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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Wenn das Wasser beschworen / die Tauff kertze darein gesteckt / der Chresam hinein gegossen / viel Creutz darüber gemacht werden / daß also dadurch vnd daher die Tauffe jhre Krafft habe / zur Vergebung der Sünden vnd Seligkeit / so doch dauon weder Befehl / noch Verheissung in Gottes Worte ist: Vnd ist ein grewlich ding / daß man GOttes Wort hindan setzen / vnd Menschen Fündlein solche grosse dinge zuschreiben darff / welches fürwahr eine rechte Abgötterey ist: Wie denn auch das beschweren des Wassers / weil es geschicht ohne Befehl vnd Verheissung GOttes / eine rechte Zauberey ist. Auch wird die Anruffung der Heiligen gebraucht / vnd außdrücklich gebeten / daß Iohannes Baptista die Tauffe heiligen wölle / auff daß dadurch die Sünde mögen gereiniget werden.

Solches sollen die Prediger aus der Bäpstischen Agenda nehmen / vnd dem Volcke erklehren / was es für ein grosser Grewel sey / vnd dargegen sie weisen / auff die rechte Heiligung der Tauffe / wie gemeldet ist.

Sol derhalben hinfüro solch Papistisch Tauffweyhen in diesen Kirchen gentzlich vnterlassen werden. Denn wir die Tauffe nicht besser können noch sollen machen / denn wie Christus getaufft ist / vnd wie die Aposteln getaufft haben / die haben kein sonderlich Wasser / das vorhin beschworen vnd geweyhet were / darzu genommen / Sondern / wenn sie gemein Wasser genommen / vnd dasselbig in der handlung der Tauffe in das Wort des Befehls / vnd der Verheissung der Tauffe gefasset / so haben sie es dafür gehalten / daß dadurch die Tauffe rechtschaffen / vnd reichlich gnug geheiliget sey.

Es sol auch das Volck berichtet werden / daß die Substantz / vnd das wesen der heiligen Tauffe darinn stehe / Daß es sey ein Wasserbadt im Wort / Ephes. 5. Also / daß es eine rechtschaffene volnkommene Tauffe ist / wenn jemand mit Wasser getauffet wird im Namen des Vaters / des Sohns / vnd des Heiligen Geistes / wenn gleich keine andere Ceremonien darzu kommen / Vnd derhalben muß ein grosser Vnterscheid gehalten werden / zwischen dem / darinn die rechte Substantz der Tauffe stehet / vnd zwischen Gebeten / Lectionen / vnd andern Ceremonien / so sonst dabey gebrauchet werden.

Vnd weil vnter denselbigen Ceremonien etliche sind / an welchen öffentlicher Aberglaube henget / Als / wie man im Bapsthumb handelt / mit geweyhetem Saltz / mit dem Speichel / mit dem Aue Maria, mit dem Oel / Chresam / vnd brennenden Liechte / Also / daß die Krafft vnd Wirckung / so eigentlich der heiligen Tauffe gehöret / gegeben vnd zugeschrieben wird / dem geweyheten Saltz / dem

Wenn das Wasser beschworen / die Tauff kertze darein gesteckt / der Chresam hinein gegossen / viel Creutz darüber gemacht werden / daß also dadurch vnd daher die Tauffe jhre Krafft habe / zur Vergebung der Sünden vnd Seligkeit / so doch dauon weder Befehl / noch Verheissung in Gottes Worte ist: Vnd ist ein grewlich ding / daß man GOttes Wort hindan setzen / vnd Menschen Fündlein solche grosse dinge zuschreiben darff / welches fürwahr eine rechte Abgötterey ist: Wie denn auch das beschweren des Wassers / weil es geschicht ohne Befehl vnd Verheissung GOttes / eine rechte Zauberey ist. Auch wird die Anruffung der Heiligen gebraucht / vnd außdrücklich gebeten / daß Iohannes Baptista die Tauffe heiligen wölle / auff daß dadurch die Sünde mögen gereiniget werden.

Solches sollen die Prediger aus der Bäpstischen Agenda nehmen / vnd dem Volcke erklehren / was es für ein grosser Grewel sey / vnd dargegen sie weisen / auff die rechte Heiligung der Tauffe / wie gemeldet ist.

Sol derhalben hinfüro solch Papistisch Tauffweyhen in diesen Kirchen gentzlich vnterlassen werden. Denn wir die Tauffe nicht besser können noch sollen machen / denn wie Christus getaufft ist / vnd wie die Aposteln getaufft haben / die haben kein sonderlich Wasser / das vorhin beschworen vnd geweyhet were / darzu genommen / Sondern / wenn sie gemein Wasser genommen / vnd dasselbig in der handlung der Tauffe in das Wort des Befehls / vnd der Verheissung der Tauffe gefasset / so haben sie es dafür gehalten / daß dadurch die Tauffe rechtschaffen / vnd reichlich gnug geheiliget sey.

