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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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das sol er demselbigen bekennen vnd abbitten / Matth. 18. Luc. 17. Jacob. 5.

Die Beichte aber vor dem Pastor, wenn jemand zum Abendmal des HERRN gehen wil / sol also vnd darumb gehalten werden / Erstlich / Daß ein Christ gegen seinem Seelsorger sich in vnd mit der Beichte erklehre / wie er seine Sünde erkenne / vnd seinem lieben Gott bekenne / was er für Busse habe / wie sein Glaube stehe / was er für einen Vorsatz zur Besserung habe / daß daraus der Pastor vernehmen möge / ob er zulösen oder zu binden sey.

Zum Andern / Daß der Pastor, wo er vermercket / daß es etwan an einem stück mangelt / könne berichten / vnterweisen / vermahnen vnd anzeigen / wie nach Gottes Worte / die Busse / der Glaube / der Vorsatz der Besserung solle gestalt seyn / Denn jhrer viel verstehens nicht gnugsam / vnnd die es verstehen / sind gemeiniglich gar kalt zur Busse / zum Glauben / vnd zur Besserung. Wenn aber in solcher Priuat vnterredung / bericht vnd vermahnung geschicht / aus Gottes Wort / so ist ohne zweiffel / GOtt durch sein Wort krefftig / wahre Busse / Glauben / vnd Besserung zuwircken vnd zu geben.

Zum Dritten / Wenn der Pastor weis / daß seine Schäfflein in Sünden ligen / kan er sie in solcher priuat vnterredung / desto bequemer aus Gottes Worte straffen / vnd zu wahrer Busse vermahnen.

Zum Vierden / Wenn ein armes Gewissen etwa Anligen / beschwerung oder Anfechtung hat / kan es in solcher Vnterredung / bey seinem Seelsorger Rath vnd Trost suchen.

Zum Fünfften / Daß nicht jemand aus vnwissenheit / oder vnbedacht das Abendmahl des HERRN zum Gericht empfangen möge / so wird er in der Beicht berichtet / erinnert vnd vermanet / daß / vnd wie er sich prüfen solle.

Zum Sechsten / Sol diese Beicht darumb gehalten werden / auff daß also in wahrer Busse / durch rechten Glauben / die priuat Absolution bey dem HErrn Christo / im Wort gesucht / vnd von jhm / durch das mittel des Dieners empfangen werde. Also ist die Beichte / wie wir die halten / Gottes Worte gemeß / hat grossen nutz / vnd wird viel Frucht schaffen. Vnd wenn die Leute des berichtet / vnd es recht bedencken werden / so darff man sie nicht treiben / nötigen / oder zwingen zur Beicht / Sondern der grosse nutz / vnd jhre eigene Noth wird sie wol darzu fordern. Wer aber das alles nicht achtet / an dem kan man dabey leicht erkennen / was er für ein Christ sey.

Fürnemlich aber sol die Lehre von der Absolution wol erklehret werden / weil vorhin der Bapst dieselbige mit seiner Gnugthuung

das sol er demselbigen bekennen vnd abbitten / Matth. 18. Luc. 17. Jacob. 5.

Die Beichte aber vor dem Pastor, wenn jemand zum Abendmal des HERRN gehen wil / sol also vnd darumb gehalten werden / Erstlich / Daß ein Christ gegen seinem Seelsorger sich in vnd mit der Beichte erklehre / wie er seine Sünde erkenne / vnd seinem lieben Gott bekenne / was er für Busse habe / wie sein Glaube stehe / was er für einen Vorsatz zur Besserung habe / daß daraus der Pastor vernehmen möge / ob er zulösen oder zu binden sey.

Zum Andern / Daß der Pastor, wo er vermercket / daß es etwan an einem stück mangelt / könne berichten / vnterweisen / vermahnen vnd anzeigen / wie nach Gottes Worte / die Busse / der Glaube / der Vorsatz der Besserung solle gestalt seyn / Denn jhrer viel verstehens nicht gnugsam / vnnd die es verstehen / sind gemeiniglich gar kalt zur Busse / zum Glauben / vnd zur Besserung. Wenn aber in solcher Priuat vnterredung / bericht vnd vermahnung geschicht / aus Gottes Wort / so ist ohne zweiffel / GOtt durch sein Wort krefftig / wahre Busse / Glauben / vnd Besserung zuwircken vnd zu geben.

Zum Dritten / Wenn der Pastor weis / daß seine Schäfflein in Sünden ligen / kan er sie in solcher priuat vnterredung / desto bequemer aus Gottes Worte straffen / vnd zu wahrer Busse vermahnen.

