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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Zum andern / die Krancken auch nicht allein gegen die schmertzen vnd schwacheit des Leibes / sondern auch allerley inwendige anfech tung des hertzen trösten / Denn die zwey stück sein beiderley nötig bey krancken Leuten / damit sie sich in jrer Kranckheit / guts zu Gott versehen lernen / vnd deste besser zu friede / vnd gedult begeben mögen.

Vnd wiewol vor vnnötig geachtet / von diesen stücken an diesem orte weitleufftig zu handeln / weil sonst von vielen Gottfürchtigen / hochgelerten Leuten / dauon geschrieben ist / Als nemlich / D. Martino Luthero / Vrbano Regio / Pfeffingero / Huberino / Wellero / vnd andern mehr / So wollen wir doch vmb der einfeltigen Pastorn willen / eine kleine anleitung vermelden.

Wenn ein Pfarherr von einem Krancken gefordert wird / jnen zu vnterrichten / zu trösten / zu absoluiren / vnd das heilige Sacrament des Altars zu reichen / So sol er sich mit sonderlichem fleis erstlich erkunden / bey den so vmb den Krancken sein / auch von jm selbs / Ob er vber die leibliche schwacheit / auch innerliche beschwerung / vnd anfechtunge habe / als ob er mit befindung seines

Zum andern / die Krancken auch nicht allein gegen die schmertzen vnd schwacheit des Leibes / sondern auch allerley inwendige anfech tung des hertzen trösten / Denn die zwey stück sein beiderley nötig bey krancken Leuten / damit sie sich in jrer Kranckheit / guts zu Gott versehen lernen / vnd deste besser zu friede / vnd gedult begeben mögen.

Vnd wiewol vor vnnötig geachtet / von diesen stücken an diesem orte weitleufftig zu handeln / weil sonst von vielen Gottfürchtigen / hochgelerten Leuten / dauon geschrieben ist / Als nemlich / D. Martino Luthero / Vrbano Regio / Pfeffingero / Huberino / Wellero / vnd andern mehr / So wollen wir doch vmb der einfeltigen Pastorn willen / eine kleine anleitung vermelden.

Wenn ein Pfarherr von einem Krancken gefordert wird / jnen zu vnterrichten / zu trösten / zu absoluiren / vnd das heilige Sacrament des Altars zu reichen / So sol er sich mit sonderlichem fleis erstlich erkunden / bey den so vmb den Krancken sein / auch von jm selbs / Ob er vber die leibliche schwacheit / auch innerliche beschwerung / vnd anfechtunge habe / als ob er mit befindung seines

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[0122] Zum andern / die Krancken auch nicht allein gegen die schmertzen vnd schwacheit des Leibes / sondern auch allerley inwendige anfech tung des hertzen trösten / Denn die zwey stück sein beiderley nötig bey krancken Leuten / damit sie sich in jrer Kranckheit / guts zu Gott versehen lernen / vnd deste besser zu friede / vnd gedult begeben mögen. Vnd wiewol vor vnnötig geachtet / von diesen stücken an diesem orte weitleufftig zu handeln / weil sonst von vielen Gottfürchtigen / hochgelerten Leuten / dauon geschrieben ist / Als nemlich / D. Martino Luthero / Vrbano Regio / Pfeffingero / Huberino / Wellero / vnd andern mehr / So wollen wir doch vmb der einfeltigen Pastorn willen / eine kleine anleitung vermelden. Wenn ein Pfarherr von einem Krancken gefordert wird / jnen zu vnterrichten / zu trösten / zu absoluiren / vnd das heilige Sacrament des Altars zu reichen / So sol er sich mit sonderlichem fleis erstlich erkunden / bey den so vmb den Krancken sein / auch von jm selbs / Ob er vber die leibliche schwacheit / auch innerliche beschwerung / vnd anfechtunge habe / als ob er mit befindung seines

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/122>, abgerufen am 29.04.2024.