Es sol auch das Volck berichtet werden / daß die Substantz / vnd das wesen der heiligen Tauffe darinn stehe / Daß es sey ein Wasserbadt im Wort / Ephes. 5. Also / daß es eine rechtschaffene volnkom̃ene Tauffe ist / wenn jemand mit Wasser getauffet wird im Namen des Vaters / des Sohns / vnd des Heiligen Geistes / wenn gleich keine andere Ceremonien darzu kommen / Vnd derhalben muß ein grosser Vnterscheid gehalten werden / zwischen dem / darinn die rechte Substantz der Tauffe stehet / vnd zwischen Gebeten / Lectionen / vnd andern Ceremonien / so sonst dabey gebrauchet werden.

Vnd weil vnter denselbigen Ceremonien etliche sind / an welchen öffentlicher Aberglaube henget / Als / wie man im Bapsthumb handelt / mit geweyhetem Saltz / mit dem Speichel / mit dem Aue Maria, mit dem Oel / Chresam / vnd brennenden Liechte / Also / daß die Krafft vnd Wirckung / so eigentlich der heiligen Tauffe gehöret / gegeben vnd zugeschrieben wird / dem geweyheten Saltz / dem

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[0078] Wenn das Wasser beschworen / die Tauff kertze darein gesteckt / der Chresam hinein gegossen / viel Creutz darüber gemacht werden / daß also dadurch vnd daher die Tauffe jhre Krafft habe / zur Vergebung der Sünden vnd Seligkeit / so doch dauon weder Befehl / noch Verheissung in Gottes Worte ist: Vnd ist ein grewlich ding / daß man GOttes Wort hindan setzen / vnd Menschen Fündlein solche grosse dinge zuschreiben darff / welches fürwahr eine rechte Abgötterey ist: Wie denn auch das beschweren des Wassers / weil es geschicht ohne Befehl vnd Verheissung GOttes / eine rechte Zauberey ist. Auch wird die Anruffung der Heiligen gebraucht / vnd außdrücklich gebeten / daß Iohannes Baptista die Tauffe heiligen wölle / auff daß dadurch die Sünde mögen gereiniget werden. Solches sollen die Prediger aus der Bäpstischen Agenda nehmen / vnd dem Volcke erklehren / was es für ein grosser Grewel sey / vnd dargegen sie weisen / auff die rechte Heiligung der Tauffe / wie gemeldet ist. Sol derhalben hinfüro solch Papistisch Tauffweyhen in diesen Kirchen gentzlich vnterlassen werden. Denn wir die Tauffe nicht besser können noch sollen machen / denn wie Christus getaufft ist / vnd wie die Aposteln getaufft haben / die haben kein sonderlich Wasser / das vorhin beschworen vnd geweyhet were / darzu genommen / Sondern / wenn sie gemein Wasser genommen / vnd dasselbig in der handlung der Tauffe in das Wort des Befehls / vnd der Verheissung der Tauffe gefasset / so haben sie es dafür gehalten / daß dadurch die Tauffe rechtschaffen / vnd reichlich gnug geheiliget sey. Es sol auch das Volck berichtet werden / daß die Substantz / vnd das wesen der heiligen Tauffe darinn stehe / Daß es sey ein Wasserbadt im Wort / Ephes. 5. Also / daß es eine rechtschaffene volnkom̃ene Tauffe ist / wenn jemand mit Wasser getauffet wird im Namen des Vaters / des Sohns / vnd des Heiligen Geistes / wenn gleich keine andere Ceremonien darzu kommen / Vnd derhalben muß ein grosser Vnterscheid gehalten werden / zwischen dem / darinn die rechte Substantz der Tauffe stehet / vnd zwischen Gebeten / Lectionen / vnd andern Ceremonien / so sonst dabey gebrauchet werden. Vnd weil vnter denselbigen Ceremonien etliche sind / an welchen öffentlicher Aberglaube henget / Als / wie man im Bapsthumb handelt / mit geweyhetem Saltz / mit dem Speichel / mit dem Aue Maria, mit dem Oel / Chresam / vnd brennenden Liechte / Also / daß die Krafft vnd Wirckung / so eigentlich der heiligen Tauffe gehöret / gegeben vnd zugeschrieben wird / dem geweyheten Saltz / dem

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/78>, abgerufen am 05.05.2024.