Zum Vierden / Wenn ein armes Gewissen etwa Anligen / beschwerung oder Anfechtung hat / kan es in solcher Vnterredung / bey seinem Seelsorger Rath vnd Trost suchen.

Zum Fünfften / Daß nicht jemand aus vnwissenheit / oder vnbedacht das Abendmahl des HERRN zum Gericht empfangen möge / so wird er in der Beicht berichtet / erinnert vnd vermanet / daß / vnd wie er sich prüfen solle.

Zum Sechsten / Sol diese Beicht darumb gehalten werden / auff daß also in wahrer Busse / durch rechten Glauben / die priuat Absolution bey dem HErrn Christo / im Wort gesucht / vnd von jhm / durch das mittel des Dieners empfangen werde. Also ist die Beichte / wie wir die halten / Gottes Worte gemeß / hat grossen nutz / vnd wird viel Frucht schaffen. Vnd wenn die Leute des berichtet / vnd es recht bedencken werden / so darff man sie nicht treiben / nötigen / oder zwingen zur Beicht / Sondern der grosse nutz / vnd jhre eigene Noth wird sie wol darzu fordern. Wer aber das alles nicht achtet / an dem kan man dabey leicht erkennen / was er für ein Christ sey.

Fürnemlich aber sol die Lehre von der Absolution wol erklehret werden / weil vorhin der Bapst dieselbige mit seiner Gnugthuung

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[24/0073] das sol er demselbigen bekennen vnd abbitten / Matth. 18. Luc. 17. Jacob. 5. Die Beichte aber vor dem Pastor, wenn jemand zum Abendmal des HERRN gehen wil / sol also vnd darumb gehalten werden / Erstlich / Daß ein Christ gegen seinem Seelsorger sich in vnd mit der Beichte erklehre / wie er seine Sünde erkenne / vnd seinem lieben Gott bekenne / was er für Busse habe / wie sein Glaube stehe / was er für einen Vorsatz zur Besserung habe / daß daraus der Pastor vernehmen möge / ob er zulösen oder zu binden sey. Zum Andern / Daß der Pastor, wo er vermercket / daß es etwan an einem stück mangelt / könne berichten / vnterweisen / vermahnen vnd anzeigen / wie nach Gottes Worte / die Busse / der Glaube / der Vorsatz der Besserung solle gestalt seyn / Denn jhrer viel verstehens nicht gnugsam / vnnd die es verstehen / sind gemeiniglich gar kalt zur Busse / zum Glauben / vnd zur Besserung. Wenn aber in solcher Priuat vnterredung / bericht vnd vermahnung geschicht / aus Gottes Wort / so ist ohne zweiffel / GOtt durch sein Wort krefftig / wahre Busse / Glauben / vnd Besserung zuwircken vnd zu geben. Zum Dritten / Wenn der Pastor weis / daß seine Schäfflein in Sünden ligen / kan er sie in solcher priuat vnterredung / desto bequemer aus Gottes Worte straffen / vnd zu wahrer Busse vermahnen. Zum Vierden / Wenn ein armes Gewissen etwa Anligen / beschwerung oder Anfechtung hat / kan es in solcher Vnterredung / bey seinem Seelsorger Rath vnd Trost suchen. Zum Fünfften / Daß nicht jemand aus vnwissenheit / oder vnbedacht das Abendmahl des HERRN zum Gericht empfangen möge / so wird er in der Beicht berichtet / erinnert vnd vermanet / daß / vnd wie er sich prüfen solle. Zum Sechsten / Sol diese Beicht darumb gehalten werden / auff daß also in wahrer Busse / durch rechten Glauben / die priuat Absolution bey dem HErrn Christo / im Wort gesucht / vnd von jhm / durch das mittel des Dieners empfangen werde. Also ist die Beichte / wie wir die halten / Gottes Worte gemeß / hat grossen nutz / vnd wird viel Frucht schaffen. Vnd wenn die Leute des berichtet / vnd es recht bedencken werden / so darff man sie nicht treiben / nötigen / oder zwingen zur Beicht / Sondern der grosse nutz / vnd jhre eigene Noth wird sie wol darzu fordern. Wer aber das alles nicht achtet / an dem kan man dabey leicht erkennen / was er für ein Christ sey. Fürnemlich aber sol die Lehre von der Absolution wol erklehret werden / weil vorhin der Bapst dieselbige mit seiner Gnugthuung

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/73>, abgerufen am 27.04.2024.