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Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. Dritter Theil. Eisenach, 1762.

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und sorgfältigste auszuüben, und dadurch bewiesen, daß Sie auf eine rühmliche Art in die Fußstapfen Ihrer vortrefflichen Anherren getreten sind. Der Geringste Ihrer Unterthanen kann sich rühmen, daß ihm nie der Weg zur Gerechtigkeit versperret ist, und der angesehenste derselben darf sich nicht erkühnen, eine Ungerechtigkeit zu begehen, wenn er nicht die nachdrücklichste Ahndung davon besorgen will. Die Gewogenheit, womit Sie mich jederzeit beehret haben, läßt mich hoffen, daß ich von Ihnen eben das erwarten kann, was Sie dem geringsten Ihrer Unterthanen nicht versagen, und darinne bestehet, daß man ihre Gerechtigkeit anflehen darf, wenn man von bösen Leuten angetastet wird, und schleuniger Hülfe vonnöthen hat.

Ich sehe mich genöthiget, gegen Ihren Gerichtshalter eine gerechte Klage zu erheben, welcher kein Bedenken trägt, das an mir im Großen selbst auszuüben, was er täglich an andern mit so vielem Eifer im Kleinen bestraft.

und sorgfältigste auszuüben, und dadurch bewiesen, daß Sie auf eine rühmliche Art in die Fußstapfen Ihrer vortrefflichen Anherren getreten sind. Der Geringste Ihrer Unterthanen kann sich rühmen, daß ihm nie der Weg zur Gerechtigkeit versperret ist, und der angesehenste derselben darf sich nicht erkühnen, eine Ungerechtigkeit zu begehen, wenn er nicht die nachdrücklichste Ahndung davon besorgen will. Die Gewogenheit, womit Sie mich jederzeit beehret haben, läßt mich hoffen, daß ich von Ihnen eben das erwarten kann, was Sie dem geringsten Ihrer Unterthanen nicht versagen, und darinne bestehet, daß man ihre Gerechtigkeit anflehen darf, wenn man von bösen Leuten angetastet wird, und schleuniger Hülfe vonnöthen hat.

Ich sehe mich genöthiget, gegen Ihren Gerichtshalter eine gerechte Klage zu erheben, welcher kein Bedenken trägt, das an mir im Großen selbst auszuüben, was er täglich an andern mit so vielem Eifer im Kleinen bestraft.

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[282/0284] und sorgfältigste auszuüben, und dadurch bewiesen, daß Sie auf eine rühmliche Art in die Fußstapfen Ihrer vortrefflichen Anherren getreten sind. Der Geringste Ihrer Unterthanen kann sich rühmen, daß ihm nie der Weg zur Gerechtigkeit versperret ist, und der angesehenste derselben darf sich nicht erkühnen, eine Ungerechtigkeit zu begehen, wenn er nicht die nachdrücklichste Ahndung davon besorgen will. Die Gewogenheit, womit Sie mich jederzeit beehret haben, läßt mich hoffen, daß ich von Ihnen eben das erwarten kann, was Sie dem geringsten Ihrer Unterthanen nicht versagen, und darinne bestehet, daß man ihre Gerechtigkeit anflehen darf, wenn man von bösen Leuten angetastet wird, und schleuniger Hülfe vonnöthen hat. Ich sehe mich genöthiget, gegen Ihren Gerichtshalter eine gerechte Klage zu erheben, welcher kein Bedenken trägt, das an mir im Großen selbst auszuüben, was er täglich an andern mit so vielem Eifer im Kleinen bestraft.

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Zitationshilfe: Musäus, Johann Karl August: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N*** in Briefen entworfen. Dritter Theil. Eisenach, 1762, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/musaeus_grandison03_1762/284>, abgerufen am 29.04.2024.