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Allgemeine Zeitung, Nr. 2, 2. Januar 1830.

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[Spaltenumbruch] wird, fault sie auch meist. Die Baumwollstande bleibt fruchtbar
während drei, vier oder fünf Jahren und auch wohl länger, je nach
Beschaffenheit des Erdreichs und ohne andere Arbeit, als etlichemale
Jäten zur Vertilgung des Unkrauts; auf sehr gutem Land kan der
Ertrag sich auf sieben bis acht Jahre ausdehnen, und wenn die
Erndten gering geworden, können noch einige weitere erzielt wer-
den, durch Abschneiden des Strauchs über der Erde, worauf bald
aus dem Wurzelschnitte neue Zweige sprossen, von denen nur drei
stehen gelassen und die übrigen weggeschnitten werden; auf diese
Art kan in sehr gutem Erdreiche der Strauch noch drei bis vier weitere
Erndten liefern. Dem Raupenfraß ist die Pflanze ausgesezt, ohne
daß dagegen Hülfe möglich wäre, und wenn dis Unglük eintritt,
so ist die Erndte verloren. Bei anhaltender Trokniß wird das
Wachsthum gehemmt, und wenn dieselbe zur Zeit der Bildung
der Samen- und Baumwollkapseln statt findet, so verhärten
und vertroknen diese dermaaßen, daß aller Ertrag aufhört. Wenn
umgekehrt zur Zeit wo die Kapseln sich öfnen und die Baumwolle
zu Tage liegt, ein mehrtägiger Regen einfällt, so fault die
Baumwolle, und was davon übrig bleibt ist von schlechter Be-
schaffenheit. Der niedrige Preis dieser Waare, zu dessen Erhö-
hung nur geringe Hofnung übrig ist, kan zum Anbaue derselben
nicht ermuntern.

(Fortsezung folgt.)



Deutschland.

Heute Mittag starb der k. b.
Obermedizinalrath, Professor an der Universität und Oberarzt am
allgemeinen Krankenhause, Ritter des k. Civilverdienstonders Dr.
Ernst v. Grossi, an einer Lungenentzündung. Die Universität
verliert mit ihm einen ihrer gelehrtesten und beliebtesten Lehrer,
das Krankenhaus und die Stadt München einen durch Menschen-
freundlichkeit, Erfahrung und ärztliche Geschiklichkeit gleich aus-
gezeichneten Arzt.

