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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854.

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Hängelampen ins Zimmer eignet, mit gelben Blümchen und rundlichen Blättern; leicht mittelst Wurzeltheilung zu vermehren.


Disborso, ital., Auslage, Vorschuß.


Discalceaten, lat., Unbeschuhte, besonders Barfüßermönche, vgl. Barfüßer.


Discaliren, frz.-deutsch, an Gewicht abnehmen; Discalirung, Gewichtsabnahme.


Discant (ital. Canto Soprano, franz. le dessus), die Oberstimme, die höchste der 4 Hauptgattungen der menschlichen Stimme. Nach dem verschiedenen Umfange unterscheidet man: den hohen D., vom eingestrichenen c bis zum zweigestrichenen a u. höher, u. den tiefen D. (Mezzo soprano, der hohe Alt), vom ungestrichenen a bis zum zweigestrichenen e. - Discantist, wer D. singt.


Discediren (lat. discedere) auseinandergehen.


Disceptation, lat.-deutsch, gelehrter Streit; disceptiren, streiten, erörtern.


Discerniren (lat. discernere), unterscheiden.


Discidium, lat., Trennung, Scheidung.


Disciplin (lat. und mit discipulus zusammenhängend), der einzelne Zweig einer Wissenschaft, dann der Inbegriff von Regeln und Vorschriften für Erhaltung der äußeren Ordnung in einer Gesellschaft, endlich Anwendung u. Erfolg derselben, Zucht, namentlich Schul-, Kriegs- und Klosterzucht. - Kirchliche D. heißt allgemein die Aufsicht über das kirchliche Leben, näher der Inbegriff der Regeln und Vorschriften über Verwaltung der hl. Handlungen, über den Wandel der Geistlichen, die Eintheilung der geistlichen Amtsbezirke und Verwaltung der Kirchengüter. - Disciplinarisch, was zur Zucht, zur äußeren Ordnung einer Gesellschaft gehört; d. arisch strafen, streng strafen, um ein Beispiel aufzustellen, dann D.arstrafen überhaupt anwenden; discipliniren, durch Zwang zur Ordnung und Regelmäßigkeit führen, züchtigen.


Disciplina, die Vorbereitung zum hl. Abendmahl bei den Socinianern; d. arcani, s. arcani d. - D. clericalis, Name einer mittelalterlichen Sammlung von Fabeln und Erzählungen, welche den Geistlichen Weltkenntniß geben sollte und mit dem directorium humanae vitae des 13. Jahrh. die Grundlage der franz. castoiements wurde; abgedruckt in den "Fabliaux et contes poet. franc. des XI-XV siecles", n. A. von Meon, Paris 1808, 2 Bde.


Disciplinar, lat., was disciplinarisch; D.gesetze, heißen die von einer geistlichen oder weltlichen Obrigkeit erlassenen Verordnungen und Gesetze, welche Herstellung u. Erhaltung der Disciplin eines Vereines oder einer Körperschaft bezwecken. D.gewalt, das Recht, D.gesetze zu erlassen und anzuwenden, D.strafen zu verhängen; D.ordnungen, Sammlungen von D.gesetzen; D.vergehen, Uebertretung der D.gesetze, gemeiniglich Amts- od. Standesvergehen, wobei das D.verfahren angewendet, ein D.prozeß eingeleitet werden kann. Letzterer wurde von der Kirche im 13. Jahrh. sorgfältig ausgebildet u. Vorbild der weltlichen Gesetzgebung, welche seit dem 17. Jahrh. umgekehrt immer entschiedeneren Einfluß auf die geistliche Gerichtsbarkeit übte u. endlich bewirkte, daß dieselbe sich hinsichtlich des D.prozesses durchgängig nach den Staatsgesetzen richtet.


Disclamation, lat.-deutsch, die dolose Ableugnung der Lehensverbindung oder Lehensqualität.


Discludiren (lat. discludere), abschließen, hemmen.


Discolor, lat., bunt; Discoloration, Verfärbung; discoloriren, verfärben.


Discontinuirliche Größen, in der Mathematik solche, die nicht einer bestimmten Form, sondern in mehren gebildet sind. Vergl. Continuität, continuirlich.


Discontiren, ital., Zahlung leisten, bevor dieselbe fällig ist, wobei der Gläubiger sich einen bestimmten Abzug (Disconto) gefallen läßt; Wechsel discontiren, noch nicht fällige Wechsel ankaufen, wobei für die Zeit, welche der Wechsel noch zu laufen hat, mit Hinzufügung der Respecttage die Zinsen berechnet und von der Zahlung abgezogen werden. Das D. ist ein Hauptgeschäft

Hängelampen ins Zimmer eignet, mit gelben Blümchen und rundlichen Blättern; leicht mittelst Wurzeltheilung zu vermehren.


