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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 19. Köln, 19. Juni 1848.

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Neue Rheinische Zeitung.
Organ der Demokratie.
No. 19. Köln, Montag 19. Juni 1848.

Die "Neue Rheinische Zeitung" erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an.

Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Außerhalb Preußens mit Zuschlag des fremden Zeitungsportos. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Vincke und Lychnowski). Köln. (Valdenairs Haft. - Sebaldt). Frankfurt. Grundrechte des deutschen Volkes. - Polnische Eingabe. - Beschluß des demokratischen Kongresses). Karlsruhe. (Peters Verhaftung). Berlin. (Vereinbarungsdebatte. - Schreckenstein Kriegsminister. - Blesson. Rimpier. - Erklärung der Landwehr). Breslau. (Adresse an das Berliner Volk). Stettin. (Pilgerschaft nach Potsdam). Posen. (Statistisches. - Die geschorenen Polen. - Grausamkeiten gegen Verwundete). Gnesen. (Rüstung. Die Russen). Von der russischen Gränze. (Die Armee). Darmstadt. (Tod des Großherzogs). Wien. (Arbeiterverhältnisse. - Kaiserliche Erlasse. -Telegraphische Nachricht aus Prag). Schleswig Holstein. (Apenrade besetzt).

Ungarn. Pesth. (Arbeiterkrawall).

Dänemark. Kopenhagen. (Russische Flotte).

Schweden und Norwegen. Stockholm. (Stimmung über den Krieg). Christiania. (Rüstungen).

Rußland. (Lager bei Kalisch).

Französische Republik. Paris. (Demission Louis Bonapartes. - Die Sitzung der Nationalversammlung vom 15. Juni. - Die Nationalversammlung vom 16. Juni).

Belgien. Brüssel. (Die Wahlen).

Schweiz. Bern. (Verbot der Annahme neapolitanischer Orden).

Großbritannien. London (Parlamentssitzung. - Prozeß gegen die Chartisten verschoben. - Börse. - Die irische League).

Italien. Insbruk. (Rückzug der Oestreicher). Mailand (Stellung der Truppen). Verona (Gerüchte).

Amtliche Nachrichten.

Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 12. d. M. erklärte Ich Mich damit einverstanden, daß diejenigen Beamten, welche schon bisher zur Disposition gestellt worden sind oder mit Rücksicht auf die bevorstehende Umbildung der Staatsbehörden vorläufig zur Disposition zu stellen sein werden, ein Wartegeld so lange bewilligt werden soll, bis ihnen entweder ein anderes öffentliches Amt übertragen wird oder ihre Pensionirung thunlich erscheint. Die Sätze dieses Wartegeldes sind im Anschluß an den Erlaß vom 25. Mai 1820 derartig zu bestimmen, daß disponibel gewordene Beamte, welche 1200 Thlr. und mehr an jährlichem Gehalte beziehen, die Hälfte ihres Gehaltes als Wartegeld, diejenigen aber, deren Gehalt

1100 Thlr. beträgt, 580 Thlr. Wartegeld.
1000 Thlr. beträgt, 560 Thlr. Wartegeld.
900 Thlr. beträgt, 540 Thlr. Wartegeld.
800 Thlr. beträgt, 505 Thlr. Wartegeld.
720 Thlr. beträgt, 480 Thlr. Wartegeld.
600 Thlr. beträgt, 400 Thlr. Wartegeld.
480 Thlr. beträgt, 360 Thlr. Wartegeld.
360 Thlr. beträgt, 270 Thlr. Wartegeld.
336 Thlr. beträgt, 250 Thlr. Wartegeld.
300 Thlr. beträgt, 225 Thlr. Wartegeld.
276 Thlr. beträgt, 200 Thlr. Wartegeld.
264 Thlr. beträgt, 200 Thlr. Wartegeld.
240 Thlr. beträgt, 180 Thlr. Wartegeld.
204 Thlr. und abwärts bis
150 Thlr. beträgt, 150 Thlr. Wartegeld.

erhalten. In Füllen, wo die Besoldungen von vorstehenden Sätzen abweichen, soll das Wartegeld nach dem Verhältniß des nächsten höheren Gehaltsatzes ermirtelt werden. Die geringer als mit 150 Thlr. Besoldeten mögen das volle Gehalt als Wartegeld behalten; dagegen soll auf Besoldungs-Zuschüsse, welche einzelnen Beamten behufs der Reprasentation in ihren Dienstverhältnissen gegeben sind, bei der Wartegelder-Bestimmung nicht Rücksicht genommen werden und das Maximum des anrechnungsfähigen Gehalts 4000 Thlr. folglich das Wartegeld den Betrag von 2000 Thlr. nicht überschreiten. Die auf Wartegeld zu setzenden Beamten sind in der Wahl ihres Wohnortes im Inlande nicht beschränkt, jedoch verpflichte, dort nach ihrer Befähigung mit möglichster Berücksichtigung ihrer früheren Verhältnisse mäßige Hülfe im Staatsdienste zu leisten, wenn dies gefordet wird. Dieser Erlaß, welcher auf Richter keine Anwendung leiden soll, ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen und durch die Departements-Chefs vom 1. Juli d. J. zur Ausführung zu bringen.

Sanssouci, den 14 Juni 1848.
(gez.) Friedrich Wilhelm.
(contrasignirt.) Camphausen. von Auerswald. Bornemann.
von Arnim. Hansemann. Graf von Kanitz. von Patow.
An das Staats-Ministerium.

Bekanntmachung.

In Folge des Angriffs auf das hiesige Zeughaus am Abend und in der Nacht des 14. Juni sind aus demselben eine bedeutende Anzahl von Gewehren, mehrere werthvolle Waffen und vielfache andere zur Ausrüstung und Wehr des Heeres gehörige Gegenstände geraubt worden, wodurch dem letzteren ein sehr empfindlicher Nachtheil verursacht wird.

An den Patriotismus jedes Bewohners Berlins ergeht daher das dringende Ersuchen, dahin zu wirken, daß die Waffen etc. wieder herbeigeschafft werden, und das Ministerium hofft, daß die Theilnahme für das vaterländische Kriegsheer bei den Berlinern so groß ist, daß Jeder in seinem Kreise sich bemühen wird, den Verlust möglichst gering zu machen.

Das hiesige Artillerie-Depot ist angewiesen, jede solche Waffe im Zeughause anzunehmen.

Berlin, den 15. Juni 1848.

Für den Kriegsminister :
[#]. Griesheim,
Oberst-Lieutenant und Departements-Direktor.

Bekanntmachung.

Es ist heute zur Kenntniß der Staats-Anwaltschaft gekommen, daß bei dem Angriff auf das hiesige Zeughaus in der vergangenen Nacht aus demselben eine bedeutende Anzahl von Gewehren, mehrere werthvolle Waffen und andere zur Ausrüstung des Heeres gehörige Gegenstände gewaltsam fortgenommen sind. Ich fordere einen Jeden, der hierüber durch Angabe bestimmter Thatsachen gegen einzelne Personen nähere Aufklärung zu geben vermag, auf, dieselben mir mitzutheilen. Zugleich mache ich darauf aufmerksam, daß diejenigen, welche sich im Besitze der gedachten Gegenstände befinden, dieselben ungesäumt, bei Vermeidung schwerer gesetzlicher Strafe, nach Umständen der des gewaltsamen Diebstahls, an die betreffende Behörde zurückzuliefern verpflichtet sind. Personen, denen Gegenstände der gedachten Art zum Kauf u. s. w. angeboten werden oder sonst vorkommen, haben dieselben anzuhalten und sofort davon Anzeige zu machen, bei Vermeidung der Strafen der Theilnahme an dem stattgehabten Verbrechen, beziehungsweise der Diebeshehlerei.

