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Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. [Erster Theil.] Eisenach, 1760.

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hatte, er zog mich auf die Seite und fragte mich, ob ich ihm zwanzig Guineen vorstrecken könnte. Ich würde wohl einsehen sagte er, daß seine Ehre Gefahr lief, wenn er nicht ein Blatt setzte und die Kerls gegen sich im Respect erhielt, er hätte nicht geglaubt diese Kompanie hier zu finden, deswegen hätte er sich auch nicht mit Gelde versehen, ich sollte diese Kleinigkeit in einer Stunde mit Danke wieder haben. Mir war bei diesen Antrage nicht wohl zu Muthe, weil er seine Lebensart nicht ändern will; so hat Sir Karl es dahin gebracht, daß er von seiner Frauen Vermögen nicht das geringste angreifen darf; sondern er bekommt von ihr nur alle Woche ein gewisses Taschengeld, das sie nach dem Verhältnis seiner Aufführung gegen sie, entweder erhöhet oder vermindert. Der geringste Widerspruch ist im Stande ihn auf eine oder mehrere Wochen seiner Renten zuberauben. Wer ihm also was borget, der muß sein Geld verlohren schätzen, wenn seine Frau nicht für gut befindet, seine Ehre zu retten und für ihn zu bezahlen. Sein Credit ist dadurch

hatte, er zog mich auf die Seite und fragte mich, ob ich ihm zwanzig Guineen vorstrecken könnte. Ich würde wohl einsehen sagte er, daß seine Ehre Gefahr lief, wenn er nicht ein Blatt setzte und die Kerls gegen sich im Respect erhielt, er hätte nicht geglaubt diese Kompanie hier zu finden, deswegen hätte er sich auch nicht mit Gelde versehen, ich sollte diese Kleinigkeit in einer Stunde mit Danke wieder haben. Mir war bei diesen Antrage nicht wohl zu Muthe, weil er seine Lebensart nicht ändern will; so hat Sir Karl es dahin gebracht, daß er von seiner Frauen Vermögen nicht das geringste angreifen darf; sondern er bekommt von ihr nur alle Woche ein gewisses Taschengeld, das sie nach dem Verhältnis seiner Aufführung gegen sie, entweder erhöhet oder vermindert. Der geringste Widerspruch ist im Stande ihn auf eine oder mehrere Wochen seiner Renten zuberauben. Wer ihm also was borget, der muß sein Geld verlohren schätzen, wenn seine Frau nicht für gut befindet, seine Ehre zu retten und für ihn zu bezahlen. Sein Credit ist dadurch

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[345/0360] hatte, er zog mich auf die Seite und fragte mich, ob ich ihm zwanzig Guineen vorstrecken könnte. Ich würde wohl einsehen sagte er, daß seine Ehre Gefahr lief, wenn er nicht ein Blatt setzte und die Kerls gegen sich im Respect erhielt, er hätte nicht geglaubt diese Kompanie hier zu finden, deswegen hätte er sich auch nicht mit Gelde versehen, ich sollte diese Kleinigkeit in einer Stunde mit Danke wieder haben. Mir war bei diesen Antrage nicht wohl zu Muthe, weil er seine Lebensart nicht ändern will; so hat Sir Karl es dahin gebracht, daß er von seiner Frauen Vermögen nicht das geringste angreifen darf; sondern er bekommt von ihr nur alle Woche ein gewisses Taschengeld, das sie nach dem Verhältnis seiner Aufführung gegen sie, entweder erhöhet oder vermindert. Der geringste Widerspruch ist im Stande ihn auf eine oder mehrere Wochen seiner Renten zuberauben. Wer ihm also was borget, der muß sein Geld verlohren schätzen, wenn seine Frau nicht für gut befindet, seine Ehre zu retten und für ihn zu bezahlen. Sein Credit ist dadurch

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Zitationshilfe: Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. [Erster Theil.] Eisenach, 1760, S. 345. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/musaeus_grandison01_1760/360>, abgerufen am 14.05.2024.