrikultur, indem der Pächter alle Ver- besserungen und Auslagen vermeidet, deren vollständiger Rückfluss während der Dauer seiner Pachtzeit nicht zu erwarten steht; und als solches Hinderniss finden wir diesen Umstand fort und fort denuncirt ebensowohl im vorigen Jahrhundert von James Anderson, dem eigentlichen Entdecker der modernen Rententheorie, der zu- gleich praktischer Pächter und für seine Zeit bedeutender Agronom war, wie in unsern Tagen von den Gegnern der jetzigen Verfassung des Grundeigenthums in England. A. A. Walton, History of the Landed Tenures of Great Britain and Ireland, London 1865, sagt darüber p. 96, 97: „Alle die An- strengungen der zahlreichen landwirthschaftlichen Anstalten in unserm Lande können keine sehr bedeutenden oder wirklich be- merkbaren Resultate im wirklichen Fortschritt verbesserter Be- bauung bewirken, so lange solche Verbesserungen in einem weit höhern Grade den Werth des Grundeigenthums und die Höhe der Rentrolle des Grundbesitzers vermehren, als sie die Lage des Pächters oder des Landarbeiters verbessern. Die Pächter im all- gemeinen wissen genau so gut wie der Grundbesitzer, sein Rent- meister oder selbst der Präsident einer landwirthschaftlichen Ge- sellschaft, dass gute Drainirung, reichliche Düngung und gute Be- wirthschaftung, im Bund mit vermehrter Anwendung von Arbeit,

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 159. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/168>, abgerufen am 29.04.2024.