Berlin, den 15. Juni 1848.

Der Staats-Anwalt beim Königlichen Kriminalgericht
Temme.

Deutschland.
* Köln, 18. Juni.

Es geht das Gerücht, daß die Minister Auerswald und Schwerin ihre Entlassung genommen hätten, und durch die Ritter Vincke und Lychnowski ersetzt werden sollten. Die Sehnsucht eines benachbarten Publizisten nach "energischen Maßregeln, Standrecht" und dergl. könnte also bald erfüllt werden, zumal da die Freunde im Osten ihre Unterstützung schon bereit halten.

* Köln,

Die Berliner Vereinbarungsversammlung

Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Die Verhandlungen des National-Konvents über Louis Capet, Ex-König von Frankreich.

(Vergleiche den Moniteur vom Januar 1793.)

Sitzung vom Dienstag den 15. Januar 1793. Präsident Vergniaud.

Erste Frage. Abstimmung durch Namensaufruf:Ist Louis Capet, vormaliger König der Franzosen, der Verschwörung gegen die Freiheit und des Attentates auf die allgemeine Sicherheit des Staates schuldig? Ja oder Nein.

Von 745 Mitgliedern stimmen 693 für Ja. Der National-Konvent erklärt Louis Capet des Attentates auf die Freiheit und der Verschwörung gegen die allgemeine Sicherheit des Staates schuldig.

Zweite Frage. Abstimmung durch Namensaufruf:Soll das Urtheil, welches über Louis ausgesprochen werden wird, dem in seinen Ur-Versammlungen zusammentretenden Volke zur Ratifizirung vorgelegt werden. Ja oder Nein.

Von 717 anwesenden Mitgliedern stimmen 424 für Nein.

Der National-Convent erklärt den Appel an das Volk für verworfen.

Sitzung vom Mittwoch den 16. Jan. 1793, Präsident Vergniaud.

Der Präsident stellt die dritte Frage:"Welches ist die Strafe, welche Louis, vormaliger König der Franzosen, verwirkt hat?" Abstimmung durch Namensaufruf.

Haute-Garonne. - Mailhe: Aus einer Konsequenz, welche mir natürlich erscheint; aus einer Konsequenz jener Meinung, welche ich bereits über die erste Frage ausgesprochen habe, stimme ich für den Tod. Ich mache noch eine einzige Bemerkung. Wenn die Majorität für den Tod stimmt, so glaube ich, daß es der Würde des National-Conventes angemessen wäre, die Aussetzung der Exekution in Berathung zu ziehen. Ich komme auf die Frage zurück und ich stimme für den Tod.

Delmas: Ehe ich auf die Tribüne stieg, habe ich mein Gewissen zu Rathe gezogen; ich habe keinen Vorwurf von ihm zu fürchten. Ich kenne nur eine Strafe für die Verschwörer. Ich stimme für den Tod.

Projean: Ich stimme für den Tod.

Peres: Meine Meinung ist nicht die der Vorhergehenden; ich will sie in wenigen Worten motiviren; ich motivire sie als freier Mann. Ich glaube, daß der Tyrann uns mehr durch seinen Tod als durch die Fortdauer seines schmachvollen Daseins schaden wird. Auch sind wir eine politische und keine richterliche Gewalt. Wir können nicht richten, ohne Despoten zu werden. Wir haben die Gewalt, eine Maßregel allgemeiner Sicherheit zu ergreifen. Ich bin als Gesetzgeber, als Staatsmann, für Einsperrung bis zum Frieden und dann für die Verbannung.

Julien: Wenn es seit der Eröffnung des Nationalkonvents einen Augenblick gab, wo wir unsern Vorurtheilen Schweigen und unsern Leidenschaften Ruhe gebieten mußten, so ist es dieser, wo wir über das Leben eines Bürgers entscheiden. Ich schließe meine Augen vor den heilsamen oder unglücklichen Folgen der Zukunft; ich ziehe nichts zu Rathe als mein Gewissen, und in meinem Gewissen lese ich den schweren verhängnißvollen Urtheilspruch. Ich lege die Hand aufs Herz und erkläre: Louis hat den Tod verdient und ich stimme für den Tod.

Cales: Ich stimme für den Tod und mein einziges Bedauern ist, daß ich nicht alle Tyrannen in diesen Spruch einschließen kann.

Gers. - Montant: Ich schlage das Strafgesetz nach und ich finde darin den Tod für Verräther und Verschwörer. Louis ist der Verschwörung schuldig. Ich lese in der Erklärung der Menschenrechte: "Das Gesetz soll gleich sein für Alle, zu beschützen oder zu bestrafen." Ich verdamme den Tyrannen zum Tode.

Laguire: Ich stimme für den Tod. Den Königen eine große Lehre, den Völkern ein großes Beispiel!

Bousquet: Als Repräsentant des Volkes stimme ich für den Tod.

Gironde. - Vergniaud: Ich habe gestern Louis der Verschwörung gegen die Freiheit und gegen die Sicherheit der Nation für schuldig erklärt. Ich darf heute wegen der Strafe nicht schwanken. Das Gesetz bestimmt sie. Es ist der Tod, aber indem ich dieses schreckliche Wort ausspreche, kann ich, besorgt um das Schicksal meines Vaterlandes, um die von Gefahren bedrohte Freiheit und um all das Blut, welches vergossen werden kann, mich nur dem Wunsche Mailhe's anschließen und verlangen, daß ihn die Versammlung in Berathung ziehe.

Guadet: Louis ist der Verschwörung gegen die Freiheit und des Attentates auf die allgemeine Sicherheit des Staates schuldig. So stellte ich die Frage und die Versammlung nahm sie an. Ich stellte die Frage auf das Strafgesetz; ich habe es jetzt nur noch nachzuschlagen und ich finde die Todesstrafe darin. Indem ich sie aber ausspreche, verlange ich wie Mailhe, daß mir der Konvent, nach Ausübung der richterlichen Gewalt zu untersuchen erlaube, ob das Urtheil sofort vollstreckt oder ob es hinausgeschoben werden kann. Was den gegenwärtigen Augenblick angeht, so stimme ich für den Tod.

Gensonne: Ich stimme für die Anwendung der Strafe gegen die Verschwörer; um aber Europa und der Welt zu beweisen, daß wir nicht die parteiischen Werkzeuge irgend einer Partei sind und daß wir keine Ausnahme unter den Verbrechern machen, so verlange ich, daß sich die Versammlung nach der Verurtheilung Louis mit den in Betreff seiner Familie zu ergreifenden Maßregeln beschäftige und daß sie dem Justiz-Minister befehle, die Meuchelmörder des 2. September vor Gericht verfolgen zu lassen.

Grangeneuve: Wenn ich wüßte, daß nur der Tod Louis die Republik frei und glücklich machen könnte, so würde ich für den Tod stimmen; da es mir aber im Gegentheil als bewiesen erscheint, daß nur das größeste Unheil und kein einziger wirklicher Vortheil daraus hervorgehen kann; daß die Freiheit nie von dem Tode eines Menschen, sondern wohl von der öffentlichen Meinung und von dem Willen, frei zu sein, abhing, so werde ich nicht für den Tod stimmen. Ich bin für Einsperrung.

Jay: Ich bin für die Todesstrafe.

Ducos: Louis verwirkte die Strafe, welche das Gesetz über

Neue Rheinische Zeitung.
Organ der Demokratie.
No. 19. Köln, Montag 19. Juni 1848.

Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an.

Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Außerhalb Preußens mit Zuschlag des fremden Zeitungsportos. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Vincke und Lychnowski). Köln. (Valdenairs Haft. ‒ Sebaldt). Frankfurt. Grundrechte des deutschen Volkes. ‒ Polnische Eingabe. ‒ Beschluß des demokratischen Kongresses). Karlsruhe. (Peters Verhaftung). Berlin. (Vereinbarungsdebatte. ‒ Schreckenstein Kriegsminister. ‒ Blesson. Rimpier. ‒ Erklärung der Landwehr). Breslau. (Adresse an das Berliner Volk). Stettin. (Pilgerschaft nach Potsdam). Posen. (Statistisches. ‒ Die geschorenen Polen. ‒ Grausamkeiten gegen Verwundete). Gnesen. (Rüstung. Die Russen). Von der russischen Gränze. (Die Armee). Darmstadt. (Tod des Großherzogs). Wien. (Arbeiterverhältnisse. ‒ Kaiserliche Erlasse. ‒Telegraphische Nachricht aus Prag). Schleswig Holstein. (Apenrade besetzt).

Ungarn. Pesth. (Arbeiterkrawall).

Dänemark. Kopenhagen. (Russische Flotte).

Schweden und Norwegen. Stockholm. (Stimmung über den Krieg). Christiania. (Rüstungen).

Rußland. (Lager bei Kalisch).

Französische Republik. Paris. (Demission Louis Bonapartes. ‒ Die Sitzung der Nationalversammlung vom 15. Juni. ‒ Die Nationalversammlung vom 16. Juni).

Belgien. Brüssel. (Die Wahlen).

Schweiz. Bern. (Verbot der Annahme neapolitanischer Orden).

Großbritannien. London (Parlamentssitzung. ‒ Prozeß gegen die Chartisten verschoben. ‒ Börse. ‒ Die irische League).

Italien. Insbruk. (Rückzug der Oestreicher). Mailand (Stellung der Truppen). Verona (Gerüchte).

Amtliche Nachrichten.

Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 12. d. M. erklärte Ich Mich damit einverstanden, daß diejenigen Beamten, welche schon bisher zur Disposition gestellt worden sind oder mit Rücksicht auf die bevorstehende Umbildung der Staatsbehörden vorläufig zur Disposition zu stellen sein werden, ein Wartegeld so lange bewilligt werden soll, bis ihnen entweder ein anderes öffentliches Amt übertragen wird oder ihre Pensionirung thunlich erscheint. Die Sätze dieses Wartegeldes sind im Anschluß an den Erlaß vom 25. Mai 1820 derartig zu bestimmen, daß disponibel gewordene Beamte, welche 1200 Thlr. und mehr an jährlichem Gehalte beziehen, die Hälfte ihres Gehaltes als Wartegeld, diejenigen aber, deren Gehalt

1100 Thlr. beträgt, 580 Thlr. Wartegeld.
1000 Thlr. beträgt, 560 Thlr. Wartegeld.
900 Thlr. beträgt, 540 Thlr. Wartegeld.
800 Thlr. beträgt, 505 Thlr. Wartegeld.
720 Thlr. beträgt, 480 Thlr. Wartegeld.
600 Thlr. beträgt, 400 Thlr. Wartegeld.
480 Thlr. beträgt, 360 Thlr. Wartegeld.
360 Thlr. beträgt, 270 Thlr. Wartegeld.
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300 Thlr. beträgt, 225 Thlr. Wartegeld.
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264 Thlr. beträgt, 200 Thlr. Wartegeld.
240 Thlr. beträgt, 180 Thlr. Wartegeld.
204 Thlr. und abwärts bis
150 Thlr. beträgt, 150 Thlr. Wartegeld.

erhalten. In Füllen, wo die Besoldungen von vorstehenden Sätzen abweichen, soll das Wartegeld nach dem Verhältniß des nächsten höheren Gehaltsatzes ermirtelt werden. Die geringer als mit 150 Thlr. Besoldeten mögen das volle Gehalt als Wartegeld behalten; dagegen soll auf Besoldungs-Zuschüsse, welche einzelnen Beamten behufs der Reprasentation in ihren Dienstverhältnissen gegeben sind, bei der Wartegelder-Bestimmung nicht Rücksicht genommen werden und das Maximum des anrechnungsfähigen Gehalts 4000 Thlr. folglich das Wartegeld den Betrag von 2000 Thlr. nicht überschreiten. Die auf Wartegeld zu setzenden Beamten sind in der Wahl ihres Wohnortes im Inlande nicht beschränkt, jedoch verpflichte, dort nach ihrer Befähigung mit möglichster Berücksichtigung ihrer früheren Verhältnisse mäßige Hülfe im Staatsdienste zu leisten, wenn dies gefordet wird. Dieser Erlaß, welcher auf Richter keine Anwendung leiden soll, ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen und durch die Departements-Chefs vom 1. Juli d. J. zur Ausführung zu bringen.

Sanssouci, den 14 Juni 1848.
(gez.) Friedrich Wilhelm.
(contrasignirt.) Camphausen. von Auerswald. Bornemann.
von Arnim. Hansemann. Graf von Kanitz. von Patow.
An das Staats-Ministerium.

Bekanntmachung.

In Folge des Angriffs auf das hiesige Zeughaus am Abend und in der Nacht des 14. Juni sind aus demselben eine bedeutende Anzahl von Gewehren, mehrere werthvolle Waffen und vielfache andere zur Ausrüstung und Wehr des Heeres gehörige Gegenstände geraubt worden, wodurch dem letzteren ein sehr empfindlicher Nachtheil verursacht wird.

An den Patriotismus jedes Bewohners Berlins ergeht daher das dringende Ersuchen, dahin zu wirken, daß die Waffen etc. wieder herbeigeschafft werden, und das Ministerium hofft, daß die Theilnahme für das vaterländische Kriegsheer bei den Berlinern so groß ist, daß Jeder in seinem Kreise sich bemühen wird, den Verlust möglichst gering zu machen.

Das hiesige Artillerie-Depot ist angewiesen, jede solche Waffe im Zeughause anzunehmen.

Berlin, den 15. Juni 1848.

Für den Kriegsminister :
[#]. Griesheim,
Oberst-Lieutenant und Departements-Direktor.

Bekanntmachung.

Es ist heute zur Kenntniß der Staats-Anwaltschaft gekommen, daß bei dem Angriff auf das hiesige Zeughaus in der vergangenen Nacht aus demselben eine bedeutende Anzahl von Gewehren, mehrere werthvolle Waffen und andere zur Ausrüstung des Heeres gehörige Gegenstände gewaltsam fortgenommen sind. Ich fordere einen Jeden, der hierüber durch Angabe bestimmter Thatsachen gegen einzelne Personen nähere Aufklärung zu geben vermag, auf, dieselben mir mitzutheilen. Zugleich mache ich darauf aufmerksam, daß diejenigen, welche sich im Besitze der gedachten Gegenstände befinden, dieselben ungesäumt, bei Vermeidung schwerer gesetzlicher Strafe, nach Umständen der des gewaltsamen Diebstahls, an die betreffende Behörde zurückzuliefern verpflichtet sind. Personen, denen Gegenstände der gedachten Art zum Kauf u. s. w. angeboten werden oder sonst vorkommen, haben dieselben anzuhalten und sofort davon Anzeige zu machen, bei Vermeidung der Strafen der Theilnahme an dem stattgehabten Verbrechen, beziehungsweise der Diebeshehlerei.

Berlin, den 15. Juni 1848.

Der Staats-Anwalt beim Königlichen Kriminalgericht
Temme.

Deutschland.
* Köln, 18. Juni.

Es geht das Gerücht, daß die Minister Auerswald und Schwerin ihre Entlassung genommen hätten, und durch die Ritter Vincke und Lychnowski ersetzt werden sollten. Die Sehnsucht eines benachbarten Publizisten nach „energischen Maßregeln, Standrecht“ und dergl. könnte also bald erfüllt werden, zumal da die Freunde im Osten ihre Unterstützung schon bereit halten.

