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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 122. Köln, 21. Oktober 1848.

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Frankfurt, 17 Okt.

Die "O. P. A. Ztg." meldet nunmehr amtlich: Die Vorfälle in Wien und der dort entflammte Bürgerkrieg haben die provisorische Centralgewalt veranlaßt, den Abgeordneten der deutschen National-Versammlung und Bevollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt Karl Welcker und den Obersten und Bevollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt Ludwig Mosle als Reichskommissäre für alle österreichischen Gebietstheile des deutschen Bundesstaates zu bestellen, um alle zur Beendigung des Bürgerkriegs, zur Herstellung des Ansehens der Gesetze und des öffentlichen Friedens erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Diese Reichskommissäre sind bereits am 13. Okt. 1848 nach Wien abgereist.

Mannheim, 17. Okt.

Wir haben kürzlich eines Verbotes Erwähnung gethan, durch welches die hiesige Polizei eine, durch unsere bei der außerordentlichen Conseription betheiligten Mitbürger, anberaumte Versammlung zu verhindern wußte, wir haben erst vor wenigen Tagen über die Willkür berichtet, die bei der Verhaftung einiger Mitbürger verübt wurde, und wir sehen uns auf's neue in die traurige Nothwendigkeit gesetzt, gegen einen abermaligen schnöden Eingriff der Polizeibehörde in die Rechte des Bürgers Appellation an die öffentliche Meinung einzulegen. Eine größere Anzahl hiesiger Bürger kündigte vor drei Tagen folgende besondere Einladung durch öffentlichen Anschlag an:

Einladung. Montag den 16. Okt. Nachmittags halb 4 Uhr präcis findet in der Aula dahier eine Bürgerversammlung statt, in welcher folgende Anträge, in einer größeren vorberathenden Versammlung entworfen, gestellt werden:

Auf einen bestimmten Tag werde eine Deputation nach Karlsruhe an die zweite Kammer abgesendet, um derselben die nachfolgenden Forderungen der Bürgerschaft zu überbringen:

I. Die Kammer beschließe:

1) Von der Regierung die augenblickliche Aufhebung des Kriegszustandes in den badischen Bezirken zu verlangen;
2) die Regierung aufzufordern, daß sie mit allen Kräften bei der Central-Gewalt auf die Rückkehr der nicht badischen Truppen in ihre Heimath dringe;
3) an die Regierung das Verlangen zu stellen, bis zur erfolgten Entfernung der Truppen, die Bürger vor dem Drucke der Einquartirungslast einstweilen wenigstens durch Einrichtung gemeinschaftlicher Menage für die Truppen, sowie Kasernirung in besonderen Lokalen, auf Staats- und Reichskosten zu befreien;
II. 1) Die Kammer beschließe:
Die Regierung dringend aufzufordern, ungesäumt eine konstituirende Versammlung zu berufen, welche - durch sämmtliche volljährige Staatsbürger, ohne Rücksicht auf Stand, Census, Confession u. s. w. in direkten, vollkommen freien Wahlen von je einem Abgeordneten auf 15,000 Seelen gewählt - einzig und allein und mindestens unter Sicherung der, durch die deutsche Nationalversammlung, bestimmten Grundrechte deutscher Staatsbürger die Staatsverfassung feststelle;
2) die Kammer löse sich sofort auf.
Von diesem Schritte der Mannheimer Bürgerschaft ist in allen Gemeinden des badischen Landes Mittheilung zu machen mit dem Ersuchen, am gleichen Tage dieselben Forderungen durch Absendung von Deputationen an die zweite Kammer zu bringen.

Mannheim, den 14. Okt. 1848

Viele Bürger.

Eine ungemein zahlreiche Menge Bürger strömte um die anberaumte Zeit dem Versammlungslokale zu. Man denke sich das Erstaunen der Herbeigekommenen, als sie die Thüre des Lokals geschlossen, mit Gensd'armerie besetzt und mit einem polizeilichen Anschlage beklebt fanden, wornach das großh. Stadtamt sich veranlaßt gesehen, die Versammlung zu verbieten, weil in derselben eine Sturmpetition nach Karlsruhe beschlossen werden sollte. Unsere Polizei ist kühn, sie hat hier 3000 Reichsbajonnette hinter sich. - Inzwischen wogte die vor dem Versammlungslokale immer dichter anwachsende Menge in unruhiger Bewegung durch die anstoßenden Straßen; man besprach sich, was zu thun und einigte sich, für's erste gegen diese schmachvolle Maßregel, durch welche unter grundlosem Vorwande die gemeinsame Berathung der Bürger über die wichtigsten Anliegen des Volkes in Baden abgeschnitten wurde, unverzüglich bei dem großh. Stadtamte Protest zu erheben, und sich über die weiter einzuschlagenden Schritte sofort im "Weinberge" zu berathen. In Folge dieser Berathung ist heute eine Deputation nach Karlsruhe abgegangen, um die zweite Kammer dringend aufzufordern, diesem Unfug der Beamten entgegenzutreten und die Staatsregierung zur schleunigsten Aufhebung der Eingriffe in das Versammlungsrecht zu veranlassen. Wir werden die betreffende Petition morgen mittheilen. (M. A. Z.)

Wiesbaden, 17. Oktober.

