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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.

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tigung der Forderung ist einleuchtend; ebenso die Nothwendig-
keit einer Staatshülfe in vielen Fällen, so gewiß es auch die
nächste Pflicht eines Jeden bleibt, sich und den Seinigen
das Nothwendige durch Arbeit zu verschaffen. Auch hier
aber wird der Staat in doppelter Richtung in Anspruch ge-
nommen.

a. Die Theuerung nothwendiger Lebensbedürfnisse ist eine
Quelle großer Uebel für die Mehrzahl der Einzelnen und
für die Gesammtheit. Der nächste Grund ist natürlich ein
Mißverhältniß der verkäuflichen Vorräthe zu dem Bedürf-
nisse; ein sehr übler Umstand aber, daß bei drohender
Theuerung es nicht bei dem materiellen Uebel bleibt, son-
dern theils die Unmöglichkeit auch nur auf kürzeste Zeit
der Lebensmittel zu entbehren, theils der gewöhnlich ein-
reißende panische Schrecken vor einem Mangel die Preise
weit über die Nothwendigkeit hinaus und ins Unerreich-
bare steigert. Die in früherer Zeit den Staaten ange-
mutheten und von ihnen auch vielfach vollzogenen Abwehr-
und Erleichterungsmittel, z. B. Ausfuhrverbote, Vorraths-
magazine, Preisfeststellungen u. dgl., hat nun zwar
Erfahrung und eine richtigere Lehre nicht blos als nutzlos,
sondern selbst als positiv schädlich erkennen lassen; dennoch
bleibt allerdings dem Staate auch außer der allgemeinen
Begünstigung der Urproduction, der unbedingten Auf-
rechterhaltung des Handels mit Lebensmitteln und der
Herstellung möglichst guter Verkehrswege, noch Manches
zu thun übrig. So denn: möglichste Beschränkung des
öffentlichen Verbrauches, verschärfte Aufsicht auf die mit
Lebensmitteln handelnden Gewerbe, Herstellung von allge-
meinen Speiseanstalten, Gewährung von Darleihen, viel-
leicht Unterstützung der Beziehung großer Massen von
Lebensmitteln aus dem Auslande.

tigung der Forderung iſt einleuchtend; ebenſo die Nothwendig-
keit einer Staatshülfe in vielen Fällen, ſo gewiß es auch die
nächſte Pflicht eines Jeden bleibt, ſich und den Seinigen
das Nothwendige durch Arbeit zu verſchaffen. Auch hier
aber wird der Staat in doppelter Richtung in Anſpruch ge-
nommen.

a. Die Theuerung nothwendiger Lebensbedürfniſſe iſt eine
Quelle großer Uebel für die Mehrzahl der Einzelnen und
für die Geſammtheit. Der nächſte Grund iſt natürlich ein
Mißverhältniß der verkäuflichen Vorräthe zu dem Bedürf-
niſſe; ein ſehr übler Umſtand aber, daß bei drohender
Theuerung es nicht bei dem materiellen Uebel bleibt, ſon-
dern theils die Unmöglichkeit auch nur auf kürzeſte Zeit
der Lebensmittel zu entbehren, theils der gewöhnlich ein-
reißende paniſche Schrecken vor einem Mangel die Preiſe
weit über die Nothwendigkeit hinaus und ins Unerreich-
bare ſteigert. Die in früherer Zeit den Staaten ange-
mutheten und von ihnen auch vielfach vollzogenen Abwehr-
und Erleichterungsmittel, z. B. Ausfuhrverbote, Vorraths-
magazine, Preisfeſtſtellungen u. dgl., hat nun zwar
Erfahrung und eine richtigere Lehre nicht blos als nutzlos,
ſondern ſelbſt als poſitiv ſchädlich erkennen laſſen; dennoch
bleibt allerdings dem Staate auch außer der allgemeinen
Begünſtigung der Urproduction, der unbedingten Auf-
rechterhaltung des Handels mit Lebensmitteln und der
Herſtellung möglichſt guter Verkehrswege, noch Manches
zu thun übrig. So denn: möglichſte Beſchränkung des
öffentlichen Verbrauches, verſchärfte Aufſicht auf die mit
Lebensmitteln handelnden Gewerbe, Herſtellung von allge-
meinen Speiſeanſtalten, Gewährung von Darleihen, viel-
leicht Unterſtützung der Beziehung großer Maſſen von
Lebensmitteln aus dem Auslande.
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[665/0679] tigung der Forderung iſt einleuchtend; ebenſo die Nothwendig- keit einer Staatshülfe in vielen Fällen, ſo gewiß es auch die nächſte Pflicht eines Jeden bleibt, ſich und den Seinigen das Nothwendige durch Arbeit zu verſchaffen. Auch hier aber wird der Staat in doppelter Richtung in Anſpruch ge- nommen. a. Die Theuerung nothwendiger Lebensbedürfniſſe iſt eine Quelle großer Uebel für die Mehrzahl der Einzelnen und für die Geſammtheit. Der nächſte Grund iſt natürlich ein Mißverhältniß der verkäuflichen Vorräthe zu dem Bedürf- niſſe; ein ſehr übler Umſtand aber, daß bei drohender Theuerung es nicht bei dem materiellen Uebel bleibt, ſon- dern theils die Unmöglichkeit auch nur auf kürzeſte Zeit der Lebensmittel zu entbehren, theils der gewöhnlich ein- reißende paniſche Schrecken vor einem Mangel die Preiſe weit über die Nothwendigkeit hinaus und ins Unerreich- bare ſteigert. Die in früherer Zeit den Staaten ange- mutheten und von ihnen auch vielfach vollzogenen Abwehr- und Erleichterungsmittel, z. B. Ausfuhrverbote, Vorraths- magazine, Preisfeſtſtellungen u. dgl., hat nun zwar Erfahrung und eine richtigere Lehre nicht blos als nutzlos, ſondern ſelbſt als poſitiv ſchädlich erkennen laſſen; dennoch bleibt allerdings dem Staate auch außer der allgemeinen Begünſtigung der Urproduction, der unbedingten Auf- rechterhaltung des Handels mit Lebensmitteln und der Herſtellung möglichſt guter Verkehrswege, noch Manches zu thun übrig. So denn: möglichſte Beſchränkung des öffentlichen Verbrauches, verſchärfte Aufſicht auf die mit Lebensmitteln handelnden Gewerbe, Herſtellung von allge- meinen Speiſeanſtalten, Gewährung von Darleihen, viel- leicht Unterſtützung der Beziehung großer Maſſen von Lebensmitteln aus dem Auslande.

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Zitationshilfe: Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. 665. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/679>, abgerufen am 06.05.2024.