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Europa. Wochenschrift für Kultur und Politik. Jahrgang 1, Heft 13. Berlin-Charlottenburg, 13. April 1905.

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R. Calwer: Das Versprechen der Regierung an die Bergarbeiter.

Wenn ich mir aber diese Folgen überlege, so glaube ich eben noch nicht
so recht an den Ernst des preußischen Landtages, die eigene Regierung in die
Gefahr eines Wortbruches bringen zu wollen. Jn jeder Partei, die im Landtag
vertreten ist, sitzen doch immer noch Männer, die über ihre Nasenspitze hinaus-
sehen. Werden sie, die geschworenen Gegner der Sozialdemokratie, es fertig
bringen, die staatliche Autorität so zu erschüttern, daß eine Erholung von der
Schlappe auf keine Weise mehr möglich ist? Die Volksvertreter müßten ja
mit Blindheit geschlagen sein, wenn sie etwas anderes wollten, als bloß die
Regierung, die über sie hinweg bindende Versprechen abgibt, ihre Macht fühlen
zu lassen.

Darum ist anzunehmen, daß die zweite Lesung in der Kommission und
im Plenum selbst zu einer Wiederherstellung der abgelehnten Bestimmungen
des Entwurfes führen wird. Das sollte um so eher angenommen werden
dürfen, als vom Standpunkte der Produzenteninteressen die Vorlage nichts
bringt, was nicht erträglich wäre.

Den größten prinzipiellen Widerstand könnte der Arbeitgeber gegen den
obligatorischen Arbeiterausschuß richten. Jn diesem Punkte verstehe ich noch
am ehesten seine scharfe Opposition. Denn der Arbeiterausschuß bringt das
konstitutionelle Prinzip in den Betrieb hinein: die Arbeiter haben mitzureden;
die Zeiten, in denen man "Herr im eigenen Hause" war, sind damit end-
gültig vorbei. Warum soll man es den Zechenverwaltungen und Zechenbesitzern
verdenken, wenn sie sich gegen eine Beteiligung der Arbeiter an der bisherigen
Alleinherrschaft mit Händen und Füßen wehren! Das ist nicht nur ihr Recht,
sondern eine gesunde Aeußerung ihres wirtschaftlichen Egoismus. Aber der
Gesetzgeber hat sich doch wahrlich auf einen etwas anderen Standpunkt zu
stellen.

Wohin wir blicken: im Ausland und in Deutschland selbst gewinnen die
Arbeiterorganisationen immer mehr Einfluß auf die Regelung der Arbeits-
verhältnisse. Die Arbeitgeber bequemen sich zu Verhandlungen mit den
Arbeitern, schließen mit ihnen Tarifgemeinschaften ab, die den Arbeitgebern
ihre bisherige Alleinherrschaft einfach unmöglich machten. Diese Fortschritte der
Arbeiterbewegung sind unaufhaltsam und schädigen nicht das Jnteresse der
Produzenten, sondern begünstigen es. Dafür liegen aus deutschen Gewerben
zahlreiche Erfahrungen vor. Diese Entwicklung muß der Gesetzgeber kennen.
Was nun andere Arbeiterkategorien schon für sich erkämpft haben, soll dies
nun gerade den Bergleuten vorenthalten bleiben? Man ist ihnen in den Arm
gefallen, als sie ausholten, sich gleichfalls zu erkämpfen, was die Arbeiter in
anderen Gewerben schon besaßen. Angesichts der unheilvollen Wirkungen eines
Bergarbeiterstreiks auf die gesamte Volkswirtschaft erklärte sich die Regierung
bereit, die berechtigten Forderungen der Bergleute auf dem Wege der Gesetz-
gebung zu bewilligen. Der Kampf wurde eingestellt, und nun sollen die Berg-
leute das nicht erhalten, was sie sich, wenn nicht heute, so doch morgen jeder-
zeit selbst erkämpfen können. Man gebe sich doch keinen Jllusionen hin, als
ob man ausgerechnet die deutschen Bergleute in einem Arbeitsverhältnis fest-
halten könnte, das eben durch die Erfolge der modernen Arbeiterbewegung als
reichlich veraltet zu bezeichnen ist. Das Veraltete besteht darin, daß die Arbeiter
über die Bedingungen, zu denen sie zu arbeiten haben, nicht mitreden sollen.
Schafft man ihnen durch die obligatorischen Arbeiterausschüsse diese Möglichkeit,

