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Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 17. Berlin, 6. August 1740.

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[Beginn Spaltensatz] reich, Churfürstenthum und weitläuftige Lande alsbald
nach dem Abschiede Unsers höchstseligsten Königes aus
der Welt.

Gleichwie aber der Allmächtige nicht allein zu ver-
wunden, sondern auch zu heilen, nicht allein zu
beugen, sondern auch wieder aufzurichten weiß, so ist es
auch geschehen, daß Wir in demselben Augenblick des
Königlichen Abdrucks aufs kräftigste hinwieder consoli-
ret worden.

Wann nemlich durch die göttliche Providenz und die
natürliche Erbfolge des allerdurchlauchtigsten, großmäch-
tigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friderichs, Königs
in Preussen, Marggrafen zu Brandenburg, des Heil.
Röm. Reichs Ertz=Cämmerers und Churfürsten
Unsers nunmehrigen allergnädigsten Königs, Churfür-
sten und Landes= Herrn, eines derer besten Prinzen in der
Welt, der erlittene Verlust auf das allervollkommenste
hinwieder ersetzet worden.

Die Calamität, welche wegen des jüngst verstriche-
nen ausserordentlich harten Winters einen grossen Theil
Europä in Bedrängniß gesetzet, wolte so eben beym An-
tritt dieser, GOtt gebe überall beglückten Regierung,
auch in die Churmark Brandenburg, ja so gar in die hie-
sigen Königlichen Residenzien eindringen.

Wir sahen den Mangel mit grossen Schritten zu uns
heran eilen. Hunger und Kummer, Noth und Tod,
als des Mangels gewöhnliche Gefehrten, wolten Jhme
auf dem Fusse folgen. Es war kaum ein Schritt, ja
kaum ein Haar zwischen uns und dem Verderben übrig.
Allein, eben diese Gefahr muste dazu dienen, daß als-
bald zu Anfang der Regierung die eclattantesten Merk-
mahle der Königlichen Milde und Menschenliebe vor
aller Welt Augen dargeleget werden konnten.

GOtt, und nechst GOtt haben wir es der weisen
Sorgfalt Unsers allergnädigsten Königs einzig und al-
lein zu danken, daß der Mangel zurücke gewiesen, und
der Königlichen Milde Unsers allergnädigsten Landes-
Vaters seynd wir es schuldig, das viele tausende Dero
Volks beym Leben erhalten worden.

Servator Populi.

Kan wohl etwas mehr von der Landesväterlichen Liebe
eines Souverains gegen Seine Unterthanen zeugen, als
die prompte Errettung vom Verderben und vom Tode?
[Spaltenumbruch] Und ist dahingegen wohl etwas kräftigers in der
Welt die ohnedem schuldige allerunterthänigste und al-
ler devoteste Gegen= Liebe in denen Herzen angebohr-
ner getreuer Unterthanen anzufeuren, als eben derglei-
chen Königliches Erbarmen, Hulde und Gnade? Auch
seynd Sr. Königlichen Majestät Unser allergnädigster
Konig, Churfürst und Landes= Herr von der allerzuge-
thanesten Liebe Dero sämmtlichen Churmärkischen Un-
terthanen, mithin auch des Magistrats und gesammten
allhier versammelten nombreusen Bürgerschaft hiesiger
Residenzien, nicht minder derer gegenwärtigen Deputir-
ten und Jhrer Heimgelassenen aus denen übrigen
Churmärkischen Haupt= und Immediat- Städten derge-
stalt versichert, daß Allerhöchst= Deroselben gar kein Be-
denken tragen würden, in den Schoß eines jeglichen ru-
hig und sicher zu schlafen, ohne daß Höchst= Dieselben nö-
thig erachteten, sich allererst der Treue durch Eydes=Lei-
stungen zu versichern.

Wann aber dennoch bey allen gesitteten Völkern es
eine uhralte, wohlhergebrachte Gewohnheit ist, daß de-
nen Landes= Herren beym Antritt der Regierungen ge-
huldiget werden muß.

So seynd Sr. Königlichen Majestät als Euer ange-
bohrner und natürlicher Landes= Herr die gewöhnliche
Erbhuldigung auch nunmehro von Euch und in die
Seele Eurer Heimgelassenen gewärtig, Se. Königl.
Majestät haben dahingegen mir allergnädigst befohlen,
Euch und Euere Heimgelassene der beständigen König-
lichen Hulde, Gnade und mächtigen Schutzes gegen
alle unbillige Beeinträchtigungen zu versichern.

Der Herr Geheime= Kriegs= Rath und Ma-
gistrats- President von Neuendorf beantwor-
tere dieselbe im Namen der Bürgerschaft wie
folget.

Vor Ew. Königl. Majestät und Dero Königl. Hause
erscheinen wir, um unsere Huldigungs= Pflicht in aller
Unterthänigkeit abzulegen, nachdem wir nach dem unver-
änderlichen Rathschluß des Allerhöchsten einen König
verlohren, der unter den Helden dieser Welt wenige sei-
nes gleichen gehabt, der groß in den Fürsten= und Chri-
sten- Tugenden bis ans Ende seines Lebens gewesen, und
solchergestalt triumphirend in die selige Ewigkeit einge-
gangen ist.

Unsere Schmerzen darüber würden unerträglich, und
der Verlust unersetzlich seyn, wenn es nicht zugleich dem
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] reich, Churfürstenthum und weitläuftige Lande alsbald
nach dem Abschiede Unsers höchstseligsten Königes aus
der Welt.

