Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796.

Bild:
<< vorherige Seite

gegenwärtig sind, mit ihrer grossen Beschim-
pfung vor den Gemeinden, fürbringen. Ferner,
wann ihre bescheidenliche und auf genugsame
Erwegung und Erkundigung der Sache und
nicht auf ungewiss Geschwätze und Muthmaas-
sung gegründete Erinnerung nichts verfienge,
dass sie alsdann das öffentliche Uebel zwar nicht
unangezeigt liessen, sondern nach Gottes Wort
straften, dabey aber allezeit genugsamen Re-
spect gegen das hohe Amt der Obrigkeit brauch-
ten, und die heilsame Vermahnung anhiengen,
dass die Unterthanen, welche solche Gebrechen
der Obrigkeit merken und offentlich taxiren hö-
ren, nicht etwa einen Kützel daraus empfinden,
oder über des Predigers Freymüthigkeit sich
verwundern sollten; sondern dass sie zusorderst
in sich selbst gehen, und daher Ursach neh-
men sollten, Gott täglich auzurufen, dass er
die Obrigkeit mit seinem guten Geist regieren,
sie zu seinem und ihrer selbst Erkenntniss brin-
gen oder darinn erhalten und sie für Ungerech-
tigkeit und andern schädlichen Händeln in dero
hohen Amt behüten, ihnen auch fromme und
gewissenhafte Räthe und Diener verleihen wolle,
die mit zusammengesezter Treue die Mängel
erinnerten, und, weil jeder Rath verpflichtet

gegenwärtig sind, mit ihrer groſsen Beschim-
pfung vor den Gemeinden, fürbringen. Ferner,
wann ihre bescheidenliche und auf genugsame
Erwegung und Erkundigung der Sache und
nicht auf ungewiſs Geschwätze und Muthmaas-
sung gegründete Erinnerung nichts verfienge,
daſs sie alsdann das öffentliche Uebel zwar nicht
unangezeigt liessen, sondern nach Gottes Wort
straften, dabey aber allezeit genugsamen Re-
spect gegen das hohe Amt der Obrigkeit brauch-
ten, und die heilsame Vermahnung anhiengen,
daſs die Unterthanen, welche solche Gebrechen
der Obrigkeit merken und offentlich taxiren hö-
ren, nicht etwa einen Kützel daraus empfinden,
oder über des Predigers Freymüthigkeit sich
verwundern sollten; sondern daſs sie zusorderst
in sich selbst gehen, und daher Ursach neh-
men sollten, Gott täglich auzurufen, daſs er
die Obrigkeit mit seinem guten Geist regieren,
sie zu seinem und ihrer selbst Erkenntniſs brin-
gen oder darinn erhalten und sie für Ungerech-
tigkeit und andern schädlichen Händeln in dero
hohen Amt behüten, ihnen auch fromme und
gewiſsenhafte Räthe und Diener verleihen wolle,
die mit zusammengesezter Treue die Mängel
erinnerten, und, weil jeder Rath verpflichtet

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0322" n="316"/>
gegenwärtig sind, mit ihrer gro&#x017F;sen Beschim-<lb/>
pfung vor den Gemeinden, fürbringen. Ferner,<lb/>
wann ihre bescheidenliche und auf genugsame<lb/>
Erwegung und Erkundigung der Sache und<lb/>
nicht auf ungewi&#x017F;s Geschwätze und Muthmaas-<lb/>
sung gegründete Erinnerung nichts verfienge,<lb/>
da&#x017F;s sie alsdann das öffentliche Uebel zwar nicht<lb/>
unangezeigt liessen, sondern nach Gottes Wort<lb/>
straften, dabey aber allezeit genugsamen Re-<lb/>
spect gegen das hohe Amt der Obrigkeit brauch-<lb/>
ten, und die heilsame Vermahnung anhiengen,<lb/>
da&#x017F;s die Unterthanen, welche solche Gebrechen<lb/>
der Obrigkeit merken und offentlich taxiren hö-<lb/>
ren, nicht etwa einen Kützel daraus empfinden,<lb/>
oder über des Predigers Freymüthigkeit sich<lb/>
verwundern sollten; sondern da&#x017F;s sie zusorderst<lb/>
in sich selbst gehen, und daher Ursach neh-<lb/>
men sollten, Gott täglich auzurufen, da&#x017F;s er<lb/>
die Obrigkeit mit seinem guten Geist regieren,<lb/>
sie zu seinem und ihrer selbst Erkenntni&#x017F;s brin-<lb/>
gen oder darinn erhalten und sie für Ungerech-<lb/>
tigkeit und andern schädlichen Händeln in dero<lb/>
hohen Amt behüten, ihnen auch fromme und<lb/>
gewi&#x017F;senhafte Räthe und Diener verleihen wolle,<lb/>
die mit zusammengesezter Treue die Mängel<lb/>
erinnerten, und, weil jeder Rath verpflichtet<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[316/0322] gegenwärtig sind, mit ihrer groſsen Beschim- pfung vor den Gemeinden, fürbringen. Ferner, wann ihre bescheidenliche und auf genugsame Erwegung und Erkundigung der Sache und nicht auf ungewiſs Geschwätze und Muthmaas- sung gegründete Erinnerung nichts verfienge, daſs sie alsdann das öffentliche Uebel zwar nicht unangezeigt liessen, sondern nach Gottes Wort straften, dabey aber allezeit genugsamen Re- spect gegen das hohe Amt der Obrigkeit brauch- ten, und die heilsame Vermahnung anhiengen, daſs die Unterthanen, welche solche Gebrechen der Obrigkeit merken und offentlich taxiren hö- ren, nicht etwa einen Kützel daraus empfinden, oder über des Predigers Freymüthigkeit sich verwundern sollten; sondern daſs sie zusorderst in sich selbst gehen, und daher Ursach neh- men sollten, Gott täglich auzurufen, daſs er die Obrigkeit mit seinem guten Geist regieren, sie zu seinem und ihrer selbst Erkenntniſs brin- gen oder darinn erhalten und sie für Ungerech- tigkeit und andern schädlichen Händeln in dero hohen Amt behüten, ihnen auch fromme und gewiſsenhafte Räthe und Diener verleihen wolle, die mit zusammengesezter Treue die Mängel erinnerten, und, weil jeder Rath verpflichtet

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/322
Zitationshilfe: Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 316. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/322>, abgerufen am 05.05.2024.