Die Adresse, an den König bei Er-
öfnung des Landtags 1830 zu überreichen, welche in der durch
M. Richter in Zwickau redigirten Wochenschrift: die Biene, in
Nro. 46. als eine schon viel früher geschriebene, jezt aber erst in
den Druk gegebene Vorstellung, abgedrukt stand, mußte bei der
offen ausgesprochenen Tendenz, daß statt des zeitherigen, alle sechs
Jahre ausgeschriebenen Bewilligungslandtags von Prälaten, Ritter-
schaft und Städten dem Lande eine Ständeversammlung mit Re-
präsentativverfassung, Verantwortlichkeit der Minister und Gleichheit
der Abgaben durch Besteuerung der Rittergüter gewährt werden möch-
te, einen großen Eindruk machen, und ging auch in auswärtige Blät-
ter über. So verschieden auch die Urtheile darüber nach Stand
und Bildung eines jeden Einzelnen ausfallen mußten, darin stimm-
ten alle Verständigen überein, daß ihre Bekanntmachung mitten
in Sachsen, selbst gerade vor Eröfnung des Landtags ein Sieg der
noch mangelhaften Oeffentlichkeit sey, und es noch mehr seyn werde,
wenn es zur freien Erörterung darüber in denselben Blättern
komme. Das ist auch wirklich der Fall gewesen, da schon in Nro. 59.
der Biene Bemerkungen zu dieser Adresse aus zwei Federn flos-
sen, die gewiß durch vertraute Bekanntschaft mit dem höchsten
Staatsinteresse und durch, die Stellung der Verfasser dazu beru-
fen zu seyn schienen. Da nun die Biene bis jezt kein durch ganz
Deutschland gelesenes Blatt ist, so möchten wohl einige Auszüge
[Spaltenumbruch] aus jenen Bemerkungen auch hier eine Stelle verdienen. Der
lezte König Friedrich August, wird hier bemerkt, wollte bei sei-
ner Gewissenhaftigkeit von der ihm durch die Rheinbundsakte zu-
kommenden unabhängigen Souverainetät zur Einführung einer mo-
dernen Volksvertretung darum keinen Gebrauch machen, weil Sach-
sen in seiner altverfassungsmäßigen Landtags- und Kreistagsord-
nung bereits eine Konstitution besize, welche die wichtig-
sten in der Bundesakte ausgesprochenen Vorrechte: Bewilligung
der Steuern, Begutachtung der Geseze, und die Befugniß über
die Verwaltung Beschwerde zu führen (besonders in den lezten
zwei Landtagen), unbestritten ausgeübt habe. Man bedürfe nur
einer kurzen Reise durch die mit Konstitutionen nach dem moderne-
ren Repräsentativsysteme versehenen deutschen Staaten, um sich
zu überzeugen, daß der Wohlstand und Staatskredit dort nicht
größer, die Masse der Landesschulden nicht geringer, die Verwal-
tung nicht besser, die Abgaben nicht leichter sind, als in Sach-
sen. Mustern nun dort noch die gedrukten Landtagsakten (und
ihre Beurtheilungen, wie z. B. in Benzel Sternau's Schrift) die
berufenen Stimmgeber, so möchte man wohl gar zu der Vermu-
thung kommen, "daß jene Völker noch nicht reif seyen, zu solchen
auf Kenntnisse und Talente berechneten Verfassungen, und daß
in Sachsen zur Zeit noch kein Grund vorhanden sey, dem Beispiele zu
folgen."
Abgesehen von dem hier doch auch noch wiegenden Rechts-
punkte, sey in pekuniairen Beziehungen hier das Interesse des
Regenten so eng mit dem Volke verbunden, daß wenn alle Ein-
künfte und Erwerbungen sofort in die einzige Staatskasse flößen,
der König auch der erste Repräsentant sey. Bei einer neuen
Konstitution treten sogleich durch Trennung des Privatvermögens
des Königs und der Civilliste eine gewiß zu hohe Besteuerung
früherer Verhältnisse ein. So würde der Regent sofort die über
5 Mill. Gulden laufende bayerische Allodialerbschaft mit Zinsen
zurükfordern können (die schon der vorige König mit zur Dekung
der Staatsausgaben brauchte, wie sich nach seinem Tode klar er-
wiesen hat.) Jezt kosten alle Hofämter, Küche, Keller, Jagd,
Bedienung, Schatulle, Appanage für die zahlreiche Familie, kurz
alle Hofausgaben kaum 600,000 Thaler. Dann dürfte die Civilliste
wenigstens auf 800,000 bis zu einer Million gesezt werden müssen.
Der Bemerker gibt zu, daß in der jezigen Verfassung die Bauern
nicht durch die Rittergutsbesizer, die Bürger nicht durch die Bür-
germeister und Stadtschreiber repräsentirt werden, befürchtet aber
bei einer neuen Organisation auf lange Jahre hinaus Hemmung
und Störung mancherlei Art, vertheidigt auch die Wirksamkeit
derjenigen Deputirten, die zugleich Diener des Königs sind, z. B.
der Kreis- und Amtshauptleute. Wegen der Verantwortlichkeit
der Minister wird erinnert, daß in Sachsen alle Kollegien und
ihre Präsidenten dem Regenten durch ihre Instruktionen und sich
selbst durch ihr Gewissen verantworlich sind, und erfüllt vom Bei-
spiele allein des, Sachsen unvergeßlichen Jubelkönigs das höchste
Zutrauen genießen. Dafür, daß mit der Grundsteuer keine Ver-
änderung vorgehe, worauf die gleiche Besteuerung der Rittergü-
ter dringt, sey dadurch, daß die privilegirten Feudalstände zu den
erhöhten Staatsabgaben verhältnißmäßig beitragen, seit dem Land-
tage von 1811 so gesorgt, daß Kassen und Unterthanen geholfen
ist. Bei dem projektirten Vermessungs- und Abschäzungssysteme
zu Bearbeitung eines Grundsteuer-Katasters wird dringend ange-
rathen, die Erfahrungen anderer Länder zu benuzen, vor Allem
aber ja nicht zwei nach verschiedenen Grundsäzen und Steuersyste-