* Köln,

Die Berliner Vereinbarungsversammlung

Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Die Verhandlungen des National-Konvents über Louis Capet, Ex-König von Frankreich.

(Vergleiche den Moniteur vom Januar 1793.)

Sitzung vom Dienstag den 15. Januar 1793. Präsident Vergniaud.

Erste Frage. Abstimmung durch Namensaufruf:Ist Louis Capet, vormaliger König der Franzosen, der Verschwörung gegen die Freiheit und des Attentates auf die allgemeine Sicherheit des Staates schuldig? Ja oder Nein.

Von 745 Mitgliedern stimmen 693 für Ja. Der National-Konvent erklärt Louis Capet des Attentates auf die Freiheit und der Verschwörung gegen die allgemeine Sicherheit des Staates schuldig.

Zweite Frage. Abstimmung durch Namensaufruf:Soll das Urtheil, welches über Louis ausgesprochen werden wird, dem in seinen Ur-Versammlungen zusammentretenden Volke zur Ratifizirung vorgelegt werden. Ja oder Nein.

Von 717 anwesenden Mitgliedern stimmen 424 für Nein.

Der National-Convent erklärt den Appel an das Volk für verworfen.

Sitzung vom Mittwoch den 16. Jan. 1793, Präsident Vergniaud.

Der Präsident stellt die dritte Frage:„Welches ist die Strafe, welche Louis, vormaliger König der Franzosen, verwirkt hat?“ Abstimmung durch Namensaufruf.

Haute-Garonne. ‒ Mailhe: Aus einer Konsequenz, welche mir natürlich erscheint; aus einer Konsequenz jener Meinung, welche ich bereits über die erste Frage ausgesprochen habe, stimme ich für den Tod. Ich mache noch eine einzige Bemerkung. Wenn die Majorität für den Tod stimmt, so glaube ich, daß es der Würde des National-Conventes angemessen wäre, die Aussetzung der Exekution in Berathung zu ziehen. Ich komme auf die Frage zurück und ich stimme für den Tod.

Delmas: Ehe ich auf die Tribüne stieg, habe ich mein Gewissen zu Rathe gezogen; ich habe keinen Vorwurf von ihm zu fürchten. Ich kenne nur eine Strafe für die Verschwörer. Ich stimme für den Tod.

Projean: Ich stimme für den Tod.

Pérès: Meine Meinung ist nicht die der Vorhergehenden; ich will sie in wenigen Worten motiviren; ich motivire sie als freier Mann. Ich glaube, daß der Tyrann uns mehr durch seinen Tod als durch die Fortdauer seines schmachvollen Daseins schaden wird. Auch sind wir eine politische und keine richterliche Gewalt. Wir können nicht richten, ohne Despoten zu werden. Wir haben die Gewalt, eine Maßregel allgemeiner Sicherheit zu ergreifen. Ich bin als Gesetzgeber, als Staatsmann, für Einsperrung bis zum Frieden und dann für die Verbannung.

Julien: Wenn es seit der Eröffnung des Nationalkonvents einen Augenblick gab, wo wir unsern Vorurtheilen Schweigen und unsern Leidenschaften Ruhe gebieten mußten, so ist es dieser, wo wir über das Leben eines Bürgers entscheiden. Ich schließe meine Augen vor den heilsamen oder unglücklichen Folgen der Zukunft; ich ziehe nichts zu Rathe als mein Gewissen, und in meinem Gewissen lese ich den schweren verhängnißvollen Urtheilspruch. Ich lege die Hand aufs Herz und erkläre: Louis hat den Tod verdient und ich stimme für den Tod.

Calès: Ich stimme für den Tod und mein einziges Bedauern ist, daß ich nicht alle Tyrannen in diesen Spruch einschließen kann.

Gers. ‒ Montant: Ich schlage das Strafgesetz nach und ich finde darin den Tod für Verräther und Verschwörer. Louis ist der Verschwörung schuldig. Ich lese in der Erklärung der Menschenrechte: „Das Gesetz soll gleich sein für Alle, zu beschützen oder zu bestrafen.“ Ich verdamme den Tyrannen zum Tode.

Laguire: Ich stimme für den Tod. Den Königen eine große Lehre, den Völkern ein großes Beispiel!

Bousquet: Als Repräsentant des Volkes stimme ich für den Tod.

Gironde. ‒ Vergniaud: Ich habe gestern Louis der Verschwörung gegen die Freiheit und gegen die Sicherheit der Nation für schuldig erklärt. Ich darf heute wegen der Strafe nicht schwanken. Das Gesetz bestimmt sie. Es ist der Tod, aber indem ich dieses schreckliche Wort ausspreche, kann ich, besorgt um das Schicksal meines Vaterlandes, um die von Gefahren bedrohte Freiheit und um all das Blut, welches vergossen werden kann, mich nur dem Wunsche Mailhe's anschließen und verlangen, daß ihn die Versammlung in Berathung ziehe.

Guadet: Louis ist der Verschwörung gegen die Freiheit und des Attentates auf die allgemeine Sicherheit des Staates schuldig. So stellte ich die Frage und die Versammlung nahm sie an. Ich stellte die Frage auf das Strafgesetz; ich habe es jetzt nur noch nachzuschlagen und ich finde die Todesstrafe darin. Indem ich sie aber ausspreche, verlange ich wie Mailhe, daß mir der Konvent, nach Ausübung der richterlichen Gewalt zu untersuchen erlaube, ob das Urtheil sofort vollstreckt oder ob es hinausgeschoben werden kann. Was den gegenwärtigen Augenblick angeht, so stimme ich für den Tod.

Gensonné: Ich stimme für die Anwendung der Strafe gegen die Verschwörer; um aber Europa und der Welt zu beweisen, daß wir nicht die parteiischen Werkzeuge irgend einer Partei sind und daß wir keine Ausnahme unter den Verbrechern machen, so verlange ich, daß sich die Versammlung nach der Verurtheilung Louis mit den in Betreff seiner Familie zu ergreifenden Maßregeln beschäftige und daß sie dem Justiz-Minister befehle, die Meuchelmörder des 2. September vor Gericht verfolgen zu lassen.

Grangeneuve: Wenn ich wüßte, daß nur der Tod Louis die Republik frei und glücklich machen könnte, so würde ich für den Tod stimmen; da es mir aber im Gegentheil als bewiesen erscheint, daß nur das größeste Unheil und kein einziger wirklicher Vortheil daraus hervorgehen kann; daß die Freiheit nie von dem Tode eines Menschen, sondern wohl von der öffentlichen Meinung und von dem Willen, frei zu sein, abhing, so werde ich nicht für den Tod stimmen. Ich bin für Einsperrung.

Jay: Ich bin für die Todesstrafe.

