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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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Bibelübersetzungen wird die Vulgata für authentisch erklärt, Angabe des Verhältnisses der hl. Schrift zur Kirchenlehre sowie der kirchlichen Grundsätze der Bibelauslegung. V. am 7. Juni: Beleuchtung der einzelnen Lehrsätze über die Erbsünde, Bestimmung, daß es hinsichtlich der hl. Jungfrau bei den Verordnungen des Papstes Sixtus IV. hierüber vorläufig sein Bewenden haben möge; Reformationsdecret für die Errichtung von Lehrstühlen für Exegese, freie Künste sowie über die Predigt des Wortes Gottes. VI. am 13. Jan. 1547: Lehre von der Rechtfertigung in 16 Kapiteln und 33 Canones, deren meisterhafte Redaction man zumeist dem Legaten Cervino verdankte; Reformationsdecret über die Residenzpflicht der Kleriker und Kirchenvisitationen. VII. am 3. März: 13 Canones über die Sacramente, 14 von der Taufe und 3 von der Firmung; Decret über Anhäufung von Pfründen, Patronatsrecht, Kirchenvisitationen, Dimissorialbriefe u. s. f. - Karl V. hatte indessen den Schmalkaldener Bund niedergeschlagen, mehr als bisher besorgten die Legaten einen allzu vorherrschenden Einfluß des Kaisers auf den Gang des Conciles u. wünschten letzteres näher bei Rom; gelegentlich des Ausbruches einer pestartigen Seuche in Trient setzten sie die Verlegung des Conciles nach Bologna durch. Aber daraus erwuchsen solche Mißhelligkeiten zwischen Kaiser u. Papst, daß die Gefahr eines Schisma näher und näher trat und diesem zumeist dadurch vorgebeugt wurde, daß die in Bologna versammelten Väter sich der Politik des Abwartens ergaben. Nachdem Paul III. 1549 gestorben, verlegte sein Nachfolger Julius III. (1550-55) das Concil wiederum nach Trient, politische Zwistigkeiten zwischen dem Papst und Franzosenkönig hatten aber für das Concil den Erfolg, daß letzterer die Geistlichkeit seines Landes längere Zeit nicht daran Theil nehmen ließ. Höchst wichtig war die XIII. Sitzung vom 11. Oct. 1551, welche die kirchliche Lehre vom hl. Abendmahl in 8 Kapiteln mit 11 Canones feststellte u. ein Reformationsdecret über die bischöfliche Jurisdiction erließ. XIV. am 25. Nov.: Sacramente der Buße und letzten Oelung, 14 neue Canones über Kirchenzucht. - Es schien als ob es dem Kaiser gelungen sei, die Protestanten im Interesse der unschätzbaren Kircheneinheit noch vor Thorschluß zur Theilnahme am Concil zu bringen, indem einige protestantische Stände, namentlich der Kurfürst Moriz von Sachsen u. der Herzog von Württemberg sowie manche Reichsstädte Gesandte schickten; allein die Erklärungen sowie das Benehmen derselben ließen von vornherein keine Hoffnung auf Verständigung aufkommen, der "Besuch" aber, welchen Kurfürst Moriz dem Kaiser in Innsbruck abstattete, bewirkte, daß das Concil gesprengt und am 28. April 1552 förmlich auf 2 Jahre vertagt wurde. Aus den 2 Jahren wurden aber bereits 10 und nachdem Pius IV. (1559-1565) die Wiederaufnahme des T. C. durchgesetzt, konnte keine Rede mehr von Versöhnung mit den Protestanten sein, sondern nur von der Abwehr der Intriken protestantischer Fürsten wider das Concil, von der Zufriedenstellung des Kaisers und katholischer Reichsstände, welche das wiedereröffnete Concil gar nicht als Fortsetzung des frühern gelten lassen wollten, sondern als ein