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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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Vnd darnach die Schüler auff den Chor gehen / vnd einen oder zween lateinische Psalmen singen.

Darnach einen deutschen Psalm / Darnach sol man predigen / den Sommer bis vmb acht vhren / vnd nicht darüber. Nach der Predigt singet man einen kurtzen deutschen Psalm / darnach eine Collect / Aber des Mitwochens oder Freytags / sol in allen Stedten vnd Flecken / nach der Predigt / die Litania gesungen werden / also das der Prediger oder Caplan einer vorsinge / vnd die gantze Kirche antworte. Darnach mag zu zeiten / Nim von vns HERRE Gott / all vnser Sünd vnd Missethat / oder der Tractus, Domine non secundum peccata, &c. wie es hievor gezeichnet / gesungen / vnd mit der folgenden Collecten beschlossen werden.

Die Prediger sollen sich befleissigen / gute nützliche Materien dem Volck für zu tragen / als zu zeiten einen Euangelisten / den Catechismum ordentlich / etliche Epistolas Pauli / etliche fürnemliche Psalmen / vnd sollen die Capellan / mit raht jrer Pastorn solche materien fürnemen.

Vnd darnach die Schüler auff den Chor gehen / vnd einen oder zween lateinische Psalmen singen.

Darnach einen deutschen Psalm / Darnach sol man predigen / den Sommer bis vmb acht vhren / vnd nicht darüber. Nach der Predigt singet man einen kurtzen deutschen Psalm / darnach eine Collect / Aber des Mitwochens oder Freytags / sol in allen Stedten vnd Flecken / nach der Predigt / die Litania gesungen werden / also das der Prediger oder Caplan einer vorsinge / vnd die gantze Kirche antworte. Darnach mag zu zeiten / Nim von vns HERRE Gott / all vnser Sünd vnd Missethat / oder der Tractus, Domine non secundum peccata, &c. wie es hievor gezeichnet / gesungen / vnd mit der folgenden Collecten beschlossen werden.

Die Prediger sollen sich befleissigen / gute nützliche Materien dem Volck für zu tragen / als zu zeiten einen Euangelisten / den Catechismum ordentlich / etliche Epistolas Pauli / etliche fürnemliche Psalmen / vnd sollen die Capellan / mit raht jrer Pastorn solche materien fürnemen.

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[0087] Vnd darnach die Schüler auff den Chor gehen / vnd einen oder zween lateinische Psalmen singen. Darnach einen deutschen Psalm / Darnach sol man predigen / den Sommer bis vmb acht vhren / vnd nicht darüber. Nach der Predigt singet man einen kurtzen deutschen Psalm / darnach eine Collect / Aber des Mitwochens oder Freytags / sol in allen Stedten vnd Flecken / nach der Predigt / die Litania gesungen werden / also das der Prediger oder Caplan einer vorsinge / vnd die gantze Kirche antworte. Darnach mag zu zeiten / Nim von vns HERRE Gott / all vnser Sünd vnd Missethat / oder der Tractus, Domine non secundum peccata, &c. wie es hievor gezeichnet / gesungen / vnd mit der folgenden Collecten beschlossen werden. Die Prediger sollen sich befleissigen / gute nützliche Materien dem Volck für zu tragen / als zu zeiten einen Euangelisten / den Catechismum ordentlich / etliche Epistolas Pauli / etliche fürnemliche Psalmen / vnd sollen die Capellan / mit raht jrer Pastorn solche materien fürnemen.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/87>, abgerufen am 28.04.2024.