Gestern war hier an allen Straßen-Ecken ein Plakat angeschlagen, in welchem man wirklich bei aufmerksamem Durchlesen sogleich den recht hübsch bemäntelten Wunsch mehrerer "Volksbewaffnungsmüden" auf gänzliche Auflösung der Bürgerwehr erblickt. Schon längst trachtet hier eine "sehr brave Partei", die nach ihren eigenen Behauptungen ganz "makel- und tadellos" dasteht, nach einem gänzlichen Fallenlassen der Volkswehr, wozu man sogar schon Unterschriften gesammelt haben soll. Da sie mit ihren Ansichten aber überall so ziemlich abgefahren ist und abfährt, so hat sie sich endlich einmal mit einem Plakat helfen wollen, worin sie ein Bischen dem Proletariat wegen des Kostenpunktes zu Gefallen zu sprechen sucht, um sich dadurch um so eher Anklang verschaffen zu können. Die Bürgerschaft hat es aber mißverstanden und schon nach Verlauf einer halben Stunde waren alle Zettel abgerissen.

(F. J.)
103 Berlin, 18. Okt.

Mehrere Abgeordnete hatten die Aufhebung der Strafbestimmungen §§. 151 bis 155. Th. II. Tit. 20 des Allg. Land-Rechts und der auf Grund dieser Gesetze erkannten Strafen, endlich auch die Niederschlagung der desfallsigen schwebenden Untersuchungen beantragt. - Bei der Berathung in der Fach-Kommission für Justiz und Gesetzgebung wurde die zuerst gestellte Frage "sollen die §§. 151 bis 155 des Allg. L.-R. in ihrer gegenwärtigen Gestalt aufgehoben werden?" auf Grund der von sämmtlichen Mitgliedern der Kommission gemachten Erfahrungen einstimmig bejahet. Ueber die Frage dagegen, ob eine andere Strafbestimmung und ob insbesondere die Gesetzesvorlage des Ministeriums an deren Stelle treten solle, erhoben sich verschiedene Meinungen. Während von einer Seite behauptet wurde, daß eine auf dem Volkswillen beruhende Staatsverfassung und Staatsverwaltung zur Aufrechthaltung ihres Ansehens solcher schützender Strafbestimmungen nicht bedürfe, und daß bei Preßprozessen, wegen der häufig vorkommenden Skandale, das Heilmittel fast noch schlimmer als das Uebel sei, wurde von der anderen Seite hervorgehoben, unter Hinweisung auf England, Frankreich und die konstitutionellen deutschen Staaten, daß darin ähnliche Vergehen in der Regel mit noch schärferen Strafen bedroht seien. Bei der Abstimmung wurde alsdann der Entwurf mit der einfachen Majorität von sechs gegen fünf Stimmen vornämlich aus dem, bei der Berathung gleichfalls hervorgehobenen Grunde abgelehnt, daß politische und Preßvergehen unter den obwaltenden Verhältnissen nur der Entscheidung von Geschworenen anheimgestellt werden dürften; derartige Gerichte in den ältern Provinzen der Monarchie aber noch nicht beständen. Jede desfallsige Bestimmung müßte sonach, sowohl in materieller als formeller Beziehung, der nahe bevorstehenden Reform der Strafgesetzgebung anheimgestellt bleiben. Die Nothwendigkeit der Ueberweisung derartiger Vergehen an Geschwornengerichte habe die Regierung in der zu Gunsten der Rheinprovinz unter dem 15. April d. J. erlassenen Verordnung auch selbst anerkannt. - Dieser Ablehnung ohnerachtet erschien es der Kommission angemessen, die Gesetzvorlage einer nähern Prüfung zu unterziehen. Sie vereinigte sich demnächst über nachfolgende Fassung, welche an die Stelle der Regierungsvorlage treten sollte:

"Wer durch Reden an öffentlichen Orten oder bei öffentlichen Zusammenkünften, oder durch Schriften, Abbildungen oder andern Darstellungen, welche verkauft, ausgetheilt oder öffentlich ausgestellt oder angeschlagen werden, wissentlich thatsächliche Unwahrheiten verbreitet, welche, in der Voraussetzung ihrer Wahrheit, geeignet wären, Haß oder Verachtung gegen die Einrichtungen des Staats oder die Staats-Regierung zu begründen, wird mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft."

Die Kommission war ferner einstimmig der Ansicht, daß mit den §§. 151 bis 155 auch die Artikel 201 und 204 des rheinischen Strafgesetzbuches, durch welche die Geistlichen besondere Ausnahmegesetzen unterworfen werden, aufzuheben seien.

Endlich erklärte sich die Majorität der Kommission gegen die beantragte Amnestie und Abolition, weil eine derartige Maßregel, als Verwaltungssache, außerhalb der Kompetenz der Versammlung liege.

Die Kommission beantragt demgemäß bei der Versammlung die nachfolgende Fassung:

"Die §§. 151 bis 155. Th. II. Tit. 20 des Allgem. Land-Rechts und die darauf Bezug habenden neueren Verordnungen, sowie die Art. 201 und 204 des rheinischen Strafgesetzbuches sind aufgehoben."

Die Minorität beantragt folgende Fassung:

§. 1. Wer durch Reden an öffentlichen Orten oder bei öffentlichen Zusammenkünften, oder durch Schriften, Abbildungen oder andere Darstellungen, welche verkauft, ausgetheilt oder öffentlich ausgestellt oder angeschlagen werden, wissentlich thatsächliche Unwahrheiten verbreitet, welche in der Voraussetzung ihrer Wahrheit geeignet wären, Haß oder Verachtung gegen die Einrichtungen des Staats oder die Staatsregierung zu begründen, wird mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.