neues, welches sich lediglich mit praktisch en Reformen und vor allem mit der gründlichen Reform des römischen Hofes selber zu befassen habe, von unerquicklichen Unterhandlungen mit dem Franzosenkönig u. dgl. m. Die Sitzungen vom 18. Jan. bis 4. Juni 1562 waren vorbereitende, höchst wichtig die XXI. vom 16. Juli: das Abendmahl unter Einer Gestalt genügt, die Kindercommunion ist unnöthig; Decrete über die bischöfliche Administration (auch über den sog. Ablaßhandel). XXII. am 17. Sept.: Lehre vom hl. Meßopfer in 9 Kapiteln mit 9 Canones; über Kirchengüter. (Die Angelegenheit wegen des Laienkelches, den Kaiser Ferdinand u. der Herzog von Bayern für ihre Staaten durchaus begehrten, wurde vom Concil nach langen Verhandlungen dem Papste überantwortet, welcher in der That versuchsweise mehre deutsche Bischöfe ermächtigte, das Abendmahl unter

Bibelübersetzungen wird die Vulgata für authentisch erklärt, Angabe des Verhältnisses der hl. Schrift zur Kirchenlehre sowie der kirchlichen Grundsätze der Bibelauslegung. V. am 7. Juni: Beleuchtung der einzelnen Lehrsätze über die Erbsünde, Bestimmung, daß es hinsichtlich der hl. Jungfrau bei den Verordnungen des Papstes Sixtus IV. hierüber vorläufig sein Bewenden haben möge; Reformationsdecret für die Errichtung von Lehrstühlen für Exegese, freie Künste sowie über die Predigt des Wortes Gottes. VI. am 13. Jan. 1547: Lehre von der Rechtfertigung in 16 Kapiteln und 33 Canones, deren meisterhafte Redaction man zumeist dem Legaten Cervino verdankte; Reformationsdecret über die Residenzpflicht der Kleriker und Kirchenvisitationen. VII. am 3. März: 13 Canones über die Sacramente, 14 von der Taufe und 3 von der Firmung; Decret über Anhäufung von Pfründen, Patronatsrecht, Kirchenvisitationen, Dimissorialbriefe u. s. f. – Karl V. hatte indessen den Schmalkaldener Bund niedergeschlagen, mehr als bisher besorgten die Legaten einen allzu vorherrschenden Einfluß des Kaisers auf den Gang des Conciles u. wünschten letzteres näher bei Rom; gelegentlich des Ausbruches einer pestartigen Seuche in Trient setzten sie die Verlegung des Conciles nach Bologna durch. Aber daraus erwuchsen solche Mißhelligkeiten zwischen Kaiser u. Papst, daß die Gefahr eines Schisma näher und näher trat und diesem zumeist dadurch vorgebeugt wurde, daß die in Bologna versammelten Väter sich der Politik des Abwartens ergaben. Nachdem Paul III. 1549 gestorben, verlegte sein Nachfolger Julius III. (1550–55) das Concil wiederum nach Trient, politische Zwistigkeiten zwischen dem Papst und Franzosenkönig hatten aber für das Concil den Erfolg, daß letzterer die Geistlichkeit seines Landes längere Zeit nicht daran Theil nehmen ließ. Höchst wichtig war die XIII. Sitzung vom 11. Oct. 1551, welche die kirchliche Lehre vom hl. Abendmahl in 8 Kapiteln mit 11 Canones feststellte u. ein Reformationsdecret über die bischöfliche Jurisdiction erließ. XIV. am 25. Nov.: Sacramente der Buße und letzten Oelung, 14 neue Canones über Kirchenzucht. – Es schien als ob es dem Kaiser gelungen sei, die Protestanten im Interesse der unschätzbaren Kircheneinheit noch vor Thorschluß zur Theilnahme am Concil zu bringen, indem einige protestantische Stände, namentlich der Kurfürst Moriz von Sachsen u. der Herzog von Württemberg sowie manche Reichsstädte Gesandte schickten; allein die Erklärungen sowie das Benehmen