[Spaltenumbruch] wird, fault ſie auch meiſt. Die Baumwollſtande bleibt fruchtbar
während drei, vier oder fünf Jahren und auch wohl länger, je nach
Beſchaffenheit des Erdreichs und ohne andere Arbeit, als etlichemale
Jäten zur Vertilgung des Unkrauts; auf ſehr gutem Land kan der
Ertrag ſich auf ſieben bis acht Jahre ausdehnen, und wenn die
Erndten gering geworden, können noch einige weitere erzielt wer-
den, durch Abſchneiden des Strauchs über der Erde, worauf bald
aus dem Wurzelſchnitte neue Zweige ſproſſen, von denen nur drei
ſtehen gelaſſen und die übrigen weggeſchnitten werden; auf dieſe
Art kan in ſehr gutem Erdreiche der Strauch noch drei bis vier weitere
Erndten liefern. Dem Raupenfraß iſt die Pflanze ausgeſezt, ohne
daß dagegen Hülfe möglich wäre, und wenn dis Unglük eintritt,
ſo iſt die Erndte verloren. Bei anhaltender Trokniß wird das
Wachsthum gehemmt, und wenn dieſelbe zur Zeit der Bildung
der Samen- und Baumwollkapſeln ſtatt findet, ſo verhärten
und vertroknen dieſe dermaaßen, daß aller Ertrag aufhört. Wenn
umgekehrt zur Zeit wo die Kapſeln ſich öfnen und die Baumwolle
zu Tage liegt, ein mehrtägiger Regen einfällt, ſo fault die
Baumwolle, und was davon übrig bleibt iſt von ſchlechter Be-
ſchaffenheit. Der niedrige Preis dieſer Waare, zu deſſen Erhö-
hung nur geringe Hofnung übrig iſt, kan zum Anbaue derſelben
nicht ermuntern.

(Fortſezung folgt.)



Deutſchland.

Heute Mittag ſtarb der k. b.
Obermedizinalrath, Profeſſor an der Univerſität und Oberarzt am
allgemeinen Krankenhauſe, Ritter des k. Civilverdienſtonders Dr.
Ernſt v. Groſſi, an einer Lungenentzündung. Die Univerſität
verliert mit ihm einen ihrer gelehrteſten und beliebteſten Lehrer,
das Krankenhaus und die Stadt München einen durch Menſchen-
freundlichkeit, Erfahrung und ärztliche Geſchiklichkeit gleich aus-
gezeichneten Arzt.