Disborso, ital., Auslage, Vorschuß.


Discalceaten, lat., Unbeschuhte, besonders Barfüßermönche, vgl. Barfüßer.


Discaliren, frz.-deutsch, an Gewicht abnehmen; Discalirung, Gewichtsabnahme.


Discant (ital. Canto Soprano, franz. le dessus), die Oberstimme, die höchste der 4 Hauptgattungen der menschlichen Stimme. Nach dem verschiedenen Umfange unterscheidet man: den hohen D., vom eingestrichenen c bis zum zweigestrichenen a u. höher, u. den tiefen D. (Mezzo soprano, der hohe Alt), vom ungestrichenen a bis zum zweigestrichenen e. – Discantist, wer D. singt.


Discediren (lat. discedere) auseinandergehen.


Disceptation, lat.-deutsch, gelehrter Streit; disceptiren, streiten, erörtern.


Discerniren (lat. discernere), unterscheiden.


Discidium, lat., Trennung, Scheidung.


Disciplin (lat. und mit discipulus zusammenhängend), der einzelne Zweig einer Wissenschaft, dann der Inbegriff von Regeln und Vorschriften für Erhaltung der äußeren Ordnung in einer Gesellschaft, endlich Anwendung u. Erfolg derselben, Zucht, namentlich Schul-, Kriegs- und Klosterzucht. – Kirchliche D. heißt allgemein die Aufsicht über das kirchliche Leben, näher der Inbegriff der Regeln und Vorschriften über Verwaltung der hl. Handlungen, über den Wandel der Geistlichen, die Eintheilung der geistlichen Amtsbezirke und Verwaltung der Kirchengüter. – Disciplinarisch, was zur Zucht, zur äußeren Ordnung einer Gesellschaft gehört; d. arisch strafen, streng strafen, um ein Beispiel aufzustellen, dann D.arstrafen überhaupt anwenden; discipliniren, durch Zwang zur Ordnung und Regelmäßigkeit führen, züchtigen.


Disciplina, die Vorbereitung zum hl. Abendmahl bei den Socinianern; d. arcani, s. arcani d. – D. clericalis, Name einer mittelalterlichen Sammlung von Fabeln und Erzählungen, welche den Geistlichen Weltkenntniß geben sollte und mit dem directorium humanae vitae des 13. Jahrh. die Grundlage der franz. castoiements wurde; abgedruckt in den „Fabliaux et contes poét. franç. des XI–XV siècles“, n. A. von Meon, Paris 1808, 2 Bde.


Disciplinar, lat., was disciplinarisch; D.gesetze, heißen die von einer geistlichen oder weltlichen Obrigkeit erlassenen Verordnungen und Gesetze, welche Herstellung u. Erhaltung der Disciplin eines Vereines oder einer Körperschaft bezwecken. D.gewalt, das Recht, D.gesetze zu erlassen und anzuwenden, D.strafen zu verhängen; D.ordnungen, Sammlungen von D.gesetzen; D.vergehen, Uebertretung der D.gesetze, gemeiniglich Amts- od. Standesvergehen, wobei das D.verfahren angewendet, ein D.prozeß eingeleitet werden kann. Letzterer wurde von der Kirche im 13. Jahrh. sorgfältig ausgebildet u. Vorbild der weltlichen Gesetzgebung, welche seit dem 17. Jahrh. umgekehrt immer entschiedeneren Einfluß auf die geistliche Gerichtsbarkeit übte u. endlich bewirkte, daß dieselbe sich hinsichtlich des D.prozesses durchgängig nach den Staatsgesetzen richtet.


Disclamation, lat.-deutsch, die dolose Ableugnung der Lehensverbindung oder Lehensqualität.


Discludiren (lat. discludere), abschließen, hemmen.


Discolor, lat., bunt; Discoloration, Verfärbung; discoloriren, verfärben.


Discontinuirliche Größen, in der Mathematik solche, die nicht einer bestimmten Form, sondern in mehren gebildet sind. Vergl. Continuität, continuirlich.


