[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner Braut / darin bezeichnet / Wir bitten deine grund lose güte / du wollest solch dein geschöpff / ordnung vnd segen nicht lassen vmbsonst sein / noch verderben / sondern gnediglich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern HErrn / Amen. ADD ATVR. Gott gebe euch seinen Segen / Amen. So viel aber die hochzeitliche freude nach dem Kirchgang belanget / So sol sich in Stedten vnd Dörffern / vnser publicirten Policey ordnung in allewege gemess verhalten werden. Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner Braut / darin bezeichnet / Wir bitten deine grund lose güte / du wollest solch dein geschöpff / ordnung vnd segen nicht lassen vmbsonst sein / noch verderben / sondern gnediglich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern HErrn / Amen. ADD ATVR. Gott gebe euch seinen Segen / Amen. So viel aber die hochzeitliche freude nach dem Kirchgang belanget / So sol sich in Stedten vnd Dörffern / vnser publicirten Policey ordnung in allewege gemess verhalten werden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0148"/> Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner Braut / darin bezeichnet / Wir bitten deine grund lose güte / du wollest solch dein geschöpff / ordnung vnd segen nicht lassen vmbsonst sein / noch verderben / sondern gnediglich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern HErrn / Amen.</p> </div> <div> <head> <hi rendition="#i">ADD ATVR.</hi> </head><lb/> </div> <div> <head>Gott gebe euch seinen Segen / Amen.</head><lb/> <p>So viel aber die hochzeitliche freude nach dem Kirchgang belanget / So sol sich in Stedten vnd Dörffern / vnser publicirten Policey ordnung in allewege gemess verhalten werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0148]
Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner Braut / darin bezeichnet / Wir bitten deine grund lose güte / du wollest solch dein geschöpff / ordnung vnd segen nicht lassen vmbsonst sein / noch verderben / sondern gnediglich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern HErrn / Amen.
ADD ATVR.
Gott gebe euch seinen Segen / Amen.
So viel aber die hochzeitliche freude nach dem Kirchgang belanget / So sol sich in Stedten vnd Dörffern / vnser publicirten Policey ordnung in allewege gemess verhalten werden.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/148>, abgerufen am 06.12.2023. |