Die zur Verbreitung vorräthigen Exemplare solcher Schriften, Abbildungen oder anderer Darstellungen, sowie die dazu bestimmten Platten und Formen sind in Beschlag zu nehmen und zu vernichten.

§. 2. Die §§. 151 bis 155 u. s. w. wie oben, sind aufgehoben.

In Folge des heutigen Beschlusses der Vereinbarer-Versammlung, die Bestattung der Gefallenen betreffend, haben sich die Abgeordneten der Linken mit den demokratischen Klubs vereinigt, falls der Magistrat das Leichenbegängniß nicht in seine Hand nimmi, solches zu veranstalten. Jedenfalls wird sich die ganze Partei der Linken dem Leichenzuge anschließen. Man kann hoffen, daß Alles ruhig vorübergehen wird.

Der seit dem Monat Juni bestehende Sicherheitsausschuß, aus dem Polizeipräsidenten, Bürgermeister, Stadträthen und anderen reaktionären Personen bestehend, wird sich wahrscheinlich auflösen. Der Kommandeur Rimpler der auch Mitglied desselben ist, hat selbst auf dessen Auflösung angetragen. Die Herbeirufung des Militärs, welches dieser Ausschuß Montag Abend beantragte, hätte zu unermeßlichen Folgen führen können. Die ganze Bürgerwehr hätte sich sogleich gegen die Soldaten gewendet.

Der Bäckermeister Schulz hat mit seiner Familie Berlin verlassen, da er sich nicht sicher glaubt.

* Berlin, 18. Oktober.

Zur Würdigung der Berliner Stadtverordnetenversammlung folgender Auszug aus der Vossischen Zeitung:

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung beschloß dieselbe einstimmig: daß für die Hinterbliebenen der im Kampfe am 16. d. gefallenen Bürgerwehrmänner, so wie für die in diesem Kampfe Verwundeten der Bürgerwehr, Seitens der Berliner Commune auf eine würdige Weise gesorgt werden solle. Zugleich wurde der Bürgerwehr Berlins für ihre Hingebung in diesem Kampfe, der Dank der Stadtverordneten-Versammlung einstimmig votirt.

103 Berlin, 18. Oktober.

Sitzung der Vereinbarer-Versammlung.

Nach Eröffnung der Sitzung wird ein Schreiben des Ministerpräsidenten verlesen, wodurch derselbe anzeigt, daß der König den Gesetzentwurf, die Errichtung der Bürgerwehr betreffend, vollzogen habe. Ein anderes Schreiben theilt das Reichstagsgesetz, welches von der deutschen Centralgewalt angeordnet, den Schutz der Reichsversammlung betreffend mit, welches unter vielem Gelächter und Mißbilligung der linken Seite vorgelesen wird.

Die Berathung des Gesetzes wegen Aufhebung der Laudemien wird fortgesetzt. Nachdem ein Regierungskommissarius gegen die unentgeldliche Aufhebung derselben gesprochen, nimmt auch der Minister des Innern das Wort: Ich betrachte diese Versammlung als einen politischen Gerichtshof, vor dem die Interessen des Landes verhandelt werden. Wenn Sie auch nicht, wie andere Richter, vor denen die Parteien mit ihren Urkunden erscheinen, zu urtheilen haben, so wird doch die Grundlage Ihrer Entscheidungen, Gerechtigkeit sein. Bedenken Sie, daß es sich hier um Rechte handelt, die auch der Richter anerkennen muß. Unser Staat besteht aus vielen Provinzen, wo verschiedene Rechte gelten, die verschiedenen Ursprung haben. Ich bitte Sie, das Eine nicht zu übertragen auf das Andere. Achten Sie auf das, was der berühmte Vertheidiger der Rechte der Bauern aus Westphalen uns mitgetheilt hat. Die Regierung hat eine Transaction versucht, indem sie nur die Aufhebung der drückendsten Laudemien beabsichtigte, namentlich derer, die bei Besitzveränderungen in der Hand des Berechtigten und von Descendenten und dem überlebenden Ehegatten entrichtet werden müssen. Greifen Sie nicht mit kühner Hand noch weiter in das Privatrecht ein, da Sie die Folgen nicht ermessen können! Gedenken Sie der Abwesenden, wenn dieselben auch nicht solche Vertheidiger hier haben, wie es für ihre Verhältnisse wohl wünschenswerth wäre.

Der Abg. Bucher spricht in einer geistvollen Rede für die unentgeltliche Aufhebung.

Andere Abgeordnete sprechen theils für, theils gegen die unentgeltliche Aufhebung.

Während der Debatte colportirt der Exminister Milde die von ihm, in Verbindung mit seinen politischen Freunden (rechte Seite) begründete Zeitung: "Die deutsche Reform." Organ für das konstitutionelle Deutschland.

Die Versammlung beschließt vor der Abstimmung über die Laudemien, den Bericht der Petitionskommission über die von den Arbeitern eingebrachte Petition anzuhören. Die Arbeiter erzählen in ihrer Petition den wahren Hergang der Vorfälle vom 16. d. und bitten schließlich:
1. um eine strenge Untersuchung dieser Vorfälle;
2. die Bestattung der Gefallenen, sowohl der Wehrmänner als der Arbeiter auf Kosten des Staats;
3. Unterstützung der Verwundeten und Familien der Gefallenen;
4. Auszahlen des Lohnes für die versäumten Arbeitstage;
5. Niederschlagen der Untersuchung gegen die in Folge dieser Vorfälle Verhafteten.