Gleichwie aber der Allmächtige nicht allein zu ver-
wunden, sondern auch zu heilen, nicht allein zu
beugen, sondern auch wieder aufzurichten weiß, so ist es
auch geschehen, daß Wir in demselben Augenblick des
Königlichen Abdrucks aufs kräftigste hinwieder consoli-
ret worden.

Wann nemlich durch die göttliche Providenz und die
natürliche Erbfolge des allerdurchlauchtigsten, großmäch-
tigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friderichs, Königs
in Preussen, Marggrafen zu Brandenburg, des Heil.
Röm. Reichs Ertz=Cämmerers und Churfürsten
Unsers nunmehrigen allergnädigsten Königs, Churfür-
sten und Landes= Herrn, eines derer besten Prinzen in der
Welt, der erlittene Verlust auf das allervollkommenste
hinwieder ersetzet worden.

Die Calamität, welche wegen des jüngst verstriche-
nen ausserordentlich harten Winters einen grossen Theil
Europä in Bedrängniß gesetzet, wolte so eben beym An-
tritt dieser, GOtt gebe überall beglückten Regierung,
auch in die Churmark Brandenburg, ja so gar in die hie-
sigen Königlichen Residenzien eindringen.

Wir sahen den Mangel mit grossen Schritten zu uns
heran eilen. Hunger und Kummer, Noth und Tod,
als des Mangels gewöhnliche Gefehrten, wolten Jhme
auf dem Fusse folgen. Es war kaum ein Schritt, ja
kaum ein Haar zwischen uns und dem Verderben übrig.
Allein, eben diese Gefahr muste dazu dienen, daß als-
bald zu Anfang der Regierung die eclattantesten Merk-
mahle der Königlichen Milde und Menschenliebe vor
aller Welt Augen dargeleget werden konnten.

GOtt, und nechst GOtt haben wir es der weisen
Sorgfalt Unsers allergnädigsten Königs einzig und al-
lein zu danken, daß der Mangel zurücke gewiesen, und
der Königlichen Milde Unsers allergnädigsten Landes-
Vaters seynd wir es schuldig, das viele tausende Dero
Volks beym Leben erhalten worden.

Servator Populi.

Kan wohl etwas mehr von der Landesväterlichen Liebe
eines Souverains gegen Seine Unterthanen zeugen, als
die prompte Errettung vom Verderben und vom Tode?
[Spaltenumbruch] Und ist dahingegen wohl etwas kräftigers in der
Welt die ohnedem schuldige allerunterthänigste und al-
ler devoteste Gegen= Liebe in denen Herzen angebohr-
ner getreuer Unterthanen anzufeuren, als eben derglei-
chen Königliches Erbarmen, Hulde und Gnade? Auch
seynd Sr. Königlichen Majestät Unser allergnädigster
Konig, Churfürst und Landes= Herr von der allerzuge-
thanesten Liebe Dero sämmtlichen Churmärkischen Un-
terthanen, mithin auch des Magistrats und gesammten
allhier versammelten nombreuſen Bürgerschaft hiesiger
Residenzien, nicht minder derer gegenwärtigen Deputir-
ten und Jhrer Heimgelassenen aus denen übrigen
Churmärkischen Haupt= und Immediat- Städten derge-
stalt versichert, daß Allerhöchst= Deroselben gar kein Be-
denken tragen würden, in den Schoß eines jeglichen ru-
hig und sicher zu schlafen, ohne daß Höchst= Dieselben nö-
thig erachteten, sich allererst der Treue durch Eydes=Lei-
stungen zu versichern.

Wann aber dennoch bey allen gesitteten Völkern es
eine uhralte, wohlhergebrachte Gewohnheit ist, daß de-
nen Landes= Herren beym Antritt der Regierungen ge-
huldiget werden muß.

So seynd Sr. Königlichen Majestät als Euer ange-
bohrner und natürlicher Landes= Herr die gewöhnliche
Erbhuldigung auch nunmehro von Euch und in die
Seele Eurer Heimgelassenen gewärtig, Se. Königl.
Majestät haben dahingegen mir allergnädigst befohlen,
Euch und Euere Heimgelassene der beständigen König-
lichen Hulde, Gnade und mächtigen Schutzes gegen
alle unbillige Beeinträchtigungen zu versichern.

Der Herr Geheime= Kriegs= Rath und Ma-
gistrats- President von Neuendorf beantwor-
tere dieselbe im Namen der Bürgerschaft wie
folget.

Vor Ew. Königl. Majestät und Dero Königl. Hause
erscheinen wir, um unsere Huldigungs= Pflicht in aller
Unterthänigkeit abzulegen, nachdem wir nach dem unver-
änderlichen Rathschluß des Allerhöchsten einen König
verlohren, der unter den Helden dieser Welt wenige sei-
nes gleichen gehabt, der groß in den Fürsten= und Chri-
sten- Tugenden bis ans Ende seines Lebens gewesen, und
solchergestalt triumphirend in die selige Ewigkeit einge-
gangen ist.

Unsere Schmerzen darüber würden unerträglich, und
der Verlust unersetzlich seyn, wenn es nicht zugleich dem
[Ende Spaltensatz]

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Zitationshilfe: Berlinische Nachrichten von Staats- und gelehrten Sachen. Nr. 17. Berlin, 6. August 1740, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_berlin017_1740/2>, abgerufen am 16.06.2024.