Die Adreſſe, an den König bei Er-
öfnung des Landtags 1830 zu überreichen, welche in der durch
M. Richter in Zwickau redigirten Wochenſchrift: die Biene, in
Nro. 46. als eine ſchon viel früher geſchriebene, jezt aber erſt in
den Druk gegebene Vorſtellung, abgedrukt ſtand, mußte bei der
offen ausgeſprochenen Tendenz, daß ſtatt des zeitherigen, alle ſechs
Jahre ausgeſchriebenen Bewilligungslandtags von Prälaten, Ritter-
ſchaft und Städten dem Lande eine Ständeverſammlung mit Re-
präſentativverfaſſung, Verantwortlichkeit der Miniſter und Gleichheit
der Abgaben durch Beſteuerung der Rittergüter gewährt werden möch-
te, einen großen Eindruk machen, und ging auch in auswärtige Blät-
ter über. So verſchieden auch die Urtheile darüber nach Stand
und Bildung eines jeden Einzelnen ausfallen mußten, darin ſtimm-
ten alle Verſtändigen überein, daß ihre Bekanntmachung mitten
in Sachſen, ſelbſt gerade vor Eröfnung des Landtags ein Sieg der
noch mangelhaften Oeffentlichkeit ſey, und es noch mehr ſeyn werde,
wenn es zur freien Erörterung darüber in denſelben Blättern
komme. Das iſt auch wirklich der Fall geweſen, da ſchon in Nro. 59.
der Biene Bemerkungen zu dieſer Adreſſe aus zwei Federn floſ-
ſen, die gewiß durch vertraute Bekanntſchaft mit dem höchſten
Staatsintereſſe und durch, die Stellung der Verfaſſer dazu beru-
fen zu ſeyn ſchienen. Da nun die Biene bis jezt kein durch ganz
Deutſchland geleſenes Blatt iſt, ſo möchten wohl einige Auszüge
[Spaltenumbruch] aus jenen Bemerkungen auch hier eine Stelle verdienen. Der
lezte König Friedrich Auguſt, wird hier bemerkt, wollte bei ſei-
ner Gewiſſenhaftigkeit von der ihm durch die Rheinbundsakte zu-
kommenden unabhängigen Souverainetät zur Einführung einer mo-
dernen Volksvertretung darum keinen Gebrauch machen, weil Sach-
ſen in ſeiner altverfaſſungsmäßigen Landtags- und Kreistagsord-
nung bereits eine Konſtitution beſize, welche die wichtig-
ſten in der Bundesakte ausgeſprochenen Vorrechte: Bewilligung
der Steuern, Begutachtung der Geſeze, und die Befugniß über
die Verwaltung Beſchwerde zu führen (beſonders in den lezten
zwei Landtagen), unbeſtritten ausgeübt habe. Man bedürfe nur
einer kurzen Reiſe durch die mit Konſtitutionen nach dem moderne-
ren Repräſentativſyſteme verſehenen deutſchen Staaten, um ſich
zu überzeugen, daß der Wohlſtand und Staatskredit dort nicht
größer, die Maſſe der Landesſchulden nicht geringer, die Verwal-
tung nicht beſſer, die Abgaben nicht leichter ſind, als in Sach-
ſen. Muſtern nun dort noch die gedrukten Landtagsakten (und
ihre Beurtheilungen, wie z. B. in Benzel Sternau’s Schrift) die
berufenen Stimmgeber, ſo möchte man wohl gar zu der Vermu-
thung kommen, „daß jene Völker noch nicht reif ſeyen, zu ſolchen
auf Kenntniſſe und Talente berechneten Verfaſſungen, und daß
in Sachſen zur Zeit noch kein Grund vorhanden ſey, dem Beiſpiele zu
folgen.“
Abgeſehen von dem hier doch auch noch wiegenden Rechts-
punkte, ſey in pekuniairen Beziehungen hier das Intereſſe des
Regenten ſo eng mit dem Volke verbunden, daß wenn alle Ein-
künfte und Erwerbungen ſofort in die einzige Staatskaſſe flößen,
der König auch der erſte Repräſentant ſey. Bei einer neuen
Konſtitution treten ſogleich durch Trennung des Privatvermögens
des Königs und der Civilliſte eine gewiß zu hohe Beſteuerung
früherer Verhältniſſe ein. So würde der Regent ſofort die über
5 Mill. Gulden laufende bayeriſche Allodialerbſchaft mit Zinſen
zurükfordern können (die ſchon der vorige König mit zur Dekung
der Staatsausgaben brauchte, wie ſich nach ſeinem Tode klar er-
wieſen hat.) Jezt koſten alle Hofämter, Küche, Keller, Jagd,
Bedienung, Schatulle, Appanage für die zahlreiche Familie, kurz
alle Hofausgaben kaum 600,000 Thaler. Dann dürfte die Civilliſte
wenigſtens auf 800,000 bis zu einer Million geſezt werden müſſen.
Der Bemerker gibt zu, daß in der jezigen Verfaſſung die Bauern
nicht durch die Rittergutsbeſizer, die Bürger nicht durch die Bür-
germeiſter und Stadtſchreiber repräſentirt werden, befürchtet aber
bei einer neuen Organiſation auf lange Jahre hinaus Hemmung
und Störung mancherlei Art, vertheidigt auch die Wirkſamkeit
derjenigen Deputirten, die zugleich Diener des Königs ſind, z. B.
der Kreis- und Amtshauptleute. Wegen der Verantwortlichkeit
der Miniſter wird erinnert, daß in Sachſen alle Kollegien und
ihre Präſidenten dem Regenten durch ihre Inſtruktionen und ſich
ſelbſt durch ihr Gewiſſen verantworlich ſind, und erfüllt vom Bei-
ſpiele allein des, Sachſen unvergeßlichen Jubelkönigs das höchſte
Zutrauen genießen. Dafür, daß mit der Grundſteuer keine Ver-
änderung vorgehe, worauf die gleiche Beſteuerung der Rittergü-
ter dringt, ſey dadurch, daß die privilegirten Feudalſtände zu den
erhöhten Staatsabgaben verhältnißmäßig beitragen, ſeit dem Land-
tage von 1811 ſo geſorgt, daß Kaſſen und Unterthanen geholfen
iſt. Bei dem projektirten Vermeſſungs- und Abſchäzungsſyſteme
zu Bearbeitung eines Grundſteuer-Kataſters wird dringend ange-
rathen, die Erfahrungen anderer Länder zu benuzen, vor Allem
aber ja nicht zwei nach verſchiedenen Grundſäzen und Steuerſyſte-