Die Majorität der Kommission ist der Ansicht, den ersten Theil der Petition dem Justizminister zu überweisen. Die Verpflegung der Verwundeten verstehe sich von selbst. Die andern Anträge können nicht berücksichtigt werden, weil dies der Untersuchung vorgreifen hieße. Die Minorität der Kommission spricht sich in einem besondern Berichte dahin aus, daß zur Herbeiführung einer allgemeinen Versöhnung die Beerdigung sämmlicher Gefallenen und die Verpflegung der Verwundeten auf Staatskosten erfolge. Der Berichterstatter theilt noch einen Bericht des Abg. Berends über die Vorfälle selbst mit, der mit unserm gestrigen Berichte übereinstimmt. Ein Protokoll des Stadtverordneten und Bürgerwehroffiziers Sasse giebt an, daß zuerst von Seiten der Arbeiter mit Steinen geworfen worden wäre.

Die Abg. Jung, Elsner, Berends, Lisincki u. A. beantragen:

"Die Versammlung möge das Ministerium ersuchen, daß dasselbe eine feierliche Bestattung aller Gefallenen, Verpflegung der Verwundeten und Versorgung der Hinterbliebenen auf Kosten des Staatsverfüge."

Abg. Waldeck: Es handelt sich hier nicht um eine juristische Beurtheilung, sondern um eine politische. Als ich mich zu den Barrikaden begab, fand ich Alles von versöhnendem Geiste beseelt, namentlich aber die Arbeiter. Nur wenige trugen den Geist der Rache in sich. Daß es später wieder zu neuen Konflikten gekommen, ist bei der großen Aufregung nicht zu verwundern. Etwas Erhebendes liegt in diesen Vorfällen, nämlich, daß es keine Scheidung zwischen Arbeitern und Bürgern bei uns gibt. Bedenken Sie nun noch die Gefahren, welche uns von der Reaktion drohten, wenn das Militär wirklich eingeschritten wäre. 50,000 Mann Soldaten sind um Berlin konzentrirt.

Abg. Jung: So viel steht schon jetzt fest, daß der Grund zu diesen bedauerlichen Ereignissen weder ein politischer noch ein socialer war, sondern daß sie rein zufällig, wie eine gewöhnliche Rauferei entstanden. Die Schuld wird sich schwer juristisch ermitteln lassen. Es ist aber eine Rauferei am Rande eines Abgrundes, vor dem wir zurückschaudern mussen. Wenn das Militär eingeschritten wäre, welches von dem reaktionairen Sicherheitsausschusse schon requirirt war, so wären Ströme Bluts geflossen. Die Bürgerwehr verlangte einstimmig die Rücknahme dieses unseligen Befehls. Kein Riß zwischen Bürger und Arbeiter darf sich öffnen, deshalb wollen wir einen Schleier über diese Vorfälle decken und eine gemeinschaftliche Beerdigung auf Staatskosten anordnen. Selbst die Vossische Zeitung, dieses Organ des Bürgerthums, spricht in ihrem heutigen leitenden Artikel in diesem Sinne. (Er liest einen Theil desselben vor.)

Dieser Artikel, den wir als Ausdruck der Stimmung des Berliner Bürgers ansehen konnen, schließt mit den Worten: "Reichen wir uns über den Gräbern der Geschiedenen die Hände, bestatten wir unsere Todten im gemeinschaftlichen ehrlichen Begräbniß, wie wir die Märztodten begruben. Alle sind in demselben Kampfe gefallen, in dem Entwickelungskampfe um eine große neue Zukunftszeit der Freiheit!"

Abg. Schulz (Delitsch): Die Versöhnung, wenn sie Werth haben soll, muß eine freie sein, sie muß nicht dekretirt werden von irgend einer Gewalt, daß ist es, was ich an dem Antrage meiner Freunde zur Linken auszusetzen habe. Das Volk ist zur Versöhnung geneigt, das hat es im März bewiesen. Ueberlassen wir es auch diesmal seinem guten Geiste, entwürdigen wir es nicht durch eine Geldbewilligung, wo Bedürftigkeit vorhanden ist, wird eine Sammlung leicht Hülfe bieten

Abg. Sommer meint, der Versammlung ginge die ganze Begebenheit nichts an. Seit einem halben Jahre leiden wir unter diesen Unruhen, wir leben unter einem permanenten Terrorismus. Durch Gewährung dieser Anträge würden wir den Aufruhr nur sanktioniren.

Abg. D'Ester: Die Unruhe herrsche nicht blos in Berlin, sie sei im ganzen Lande, in ganz Deutschland. Wenn in Berlin die Pulse stärker schlagen, so sei dies begreiflich. Berlin sei das Herz des Landes, wo der Kampf mit der alten Zeit am heftigsten ist. Welche Parteistellung, welche Ansicht man auch haben möge, darin sei man einig, daß die Versammlung berufen sei, diesen Kampf zu beenden. Dann müsse man aber auch erkennen, daß alle diese Schläge nur Glieder der großen Kette der Kämpfenden seien. Das Volk selbst habe gezeigt, daß sein Groll nicht über den Tod hinausreiche. Der gefallene Feind sei von den Arbeitern selbst an die Stätte gebracht und niedergelegt worden, wo die Leichen der eigenen Brüder niedergelegt waren. Das Volk will Untersuchung gegen seine Feinde, weil es sicher weiß, daß es selbst ihr nicht entgehen werde; es verlangt ehrenvolle Bestattung für die Arbeiter, weil es weiß, daß man sie der gefallenen Bürgerwehr nicht versagen werde Eine Kluft besteht noch nicht zwischen den Arbeitern und Bürgern, zeigen Sie durch ihren Beschluß, daß diese Kluft nicht vorhanden sei.