Ducos: Louis verwirkte die Strafe, welche das Gesetz über

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        <p><hi rendition="#g">Belgien.</hi> Brüssel. (Die Wahlen).</p>
        <p><hi rendition="#g">Schweiz.</hi> Bern. (Verbot der Annahme neapolitanischer                     Orden).</p>
        <p><hi rendition="#g">Großbritannien.</hi> London (Parlamentssitzung. &#x2012; Prozeß gegen                     die Chartisten verschoben. &#x2012; Börse. &#x2012; Die irische League).</p>
        <p><hi rendition="#g">Italien.</hi> Insbruk. (Rückzug der Oestreicher). Mailand                     (Stellung der Truppen). Verona (Gerüchte).</p>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Amtliche Nachrichten.</head>
        <div xml:id="ar019_001" type="jArticle">
          <p>Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 12. d. M. erklärte Ich Mich damit                         einverstanden, daß diejenigen Beamten, welche schon bisher zur Disposition                         gestellt worden sind oder mit Rücksicht auf die bevorstehende Umbildung der                         Staatsbehörden vorläufig zur Disposition zu stellen sein werden, ein                         Wartegeld so lange bewilligt werden soll, bis ihnen entweder ein anderes                         öffentliches Amt übertragen wird oder ihre Pensionirung thunlich erscheint.                         Die Sätze dieses Wartegeldes sind im Anschluß an den Erlaß vom 25. Mai 1820                         derartig zu bestimmen, daß disponibel gewordene Beamte, welche 1200 Thlr.                         und mehr an jährlichem Gehalte beziehen, die Hälfte ihres Gehaltes als                         Wartegeld, diejenigen aber, deren Gehalt</p>
          <table>
            <row>
              <cell>1100 Thlr. beträgt, 580 Thlr. Wartegeld.<lb/>
1000 Thlr. beträgt,                                 560 Thlr. Wartegeld.<lb/>
900 Thlr. beträgt, 540 Thlr.                                 Wartegeld.<lb/>
800 Thlr. beträgt, 505 Thlr. Wartegeld.<lb/>
720                                 Thlr. beträgt, 480 Thlr. Wartegeld.<lb/>
600 Thlr. beträgt, 400                                 Thlr. Wartegeld.<lb/>
480 Thlr. beträgt, 360 Thlr. Wartegeld.<lb/>
360 Thlr. beträgt, 270 Thlr. Wartegeld.<lb/>
336 Thlr. beträgt, 250                                 Thlr. Wartegeld.<lb/>
300 Thlr. beträgt, 225 Thlr. Wartegeld.<lb/>
276 Thlr. beträgt, 200 Thlr. Wartegeld.<lb/>
264 Thlr. beträgt, 200                                 Thlr. Wartegeld.<lb/>
240 Thlr. beträgt, 180 Thlr. Wartegeld.<lb/>
204 Thlr. und abwärts bis<lb/>
150 Thlr. beträgt, 150 Thlr.                                 Wartegeld.</cell>
            </row>
          </table>
          <p>erhalten. In Füllen, wo die Besoldungen von vorstehenden Sätzen abweichen,                         soll das Wartegeld nach dem Verhältniß des nächsten höheren Gehaltsatzes                         ermirtelt werden. Die geringer als mit 150 Thlr. Besoldeten mögen das volle                         Gehalt als Wartegeld behalten; dagegen soll auf Besoldungs-Zuschüsse, welche                         einzelnen Beamten behufs der Reprasentation in ihren Dienstverhältnissen                         gegeben sind, bei der Wartegelder-Bestimmung nicht Rücksicht genommen werden                         und das Maximum des anrechnungsfähigen Gehalts 4000 Thlr. folglich das                         Wartegeld den Betrag von 2000 Thlr. nicht überschreiten. Die auf Wartegeld                         zu setzenden Beamten sind in der Wahl ihres Wohnortes im Inlande nicht                         beschränkt, jedoch verpflichte, dort nach ihrer Befähigung mit möglichster                         Berücksichtigung ihrer früheren Verhältnisse mäßige Hülfe im Staatsdienste                         zu leisten, wenn dies gefordet wird. Dieser Erlaß, welcher auf Richter keine                         Anwendung leiden soll, ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen und                         durch die Departements-Chefs vom 1. Juli d. J. zur Ausführung zu                         bringen.</p>
          <p rendition="#et">Sanssouci, den 14 Juni 1848.<lb/>
(gez.) <hi rendition="#g">Friedrich Wilhelm.</hi><lb/>
(contrasignirt.) Camphausen. von                         Auerswald. Bornemann.<lb/>
von Arnim. Hansemann. Graf von Kanitz. von                         Patow.<lb/>
An das Staats-Ministerium.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar019_002" type="jArticle">
          <p> <hi rendition="#g">Bekanntmachung.</hi> </p>
          <p>In Folge des Angriffs auf das hiesige Zeughaus am Abend und in der Nacht des                         14. Juni sind aus demselben eine bedeutende Anzahl von Gewehren, mehrere                         werthvolle Waffen und vielfache andere zur Ausrüstung und Wehr des Heeres                         gehörige Gegenstände geraubt worden, wodurch dem letzteren ein sehr                         empfindlicher Nachtheil verursacht wird.</p>
          <p>An den Patriotismus jedes Bewohners Berlins ergeht daher das dringende                         Ersuchen, dahin zu wirken, daß die Waffen etc. wieder herbeigeschafft                         werden, und das Ministerium hofft, daß die Theilnahme für das vaterländische                         Kriegsheer bei den Berlinern so groß ist, daß Jeder in seinem Kreise sich                         bemühen wird, den Verlust möglichst gering zu machen.</p>
          <p>Das hiesige Artillerie-Depot ist angewiesen, jede solche Waffe im Zeughause                         anzunehmen.</p>
          <p>Berlin, den 15. Juni 1848.</p>
          <p rendition="#et">Für den Kriegsminister :<lb/>
[#]. Griesheim,<lb/>
Oberst-Lieutenant und Departements-Direktor.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar019_003" type="jArticle">
          <head>Bekanntmachung.</head>
          <p>Es ist heute zur Kenntniß der Staats-Anwaltschaft gekommen, daß bei dem                         Angriff auf das hiesige Zeughaus in der vergangenen Nacht aus demselben eine                         bedeutende Anzahl von Gewehren, mehrere werthvolle Waffen und andere zur                         Ausrüstung des Heeres gehörige Gegenstände gewaltsam fortgenommen sind. Ich                         fordere einen Jeden, der hierüber durch Angabe bestimmter Thatsachen gegen                         einzelne Personen nähere Aufklärung zu geben vermag, auf, dieselben mir                         mitzutheilen. Zugleich mache ich darauf aufmerksam, daß diejenigen, welche                         sich im Besitze der gedachten Gegenstände befinden, dieselben ungesäumt, bei                         Vermeidung schwerer gesetzlicher Strafe, nach Umständen der des gewaltsamen                         Diebstahls, an die betreffende Behörde zurückzuliefern verpflichtet sind.                         Personen, denen Gegenstände der gedachten Art zum Kauf u. s. w. angeboten                         werden oder sonst vorkommen, haben dieselben anzuhalten und sofort davon                         Anzeige zu machen, bei Vermeidung der Strafen der Theilnahme an dem                         stattgehabten Verbrechen, beziehungsweise der Diebeshehlerei.</p>
          <p>Berlin, den 15. Juni 1848.</p>
