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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Hierauff folget auch ein Wolgegründter Bericht / von den fürnemsten Artickeln Christlicher Lehre / so zu vnsern Zeiten streitig worden seyn / Was eines jeden Artickels rechter Verstand sey / vnd wie man in GOttes Furcht / ohne Abbruch der Warheit / von einem jeden Artickel / aus der rechten Grundfest des Göttlichen Worts / mit bescheidenheit reden möge oder solle.

NAch dem zu vnsern Zeiten hefftige Zwiespalt vnd Disputation / von vielen Artickeln vnserer wahren Christlichen Religion fürgefallen seyn / darein sich junge Theologen vnd einfeltige Prediger nicht leichtlich richten können / vnd zu zeiten vnbedechtlich vnd vnbescheiden dauon reden / darüber auch offt viel frommer Gottseliger Hertzen betrübt werden. So hat der Durchleuchtige Hochgeborne Fürst vnd Herr / Herr Wilhelm der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. aus Christlichem hohem Verstande vnd Eyffer / mit vorgehabtem zeitigem Raht / Seiner F. G. Theologen / zu erhaltung der Warheit vnd Einigkeit der reinen Lehre / nützlich vnd nötig erachtet zu seyn / daß zu ende des nützen Buches des seligen Mannes Gottes / D. Vrbani Rhegij De formulis caute loquendi, ein wolgegründter Bericht aus GOTTes Wort für die Kirchen dieses löblichen Fürstenthumbs Lüneburg / durch etliche dazu deputierte vnd verordnete Personen / von den fürnemsten jetziger Zeit streitigen Artickeln / gestellet vnd gesetzt werden solte / Auff daß dauon einfeltige Prediger selbst richtigen Verstand haben / vnd auch wissen möchten / alle falsche jrrige Meynung zu meiden / zu verwerffen / vnd jhre Zuhörer / nach Erheischung der Notturfft / vnd zu Erbawung jhrer von Gott jhnen befohlenen Kirchen / dafür zu warnen.

Denn wie der Prophet Jeremias zeuget / Cap. 15. So erfordert

Hierauff folget auch ein Wolgegründter Bericht / von den fürnemsten Artickeln Christlicher Lehre / so zu vnsern Zeiten streitig worden seyn / Was eines jeden Artickels rechter Verstand sey / vnd wie man in GOttes Furcht / ohne Abbruch der Warheit / von einem jeden Artickel / aus der rechten Grundfest des Göttlichen Worts / mit bescheidenheit reden möge oder solle.

NAch dem zu vnsern Zeiten hefftige Zwiespalt vnd Disputation / von vielen Artickeln vnserer wahren Christlichen Religion fürgefallen seyn / darein sich junge Theologen vnd einfeltige Prediger nicht leichtlich richten können / vnd zu zeiten vnbedechtlich vnd vnbescheiden dauon reden / darüber auch offt viel frommer Gottseliger Hertzen betrübt werden. So hat der Durchleuchtige Hochgeborne Fürst vnd Herr / Herr Wilhelm der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. aus Christlichem hohem Verstande vnd Eyffer / mit vorgehabtem zeitigem Raht / Seiner F. G. Theologen / zu erhaltung der Warheit vnd Einigkeit der reinen Lehre / nützlich vnd nötig erachtet zu seyn / daß zu ende des nützen Buches des seligen Mannes Gottes / D. Vrbani Rhegij De formulis cautè loquendi, ein wolgegründter Bericht aus GOTTes Wort für die Kirchen dieses löblichen Fürstenthumbs Lüneburg / durch etliche dazu deputierte vnd verordnete Personen / von den fürnemsten jetziger Zeit streitigen Artickeln / gestellet vnd gesetzt werden solte / Auff daß dauon einfeltige Prediger selbst richtigen Verstand haben / vnd auch wissen möchten / alle falsche jrrige Meynung zu meiden / zu verwerffen / vnd jhre Zuhörer / nach Erheischung der Notturfft / vnd zu Erbawung jhrer von Gott jhnen befohlenen Kirchen / dafür zu warnen.

Denn wie der Prophet Jeremias zeuget / Cap. 15. So erfordert

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[45/0713] Hierauff folget auch ein Wolgegründter Bericht / von den fürnemsten Artickeln Christlicher Lehre / so zu vnsern Zeiten streitig worden seyn / Was eines jeden Artickels rechter Verstand sey / vnd wie man in GOttes Furcht / ohne Abbruch der Warheit / von einem jeden Artickel / aus der rechten Grundfest des Göttlichen Worts / mit bescheidenheit reden möge oder solle. NAch dem zu vnsern Zeiten hefftige Zwiespalt vnd Disputation / von vielen Artickeln vnserer wahren Christlichen Religion fürgefallen seyn / darein sich junge Theologen vnd einfeltige Prediger nicht leichtlich richten können / vnd zu zeiten vnbedechtlich vnd vnbescheiden dauon reden / darüber auch offt viel frommer Gottseliger Hertzen betrübt werden. So hat der Durchleuchtige Hochgeborne Fürst vnd Herr / Herr Wilhelm der Jünger / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. aus Christlichem hohem Verstande vnd Eyffer / mit vorgehabtem zeitigem Raht / Seiner F. G. Theologen / zu erhaltung der Warheit vnd Einigkeit der reinen Lehre / nützlich vnd nötig erachtet zu seyn / daß zu ende des nützen Buches des seligen Mannes Gottes / D. Vrbani Rhegij De formulis cautè loquendi, ein wolgegründter Bericht aus GOTTes Wort für die Kirchen dieses löblichen Fürstenthumbs Lüneburg / durch etliche dazu deputierte vnd verordnete Personen / von den fürnemsten jetziger Zeit streitigen Artickeln / gestellet vnd gesetzt werden solte / Auff daß dauon einfeltige Prediger selbst richtigen Verstand haben / vnd auch wissen möchten / alle falsche jrrige Meynung zu meiden / zu verwerffen / vnd jhre Zuhörer / nach Erheischung der Notturfft / vnd zu Erbawung jhrer von Gott jhnen befohlenen Kirchen / dafür zu warnen. Denn wie der Prophet Jeremias zeuget / Cap. 15. So erfordert

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/713>, abgerufen am 30.04.2024.