Dir Abg. Elkmann, Schulze (Delitsch), Kirchmann, Unruh, Uhlich, Dunker u. A. stellen folgenden Antrag:

"In Erwägung, daß der Antrag auf strenge Untersuchung durch die Schritte des Staatsanwalts bereits erledigt; in Erwägung, daß die übrigen Anträge keinesfalls begründet erscheinen; in Erwägung, daß die Unterstützung der Vdrwundeten, so weit sie solche bedürftig sind, durch die Kommune erfolgen muß; in Erwägung, daß die Petition manches zur Aufklärung der Vorfälle enthalte, beschließt die Versammlung: die Petition an den Justizminister, zur Ueberweisung an das Untersuchungsgericht, zu überweisen."

Dieser Antrag wird nach zweistündiger Debatte mit großer Majorität angenommen. Nur die äußerste Linke war dagegen, welche den Antrag von Elsner, Jung u. A. annehmen wollte, welcher aber durch die Annahme des Elkemannschen Antrags fiel.

Die Sitzung wird um 2 Uhr geschlossen.

Anhalt-Bernburg.

Der Landtag hat sich für parmanent erklärt, das Ministerium desavouirt, die Behörden von der Ausführungsverpflichtung der jetzigen Ministerialbefehle entbunden.

(B. Z. H.)
Sachsen-Meinigen-Hildburghausen.

In Hildburghausen und der Umgegend stehen an 1000 Mann baierischer Reichstruppen. Mobile Colonnen ziehen in den Dorfschaften umher, um zu entwaffnen, obschon überall die tiefste Ruhe herrscht, obschon die Gewehre mit großen Kosten meist von den Gemeinden angeschafft worden sind. In mehreren Bauernhäusern fanden sich Bilder von "dem Hecker und der Heckerin." Der Herausgeber des "Freien Volksblattes" und zwei seiner Anhänger, Schorn und Güntsch, sitzen in der Frohnveste, ein dritter wird mit Steckbriefen verfolgt.

Schleswig, 13. Okt.

In der Landesversammlung ist heute die Gesetzesvorlage der Regierung, betreffend die Verwaltung der Regierung durch verantwortliche Minister, einstimmig abgelehnt worden. Die Regierung hatte nämlich beantragt, daß die Regierungsmitglieder gleichzeitig auch mit verantwortlichen Ministerien beauftragt werden könnten. Die provisorische Regierung wird sich nun unverzüglich mit der Ernennung der Minister zu beschäftigen haben.

(Schl-H. Z.)
Polen.

So eben kommen uns auf Privatwege wichtige Nachrichten aus Galizien zu. Die ganze dort liegende Militärmacht rückt gegen Süden, gegen Ungarn und Wien. Die deutschen Truppen rückten auf zwei verschiedenen Wegen über Jablonka und über Ducla in das Kaschaner und Treutschiner Comitat ein; die polnischen Truppen, so wie einige czechische Abtheilungen über Krakau gegen Wien. Die Kassen und das ärarische Eigenthum wurden von dem theilweise aufgebotenen Landsturme, von Sensenmännern, bewacht. Allgemein fürchtet man in Galizien eine Besetzung durch die Russen, weil das ganze Land von Truppen entblößt ist. Es bilden sich deshalb unter Leitung der Edelleute allenthalben Freikorps (ihre Anzahl wird schon auf 14,000 Mann angegeben), welche nach Ungarn den Magyaren zu Hülfe ziehen wollen, theils aus politischen Rücksichten, theils um ihr Leben sicher zu stellen.

(A. O. Z.)
Ungarn.
Pesth, 10. Okt.

Die Generale Roth und Philippowich nebst anderen 57 Offizieren wurden gestern hier als Kriegsgefangene eingebracht. Das übrige Truppenkorps des General Roth, 7450 Mann stark, wurde, nachdem es den Eid geleistet, nie wieder gegen Ungarn zu kämpfen, entwaffnet, und unter Eskorte bis an die kroatische Gränze nach Hause geschickt. Auch die früher gewachten Gefangenen sollen nach Beendigung des Krieges entlassen werden. Unsere Hauptarmee unter Anführung des Feldmarschall-Lieutenant Moga verfolgt jetzt den Jellachich und wird auf Verlangen der Wiener Aula auch bis Wien gehen. - Nachschrift. Nach eben eingelaufenen Briefen aus Szegedin hat die dortige Nationalgarde sich der Szegediner Festung bemächtigt. Die aufständischen Raitzen in Carlowitz und bei St. Thomas haben ihre Unterwerfung angeboten.

Italien.
* Neapel, 4. Okt.

Der Status quo in Sicilien dauert fort und der Waffenstillstand wird von beiden Seiten genau beobachtet. Messina und die von den Neapolitanern besetzte Küste lebt wieder etwas auf; eine große Anzahl der Bewohner ist zurückgekehrt und der Handel hat wieder begonnen. Palermo hält sich noch standhaft und scheint entschlossen zu sein, bis zum letzten aushalten zu wollen; die andern Theile der Insel erwarten aber ängstlich das Resultat der englisch-französischen Vermittlung, da keine der anderen Städte fähig ist, sich lange gegen einen Feind zu halten, und Jedermann fürchtet, daß sich die schrecklichen Scenen von Messina wiederholen möchten.