          <p rendition="#et">Der Staats-Anwalt beim Königlichen Kriminalgericht<lb/><hi rendition="#g">Temme.</hi></p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Deutschland.</head>
        <div xml:id="ar019_004" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 18. Juni.</head>
          <p>Es geht das Gerücht, daß die Minister Auerswald und Schwerin ihre Entlassung                         genommen hätten, und durch die Ritter Vincke und Lychnowski ersetzt werden                         sollten. Die Sehnsucht eines benachbarten Publizisten nach &#x201E;energischen                         Maßregeln, Standrecht&#x201C; und dergl. könnte also bald erfüllt werden, zumal da                         die Freunde im Osten ihre Unterstützung schon bereit halten.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar019_005_c" type="jArticle">
          <note type="editorial">Edition: <bibl>Karl Marx: Valdenaires Haft - Sebaldt. In: MEGA<hi rendition="#sup">2</hi> I/7. S. 134.</bibl></note>
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln,</head>
          <p>Die Berliner Vereinbarungsversammlung</p>
          <gap reason="copyright"/>
        </div>
      </div>
      <div type="jFeuilleton" n="1">
        <div xml:id="ar019_006" type="jArticle">
          <head>Die Verhandlungen des National-Konvents über Louis Capet, Ex-König                         von Frankreich.</head>
          <p>(Vergleiche den Moniteur vom Januar 1793.)</p>
          <p>Sitzung vom Dienstag den 15. Januar 1793. Präsident Vergniaud.</p>
          <p>Erste Frage. Abstimmung durch Namensaufruf:<hi rendition="#et">Ist Louis                             Capet, vormaliger König der Franzosen, der Verschwörung gegen die                             Freiheit und des Attentates auf die allgemeine Sicherheit des Staates                             schuldig? Ja oder Nein.</hi></p>
          <p>Von 745 Mitgliedern stimmen 693 für Ja. Der National-Konvent erklärt Louis                         Capet des Attentates auf die Freiheit und der Verschwörung gegen die                         allgemeine Sicherheit des Staates schuldig.</p>
          <p>Zweite Frage. Abstimmung durch Namensaufruf:<hi rendition="#et">Soll das                             Urtheil, welches über Louis ausgesprochen werden wird, dem in seinen                             Ur-Versammlungen zusammentretenden Volke zur Ratifizirung vorgelegt                             werden. Ja oder Nein.</hi></p>
          <p>Von 717 anwesenden Mitgliedern stimmen 424 für Nein.</p>
          <p>Der National-Convent erklärt den Appel an das Volk für verworfen.</p>
          <p>Sitzung vom Mittwoch den 16. Jan. 1793, Präsident <hi rendition="#g">Vergniaud.</hi></p>
          <p>Der Präsident stellt die dritte Frage:<hi rendition="#et">&#x201E;Welches ist die                             Strafe, welche Louis, vormaliger König der Franzosen, verwirkt hat?&#x201C;                             Abstimmung durch Namensaufruf.</hi></p>
          <p><hi rendition="#g">Haute-Garonne. &#x2012; Mailhe:</hi> Aus einer Konsequenz, welche                         mir natürlich erscheint; aus einer Konsequenz jener Meinung, welche ich                         bereits über die erste Frage ausgesprochen habe, stimme ich für den Tod. Ich                         mache noch eine einzige Bemerkung. Wenn die Majorität für den Tod stimmt, so                         glaube ich, daß es der Würde des National-Conventes angemessen wäre, die                         Aussetzung der Exekution in Berathung zu ziehen. Ich komme auf die Frage                         zurück und ich stimme für den Tod.</p>
          <p><hi rendition="#g">Delmas:</hi> Ehe ich auf die Tribüne stieg, habe ich mein                         Gewissen zu Rathe gezogen; ich habe keinen Vorwurf von ihm zu fürchten. Ich                         kenne nur eine Strafe für die Verschwörer. Ich stimme für den Tod.</p>
          <p><hi rendition="#g">Projean:</hi> Ich stimme für den Tod.</p>
          <p><hi rendition="#g">Pérès:</hi> Meine Meinung ist nicht die der                         Vorhergehenden; ich will sie in wenigen Worten motiviren; ich motivire sie                         als freier Mann. Ich glaube, daß der Tyrann uns mehr durch seinen Tod als                         durch die Fortdauer seines schmachvollen Daseins schaden wird. Auch sind wir                         eine politische und keine richterliche Gewalt. Wir können nicht richten,                         ohne Despoten zu werden. Wir haben die Gewalt, eine Maßregel allgemeiner                         Sicherheit zu ergreifen. Ich bin als Gesetzgeber, als Staatsmann, für                         Einsperrung bis zum Frieden und dann für die Verbannung.</p>
          <p><hi rendition="#g">Julien:</hi> Wenn es seit der Eröffnung des                         Nationalkonvents einen Augenblick gab, wo wir unsern Vorurtheilen Schweigen                         und unsern Leidenschaften Ruhe gebieten mußten, so ist es dieser, wo wir                         über das Leben eines Bürgers entscheiden. Ich schließe meine Augen vor den                         heilsamen oder unglücklichen Folgen der Zukunft; ich ziehe nichts zu Rathe                         als mein Gewissen, und in meinem Gewissen lese ich den schweren                         verhängnißvollen Urtheilspruch. Ich lege die Hand aufs Herz und erkläre:                         Louis hat den Tod verdient und ich stimme für den Tod.</p>
          <p><hi rendition="#g">Calès:</hi> Ich stimme für den Tod und mein einziges                         Bedauern ist, daß ich nicht alle Tyrannen in diesen Spruch einschließen                         kann.</p>
          <p><hi rendition="#g">Gers. &#x2012; Montant:</hi> Ich schlage das Strafgesetz nach und                         ich finde darin den Tod für Verräther und Verschwörer. Louis ist der                         Verschwörung schuldig. Ich lese in der Erklärung der Menschenrechte: &#x201E;Das                         Gesetz soll gleich sein für Alle, zu beschützen oder zu bestrafen.&#x201C; Ich                         verdamme den Tyrannen zum Tode.</p>
          <p><hi rendition="#g">Laguire:</hi> Ich stimme für den Tod. Den Königen eine                         große Lehre, den Völkern ein großes Beispiel!</p>
          <p><hi rendition="#g">Bousquet:</hi> Als Repräsentant des Volkes stimme ich für                         den Tod.</p>
          <p><hi rendition="#g">Gironde. &#x2012; Vergniaud:</hi> Ich habe gestern Louis der                         Verschwörung gegen die Freiheit und gegen die Sicherheit der Nation für                         schuldig erklärt. Ich darf heute wegen der Strafe nicht schwanken. Das                         Gesetz bestimmt sie. Es ist der Tod, aber indem ich dieses schreckliche Wort                         ausspreche, kann ich, besorgt um das Schicksal meines Vaterlandes, um die                         von Gefahren bedrohte Freiheit und um all das Blut, welches vergossen werden                         kann, mich nur dem Wunsche Mailhe's anschließen und verlangen, daß ihn die                         Versammlung in Berathung ziehe.</p>