derselben ließen von vornherein keine Hoffnung auf Verständigung aufkommen, der „Besuch“ aber, welchen Kurfürst Moriz dem Kaiser in Innsbruck abstattete, bewirkte, daß das Concil gesprengt und am 28. April 1552 förmlich auf 2 Jahre vertagt wurde. Aus den 2 Jahren wurden aber bereits 10 und nachdem Pius IV. (1559–1565) die Wiederaufnahme des T. C. durchgesetzt, konnte keine Rede mehr von Versöhnung mit den Protestanten sein, sondern nur von der Abwehr der Intriken protestantischer Fürsten wider das Concil, von der Zufriedenstellung des Kaisers und katholischer Reichsstände, welche das wiedereröffnete Concil gar nicht als Fortsetzung des frühern gelten lassen wollten, sondern als ein neues, welches sich lediglich mit praktisch en Reformen und vor allem mit der gründlichen Reform des römischen Hofes selber zu befassen habe, von unerquicklichen Unterhandlungen mit dem Franzosenkönig u. dgl. m. Die Sitzungen vom 18. Jan. bis 4. Juni 1562 waren vorbereitende, höchst wichtig die XXI. vom 16. Juli: das Abendmahl unter Einer Gestalt genügt, die Kindercommunion ist unnöthig; Decrete über die bischöfliche Administration (auch über den sog. Ablaßhandel). XXII. am 17. Sept.: Lehre vom hl. Meßopfer in 9 Kapiteln mit 9 Canones; über Kirchengüter. (Die Angelegenheit wegen des Laienkelches, den Kaiser Ferdinand u. der Herzog von Bayern für ihre Staaten durchaus begehrten, wurde vom Concil nach langen Verhandlungen dem Papste überantwortet, welcher in der That versuchsweise mehre deutsche Bischöfe ermächtigte, das Abendmahl unter

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Bibelübersetzungen wird die Vulgata für authentisch erklärt, Angabe des Verhältnisses der hl. Schrift zur Kirchenlehre sowie der kirchlichen Grundsätze der Bibelauslegung. V. am 7. Juni: Beleuchtung der einzelnen Lehrsätze über die Erbsünde, Bestimmung, daß es hinsichtlich der hl. Jungfrau bei den Verordnungen des Papstes Sixtus IV. hierüber <hi rendition="#g">vorläufig</hi> sein Bewenden haben möge; Reformationsdecret für die Errichtung von Lehrstühlen für Exegese, freie Künste sowie über die Predigt des Wortes Gottes. VI. am 13. Jan. 1547: Lehre von der <hi rendition="#g">Rechtfertigung</hi> in 16 Kapiteln und 33 Canones, deren meisterhafte Redaction man zumeist dem Legaten Cervino verdankte; Reformationsdecret über die Residenzpflicht der Kleriker und Kirchenvisitationen. VII. am 3. März: 13 Canones über die <hi rendition="#g">Sacramente</hi>, 14 von der Taufe und 3 von der Firmung; Decret über Anhäufung von Pfründen, Patronatsrecht, Kirchenvisitationen, Dimissorialbriefe u. s. f. &#x2013; Karl V. hatte indessen den Schmalkaldener Bund niedergeschlagen, mehr als bisher besorgten die Legaten einen allzu vorherrschenden Einfluß des Kaisers auf den Gang des Conciles u. wünschten letzteres näher bei Rom; gelegentlich des Ausbruches einer pestartigen Seuche in Trient setzten sie die Verlegung des Conciles nach Bologna durch. Aber daraus erwuchsen solche Mißhelligkeiten zwischen Kaiser u. Papst, daß die Gefahr eines Schisma näher und näher trat und diesem zumeist dadurch vorgebeugt wurde, daß die in Bologna versammelten Väter sich der Politik des Abwartens ergaben. Nachdem Paul III. 1549 gestorben, verlegte sein Nachfolger Julius III. (1550&#x2013;55) das Concil wiederum nach Trient, politische Zwistigkeiten zwischen