Sowohl auf der Insel wie in Neapel ist man allgemein auf die Entscheidung der intervenirenden Mächte im höchsten Grade gespannt; nach alledem was aber bis jetzt der englischen und französischen Gesandtschaft mitgetheilt wurde, ist es unmöglich

Frankfurt, 17 Okt.

Die „O. P. A. Ztg.“ meldet nunmehr amtlich: Die Vorfälle in Wien und der dort entflammte Bürgerkrieg haben die provisorische Centralgewalt veranlaßt, den Abgeordneten der deutschen National-Versammlung und Bevollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt Karl Welcker und den Obersten und Bevollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt Ludwig Mosle als Reichskommissäre für alle österreichischen Gebietstheile des deutschen Bundesstaates zu bestellen, um alle zur Beendigung des Bürgerkriegs, zur Herstellung des Ansehens der Gesetze und des öffentlichen Friedens erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Diese Reichskommissäre sind bereits am 13. Okt. 1848 nach Wien abgereist.

Mannheim, 17. Okt.

Wir haben kürzlich eines Verbotes Erwähnung gethan, durch welches die hiesige Polizei eine, durch unsere bei der außerordentlichen Conseription betheiligten Mitbürger, anberaumte Versammlung zu verhindern wußte, wir haben erst vor wenigen Tagen über die Willkür berichtet, die bei der Verhaftung einiger Mitbürger verübt wurde, und wir sehen uns auf's neue in die traurige Nothwendigkeit gesetzt, gegen einen abermaligen schnöden Eingriff der Polizeibehörde in die Rechte des Bürgers Appellation an die öffentliche Meinung einzulegen. Eine größere Anzahl hiesiger Bürger kündigte vor drei Tagen folgende besondere Einladung durch öffentlichen Anschlag an:

Einladung. Montag den 16. Okt. Nachmittags halb 4 Uhr präcis findet in der Aula dahier eine Bürgerversammlung statt, in welcher folgende Anträge, in einer größeren vorberathenden Versammlung entworfen, gestellt werden:

Auf einen bestimmten Tag werde eine Deputation nach Karlsruhe an die zweite Kammer abgesendet, um derselben die nachfolgenden Forderungen der Bürgerschaft zu überbringen:

I. Die Kammer beschließe:

1) Von der Regierung die augenblickliche Aufhebung des Kriegszustandes in den badischen Bezirken zu verlangen;
2) die Regierung aufzufordern, daß sie mit allen Kräften bei der Central-Gewalt auf die Rückkehr der nicht badischen Truppen in ihre Heimath dringe;
3) an die Regierung das Verlangen zu stellen, bis zur erfolgten Entfernung der Truppen, die Bürger vor dem Drucke der Einquartirungslast einstweilen wenigstens durch Einrichtung gemeinschaftlicher Menage für die Truppen, sowie Kasernirung in besonderen Lokalen, auf Staats- und Reichskosten zu befreien;
II. 1) Die Kammer beschließe:
Die Regierung dringend aufzufordern, ungesäumt eine konstituirende Versammlung zu berufen, welche ‒ durch sämmtliche volljährige Staatsbürger, ohne Rücksicht auf Stand, Census, Confession u. s. w. in direkten, vollkommen freien Wahlen von je einem Abgeordneten auf 15,000 Seelen gewählt ‒ einzig und allein und mindestens unter Sicherung der, durch die deutsche Nationalversammlung, bestimmten Grundrechte deutscher Staatsbürger die Staatsverfassung feststelle;
2) die Kammer löse sich sofort auf.
Von diesem Schritte der Mannheimer Bürgerschaft ist in allen Gemeinden des badischen Landes Mittheilung zu machen mit dem Ersuchen, am gleichen Tage dieselben Forderungen durch Absendung von Deputationen an die zweite Kammer zu bringen.

Mannheim, den 14. Okt. 1848

Viele Bürger.

Eine ungemein zahlreiche Menge Bürger strömte um die anberaumte Zeit dem Versammlungslokale zu. Man denke sich das Erstaunen der Herbeigekommenen, als sie die Thüre des Lokals geschlossen, mit Gensd'armerie besetzt und mit einem polizeilichen Anschlage beklebt fanden, wornach das großh. Stadtamt sich veranlaßt gesehen, die Versammlung zu verbieten, weil in derselben eine Sturmpetition nach Karlsruhe beschlossen werden sollte. Unsere Polizei ist kühn, sie hat hier 3000 Reichsbajonnette hinter sich. ‒ Inzwischen wogte die vor dem Versammlungslokale immer dichter anwachsende Menge in unruhiger Bewegung durch die anstoßenden Straßen; man besprach sich, was zu thun und einigte sich, für's erste gegen diese schmachvolle Maßregel, durch welche unter grundlosem Vorwande die gemeinsame Berathung der Bürger über die wichtigsten Anliegen des Volkes in Baden abgeschnitten wurde, unverzüglich bei dem großh. Stadtamte Protest zu erheben, und sich über die weiter einzuschlagenden Schritte sofort im „Weinberge“ zu berathen. In Folge dieser Berathung ist heute eine Deputation nach Karlsruhe abgegangen, um die zweite Kammer dringend aufzufordern, diesem Unfug der Beamten entgegenzutreten und die Staatsregierung zur schleunigsten Aufhebung der Eingriffe in das Versammlungsrecht zu veranlassen. Wir werden die betreffende Petition morgen mittheilen. (M. A. Z.)

