Gewalt gegen die anwachsenden Territorialhoheiten be- haupteten. Obgedachten Conrad von Langen, der sein Gut zwischen der Stadt Osnabrück und dem Dorfe Oesede hatte, nahm der Kayser Sigismund in seine Dienste, um ihn zu retten. Aber die Freygrafen verfolgten ihn mit ihren Erkenntnissen, wovon er endlich an das Concilium zu Basel appellirte *).
Die wahre Ursache ihres Untergangs ist auch ganz sichtbar die Territorialhoheit, welche sich gegen diese aus- serordentlichen und unmittelbaren kayserlichen Commissa- rien so lange sperrete, bis sie solche völlig erstickt hatte. Doch sind sie durch die Reichsgesetze nie völlig aufgeho- ben, sondern nur auf ihre ursprüngliche Einrichtung, und auf ihre Districte eingeschränkt worden. Noch jetzt giebt der Kayser freye Stühle zu Lehen, und man findet auch noch verschiedene Freygerichte in der Grafschaft Mark und dem Herzogthum Westphalen, die aber doch nicht mehr unmittelbar unter dem Kayser, sondern unter ih- rem Landesherrn stehn. Den letztern Schaden haben ih- nen überall die Archidiaconen gethan, welche als bischöf- liche Commissarien eine bessere und nähere Unterstützung an ihrem Herrn, als die Freygrafen an dem entfernten Kayser hatten, und besonders den Theil der freygräsli- chen Gerichtsbarkeit, welcher in dem Kayserlichen Kir- chen und Kirchhofesschutz bestand, an sich zogen, auch den Freygrafen nicht weiter das Urtheil über Zauberey und Ketzerey gestatten wollten, wie solches aus verschiedenen Beschwerden der Freygrafen über jene bischöflichen Com- missarien zu ersehen ist.
Was
*) S. PFEFFINGER ad vitr. ill. T. IV. p. 487.
Eine kurze Nachricht
Gewalt gegen die anwachſenden Territorialhoheiten be- haupteten. Obgedachten Conrad von Langen, der ſein Gut zwiſchen der Stadt Oſnabruͤck und dem Dorfe Oeſede hatte, nahm der Kayſer Sigismund in ſeine Dienſte, um ihn zu retten. Aber die Freygrafen verfolgten ihn mit ihren Erkenntniſſen, wovon er endlich an das Concilium zu Baſel appellirte *).
Die wahre Urſache ihres Untergangs iſt auch ganz ſichtbar die Territorialhoheit, welche ſich gegen dieſe auſ- ſerordentlichen und unmittelbaren kayſerlichen Commiſſa- rien ſo lange ſperrete, bis ſie ſolche voͤllig erſtickt hatte. Doch ſind ſie durch die Reichsgeſetze nie voͤllig aufgeho- ben, ſondern nur auf ihre urſpruͤngliche Einrichtung, und auf ihre Diſtricte eingeſchraͤnkt worden. Noch jetzt giebt der Kayſer freye Stuͤhle zu Lehen, und man findet auch noch verſchiedene Freygerichte in der Grafſchaft Mark und dem Herzogthum Weſtphalen, die aber doch nicht mehr unmittelbar unter dem Kayſer, ſondern unter ih- rem Landesherrn ſtehn. Den letztern Schaden haben ih- nen uͤberall die Archidiaconen gethan, welche als biſchoͤf- liche Commiſſarien eine beſſere und naͤhere Unterſtuͤtzung an ihrem Herrn, als die Freygrafen an dem entfernten Kayſer hatten, und beſonders den Theil der freygraͤſli- chen Gerichtsbarkeit, welcher in dem Kayſerlichen Kir- chen und Kirchhofesſchutz beſtand, an ſich zogen, auch den Freygrafen nicht weiter das Urtheil uͤber Zauberey und Ketzerey geſtatten wollten, wie ſolches aus verſchiedenen Beſchwerden der Freygrafen uͤber jene biſchoͤflichen Com- miſſarien zu erſehen iſt.
Was
*) S. PFEFFINGER ad vitr. ill. T. IV. p. 487.
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Eine kurze Nachricht
Gewalt gegen die anwachſenden Territorialhoheiten be-
haupteten. Obgedachten Conrad von Langen, der ſein
Gut zwiſchen der Stadt Oſnabruͤck und dem Dorfe Oeſede
hatte, nahm der Kayſer Sigismund in ſeine Dienſte, um
ihn zu retten. Aber die Freygrafen verfolgten ihn mit
ihren Erkenntniſſen, wovon er endlich an das Concilium
zu Baſel appellirte *).
Die wahre Urſache ihres Untergangs iſt auch ganz
ſichtbar die Territorialhoheit, welche ſich gegen dieſe auſ-
ſerordentlichen und unmittelbaren kayſerlichen Commiſſa-
rien ſo lange ſperrete, bis ſie ſolche voͤllig erſtickt hatte.
Doch ſind ſie durch die Reichsgeſetze nie voͤllig aufgeho-
ben, ſondern nur auf ihre urſpruͤngliche Einrichtung, und
auf ihre Diſtricte eingeſchraͤnkt worden. Noch jetzt giebt
der Kayſer freye Stuͤhle zu Lehen, und man findet auch
noch verſchiedene Freygerichte in der Grafſchaft Mark
und dem Herzogthum Weſtphalen, die aber doch nicht
mehr unmittelbar unter dem Kayſer, ſondern unter ih-
rem Landesherrn ſtehn. Den letztern Schaden haben ih-
nen uͤberall die Archidiaconen gethan, welche als biſchoͤf-
liche Commiſſarien eine beſſere und naͤhere Unterſtuͤtzung
an ihrem Herrn, als die Freygrafen an dem entfernten
Kayſer hatten, und beſonders den Theil der freygraͤſli-
chen Gerichtsbarkeit, welcher in dem Kayſerlichen Kir-
chen und Kirchhofesſchutz beſtand, an ſich zogen, auch den
Freygrafen nicht weiter das Urtheil uͤber Zauberey und
Ketzerey geſtatten wollten, wie ſolches aus verſchiedenen
Beſchwerden der Freygrafen uͤber jene biſchoͤflichen Com-
miſſarien zu erſehen iſt.
Was
*) S. PFEFFINGER ad vitr. ill. T. IV. p. 487.
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien04_1786/214>, abgerufen am 16.06.2024.
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