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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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Es ist daher von vornherein klar: wenn es auch für das Gesetz
der Bildung der Surplusprofite nichts ändert, ob gleiche Kapitale
mit ungleichen Resultaten neben einander auf gleichgrossen Boden-
strecken, oder ob sie nach einander auf demselben Bodentheil an-
gelegt werden, so macht es dennoch einen bedeutenden Unterschied
für die Verwandlung der Surplusprofite in Grundrente. Die letztere
Methode schliesst diese Verwandlung in einerseits engere, andrer-
seits schwankendere Grenzen ein. Daher in Ländern intensiver
Kultur (und ökonomisch verstehn wir unter intensiver Kultur nichts
als die Koncentration von Kapital auf denselben Bodentheil, statt
seiner Vertheilung auf neben einander liegende Bodenstrecken) das
Geschäft des Taxators, wie Morton dies in seinen "Resources of
Estates" entwickelt, eine sehr wichtige, komplicirte und schwierige
Profession wird. Bei mehr permanenten Bodenverbesserungen fällt,
bei Ablauf des Pachtkontrakts, die künstlich erhöhte Differential-
fruchtbarkeit des Bodens mit seiner natürlichen zusammen, und
daher die Abschätzung der Rente mit der zwischen Bodenarten
verschiedner Fruchtbarkeit überhaupt. Dagegen, soweit die Bil-
dung von Surplusprofit durch die Höhe des Betriebskapitals be-
stimmt ist, wird die Höhe der Rente bei gewisser Grösse des Be-
triebskapitals auf die Durchschnittsrente des Landes geschlagen
und daher darauf gesehn, dass der neue Pächter über hinreichen-
des Kapital verfügt, um die Kultur in derselben intensiven Weise
fortzusetzen.



Bei der Betrachtung der Differentialrente II sind nun folgende
Punkte noch hervorzuheben:

Erstens: Ihre Basis und ihr Ausgangspunkt, nicht nur historisch,
sondern soweit es ihre Bewegung in jedem gegebnen Zeitpunkt
betrifft, ist die Differentialrente I, d. h. die gleichzeitige Bebauung,
neben einander, von Bodenarten verschiedner Fruchtbarkeit und
Lage; also die gleichzeitige Anwendung, neben einander, von ver-
schiednen Bestandtheilen des agrikolen Gesammtkapitals auf Boden-
strecken verschiedner Qualität.

Historisch vesteht sich dies von selbst. In Kolonien haben die
Kolonisten nur wenig Kapital anzulegen; die Hauptproduktions-
agenten sind Arbeit und Erde. Jedes einzelne Familienhaupt sucht
für sich und die Seinigen ein unabhängiges Beschäftigungs-
feld, neben denen seiner Mitkolonisten, herauszuarbeiten. Dies
muss überhaupt bei der eigentlichen Agrikultur auch schon bei
vorkapitalistischen Produktionsweisen der Fall sein. Bei Schaf-

Es ist daher von vornherein klar: wenn es auch für das Gesetz
der Bildung der Surplusprofite nichts ändert, ob gleiche Kapitale
mit ungleichen Resultaten neben einander auf gleichgrossen Boden-
strecken, oder ob sie nach einander auf demselben Bodentheil an-
gelegt werden, so macht es dennoch einen bedeutenden Unterschied
für die Verwandlung der Surplusprofite in Grundrente. Die letztere
Methode schliesst diese Verwandlung in einerseits engere, andrer-
seits schwankendere Grenzen ein. Daher in Ländern intensiver
Kultur (und ökonomisch verstehn wir unter intensiver Kultur nichts
als die Koncentration von Kapital auf denselben Bodentheil, statt
seiner Vertheilung auf neben einander liegende Bodenstrecken) das
Geschäft des Taxators, wie Morton dies in seinen „Resources of
Estates“ entwickelt, eine sehr wichtige, komplicirte und schwierige
Profession wird. Bei mehr permanenten Bodenverbesserungen fällt,
bei Ablauf des Pachtkontrakts, die künstlich erhöhte Differential-
fruchtbarkeit des Bodens mit seiner natürlichen zusammen, und
daher die Abschätzung der Rente mit der zwischen Bodenarten
verschiedner Fruchtbarkeit überhaupt. Dagegen, soweit die Bil-
dung von Surplusprofit durch die Höhe des Betriebskapitals be-
stimmt ist, wird die Höhe der Rente bei gewisser Grösse des Be-
triebskapitals auf die Durchschnittsrente des Landes geschlagen
und daher darauf gesehn, dass der neue Pächter über hinreichen-
des Kapital verfügt, um die Kultur in derselben intensiven Weise
fortzusetzen.