Wiesbaden, 17. Oktober.

Gestern war hier an allen Straßen-Ecken ein Plakat angeschlagen, in welchem man wirklich bei aufmerksamem Durchlesen sogleich den recht hübsch bemäntelten Wunsch mehrerer „Volksbewaffnungsmüden“ auf gänzliche Auflösung der Bürgerwehr erblickt. Schon längst trachtet hier eine „sehr brave Partei“, die nach ihren eigenen Behauptungen ganz „makel- und tadellos“ dasteht, nach einem gänzlichen Fallenlassen der Volkswehr, wozu man sogar schon Unterschriften gesammelt haben soll. Da sie mit ihren Ansichten aber überall so ziemlich abgefahren ist und abfährt, so hat sie sich endlich einmal mit einem Plakat helfen wollen, worin sie ein Bischen dem Proletariat wegen des Kostenpunktes zu Gefallen zu sprechen sucht, um sich dadurch um so eher Anklang verschaffen zu können. Die Bürgerschaft hat es aber mißverstanden und schon nach Verlauf einer halben Stunde waren alle Zettel abgerissen.

(F. J.)
103 Berlin, 18. Okt.

Mehrere Abgeordnete hatten die Aufhebung der Strafbestimmungen §§. 151 bis 155. Th. II. Tit. 20 des Allg. Land-Rechts und der auf Grund dieser Gesetze erkannten Strafen, endlich auch die Niederschlagung der desfallsigen schwebenden Untersuchungen beantragt. ‒ Bei der Berathung in der Fach-Kommission für Justiz und Gesetzgebung wurde die zuerst gestellte Frage „sollen die §§. 151 bis 155 des Allg. L.-R. in ihrer gegenwärtigen Gestalt aufgehoben werden?“ auf Grund der von sämmtlichen Mitgliedern der Kommission gemachten Erfahrungen einstimmig bejahet. Ueber die Frage dagegen, ob eine andere Strafbestimmung und ob insbesondere die Gesetzesvorlage des Ministeriums an deren Stelle treten solle, erhoben sich verschiedene Meinungen. Während von einer Seite behauptet wurde, daß eine auf dem Volkswillen beruhende Staatsverfassung und Staatsverwaltung zur Aufrechthaltung ihres Ansehens solcher schützender Strafbestimmungen nicht bedürfe, und daß bei Preßprozessen, wegen der häufig vorkommenden Skandale, das Heilmittel fast noch schlimmer als das Uebel sei, wurde von der anderen Seite hervorgehoben, unter Hinweisung auf England, Frankreich und die konstitutionellen deutschen Staaten, daß darin ähnliche Vergehen in der Regel mit noch schärferen Strafen bedroht seien. Bei der Abstimmung wurde alsdann der Entwurf mit der einfachen Majorität von sechs gegen fünf Stimmen vornämlich aus dem, bei der Berathung gleichfalls hervorgehobenen Grunde abgelehnt, daß politische und Preßvergehen unter den obwaltenden Verhältnissen nur der Entscheidung von Geschworenen anheimgestellt werden dürften; derartige Gerichte in den ältern Provinzen der Monarchie aber noch nicht beständen. Jede desfallsige Bestimmung müßte sonach, sowohl in materieller als formeller Beziehung, der nahe bevorstehenden Reform der Strafgesetzgebung anheimgestellt bleiben. Die Nothwendigkeit der Ueberweisung derartiger Vergehen an Geschwornengerichte habe die Regierung in der zu Gunsten der Rheinprovinz unter dem 15. April d. J. erlassenen Verordnung auch selbst anerkannt. ‒ Dieser Ablehnung ohnerachtet erschien es der Kommission angemessen, die Gesetzvorlage einer nähern Prüfung zu unterziehen. Sie vereinigte sich demnächst über nachfolgende Fassung, welche an die Stelle der Regierungsvorlage treten sollte:

„Wer durch Reden an öffentlichen Orten oder bei öffentlichen Zusammenkünften, oder durch Schriften, Abbildungen oder andern Darstellungen, welche verkauft, ausgetheilt oder öffentlich ausgestellt oder angeschlagen werden, wissentlich thatsächliche Unwahrheiten verbreitet, welche, in der Voraussetzung ihrer Wahrheit, geeignet wären, Haß oder Verachtung gegen die Einrichtungen des Staats oder die Staats-Regierung zu begründen, wird mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.“

Die Kommission war ferner einstimmig der Ansicht, daß mit den §§. 151 bis 155 auch die Artikel 201 und 204 des rheinischen Strafgesetzbuches, durch welche die Geistlichen besondere Ausnahmegesetzen unterworfen werden, aufzuheben seien.

Endlich erklärte sich die Majorität der Kommission gegen die beantragte Amnestie und Abolition, weil eine derartige Maßregel, als Verwaltungssache, außerhalb der Kompetenz der Versammlung liege.

Die Kommission beantragt demgemäß bei der Versammlung die nachfolgende Fassung:

„Die §§. 151 bis 155. Th. II. Tit. 20 des Allgem. Land-Rechts und die darauf Bezug habenden neueren Verordnungen, sowie die Art. 201 und 204 des rheinischen Strafgesetzbuches sind aufgehoben.“

Die Minorität beantragt folgende Fassung:

§. 1. Wer durch Reden an öffentlichen Orten oder bei öffentlichen Zusammenkünften, oder durch Schriften, Abbildungen oder andere Darstellungen, welche verkauft, ausgetheilt oder öffentlich ausgestellt oder angeschlagen werden, wissentlich thatsächliche Unwahrheiten verbreitet, welche in der Voraussetzung ihrer Wahrheit geeignet wären, Haß oder Verachtung gegen die Einrichtungen des Staats oder die Staatsregierung zu begründen, wird mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.

