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[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.

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trennete Person mit Gott: wo Gott ist / da mus er auch sein / oder vnser Glaub ist falsch / etc.

Dieweil nu das Concordibuch so offt / vnd ausfürlich an etlichen vnterschiedlichen Orten die generalem vbiquitatem öffentlich bekennet / vnd vertheidinget / so würden ja die wort in der Apologia / das das Concordibuch eigentlich / vnd allein nicht weiter / denn auff die praesentiam Christi in Ecclesia, & Sacramentis gehe / vnd das dem Concordibuch die generalis vbiquitas angedichtet werde / müssen geendert / vnd ausgelassen werden / wo nicht die Apologia in einer öffentlichen vnwarheit sol ergriffen werden.

Bißher jhrer eigen Rottgesellen wort / bey welcher zeugnis wir es auch bleiben lassen / vnd geben hieraus (wie gemelt) dem Christlichen Leser der Herrn Verfasser Spiritum vertiginis zuermessen. Wie sie denn zugleich hiemit jhr böse Gewissen vor der gantzen Welt an tag geben / vnd verrahten / dieweil sie einander selbst der falschen Lehr des Concordibuchs erinnern / vnd nichts desto weniger (vermöge der schrecklichen obligation) dasselbig biß für den Richterstul Jesu Christi / durchaus in allen syllaben / vnd sententzen / semptlich / vnd sönderlich zu vertheidingen / auff sich behalten. Gott gebs jhnen mit warer bekerung zu erkennen.

Das nu ferner hieneben das neunte capitel der Erfurdischen Apologien (wie auch sonsten hin vnd wider) vielFol. Apol. Erf. 172. b. 173. a. wort verderbt de indistante vnione duarum naturarum in Christo; hilfft jhrem gedicht / das Christi Leib allen Creaturen gegenwertig sey / gar nichts: Sondern wir bleiben auch dißfals bey der verantwortung der Mechelburgischen / das nemlich / ob wol zwischen Christi Leib droben im Himel /

trennete Person mit Gott: wo Gott ist / da mus er auch sein / oder vnser Glaub ist falsch / etc.

Dieweil nu das Concordibuch so offt / vnd ausfürlich an etlichen vnterschiedlichen Orten die generalem vbiquitatem öffentlich bekennet / vnd vertheidinget / so würden ja die wort in der Apologia / das das Concordibuch eigentlich / vnd allein nicht weiter / denn auff die praesentiam Christi in Ecclesia, & Sacramentis gehe / vnd das dem Concordibuch die generalis vbiquitas angedichtet werde / müssen geendert / vnd ausgelassen werden / wo nicht die Apologia in einer öffentlichen vnwarheit sol ergriffen werden.

Bißher jhrer eigen Rottgesellen wort / bey welcher zeugnis wir es auch bleiben lassen / vnd geben hieraus (wie gemelt) dem Christlichen Leser der Herrn Verfasser Spiritum vertiginis zuermessen. Wie sie denn zugleich hiemit jhr böse Gewissen vor der gantzen Welt an tag geben / vnd verrahten / dieweil sie einander selbst der falschen Lehr des Concordibuchs erinnern / vnd nichts desto weniger (vermöge der schrecklichen obligation) dasselbig biß für den Richterstul Jesu Christi / durchaus in allen syllaben / vnd sententzen / semptlich / vnd sönderlich zu vertheidingen / auff sich behalten. Gott gebs jhnen mit warer bekerung zu erkennen.

Das nu ferner hieneben das neunte capitel der Erfurdischen Apologien (wie auch sonsten hin vnd wider) vielFol. Apol. Erf. 172. b. 173. a. wort verderbt de indistante vnione duarum naturarum in Christo; hilfft jhrem gedicht / das Christi Leib allen Creaturen gegenwertig sey / gar nichts: Sondern wir bleiben auch dißfals bey der verantwortung der Mechelburgischen / das nemlich / ob wol zwischen Christi Leib drobẽ im Himel /

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[355/0357] trennete Person mit Gott: wo Gott ist / da mus er auch sein / oder vnser Glaub ist falsch / etc. Dieweil nu das Concordibuch so offt / vnd ausfürlich an etlichen vnterschiedlichen Orten die generalem vbiquitatem öffentlich bekennet / vnd vertheidinget / so würden ja die wort in der Apologia / das das Concordibuch eigentlich / vnd allein nicht weiter / denn auff die praesentiam Christi in Ecclesia, & Sacramentis gehe / vnd das dem Concordibuch die generalis vbiquitas angedichtet werde / müssen geendert / vnd ausgelassen werden / wo nicht die Apologia in einer öffentlichen vnwarheit sol ergriffen werden. Bißher jhrer eigen Rottgesellen wort / bey welcher zeugnis wir es auch bleiben lassen / vnd geben hieraus (wie gemelt) dem Christlichen Leser der Herrn Verfasser Spiritum vertiginis zuermessen. Wie sie denn zugleich hiemit jhr böse Gewissen vor der gantzen Welt an tag geben / vnd verrahten / dieweil sie einander selbst der falschen Lehr des Concordibuchs erinnern / vnd nichts desto weniger (vermöge der schrecklichen obligation) dasselbig biß für den Richterstul Jesu Christi / durchaus in allen syllaben / vnd sententzen / semptlich / vnd sönderlich zu vertheidingen / auff sich behalten. Gott gebs jhnen mit warer bekerung zu erkennen. Das nu ferner hieneben das neunte capitel der Erfurdischen Apologien (wie auch sonsten hin vnd wider) viel wort verderbt de indistante vnione duarum naturarum in Christo; hilfft jhrem gedicht / das Christi Leib allen Creaturen gegenwertig sey / gar nichts: Sondern wir bleiben auch dißfals bey der verantwortung der Mechelburgischen / das nemlich / ob wol zwischen Christi Leib drobẽ im Himel / Fol. Apol. Erf. 172. b. 173. a.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586, S. 355. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_erklaerung_1586/357>, abgerufen am 28.04.2024.