dem Papst und Franzosenkönig hatten aber für das Concil den Erfolg, daß letzterer die Geistlichkeit seines Landes längere Zeit nicht daran Theil nehmen ließ. Höchst wichtig war die XIII. Sitzung vom 11. Oct. 1551, welche die kirchliche Lehre vom hl. <hi rendition="#g">Abendmahl</hi> in 8 Kapiteln mit 11 Canones feststellte u. ein Reformationsdecret über die bischöfliche Jurisdiction erließ. XIV. am 25. Nov.: Sacramente der Buße und letzten Oelung, 14 neue Canones über Kirchenzucht. &#x2013; Es schien als ob es dem Kaiser gelungen sei, die Protestanten im Interesse der unschätzbaren Kircheneinheit noch vor Thorschluß zur Theilnahme am Concil zu bringen, indem einige protestantische Stände, namentlich der Kurfürst Moriz von Sachsen u. der Herzog von Württemberg sowie manche Reichsstädte Gesandte schickten; allein die Erklärungen sowie das Benehmen derselben ließen von vornherein keine Hoffnung auf Verständigung aufkommen, der &#x201E;Besuch&#x201C; aber, welchen Kurfürst Moriz dem Kaiser in Innsbruck abstattete, bewirkte, daß das Concil gesprengt und am 28. April 1552 förmlich auf 2 Jahre vertagt wurde. Aus den 2 Jahren wurden aber bereits 10 und nachdem Pius IV. (1559&#x2013;1565) die Wiederaufnahme des T. C. durchgesetzt, konnte keine Rede mehr von Versöhnung mit den Protestanten sein, sondern nur von der Abwehr der Intriken protestantischer Fürsten wider das Concil, von der Zufriedenstellung des Kaisers und katholischer Reichsstände, welche das wiedereröffnete Concil gar nicht als Fortsetzung des frühern gelten lassen wollten, sondern als ein neues, welches sich lediglich mit praktisch en Reformen und vor allem mit der gründlichen Reform des römischen Hofes selber zu befassen habe, von unerquicklichen Unterhandlungen mit dem Franzosenkönig u. dgl. m. Die Sitzungen vom 18. Jan. bis 4. Juni 1562 waren vorbereitende, höchst wichtig die XXI. vom 16. Juli: das Abendmahl unter Einer Gestalt genügt, die Kindercommunion ist unnöthig; Decrete über die bischöfliche Administration (auch über den sog. Ablaßhandel). XXII. am 17. Sept.: Lehre vom <hi rendition="#g">hl. Meßopfer</hi> in 9 Kapiteln mit 9 Canones; über Kirchengüter. (Die Angelegenheit wegen des Laienkelches, den Kaiser Ferdinand u. der Herzog von Bayern für ihre Staaten durchaus begehrten, wurde vom Concil nach langen Verhandlungen dem Papste überantwortet, welcher in der That versuchsweise mehre deutsche Bischöfe ermächtigte, das Abendmahl unter
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[516/0517] Bibelübersetzungen wird die Vulgata für authentisch erklärt, Angabe des Verhältnisses der hl. Schrift zur Kirchenlehre sowie der kirchlichen Grundsätze der Bibelauslegung. V. am 7. Juni: Beleuchtung der einzelnen Lehrsätze über die Erbsünde, Bestimmung, daß es hinsichtlich der hl. Jungfrau bei den Verordnungen des Papstes Sixtus IV. hierüber vorläufig sein Bewenden haben möge; Reformationsdecret für die Errichtung von Lehrstühlen für Exegese, freie Künste sowie über die Predigt des Wortes Gottes. VI. am 13. Jan. 1547: Lehre von der Rechtfertigung in 16 Kapiteln und 33 Canones, deren meisterhafte Redaction man zumeist dem Legaten Cervino verdankte; Reformationsdecret über die Residenzpflicht der Kleriker und Kirchenvisitationen. VII. am 3. März: 13 Canones über die Sacramente, 14 von der Taufe und 3 von der Firmung; Decret