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[6/0006] wird, fault ſie auch meiſt. Die Baumwollſtande bleibt fruchtbar während drei, vier oder fünf Jahren und auch wohl länger, je nach Beſchaffenheit des Erdreichs und ohne andere Arbeit, als etlichemale Jäten zur Vertilgung des Unkrauts; auf ſehr gutem Land kan der Ertrag ſich auf ſieben bis acht Jahre ausdehnen, und wenn die Erndten gering geworden, können noch einige weitere erzielt wer- den, durch Abſchneiden des Strauchs über der Erde, worauf bald aus dem Wurzelſchnitte neue Zweige ſproſſen, von denen nur drei ſtehen gelaſſen und die übrigen weggeſchnitten werden; auf dieſe Art kan in ſehr gutem Erdreiche der Strauch noch drei bis vier weitere Erndten liefern. Dem Raupenfraß iſt die Pflanze ausgeſezt, ohne daß dagegen Hülfe möglich wäre, und wenn dis Unglük eintritt, ſo iſt die Erndte verloren. Bei anhaltender Trokniß wird das Wachsthum gehemmt, und wenn dieſelbe zur Zeit der Bildung der Samen- und Baumwollkapſeln ſtatt findet, ſo verhärten und vertroknen dieſe dermaaßen, daß aller Ertrag aufhört. Wenn umgekehrt zur Zeit wo die Kapſeln ſich öfnen und die Baumwolle zu Tage liegt, ein mehrtägiger Regen einfällt, ſo fault die Baumwolle, und was davon übrig bleibt iſt von ſchlechter Be- ſchaffenheit. Der niedrige Preis dieſer Waare, zu deſſen Erhö- hung nur geringe Hofnung übrig iſt, kan zum Anbaue derſelben nicht ermuntern. (Fortſezung folgt.) Deutſchland. * München, 31 Dec. 1829.Heute Mittag ſtarb der k. b. Obermedizinalrath, Profeſſor an der Univerſität und Oberarzt am allgemeinen Krankenhauſe, Ritter des k. Civilverdienſtonders Dr. Ernſt v. Groſſi, an einer Lungenentzündung. Die Univerſität verliert mit ihm einen ihrer gelehrteſten und beliebteſten Lehrer, das Krankenhaus und die Stadt München einen durch Menſchen- freundlichkeit, Erfahrung und ärztliche Geſchiklichkeit gleich aus- gezeichneten Arzt. * Dresden, 21 Dec.Die Adreſſe, an den König bei Er- öfnung des Landtags 1830 zu überreichen, welche in der durch M. Richter in Zwickau redigirten Wochenſchrift: die Biene, in Nro. 46. als eine ſchon viel früher geſchriebene, jezt aber erſt in den Druk gegebene Vorſtellung, abgedrukt ſtand, mußte bei der offen ausgeſprochenen Tendenz, daß ſtatt des zeitherigen, alle ſechs Jahre ausgeſchriebenen Bewilligungslandtags von Prälaten, Ritter- ſchaft und Städten dem Lande eine Ständeverſammlung mit Re- präſentativverfaſſung, Verantwortlichkeit der Miniſter und Gleichheit der Abgaben durch Beſteuerung der Rittergüter gewährt werden möch- te, einen großen Eindruk machen, und ging auch in auswärtige Blät- ter über. So verſchieden auch die Urtheile darüber nach Stand und Bildung eines jeden Einzelnen ausfallen mußten, darin ſtimm- ten alle Verſtändigen überein, daß ihre Bekanntmachung mitten in Sachſen, ſelbſt gerade vor Eröfnung des Landtags ein Sieg der noch mangelhaften Oeffentlichkeit ſey, und es noch mehr ſeyn werde, wenn es zur freien Erörterung darüber in denſelben Blättern komme. Das iſt auch wirklich der Fall geweſen, da ſchon in Nro. 59. der Biene Bemerkungen zu dieſer Adreſſe aus zwei Federn floſ- ſen, die gewiß durch vertraute Bekanntſchaft mit dem höchſten Staatsintereſſe und durch, die Stellung der Verfaſſer dazu beru- fen zu ſeyn ſchienen. Da nun die Biene bis jezt kein durch ganz Deutſchland geleſenes Blatt iſt, ſo möchten wohl einige Auszüge aus jenen Bemerkungen auch hier eine Stelle verdienen. Der lezte König Friedrich Auguſt, wird hier bemerkt, wollte bei ſei- ner Gewiſſenhaftigkeit von der ihm durch die Rheinbundsakte zu- kommenden unabhängigen Souverainetät