          <p><hi rendition="#g">Guadet:</hi> Louis ist der Verschwörung gegen die Freiheit                         und des Attentates auf die allgemeine Sicherheit des Staates schuldig. So                         stellte ich die Frage und die Versammlung nahm sie an. Ich stellte die Frage                         auf das Strafgesetz; ich habe es jetzt nur noch nachzuschlagen und ich finde                         die Todesstrafe darin. Indem ich sie aber ausspreche, verlange ich wie                         Mailhe, daß mir der Konvent, nach Ausübung der richterlichen Gewalt zu                         untersuchen erlaube, ob das Urtheil sofort vollstreckt oder ob es                         hinausgeschoben werden kann. Was den gegenwärtigen Augenblick angeht, so                         stimme ich für den Tod.</p>
          <p><hi rendition="#g">Gensonné:</hi> Ich stimme für die Anwendung der Strafe                         gegen die Verschwörer; um aber Europa und der Welt zu beweisen, daß wir                         nicht die parteiischen Werkzeuge irgend einer Partei sind und daß wir keine                         Ausnahme unter den Verbrechern machen, so verlange ich, daß sich die                         Versammlung nach der Verurtheilung Louis mit den in Betreff seiner Familie                         zu ergreifenden Maßregeln beschäftige und daß sie dem Justiz-Minister                         befehle, die Meuchelmörder des 2. September vor Gericht verfolgen zu                         lassen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Grangeneuve:</hi> Wenn ich wüßte, daß nur der Tod Louis                         die Republik frei und glücklich machen könnte, so würde ich für den Tod                         stimmen; da es mir aber im Gegentheil als bewiesen erscheint, daß nur das                         größeste Unheil und kein einziger wirklicher Vortheil daraus hervorgehen                         kann; daß die Freiheit nie von dem Tode eines Menschen, sondern wohl von der                         öffentlichen Meinung und von dem Willen, frei zu sein, abhing, so werde ich                         nicht für den Tod stimmen. Ich bin für Einsperrung.</p>
          <p><hi rendition="#g">Jay:</hi> Ich bin für die Todesstrafe.</p>
          <p><hi rendition="#g">Ducos:</hi> Louis verwirkte die Strafe, welche das Gesetz                         über
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0081/0001] Neue Rheinische Zeitung.Organ der Demokratie.No. 19. Köln, Montag 19. Juni 1848. Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Außerhalb Preußens mit Zuschlag des fremden Zeitungsportos. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Uebersicht. Deutschland. Köln. (Vincke und Lychnowski). Köln. (Valdenairs Haft. ‒ Sebaldt). Frankfurt. Grundrechte des deutschen Volkes. ‒ Polnische Eingabe. ‒ Beschluß des demokratischen Kongresses). Karlsruhe. (Peters Verhaftung). Berlin. (Vereinbarungsdebatte. ‒ Schreckenstein Kriegsminister. ‒ Blesson. Rimpier. ‒ Erklärung der Landwehr). Breslau. (Adresse an das Berliner Volk). Stettin. (Pilgerschaft nach Potsdam). Posen. (Statistisches. ‒ Die geschorenen Polen. ‒ Grausamkeiten gegen Verwundete). Gnesen. (Rüstung. Die Russen). Von der russischen Gränze. (Die Armee). Darmstadt. (Tod des Großherzogs). Wien. (Arbeiterverhältnisse. ‒ Kaiserliche Erlasse. ‒Telegraphische Nachricht aus Prag). Schleswig Holstein. (Apenrade besetzt). Ungarn. Pesth. (Arbeiterkrawall). Dänemark. Kopenhagen. (Russische Flotte). Schweden und Norwegen. Stockholm. (Stimmung über den Krieg). Christiania. (Rüstungen). Rußland. (Lager bei Kalisch). Französische Republik. Paris. (Demission Louis Bonapartes. ‒ Die Sitzung der Nationalversammlung vom 15. Juni. ‒ Die Nationalversammlung vom 16. Juni). Belgien. Brüssel. (Die Wahlen). Schweiz. Bern. (Verbot der Annahme neapolitanischer Orden). Großbritannien. London (Parlamentssitzung. ‒ Prozeß gegen die Chartisten verschoben. ‒ Börse. ‒ Die irische League). Italien. Insbruk. (Rückzug der Oestreicher). Mailand (Stellung der Truppen). Verona (Gerüchte). Amtliche Nachrichten. Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 12. d. M. erklärte Ich Mich damit einverstanden, daß diejenigen Beamten, welche schon bisher zur Disposition gestellt worden sind oder mit Rücksicht auf die bevorstehende Umbildung der Staatsbehörden vorläufig zur Disposition zu stellen sein werden, ein Wartegeld so lange bewilligt werden soll, bis ihnen entweder ein anderes öffentliches Amt übertragen wird oder ihre Pensionirung thunlich erscheint. Die Sätze dieses Wartegeldes sind im Anschluß an den Erlaß vom 25. Mai 1820 derartig zu bestimmen, daß disponibel gewordene Beamte, welche 1200 Thlr. und mehr an jährlichem Gehalte beziehen, die Hälfte ihres Gehaltes als Wartegeld, diejenigen aber, deren Gehalt 1100 Thlr. beträgt, 580 Thlr. Wartegeld. 1000 Thlr. beträgt, 560 Thlr. Wartegeld. 900 Thlr. beträgt, 540 Thlr. Wartegeld. 800 Thlr. beträgt, 505 Thlr. Wartegeld. 720 Thlr. beträgt, 480 Thlr. Wartegeld. 600 Thlr. beträgt, 400 Thlr. Wartegeld. 480 Thlr. beträgt, 360 Thlr. Wartegeld. 360 Thlr. beträgt, 270 Thlr. Wartegeld. 336 Thlr. beträgt, 250 Thlr. Wartegeld. 300 Thlr. beträgt, 225 Thlr. Wartegeld. 276 Thlr. beträgt, 200 Thlr. Wartegeld. 264 Thlr. beträgt, 200 Thlr. Wartegeld. 240 Thlr. beträgt, 180 Thlr. Wartegeld. 204 Thlr. und abwärts bis 150 Thlr. beträgt, 150 Thlr. Wartegeld. erhalten. In Füllen, wo die Besoldungen von vorstehenden Sätzen abweichen, soll das Wartegeld nach dem Verhältniß des nächsten höheren Gehaltsatzes ermirtelt werden. Die geringer als mit 150 Thlr. Besoldeten mögen das volle Gehalt als Wartegeld behalten; dagegen soll auf Besoldungs-Zuschüsse, welche einzelnen Beamten behufs der Reprasentation in ihren Dienstverhältnissen gegeben sind, bei der Wartegelder-Bestimmung nicht Rücksicht genommen werden und das Maximum des anrechnungsfähigen Gehalts 4000 Thlr. folglich das Wartegeld den Betrag von 2000 Thlr. nicht überschreiten. Die auf Wartegeld zu setzenden Beamten sind in der Wahl ihres Wohnortes im Inlande nicht beschränkt, jedoch verpflichte, dort nach ihrer Befähigung mit möglichster Berücksichtigung ihrer früheren Verhältnisse mäßige Hülfe im Staatsdienste zu leisten, wenn dies gefordet wird. Dieser Erlaß, welcher auf Richter keine Anwendung leiden soll, ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen und durch die Departements-Chefs vom 1. Juli d. J. zur Ausführung zu bringen. Sanssouci, den 14 Juni 1848. (gez.) Friedrich Wilhelm. (contrasignirt.) Camphausen. von Auerswald. Bornemann. von Arnim. Hansemann. Graf von Kanitz. von Patow. An das Staats-Ministerium. Bekanntmachung. In Folge des Angriffs auf das hiesige Zeughaus am Abend und in der Nacht des 14. Juni sind aus demselben eine bedeutende Anzahl von Gewehren, mehrere werthvolle Waffen und vielfache andere zur Ausrüstung und Wehr des Heeres gehörige Gegenstände geraubt worden, wodurch dem letzteren ein sehr empfindlicher Nachtheil verursacht wird. An den Patriotismus jedes Bewohners Berlins ergeht daher das dringende Ersuchen, dahin zu wirken, daß die Waffen etc. wieder herbeigeschafft werden, und das Ministerium hofft, daß die Theilnahme für das vaterländische Kriegsheer bei den Berlinern so groß ist, daß Jeder in seinem Kreise sich bemühen wird, den Verlust möglichst gering zu machen. Das hiesige Artillerie-Depot ist angewiesen, jede solche Waffe im Zeughause anzunehmen. Berlin, den 15. Juni 1848. Für den Kriegsminister : [#]. Griesheim, Oberst-Lieutenant und Departements-Direktor. Bekanntmachung. Es ist heute zur Kenntniß der Staats-Anwaltschaft gekommen, daß