[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Weil dann eine Christ liche gute ordnung fürnemlich vff vier Stücken beruhet. Nemlich / In pflantzung vnd erkantnis / der einigen / ewigen / warhafftigen / rechten Lere / die Gott von anbegin der Welt geoffenbaret / vnd bestetiget hat. Zum Andern / In erhaltung des Kirchenampts oder Ministerij verbi Dei, Auch in verordnung gewisser Güter vnd einkommen / dauon die Prediger vnd Lerer in den Schulen jre vnterhaltung haben. Zum dritten / In ehrlichen Christlichen eusserlichen Ceremonien. Zum vierden / In erhaltung Christlicher Schulen vnd Studien. So folget vnterschiedlich von solchen vier Stücken: Weil dann eine Christ liche gute ordnung fürnemlich vff vier Stücken beruhet. Nemlich / In pflantzung vnd erkantnis / der einigen / ewigen / warhafftigen / rechten Lere / die Gott von anbegin der Welt geoffenbaret / vnd bestetiget hat. Zum Andern / In erhaltung des Kirchenampts oder Ministerij verbi Dei, Auch in verordnung gewisser Güter vnd einkommen / dauon die Prediger vnd Lerer in den Schulen jre vnterhaltung haben. Zum dritten / In ehrlichen Christlichen eusserlichen Ceremonien. Zum vierden / In erhaltung Christlicher Schulen vnd Studien. So folget vnterschiedlich von solchen vier Stücken: <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0009"/> </div> <div> <head>Weil dann eine Christ liche gute ordnung fürnemlich vff vier Stücken beruhet.</head><lb/> <p>Nemlich / In pflantzung vnd erkantnis / der einigen / ewigen / warhafftigen / rechten Lere / die Gott von anbegin der Welt geoffenbaret / vnd bestetiget hat.</p> <p>Zum Andern / In erhaltung des Kirchenampts oder <hi rendition="#i">Ministerij verbi Dei,</hi> Auch in verordnung gewisser Güter vnd einkommen / dauon die Prediger vnd Lerer in den Schulen jre vnterhaltung haben.</p> <p>Zum dritten / In ehrlichen Christlichen eusserlichen Ceremonien.</p> <p>Zum vierden / In erhaltung Christlicher Schulen vnd Studien.</p> <p>So folget vnterschiedlich von solchen vier Stücken:</p> </div> </body> </text> </TEI> [0009]
Weil dann eine Christ liche gute ordnung fürnemlich vff vier Stücken beruhet.
Nemlich / In pflantzung vnd erkantnis / der einigen / ewigen / warhafftigen / rechten Lere / die Gott von anbegin der Welt geoffenbaret / vnd bestetiget hat.
Zum Andern / In erhaltung des Kirchenampts oder Ministerij verbi Dei, Auch in verordnung gewisser Güter vnd einkommen / dauon die Prediger vnd Lerer in den Schulen jre vnterhaltung haben.
Zum dritten / In ehrlichen Christlichen eusserlichen Ceremonien.
Zum vierden / In erhaltung Christlicher Schulen vnd Studien.
So folget vnterschiedlich von solchen vier Stücken:
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/9>, abgerufen am 01.12.2023. |