über Anhäufung von Pfründen, Patronatsrecht, Kirchenvisitationen, Dimissorialbriefe u. s. f. – Karl V. hatte indessen den Schmalkaldener Bund niedergeschlagen, mehr als bisher besorgten die Legaten einen allzu vorherrschenden Einfluß des Kaisers auf den Gang des Conciles u. wünschten letzteres näher bei Rom; gelegentlich des Ausbruches einer pestartigen Seuche in Trient setzten sie die Verlegung des Conciles nach Bologna durch. Aber daraus erwuchsen solche Mißhelligkeiten zwischen Kaiser u. Papst, daß die Gefahr eines Schisma näher und näher trat und diesem zumeist dadurch vorgebeugt wurde, daß die in Bologna versammelten Väter sich der Politik des Abwartens ergaben. Nachdem Paul III. 1549 gestorben, verlegte sein Nachfolger Julius III. (1550–55) das Concil wiederum nach Trient, politische Zwistigkeiten zwischen dem Papst und Franzosenkönig hatten aber für das Concil den Erfolg, daß letzterer die Geistlichkeit seines Landes längere Zeit nicht daran Theil nehmen ließ. Höchst wichtig war die XIII. Sitzung vom 11. Oct. 1551, welche die kirchliche Lehre vom hl. Abendmahl in 8 Kapiteln mit 11 Canones feststellte u. ein Reformationsdecret über die bischöfliche Jurisdiction erließ. XIV. am 25. Nov.: Sacramente der Buße und letzten Oelung, 14 neue Canones über Kirchenzucht. – Es schien als ob es dem Kaiser gelungen sei, die Protestanten im Interesse der unschätzbaren Kircheneinheit noch vor Thorschluß zur Theilnahme am Concil zu bringen, indem einige protestantische Stände, namentlich der Kurfürst Moriz von Sachsen u. der Herzog von Württemberg sowie manche Reichsstädte Gesandte schickten; allein die Erklärungen sowie das Benehmen derselben ließen von vornherein keine Hoffnung auf Verständigung aufkommen, der „Besuch“ aber, welchen Kurfürst Moriz dem Kaiser in Innsbruck abstattete, bewirkte, daß das Concil gesprengt und am 28. April 1552 förmlich auf 2 Jahre vertagt wurde. Aus den 2 Jahren wurden aber bereits 10 und nachdem Pius IV. (1559–1565) die Wiederaufnahme des T. C. durchgesetzt, konnte keine Rede mehr von Versöhnung mit den Protestanten sein, sondern nur von der Abwehr der Intriken protestantischer Fürsten wider das Concil, von der Zufriedenstellung des Kaisers und katholischer Reichsstände, welche das wiedereröffnete Concil gar nicht als Fortsetzung des frühern gelten lassen wollten, sondern als ein neues, welches sich lediglich mit praktisch en Reformen und vor allem mit der gründlichen Reform des römischen Hofes selber zu befassen habe, von unerquicklichen Unterhandlungen mit dem Franzosenkönig u. dgl. m. Die Sitzungen vom 18. Jan. bis 4. Juni 1562 waren vorbereitende, höchst wichtig die XXI. vom 16. Juli: das Abendmahl unter Einer Gestalt genügt, die Kindercommunion ist unnöthig; Decrete über die bischöfliche Administration (auch über den sog. Ablaßhandel). XXII. am 17. Sept.: Lehre vom hl. Meßopfer in 9 Kapiteln mit 9 Canones; über Kirchengüter. (Die Angelegenheit wegen des Laienkelches, den Kaiser Ferdinand u. der Herzog von Bayern für ihre Staaten durchaus begehrten, wurde vom Concil nach langen Verhandlungen dem Papste überantwortet, welcher in der That versuchsweise mehre deutsche Bischöfe ermächtigte, das Abendmahl unter

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 516. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/517>, abgerufen am 14.05.2024.