Bei der Betrachtung der Differentialrente II sind nun folgende
Punkte noch hervorzuheben:

Erstens: Ihre Basis und ihr Ausgangspunkt, nicht nur historisch,
sondern soweit es ihre Bewegung in jedem gegebnen Zeitpunkt
betrifft, ist die Differentialrente I, d. h. die gleichzeitige Bebauung,
neben einander, von Bodenarten verschiedner Fruchtbarkeit und
Lage; also die gleichzeitige Anwendung, neben einander, von ver-
schiednen Bestandtheilen des agrikolen Gesammtkapitals auf Boden-
strecken verschiedner Qualität.

Historisch vesteht sich dies von selbst. In Kolonien haben die
Kolonisten nur wenig Kapital anzulegen; die Hauptproduktions-
agenten sind Arbeit und Erde. Jedes einzelne Familienhaupt sucht
für sich und die Seinigen ein unabhängiges Beschäftigungs-
feld, neben denen seiner Mitkolonisten, herauszuarbeiten. Dies
muss überhaupt bei der eigentlichen Agrikultur auch schon bei
vorkapitalistischen Produktionsweisen der Fall sein. Bei Schaf-

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[214/0223] Es ist daher von vornherein klar: wenn es auch für das Gesetz der Bildung der Surplusprofite nichts ändert, ob gleiche Kapitale mit ungleichen Resultaten neben einander auf gleichgrossen Boden- strecken, oder ob sie nach einander auf demselben Bodentheil an- gelegt werden, so macht es dennoch einen bedeutenden Unterschied für die Verwandlung der Surplusprofite in Grundrente. Die letztere Methode schliesst diese Verwandlung in einerseits engere, andrer- seits schwankendere Grenzen ein. Daher in Ländern intensiver Kultur (und ökonomisch verstehn wir unter intensiver Kultur nichts als die Koncentration von Kapital auf denselben Bodentheil, statt seiner Vertheilung auf neben einander liegende Bodenstrecken) das Geschäft des Taxators, wie Morton dies in seinen „Resources of Estates“ entwickelt, eine sehr wichtige, komplicirte und schwierige Profession wird. Bei mehr permanenten Bodenverbesserungen fällt, bei Ablauf des Pachtkontrakts, die künstlich erhöhte Differential- fruchtbarkeit des Bodens mit seiner natürlichen zusammen, und daher die Abschätzung der Rente mit der zwischen Bodenarten verschiedner Fruchtbarkeit überhaupt. Dagegen, soweit die Bil- dung von Surplusprofit durch die Höhe des Betriebskapitals be- stimmt ist, wird die Höhe der Rente bei gewisser Grösse des Be- triebskapitals auf die Durchschnittsrente des Landes geschlagen und daher darauf gesehn, dass der neue Pächter über hinreichen- des Kapital verfügt, um die Kultur in derselben intensiven Weise fortzusetzen. Bei der Betrachtung der Differentialrente II sind nun folgende Punkte noch hervorzuheben: Erstens: Ihre Basis und ihr Ausgangspunkt, nicht nur historisch, sondern soweit es ihre Bewegung in jedem gegebnen Zeitpunkt betrifft, ist die Differentialrente I, d. h. die gleichzeitige Bebauung, neben einander, von Bodenarten verschiedner Fruchtbarkeit und Lage; also die gleichzeitige Anwendung, neben einander, von ver- schiednen Bestandtheilen des agrikolen Gesammtkapitals auf Boden- strecken verschiedner Qualität. Historisch vesteht sich dies von selbst. In Kolonien haben die Kolonisten nur wenig Kapital anzulegen; die Hauptproduktions- agenten sind Arbeit und Erde. Jedes einzelne Familienhaupt sucht für sich und die Seinigen ein unabhängiges Beschäftigungs- feld, neben denen seiner Mitkolonisten, herauszuarbeiten. Dies muss überhaupt bei der eigentlichen Agrikultur auch schon bei vorkapitalistischen Produktionsweisen der Fall sein. Bei Schaf-

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 214. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/223>, abgerufen am 27.04.2024.