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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812.

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meiner aufgerufen; er hatte als Offizier gedient, und
fühlte diese Herabsetzung als schnödes und geflissentli-
ches Unrecht 37). Er rief vergebens zu den zagenden Tri-
bunen um Schutz: er fand diesen bey der Menge, die ihn
den ausgesandten Lictoren entriß: der Aufstand ward
allgemein und wüthend: die Consuln entsagten ihrem
Feldzuge.

Für das folgende Jahr (282) ward Publilius zum
Tribun des Volks gewählt. Man hatte erwartet daß er
seinen eignen Zwist durch Anklage der Consuln rächen
würde; das verschmähte er: dieselben Anstrengungen
welche ihre Verurtheilung erfordert hätte konnten einen
wesentlichen und entscheidenden Sieg gewinnen. Es war
unstreitig ein Recht der Plebejer zu bestimmen, in welcher
Form sie die ihnen ausschließlich eigenthümlichen Aemter
vergeben wollten. Die Tribunen waren dem Volk als
Repräsentanten der Klassen zugestanden; daher, und nach
der Analogie der consularischen Wahlen, wurden sie ur-
sprünglich von den Centurien ernannt, und, gleich den
Consuln, von den Curien bestätigt 38). Dieses ist, schon

37) Dionysius nennt diesen Publilius einen Mann von niedri-
ger Herkunft: wahrscheinlich ohne einen andern Grund als
den bey ihm herrschenden Wahn die Plebs habe aus dem ar-
men Volk bestanden. Man möchte vielmehr aus dem späte-
ren Glanz des publilischen Geschlechts auf das Gegentheil
schließen, so weit plebejische Häuser ausgezeichnet seyn konn-
ten so lange ihnen die ersten Würden verschlossen waren.
Doch war auch sein Verdienst hinreichend um seine Nach-
kommen zu erheben.
38) Dies sagt ausdrücklich die schon angeführte Stelle, in den

meiner aufgerufen; er hatte als Offizier gedient, und
fuͤhlte dieſe Herabſetzung als ſchnoͤdes und gefliſſentli-
ches Unrecht 37). Er rief vergebens zu den zagenden Tri-
bunen um Schutz: er fand dieſen bey der Menge, die ihn
den ausgeſandten Lictoren entriß: der Aufſtand ward
allgemein und wuͤthend: die Conſuln entſagten ihrem
Feldzuge.

Fuͤr das folgende Jahr (282) ward Publilius zum
Tribun des Volks gewaͤhlt. Man hatte erwartet daß er
ſeinen eignen Zwiſt durch Anklage der Conſuln raͤchen
wuͤrde; das verſchmaͤhte er: dieſelben Anſtrengungen
welche ihre Verurtheilung erfordert haͤtte konnten einen
weſentlichen und entſcheidenden Sieg gewinnen. Es war
unſtreitig ein Recht der Plebejer zu beſtimmen, in welcher
Form ſie die ihnen ausſchließlich eigenthuͤmlichen Aemter
vergeben wollten. Die Tribunen waren dem Volk als
Repraͤſentanten der Klaſſen zugeſtanden; daher, und nach
der Analogie der conſulariſchen Wahlen, wurden ſie ur-
ſpruͤnglich von den Centurien ernannt, und, gleich den
Conſuln, von den Curien beſtaͤtigt 38). Dieſes iſt, ſchon

37) Dionyſius nennt dieſen Publilius einen Mann von niedri-
ger Herkunft: wahrſcheinlich ohne einen andern Grund als
den bey ihm herrſchenden Wahn die Plebs habe aus dem ar-
men Volk beſtanden. Man moͤchte vielmehr aus dem ſpaͤte-
ren Glanz des publiliſchen Geſchlechts auf das Gegentheil
ſchließen, ſo weit plebejiſche Haͤuſer ausgezeichnet ſeyn konn-
ten ſo lange ihnen die erſten Wuͤrden verſchloſſen waren.
Doch war auch ſein Verdienſt hinreichend um ſeine Nach-
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[34/0050] meiner aufgerufen; er hatte als Offizier gedient, und fuͤhlte dieſe Herabſetzung als ſchnoͤdes und gefliſſentli- ches Unrecht 37). Er rief vergebens zu den zagenden Tri- bunen um Schutz: er fand dieſen bey der Menge, die ihn den ausgeſandten Lictoren entriß: der Aufſtand ward allgemein und wuͤthend: die Conſuln entſagten ihrem Feldzuge. Fuͤr das folgende Jahr (282) ward Publilius zum Tribun des Volks gewaͤhlt. Man hatte erwartet daß er ſeinen eignen Zwiſt durch Anklage der Conſuln raͤchen wuͤrde; das verſchmaͤhte er: dieſelben Anſtrengungen welche ihre Verurtheilung erfordert haͤtte konnten einen weſentlichen und entſcheidenden Sieg gewinnen. Es war unſtreitig ein Recht der Plebejer zu beſtimmen, in welcher Form ſie die ihnen ausſchließlich eigenthuͤmlichen Aemter vergeben wollten. Die Tribunen waren dem Volk als Repraͤſentanten der Klaſſen zugeſtanden; daher, und nach der Analogie der conſulariſchen Wahlen, wurden ſie ur- ſpruͤnglich von den Centurien ernannt, und, gleich den Conſuln, von den Curien beſtaͤtigt 38). Dieſes iſt, ſchon 37) Dionyſius nennt dieſen Publilius einen Mann von niedri- ger Herkunft: wahrſcheinlich ohne einen andern Grund als den bey ihm herrſchenden Wahn die Plebs habe aus dem ar- men Volk beſtanden. Man moͤchte vielmehr aus dem ſpaͤte- ren Glanz des publiliſchen Geſchlechts auf das Gegentheil ſchließen, ſo weit plebejiſche Haͤuſer ausgezeichnet ſeyn konn- ten ſo lange ihnen die erſten Wuͤrden verſchloſſen waren. Doch war auch ſein Verdienſt hinreichend um ſeine Nach- kommen zu erheben. 38) Dies ſagt ausdruͤcklich die ſchon angefuͤhrte Stelle, in den

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Zitationshilfe: Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 2. Berlin, 1812, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische02_1812/50>, abgerufen am 27.04.2024.