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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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crament empfangen / etwas zu dem wesen dieses Sacraments geben oder nemen können (denn das wesen dieses Sacraments besteht allein auff den Worten vnd Verordnung der Stifftung Christi / Christus aber saget ohn Vnterscheid zu allen die es empfahen / so wol zu Juda als Petro / Nehmet hin vnd esset / das ist mein Leib / etc.) Derhalben sol mit Paulo gelehret werden / Daß nicht allein die wirdigen / sondern auch die Vnwirdigen / im Abendmal des HErrn mit jhrem Munde / Sacramentlicher weise / nicht allein schlecht Brod vnd Wein / sondern auch zugleich den Leib vnd das Blut Christi empfangen / doch mit vnterscheid / Daß es die Gleubigen empfangen zur Seligkeit / die Vngl eubigen aber zum Gerichte / Von welchen Paulus zeuget / daß sie darumb vnd daher sich des Gerichts schüldig machen / nicht daß sie es von sich stossen / sondern weil sie vnwirdig von diesem Brod essen / welches die benennung Gottes bekommen hat / saget Irenaeus, daß es sey der Leib Christi / der für vns gegeben ist.

Vnd demnach sol die wahre Regel Augustini gehalten werden / wenn gefraget wird vom wesen oder von der Volkommenheit vnd Heiligkeit der Sacrament / ist nicht daran gelegen / was der gleubet / der sie empfenget / Wenn aber die Frage hieuon angestellt wird / wie man den Nutz / die frucht vnd die krafft des Sacraments empfangen möge / ist zwar am Glauben am meisten gelegen / Denn solchs Nutzes / solcher Frucht / krafft vnd wirckung / allein die jenigen theilhafftig werden / die es mit dem Glauben empfahen / vnd die vngleubigen seyn / es vnwirdig empfangen. Sol derwegen beydes gelehret werden / Erstlich / was das senige sey / das die Vnwirdigen in der Niessung des Abendmahls empfahen / durch welchs vnwirdig essen sie jhnen das Gericht essen / Denn sie werden schüldig an dem Leibe Christi / weil sie sich mit vnwirdigem essen an demselbigen versündigen. Darnach sol auch geleret werden / wie sich die Leute sollen zuuor prüfen / auff daß sie es nicht zum Gerichte / sondern zum Leben empfangen mögen. Denn beyde Lehren hoch nötig seyn / vom Sacramentlichen essen / vnd auch von dem Geistlichen essen / welches geschicht in ernstlicher Busse durch wahren Glauben. Es sollen aber auch hierauff erfolgen nötige Erklerungen / vom Nutz / Frucht / krafft vnd wirckung / der sich die Wirdigen oder Gleubigen bey solcher Sacramentlichen vnd Geistlichen niessung zu trösten haben / dauon in andern Büchern der vnsern geschrieben ist.

Haben also auff dißmal von denen Puncten / welche von den Papisten vnd Sacramentirern in streit gezogen / vnsern Pastorn wenige vnd kurtze Erinnerung thun wollen / wie sie in rechtem Verstande / vnd auch mit füglichen reden / diese Heuptlehre möchten also verwahren /

crament empfangen / etwas zu dem wesen dieses Sacraments geben oder nemen können (deñ das wesen dieses Sacraments besteht allein auff den Worten vnd Verordnung der Stifftung Christi / Christus aber saget ohn Vnterscheid zu allen die es empfahen / so wol zu Juda als Petro / Nehmet hin vnd esset / das ist mein Leib / etc.) Derhalben sol mit Paulo gelehret werdẽ / Daß nicht allein die wirdigen / sondern auch die Vnwirdigen / im Abendmal des HErrn mit jhrem Munde / Sacramentlicher weise / nicht allein schlecht Brod vnd Wein / sondern auch zugleich den Leib vnd das Blut Christi empfangen / doch mit vnterscheid / Daß es die Gleubigen empfangen zur Seligkeit / die Vngl eubigen aber zum Gerichte / Von welchen Paulus zeuget / daß sie darumb vnd daher sich des Gerichts schüldig machen / nicht daß sie es von sich stossen / sondern weil sie vnwirdig von diesem Brod essen / welches die benennung Gottes bekommen hat / saget Irenaeus, daß es sey der Leib Christi / der für vns gegeben ist.

Vnd demnach sol die wahre Regel Augustini gehaltẽ werden / weñ gefraget wird vom wesen oder von der Volkom̃enheit vnd Heiligkeit der Sacrament / ist nicht daran gelegen / was der gleubet / der sie empfenget / Wenn aber die Frage hieuon angestellt wird / wie man den Nutz / die frucht vnd die krafft des Sacraments empfangen möge / ist zwar am Glauben am meisten gelegen / Denn solchs Nutzes / solcher Frucht / krafft vnd wirckung / allein die jenigen theilhafftig werdẽ / die es mit dem Glauben empfahen / vnd die vngleubigen seyn / es vnwirdig empfangẽ. Sol derwegen beydes gelehret werden / Erstlich / was das senige sey / das die Vnwirdigen in der Niessung des Abendmahls empfahen / durch welchs vnwirdig essen sie jhnen das Gericht essen / Deñ sie werden schüldig an dem Leibe Christi / weil sie sich mit vnwirdigem essen an demselbigen versündigen. Darnach sol auch geleret werden / wie sich die Leute sollen zuuor prüfen / auff daß sie es nicht zum Gerichte / sondern zum Leben empfangen mögẽ. Deñ beyde Lehren hoch nötig seyn / vom Sacramentlichen essen / vnd auch von dem Geistlichen essen / welches geschicht in ernstlicher Busse durch wahren Glauben. Es sollen aber auch hierauff erfolgen nötige Erklerungen / vom Nutz / Frucht / krafft vnd wirckung / der sich die Wirdigen oder Gleubigen bey solcher Sacramentlichen vnd Geistlichen niessung zu tröstẽ haben / dauon in andern Büchern der vnsern geschrieben ist.

Haben also auff dißmal von denen Puncten / welche von den Papisten vnd Sacramentirern in streit gezogen / vnsern Pastorn wenige vnd kurtze Erinnerung thun wollen / wie sie in rechtem Verstande / vnd auch mit füglichen reden / diese Heuptlehre möchten also verwahren /

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/789>, abgerufen am 14.05.2024.