[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.[Musik]
Erhör vns / Erhör vns / Erhör vns vnser bit heiliger [Musik]
Geist / du einiger tröster / erleuchte vns / vnd sey vns gnedig. [Musik]
Als war ich lebe / spricht Gott der HErre / ich wil nicht den Todt [Musik]
des Sünders / sondern das er sich bekere vnd [Musik]
lebe. VERSVS. Wir haben gesündiget mit vnsern Vetern / Wir haben missgehandelt vnd sind Gottlos gewesen. [Musik]
Erhör vns / Erhör vns / Erhör vns vnser bit heiliger [Musik]
Geist / du einiger tröster / erleuchte vns / vñ sey vns gnedig. [Musik]
Als war ich lebe / spricht Gott der HErre / ich wil nicht den Todt [Musik]
des Sünders / sondern das er sich bekere vnd [Musik]
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Erhör vns / Erhör vns / Erhör vns vnser bit heiliger
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Geist / du einiger tröster / erleuchte vns / vñ sey vns gnedig.
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Als war ich lebe / spricht Gott der HErre / ich wil nicht den Todt
[Abbildung]
des Sünders / sondern das er sich bekere vnd
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lebe.
VERSVS.
Wir haben gesündiget mit vnsern Vetern /
Wir haben missgehandelt vnd sind Gottlos gewesen.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/44>, abgerufen am 06.12.2023. |