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[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.

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Christo einmal so starck / als das andermal. Denn wie es durch die nidrigkeit nicht schwecher worden / also ists durch die herrligkeit nicht stercker worden: Sondern in beiden stenden ist / vnd bleibet Ein Christus / gestern / vnd heut / vnd derselbig auch in ewigkeit. Hebr. 13.

Wer diß leugnet / der mus zugleich leugnen / das des Menschen Son / der das gericht endlich hegen wird / sey vnser Immanuel / warhafftiger Gott / vnd Mensch. Das thun eigentlich die Manicheer / vnd Vbiquisten / welche die letzte zukunfft des HERRN nur für ein blosse erscheinung / vnd offenbarung halten / one warhafftige nider / oder auffart. In massen sie hiebeuor auch aus der Himelfart Christi nur ein disparition / oder verschwindung gedichtet haben.

Endlich / vnd zum sechsten / ist gewis / vnd wol beweislich / das die newen Manicheer / welche die Erbsünd für des Menschen natur / substantz / vnd wesen selbst halten / alle die jenigen / für Sacramentirer ausruffen / welche jnen die proposition; quod caro Christi diuersae sit a nobis speciei; Das Christi fleisch nicht einerley art mit vns hab / nicht wollen passiren lassen. Wie wir denn solchs / so es von nöthen / mit M. Hieronymi Mencelij / Superintendenten zu Eisleben / eigener Handschrifft können darthun / darinn er sich gegen einem guten freund beklagt / jnen würde schuld gegeben / das sie Sacramentirer weren / wenn sie dieselbige proposition (wie gemelt) nicht wolten gut sein lassen.

Was ist aber für ein vnterscheid zwischen diesen reden: Caro Christi diuersae a nobis speciei est; Vnd / Corpus Christi non habet eandem cum nostro corpore definitionem?

Christo einmal so starck / als das andermal. Denn wie es durch die nidrigkeit nicht schwecher worden / also ists durch die herrligkeit nicht stercker worden: Sondern in beiden stenden ist / vnd bleibet Ein Christus / gestern / vnd heut / vnd derselbig auch in ewigkeit. Hebr. 13.

Wer diß leugnet / der mus zugleich leugnen / das des Menschen Son / der das gericht endlich hegen wird / sey vnser Immanuel / warhafftiger Gott / vnd Mensch. Das thun eigentlich die Manicheer / vnd Vbiquisten / welche die letzte zukunfft des HERRN nur für ein blosse erscheinung / vnd offenbarung halten / one warhafftige nider / oder auffart. In massen sie hiebeuor auch aus der Himelfart Christi nur ein disparition / oder verschwindung gedichtet haben.

Endlich / vnd zum sechsten / ist gewis / vnd wol beweislich / das die newen Manicheer / welche die Erbsünd für des Menschen natur / substantz / vnd wesen selbst halten / alle die jenigen / für Sacramentirer ausruffen / welche jnen die proposition; quòd caro Christi diuersae sit à nobis speciei; Das Christi fleisch nicht einerley art mit vns hab / nicht wollen passiren lassen. Wie wir denn solchs / so es von nöthen / mit M. Hieronymi Mencelij / Superintendenten zu Eisleben / eigener Handschrifft können darthun / dariñ er sich gegen einem guten freund beklagt / jnen würde schuld gegeben / das sie Sacramentirer weren / wenn sie dieselbige proposition (wie gemelt) nicht wolten gut sein lassen.

Was ist aber für ein vnterscheid zwischen diesen reden: Caro Christi diuersae à nobis speciei est; Vñ / Corpus Christi non habet eandem cum nostro corpore definitionem?

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[181/0183] Christo einmal so starck / als das andermal. Denn wie es durch die nidrigkeit nicht schwecher worden / also ists durch die herrligkeit nicht stercker worden: Sondern in beiden stenden ist / vnd bleibet Ein Christus / gestern / vnd heut / vnd derselbig auch in ewigkeit. Hebr. 13. Wer diß leugnet / der mus zugleich leugnen / das des Menschen Son / der das gericht endlich hegen wird / sey vnser Immanuel / warhafftiger Gott / vnd Mensch. Das thun eigentlich die Manicheer / vnd Vbiquisten / welche die letzte zukunfft des HERRN nur für ein blosse erscheinung / vnd offenbarung halten / one warhafftige nider / oder auffart. In massen sie hiebeuor auch aus der Himelfart Christi nur ein disparition / oder verschwindung gedichtet haben. Endlich / vnd zum sechsten / ist gewis / vnd wol beweislich / das die newen Manicheer / welche die Erbsünd für des Menschen natur / substantz / vnd wesen selbst halten / alle die jenigen / für Sacramentirer ausruffen / welche jnen die proposition; quòd caro Christi diuersae sit à nobis speciei; Das Christi fleisch nicht einerley art mit vns hab / nicht wollen passiren lassen. Wie wir denn solchs / so es von nöthen / mit M. Hieronymi Mencelij / Superintendenten zu Eisleben / eigener Handschrifft können darthun / dariñ er sich gegen einem guten freund beklagt / jnen würde schuld gegeben / das sie Sacramentirer weren / wenn sie dieselbige proposition (wie gemelt) nicht wolten gut sein lassen. Was ist aber für ein vnterscheid zwischen diesen reden: Caro Christi diuersae à nobis speciei est; Vñ / Corpus Christi non habet eandem cum nostro corpore definitionem?

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Zitationshilfe: [N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/183>, abgerufen am 15.05.2024.