[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.in die Kirchen / vnd versamlung der Gemeine sollengebracht werden etc. Vnd wenn das geschicht / Als denn sol der Pfarherr oder Caplan / die Leute allenthalben fleissig fragen. Erstlich / Ob das Kind getaufft sey: Wird nu geantwortet / Ja / So frage der Pfarherr ferner. Durch wen ist solchs geschehen / vnd wer ist darbey gewesen: Spricht denn jemand. Die vnd die Person N. vnd N. sind dabey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben. So frag er weiter. Womit habt jr getaufft: Antwortet man denn. Mit Wasser. So frage er. Mit was worten habt jr getaufft: in die Kirchen / vnd versamlung der Gemeine sollengebracht werden etc. Vnd wenn das geschicht / Als denn sol der Pfarherr oder Caplan / die Leute allenthalben fleissig fragen. Erstlich / Ob das Kind getaufft sey: Wird nu geantwortet / Ja / So frage der Pfarherr ferner. Durch wen ist solchs geschehen / vnd wer ist darbey gewesen: Spricht denn jemand. Die vnd die Person N. vnd N. sind dabey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben. So frag er weiter. Womit habt jr getaufft: Antwortet man denn. Mit Wasser. So frage er. Mit was worten habt jr getaufft: <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0114"/> in die Kirchen / vnd versamlung der Gemeine sollengebracht werden etc.</p> <p>Vnd wenn das geschicht / Als denn sol der Pfarherr oder Caplan / die Leute allenthalben fleissig fragen.</p> <p>Erstlich / Ob das Kind getaufft sey:</p> <p>Wird nu geantwortet /</p> <p>Ja /</p> </div> <div> <head>So frage der Pfarherr ferner.</head><lb/> <p>Durch wen ist solchs geschehen / vnd wer ist darbey gewesen:</p> </div> <div> <head>Spricht denn jemand.</head><lb/> <p>Die vnd die Person N. vnd N. sind dabey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben.</p> </div> <div> <head>So frag er weiter.</head><lb/> <p>Womit habt jr getaufft:</p> <p>Antwortet man denn.</p> <p>Mit Wasser.</p> </div> <div> <head>So frage er.</head><lb/> <p>Mit was worten habt jr getaufft:</p> </div> </body> </text> </TEI> [0114]
in die Kirchen / vnd versamlung der Gemeine sollengebracht werden etc.
Vnd wenn das geschicht / Als denn sol der Pfarherr oder Caplan / die Leute allenthalben fleissig fragen.
Erstlich / Ob das Kind getaufft sey:
Wird nu geantwortet /
Ja /
So frage der Pfarherr ferner.
Durch wen ist solchs geschehen / vnd wer ist darbey gewesen:
Spricht denn jemand.
Die vnd die Person N. vnd N. sind dabey gewesen / vnd die Person hat dem Kinde die Tauffe gegeben.
So frag er weiter.
Womit habt jr getaufft:
Antwortet man denn.
Mit Wasser.
So frage er.
Mit was worten habt jr getaufft:
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/114>, abgerufen am 30.11.2023. |