bei dem Angriff auf das hiesige Zeughaus in der vergangenen Nacht aus demselben eine bedeutende Anzahl von Gewehren, mehrere werthvolle Waffen und andere zur Ausrüstung des Heeres gehörige Gegenstände gewaltsam fortgenommen sind. Ich fordere einen Jeden, der hierüber durch Angabe bestimmter Thatsachen gegen einzelne Personen nähere Aufklärung zu geben vermag, auf, dieselben mir mitzutheilen. Zugleich mache ich darauf aufmerksam, daß diejenigen, welche sich im Besitze der gedachten Gegenstände befinden, dieselben ungesäumt, bei Vermeidung schwerer gesetzlicher Strafe, nach Umständen der des gewaltsamen Diebstahls, an die betreffende Behörde zurückzuliefern verpflichtet sind. Personen, denen Gegenstände der gedachten Art zum Kauf u. s. w. angeboten werden oder sonst vorkommen, haben dieselben anzuhalten und sofort davon Anzeige zu machen, bei Vermeidung der Strafen der Theilnahme an dem stattgehabten Verbrechen, beziehungsweise der Diebeshehlerei. Berlin, den 15. Juni 1848. Der Staats-Anwalt beim Königlichen Kriminalgericht Temme. Deutschland. * Köln, 18. Juni. Es geht das Gerücht, daß die Minister Auerswald und Schwerin ihre Entlassung genommen hätten, und durch die Ritter Vincke und Lychnowski ersetzt werden sollten. Die Sehnsucht eines benachbarten Publizisten nach „energischen Maßregeln, Standrecht“ und dergl. könnte also bald erfüllt werden, zumal da die Freunde im Osten ihre Unterstützung schon bereit halten. * Köln, Die Berliner Vereinbarungsversammlung _ Die Verhandlungen des National-Konvents über Louis Capet, Ex-König von Frankreich. (Vergleiche den Moniteur vom Januar 1793.) Sitzung vom Dienstag den 15. Januar 1793. Präsident Vergniaud. Erste Frage. Abstimmung durch Namensaufruf:Ist Louis Capet, vormaliger König der Franzosen, der Verschwörung gegen die Freiheit und des Attentates auf die allgemeine Sicherheit des Staates schuldig? Ja oder Nein. Von 745 Mitgliedern stimmen 693 für Ja. Der National-Konvent erklärt Louis Capet des Attentates auf die Freiheit und der Verschwörung gegen die allgemeine Sicherheit des Staates schuldig. Zweite Frage. Abstimmung durch Namensaufruf:Soll das Urtheil, welches über Louis ausgesprochen werden wird, dem in seinen Ur-Versammlungen zusammentretenden Volke zur Ratifizirung vorgelegt werden. Ja oder Nein. Von 717 anwesenden Mitgliedern stimmen 424 für Nein. Der National-Convent erklärt den Appel an das Volk für verworfen. Sitzung vom Mittwoch den 16. Jan. 1793, Präsident Vergniaud. Der Präsident stellt die dritte Frage:„Welches ist die Strafe, welche Louis, vormaliger König der Franzosen, verwirkt hat?“ Abstimmung durch Namensaufruf. Haute-Garonne. ‒ Mailhe: Aus einer Konsequenz, welche mir natürlich erscheint; aus einer Konsequenz jener Meinung, welche ich bereits über die erste Frage ausgesprochen habe, stimme ich für den Tod. Ich mache noch eine einzige Bemerkung. Wenn die Majorität für den Tod stimmt, so glaube ich, daß es der Würde des National-Conventes angemessen wäre, die Aussetzung der Exekution in Berathung zu ziehen. Ich komme auf die Frage zurück und ich stimme für den Tod. Delmas: Ehe ich auf die Tribüne stieg, habe ich mein Gewissen zu Rathe gezogen; ich habe keinen Vorwurf von ihm zu fürchten. Ich kenne nur eine Strafe für die Verschwörer. Ich stimme für den Tod. Projean: Ich stimme für den Tod. Pérès: Meine Meinung ist nicht die der Vorhergehenden; ich will sie in wenigen Worten motiviren; ich motivire sie als freier Mann. Ich glaube, daß der Tyrann uns mehr durch seinen Tod als durch die Fortdauer seines schmachvollen Daseins schaden wird. Auch sind wir eine politische und keine richterliche Gewalt. Wir können nicht richten, ohne Despoten zu werden. Wir haben die Gewalt, eine Maßregel allgemeiner Sicherheit zu ergreifen. Ich bin als Gesetzgeber, als Staatsmann, für Einsperrung bis zum Frieden und dann für die Verbannung. Julien: Wenn es seit der Eröffnung des Nationalkonvents einen Augenblick gab, wo wir unsern Vorurtheilen Schweigen und unsern Leidenschaften Ruhe gebieten mußten, so ist es dieser, wo wir über das Leben eines Bürgers entscheiden. Ich schließe meine Augen vor den heilsamen oder unglücklichen Folgen der Zukunft; ich ziehe nichts zu Rathe als mein Gewissen, und in meinem Gewissen lese ich den schweren verhängnißvollen Urtheilspruch. Ich lege die Hand aufs Herz und erkläre: Louis hat den Tod verdient und ich stimme für den Tod. Calès: Ich stimme für den Tod und mein einziges Bedauern ist, daß ich nicht alle Tyrannen in diesen Spruch einschließen kann. Gers. ‒ Montant: Ich schlage das Strafgesetz nach und ich finde darin den Tod für Verräther und Verschwörer. Louis ist der Verschwörung schuldig. Ich lese in der Erklärung der Menschenrechte: „Das Gesetz soll gleich sein für Alle, zu beschützen oder zu bestrafen.“ Ich verdamme den Tyrannen zum Tode. Laguire: Ich stimme für den Tod. Den Königen eine große Lehre, den Völkern ein großes Beispiel! Bousquet: Als Repräsentant des Volkes stimme ich für den Tod. Gironde. ‒ Vergniaud: Ich habe gestern Louis der Verschwörung gegen die Freiheit und gegen die Sicherheit der Nation für schuldig erklärt. Ich darf heute wegen der Strafe nicht schwanken. Das Gesetz bestimmt sie. Es ist der Tod, aber indem ich dieses schreckliche Wort ausspreche, kann ich, besorgt um das Schicksal meines Vaterlandes, um die von Gefahren bedrohte Freiheit und um all das Blut, welches vergossen werden kann, mich nur dem Wunsche Mailhe's anschließen und verlangen, daß ihn die Versammlung in Berathung ziehe. Guadet: Louis ist der Verschwörung gegen die Freiheit und des Attentates auf die allgemeine Sicherheit des Staates schuldig. So stellte ich die Frage und die Versammlung nahm sie an. Ich stellte die Frage auf das Strafgesetz; ich habe es jetzt nur noch nachzuschlagen und ich finde die Todesstrafe darin. Indem ich sie aber ausspreche, verlange ich wie Mailhe, daß mir der Konvent, nach Ausübung der richterlichen Gewalt zu untersuchen erlaube, ob das Urtheil sofort vollstreckt oder ob es hinausgeschoben werden kann. Was den gegenwärtigen Augenblick angeht, so stimme ich für den Tod. Gensonné: Ich stimme für die Anwendung der Strafe gegen die Verschwörer; um aber Europa und der Welt zu beweisen, daß wir nicht die parteiischen Werkzeuge irgend einer Partei sind und daß wir keine Ausnahme unter den Verbrechern machen, so verlange ich, daß sich die Versammlung nach der Verurtheilung Louis mit den in Betreff seiner Familie zu ergreifenden Maßregeln beschäftige und daß sie dem Justiz-Minister befehle, die Meuchelmörder des 2. September vor Gericht verfolgen zu lassen. Grangeneuve: Wenn ich wüßte, daß nur der Tod Louis die Republik frei und glücklich machen könnte, so würde ich für den Tod stimmen; da es mir aber im Gegentheil als bewiesen erscheint, daß nur das größeste Unheil und kein einziger wirklicher Vortheil daraus hervorgehen kann; daß die Freiheit nie von dem Tode eines Menschen, sondern wohl von der öffentlichen Meinung und von dem Willen, frei zu sein, abhing, so werde ich nicht für den Tod stimmen. Ich bin für Einsperrung. Jay: Ich bin für die Todesstrafe. Ducos: Louis verwirkte die Strafe, welche das Gesetz über

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Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 19. Köln, 19. Juni 1848, S. 0081. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz019_1848/1>, abgerufen am 28.03.2024.