zur Einführung einer mo- dernen Volksvertretung darum keinen Gebrauch machen, weil Sach- ſen in ſeiner altverfaſſungsmäßigen Landtags- und Kreistagsord- nung bereits eine Konſtitution beſize, welche die wichtig- ſten in der Bundesakte ausgeſprochenen Vorrechte: Bewilligung der Steuern, Begutachtung der Geſeze, und die Befugniß über die Verwaltung Beſchwerde zu führen (beſonders in den lezten zwei Landtagen), unbeſtritten ausgeübt habe. Man bedürfe nur einer kurzen Reiſe durch die mit Konſtitutionen nach dem moderne- ren Repräſentativſyſteme verſehenen deutſchen Staaten, um ſich zu überzeugen, daß der Wohlſtand und Staatskredit dort nicht größer, die Maſſe der Landesſchulden nicht geringer, die Verwal- tung nicht beſſer, die Abgaben nicht leichter ſind, als in Sach- ſen. Muſtern nun dort noch die gedrukten Landtagsakten (und ihre Beurtheilungen, wie z. B. in Benzel Sternau’s Schrift) die berufenen Stimmgeber, ſo möchte man wohl gar zu der Vermu- thung kommen, „daß jene Völker noch nicht reif ſeyen, zu ſolchen auf Kenntniſſe und Talente berechneten Verfaſſungen, und daß in Sachſen zur Zeit noch kein Grund vorhanden ſey, dem Beiſpiele zu folgen.“ Abgeſehen von dem hier doch auch noch wiegenden Rechts- punkte, ſey in pekuniairen Beziehungen hier das Intereſſe des Regenten ſo eng mit dem Volke verbunden, daß wenn alle Ein- künfte und Erwerbungen ſofort in die einzige Staatskaſſe flößen, der König auch der erſte Repräſentant ſey. Bei einer neuen Konſtitution treten ſogleich durch Trennung des Privatvermögens des Königs und der Civilliſte eine gewiß zu hohe Beſteuerung früherer Verhältniſſe ein. So würde der Regent ſofort die über 5 Mill. Gulden laufende bayeriſche Allodialerbſchaft mit Zinſen zurükfordern können (die ſchon der vorige König mit zur Dekung der Staatsausgaben brauchte, wie ſich nach ſeinem Tode klar er- wieſen hat.) Jezt koſten alle Hofämter, Küche, Keller, Jagd, Bedienung, Schatulle, Appanage für die zahlreiche Familie, kurz alle Hofausgaben kaum 600,000 Thaler. Dann dürfte die Civilliſte wenigſtens auf 800,000 bis zu einer Million geſezt werden müſſen. Der Bemerker gibt zu, daß in der jezigen Verfaſſung die Bauern nicht durch die Rittergutsbeſizer, die Bürger nicht durch die Bür- germeiſter und Stadtſchreiber repräſentirt werden, befürchtet aber bei einer neuen Organiſation auf lange Jahre hinaus Hemmung und Störung mancherlei Art, vertheidigt auch die Wirkſamkeit derjenigen Deputirten, die zugleich Diener des Königs ſind, z. B. der Kreis- und Amtshauptleute. Wegen der Verantwortlichkeit der Miniſter wird erinnert, daß in Sachſen alle Kollegien und ihre Präſidenten dem Regenten durch ihre Inſtruktionen und ſich ſelbſt durch ihr Gewiſſen verantworlich ſind, und erfüllt vom Bei- ſpiele allein des, Sachſen unvergeßlichen Jubelkönigs das höchſte Zutrauen genießen. Dafür, daß mit der Grundſteuer keine Ver- änderung vorgehe, worauf die gleiche Beſteuerung der Rittergü- ter dringt, ſey dadurch, daß die privilegirten Feudalſtände zu den erhöhten Staatsabgaben verhältnißmäßig beitragen, ſeit dem Land- tage von 1811 ſo geſorgt, daß Kaſſen und Unterthanen geholfen iſt. Bei dem projektirten Vermeſſungs- und Abſchäzungsſyſteme zu Bearbeitung eines Grundſteuer-Kataſters wird dringend ange- rathen, die Erfahrungen anderer Länder zu benuzen, vor Allem aber ja nicht zwei nach verſchiedenen Grundſäzen und Steuerſyſte-

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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 2, 2. Januar 1830, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine02_1830/6>, abgerufen am 25.05.2024.