R. Calwer: Das Versprechen der Regierung an die Bergarbeiter.

Wenn ich mir aber diese Folgen überlege, so glaube ich eben noch nicht
so recht an den Ernst des preußischen Landtages, die eigene Regierung in die
Gefahr eines Wortbruches bringen zu wollen. Jn jeder Partei, die im Landtag
vertreten ist, sitzen doch immer noch Männer, die über ihre Nasenspitze hinaus-
sehen. Werden sie, die geschworenen Gegner der Sozialdemokratie, es fertig
bringen, die staatliche Autorität so zu erschüttern, daß eine Erholung von der
Schlappe auf keine Weise mehr möglich ist? Die Volksvertreter müßten ja
mit Blindheit geschlagen sein, wenn sie etwas anderes wollten, als bloß die
Regierung, die über sie hinweg bindende Versprechen abgibt, ihre Macht fühlen
zu lassen.

Darum ist anzunehmen, daß die zweite Lesung in der Kommission und
im Plenum selbst zu einer Wiederherstellung der abgelehnten Bestimmungen
des Entwurfes führen wird. Das sollte um so eher angenommen werden
dürfen, als vom Standpunkte der Produzenteninteressen die Vorlage nichts
bringt, was nicht erträglich wäre.

Den größten prinzipiellen Widerstand könnte der Arbeitgeber gegen den
obligatorischen Arbeiterausschuß richten. Jn diesem Punkte verstehe ich noch
am ehesten seine scharfe Opposition. Denn der Arbeiterausschuß bringt das
konstitutionelle Prinzip in den Betrieb hinein: die Arbeiter haben mitzureden;
die Zeiten, in denen man „Herr im eigenen Hause“ war, sind damit end-
gültig vorbei. Warum soll man es den Zechenverwaltungen und Zechenbesitzern
verdenken, wenn sie sich gegen eine Beteiligung der Arbeiter an der bisherigen
Alleinherrschaft mit Händen und Füßen wehren! Das ist nicht nur ihr Recht,
sondern eine gesunde Aeußerung ihres wirtschaftlichen Egoismus. Aber der
Gesetzgeber hat sich doch wahrlich auf einen etwas anderen Standpunkt zu
stellen.

Wohin wir blicken: im Ausland und in Deutschland selbst gewinnen die
Arbeiterorganisationen immer mehr Einfluß auf die Regelung der Arbeits-
verhältnisse. Die Arbeitgeber bequemen sich zu Verhandlungen mit den
Arbeitern, schließen mit ihnen Tarifgemeinschaften ab, die den Arbeitgebern
ihre bisherige Alleinherrschaft einfach unmöglich machten. Diese Fortschritte der
Arbeiterbewegung sind unaufhaltsam und schädigen nicht das Jnteresse der
Produzenten, sondern begünstigen es. Dafür liegen aus deutschen Gewerben
zahlreiche Erfahrungen vor. Diese Entwicklung muß der Gesetzgeber kennen.
Was nun andere Arbeiterkategorien schon für sich erkämpft haben, soll dies
nun gerade den Bergleuten vorenthalten bleiben? Man ist ihnen in den Arm
gefallen, als sie ausholten, sich gleichfalls zu erkämpfen, was die Arbeiter in
anderen Gewerben schon besaßen. Angesichts der unheilvollen Wirkungen eines
Bergarbeiterstreiks auf die gesamte Volkswirtschaft erklärte sich die Regierung
bereit, die berechtigten Forderungen der Bergleute auf dem Wege der Gesetz-
gebung zu bewilligen. Der Kampf wurde eingestellt, und nun sollen die Berg-
leute das nicht erhalten, was sie sich, wenn nicht heute, so doch morgen jeder-
zeit selbst erkämpfen können. Man gebe sich doch keinen Jllusionen hin, als
ob man ausgerechnet die deutschen Bergleute in einem Arbeitsverhältnis fest-
halten könnte, das eben durch die Erfolge der modernen Arbeiterbewegung als
reichlich veraltet zu bezeichnen ist. Das Veraltete besteht darin, daß die Arbeiter
über die Bedingungen, zu denen sie zu arbeiten haben, nicht mitreden sollen.
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Zitationshilfe: Europa. Wochenschrift für Kultur und Politik. Jahrgang 1, Heft 13. Berlin-Charlottenburg, 13. April 1905, S. 606. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_europa0113_1905/14>, abgerufen am 20.05.2024.