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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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ret / Sondern allein die Gewissen mit langer erzelung der Sünden / mit gnugthun / mit Ablas / mit Wallfarten / vnd dergleichen gemartert. Vnd viel vnser Wiedersacher bekennen selbst / daß dieses theils von rechter Christlicher Buß / schicklicher denn zuuor / in langer zeit geschrieben vnd gehandelt sey.

Vnd wird von der Beicht also gelehret / Daß man niemand dringen sol / die Sünde namhafftig zuerzehlen / denn solchs ist vnmüglich / wie der 18. Psalm spricht / Wer kennet die missethat? Vnd Jeremias 17. sagt / Deß Menschen Hertz ist so arg / daß man es nicht außlernen kan / Die elende Menschliche Natur steckt also tieff in Sünden / daß sie dieselbigen nicht alle sehen / oder kennen kan / vnd solten wir allein von denen absoluiret werden / die wir zehlen können / wer vns wenig geholffen / Derhalben ist nicht noth die Leute zudringen / die Sünde namhafftig zuerzehlen. Also haben auch die Väter gehalten / wie man findet / Distinct. 1. de Poenitentia, Daß die Wort Chrysostomi angezogen werden: Ich sage nicht / daß du dich selbst solt öffentlich dargeben / noch bey einem andern dich selbs verklagen / oder schüldig geben / sondern folge dem Propheten / welcher spricht / Psalm. 36. Offenbare dem HERRN deine Wege / derhalben beichte Gott dem HERRN dem warhafftigen Richter / neben deinem Gebet / Nicht sage deine Sünde mit der Zungen / sondern in deinem Gewissen. Hie sihet man klar / daß Chrysostomus nicht zwinget die Sünde namhafftig zuerzehlen / So lehret auch die Glosa in Decretis de Poenitentia, Distinct. 5. Daß die Beicht nicht durch die Schrifft geboten / Sondern durch die Kirchen eingesetzt sey. Doch wird durch die Prediger dieses theils fleissig gelehret / Daß / ob schon die erzehlung der Sünden nicht noth ist / dennoch Priuata Absolutio zu trost den erschrockenen Gewissen sol erhalten werden / So ist auch solche Beicht dazu nützlich / daß man die Leute höret / wie sie vnterrichtet sind im Glauben / vnd wo es noth ist / daß man sie besser vnterrichte.

ret / Sondern allein die Gewissen mit langer erzelung der Sünden / mit gnugthun / mit Ablas / mit Wallfarten / vnd dergleichen gemartert. Vnd viel vnser Wiedersacher bekennen selbst / daß dieses theils von rechter Christlicher Buß / schicklicher denn zuuor / in langer zeit geschrieben vnd gehandelt sey.

Vnd wird von der Beicht also gelehret / Daß man niemand dringen sol / die Sünde namhafftig zuerzehlen / denn solchs ist vnmüglich / wie der 18. Psalm spricht / Wer kennet die missethat? Vnd Jeremias 17. sagt / Deß Menschen Hertz ist so arg / daß man es nicht außlernen kan / Die elende Menschliche Natur steckt also tieff in Sünden / daß sie dieselbigen nicht alle sehen / oder kennen kan / vnd solten wir allein von denen absoluiret werden / die wir zehlen können / wer vns wenig geholffen / Derhalben ist nicht noth die Leute zudringen / die Sünde namhafftig zuerzehlen. Also haben auch die Väter gehalten / wie man findet / Distinct. 1. de Poenitentia, Daß die Wort Chrysostomi angezogen werden: Ich sage nicht / daß du dich selbst solt öffentlich dargeben / noch bey einem andern dich selbs verklagen / oder schüldig geben / sondern folge dem Propheten / welcher spricht / Psalm. 36. Offenbare dem HERRN deine Wege / derhalben beichte Gott dem HERRN dem warhafftigen Richter / neben deinem Gebet / Nicht sage deine Sünde mit der Zungen / sondern in deinem Gewissen. Hie sihet man klar / daß Chrysostomus nicht zwinget die Sünde namhafftig zuerzehlen / So lehret auch die Glosa in Decretis de Poenitentia, Distinct. 5. Daß die Beicht nicht durch die Schrifft geboten / Sondern durch die Kirchen eingesetzt sey. Doch wird durch die Prediger dieses theils fleissig gelehret / Daß / ob schon die erzehlung der Sünden nicht noth ist / dennoch Priuata Absolutio zu trost den erschrockenen Gewissen sol erhalten werden / So ist auch solche Beicht dazu nützlich / daß man die Leute höret / wie sie vnterrichtet sind im Glauben / vnd wo es noth ist / daß man sie besser vnterrichte.

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[0340] ret / Sondern allein die Gewissen mit langer erzelung der Sünden / mit gnugthun / mit Ablas / mit Wallfarten / vnd dergleichen gemartert. Vnd viel vnser Wiedersacher bekennen selbst / daß dieses theils von rechter Christlicher Buß / schicklicher denn zuuor / in langer zeit geschrieben vnd gehandelt sey. Vnd wird von der Beicht also gelehret / Daß man niemand dringen sol / die Sünde namhafftig zuerzehlen / denn solchs ist vnmüglich / wie der 18. Psalm spricht / Wer kennet die missethat? Vnd Jeremias 17. sagt / Deß Menschen Hertz ist so arg / daß man es nicht außlernen kan / Die elende Menschliche Natur steckt also tieff in Sünden / daß sie dieselbigen nicht alle sehen / oder kennen kan / vnd solten wir allein von denen absoluiret werden / die wir zehlen können / wer vns wenig geholffen / Derhalben ist nicht noth die Leute zudringen / die Sünde namhafftig zuerzehlen. Also haben auch die Väter gehalten / wie man findet / Distinct. 1. de Poenitentia, Daß die Wort Chrysostomi angezogen werden: Ich sage nicht / daß du dich selbst solt öffentlich dargeben / noch bey einem andern dich selbs verklagen / oder schüldig geben / sondern folge dem Propheten / welcher spricht / Psalm. 36. Offenbare dem HERRN deine Wege / derhalben beichte Gott dem HERRN dem warhafftigen Richter / neben deinem Gebet / Nicht sage deine Sünde mit der Zungen / sondern in deinem Gewissen. Hie sihet man klar / daß Chrysostomus nicht zwinget die Sünde namhafftig zuerzehlen / So lehret auch die Glosa in Decretis de Poenitentia, Distinct. 5. Daß die Beicht nicht durch die Schrifft geboten / Sondern durch die Kirchen eingesetzt sey. Doch wird durch die Prediger dieses theils fleissig gelehret / Daß / ob schon die erzehlung der Sünden nicht noth ist / dennoch Priuata Absolutio zu trost den erschrockenen Gewissen sol erhalten werden / So ist auch solche Beicht dazu nützlich / daß man die Leute höret / wie sie vnterrichtet sind im Glauben / vnd wo es noth ist / daß man sie besser vnterrichte.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/340>, abgerufen am 29.04.2024.