Discontiren, ital., Zahlung leisten, bevor dieselbe fällig ist, wobei der Gläubiger sich einen bestimmten Abzug (Disconto) gefallen läßt; Wechsel discontiren, noch nicht fällige Wechsel ankaufen, wobei für die Zeit, welche der Wechsel noch zu laufen hat, mit Hinzufügung der Respecttage die Zinsen berechnet und von der Zahlung abgezogen werden. Das D. ist ein Hauptgeschäft

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[404/0405] Hängelampen ins Zimmer eignet, mit gelben Blümchen und rundlichen Blättern; leicht mittelst Wurzeltheilung zu vermehren. Disborso, ital., Auslage, Vorschuß. Discalceaten, lat., Unbeschuhte, besonders Barfüßermönche, vgl. Barfüßer. Discaliren, frz.-deutsch, an Gewicht abnehmen; Discalirung, Gewichtsabnahme. Discant (ital. Canto Soprano, franz. le dessus), die Oberstimme, die höchste der 4 Hauptgattungen der menschlichen Stimme. Nach dem verschiedenen Umfange unterscheidet man: den hohen D., vom eingestrichenen c bis zum zweigestrichenen a u. höher, u. den tiefen D. (Mezzo soprano, der hohe Alt), vom ungestrichenen a bis zum zweigestrichenen e. – Discantist, wer D. singt. Discediren (lat. discedere) auseinandergehen. Disceptation, lat.-deutsch, gelehrter Streit; disceptiren, streiten, erörtern. Discerniren (lat. discernere), unterscheiden. Discidium, lat., Trennung, Scheidung. Disciplin (lat. und mit discipulus zusammenhängend), der einzelne Zweig einer Wissenschaft, dann der Inbegriff von Regeln und Vorschriften für Erhaltung der äußeren Ordnung in einer Gesellschaft, endlich Anwendung u. Erfolg derselben, Zucht, namentlich Schul-, Kriegs- und Klosterzucht. – Kirchliche D. heißt allgemein die Aufsicht über das kirchliche Leben, näher der Inbegriff der Regeln und Vorschriften über Verwaltung der hl. Handlungen, über den Wandel der Geistlichen, die Eintheilung der geistlichen Amtsbezirke und Verwaltung der Kirchengüter. – Disciplinarisch, was zur Zucht, zur äußeren Ordnung einer Gesellschaft gehört; d. arisch strafen, streng strafen, um ein Beispiel aufzustellen, dann D.arstrafen überhaupt anwenden; discipliniren, durch Zwang zur Ordnung und Regelmäßigkeit führen, züchtigen. Disciplina, die Vorbereitung zum hl. Abendmahl bei den Socinianern; d. arcani, s. arcani d. – D. clericalis, Name einer mittelalterlichen Sammlung von Fabeln und Erzählungen, welche den Geistlichen Weltkenntniß geben sollte und mit dem directorium humanae vitae des 13. Jahrh. die Grundlage der franz. castoiements wurde; abgedruckt in den „Fabliaux et contes poét. franç. des XI–XV siècles“, n. A. von Meon, Paris 1808, 2 Bde. Disciplinar, lat., was disciplinarisch; D.gesetze, heißen die von einer geistlichen oder weltlichen Obrigkeit erlassenen Verordnungen und Gesetze, welche Herstellung u. Erhaltung der Disciplin eines Vereines oder einer Körperschaft bezwecken. D.gewalt, das Recht, D.gesetze zu erlassen und anzuwenden, D.strafen zu verhängen; D.ordnungen, Sammlungen von D.gesetzen; D.vergehen, Uebertretung der D.gesetze, gemeiniglich Amts- od. Standesvergehen, wobei das D.verfahren angewendet, ein D.prozeß eingeleitet werden kann. Letzterer wurde von der Kirche im 13. Jahrh. sorgfältig ausgebildet u. Vorbild der weltlichen Gesetzgebung, welche seit dem 17. Jahrh. umgekehrt immer entschiedeneren Einfluß auf die geistliche Gerichtsbarkeit übte u. endlich bewirkte, daß dieselbe sich hinsichtlich des D.prozesses durchgängig nach den Staatsgesetzen richtet. Disclamation, lat.-deutsch, die dolose Ableugnung der Lehensverbindung oder Lehensqualität. Discludiren (lat. discludere), abschließen, hemmen. Discolor, lat., bunt; Discoloration, Verfärbung; discoloriren, verfärben. Discontinuirliche Größen, in der Mathematik solche, die nicht einer bestimmten Form, sondern in mehren gebildet sind. Vergl. Continuität, continuirlich. Discontiren, ital., Zahlung leisten, bevor dieselbe fällig ist, wobei der Gläubiger sich einen bestimmten Abzug (Disconto) gefallen läßt; Wechsel discontiren, noch nicht fällige Wechsel ankaufen, wobei für die Zeit, welche der Wechsel noch zu laufen hat, mit Hinzufügung der Respecttage die Zinsen berechnet und von der Zahlung abgezogen werden. Das D. ist ein Hauptgeschäft

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 2. Freiburg im Breisgau, 1854, S. 404. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon02_1854/405>, abgerufen am 11.06.2024.