Die zur Verbreitung vorräthigen Exemplare solcher Schriften, Abbildungen oder anderer Darstellungen, sowie die dazu bestimmten Platten und Formen sind in Beschlag zu nehmen und zu vernichten.

§. 2. Die §§. 151 bis 155 u. s. w. wie oben, sind aufgehoben.

In Folge des heutigen Beschlusses der Vereinbarer-Versammlung, die Bestattung der Gefallenen betreffend, haben sich die Abgeordneten der Linken mit den demokratischen Klubs vereinigt, falls der Magistrat das Leichenbegängniß nicht in seine Hand nimmi, solches zu veranstalten. Jedenfalls wird sich die ganze Partei der Linken dem Leichenzuge anschließen. Man kann hoffen, daß Alles ruhig vorübergehen wird.

Der seit dem Monat Juni bestehende Sicherheitsausschuß, aus dem Polizeipräsidenten, Bürgermeister, Stadträthen und anderen reaktionären Personen bestehend, wird sich wahrscheinlich auflösen. Der Kommandeur Rimpler der auch Mitglied desselben ist, hat selbst auf dessen Auflösung angetragen. Die Herbeirufung des Militärs, welches dieser Ausschuß Montag Abend beantragte, hätte zu unermeßlichen Folgen führen können. Die ganze Bürgerwehr hätte sich sogleich gegen die Soldaten gewendet.

Der Bäckermeister Schulz hat mit seiner Familie Berlin verlassen, da er sich nicht sicher glaubt.

* Berlin, 18. Oktober.

Zur Würdigung der Berliner Stadtverordnetenversammlung folgender Auszug aus der Vossischen Zeitung:

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung beschloß dieselbe einstimmig: daß für die Hinterbliebenen der im Kampfe am 16. d. gefallenen Bürgerwehrmänner, so wie für die in diesem Kampfe Verwundeten der Bürgerwehr, Seitens der Berliner Commune auf eine würdige Weise gesorgt werden solle. Zugleich wurde der Bürgerwehr Berlins für ihre Hingebung in diesem Kampfe, der Dank der Stadtverordneten-Versammlung einstimmig votirt.

103 Berlin, 18. Oktober.

Sitzung der Vereinbarer-Versammlung.

Nach Eröffnung der Sitzung wird ein Schreiben des Ministerpräsidenten verlesen, wodurch derselbe anzeigt, daß der König den Gesetzentwurf, die Errichtung der Bürgerwehr betreffend, vollzogen habe. Ein anderes Schreiben theilt das Reichstagsgesetz, welches von der deutschen Centralgewalt angeordnet, den Schutz der Reichsversammlung betreffend mit, welches unter vielem Gelächter und Mißbilligung der linken Seite vorgelesen wird.

Die Berathung des Gesetzes wegen Aufhebung der Laudemien wird fortgesetzt. Nachdem ein Regierungskommissarius gegen die unentgeldliche Aufhebung derselben gesprochen, nimmt auch der Minister des Innern das Wort: Ich betrachte diese Versammlung als einen politischen Gerichtshof, vor dem die Interessen des Landes verhandelt werden. Wenn Sie auch nicht, wie andere Richter, vor denen die Parteien mit ihren Urkunden erscheinen, zu urtheilen haben, so wird doch die Grundlage Ihrer Entscheidungen, Gerechtigkeit sein. Bedenken Sie, daß es sich hier um Rechte handelt, die auch der Richter anerkennen muß. Unser Staat besteht aus vielen Provinzen, wo verschiedene Rechte gelten, die verschiedenen Ursprung haben. Ich bitte Sie, das Eine nicht zu übertragen auf das Andere. Achten Sie auf das, was der berühmte Vertheidiger der Rechte der Bauern aus Westphalen uns mitgetheilt hat. Die Regierung hat eine Transaction versucht, indem sie nur die Aufhebung der drückendsten Laudemien beabsichtigte, namentlich derer, die bei Besitzveränderungen in der Hand des Berechtigten und von Descendenten und dem überlebenden Ehegatten entrichtet werden müssen. Greifen Sie nicht mit kühner Hand noch weiter in das Privatrecht ein, da Sie die Folgen nicht ermessen können! Gedenken Sie der Abwesenden, wenn dieselben auch nicht solche Vertheidiger hier haben, wie es für ihre Verhältnisse wohl wünschenswerth wäre.

Der Abg. Bucher spricht in einer geistvollen Rede für die unentgeltliche Aufhebung.

Andere Abgeordnete sprechen theils für, theils gegen die unentgeltliche Aufhebung.

Während der Debatte colportirt der Exminister Milde die von ihm, in Verbindung mit seinen politischen Freunden (rechte Seite) begründete Zeitung: „Die deutsche Reform.“ Organ für das konstitutionelle Deutschland.

Die Versammlung beschließt vor der Abstimmung über die Laudemien, den Bericht der Petitionskommission über die von den Arbeitern eingebrachte Petition anzuhören. Die Arbeiter erzählen in ihrer Petition den wahren Hergang der Vorfälle vom 16. d. und bitten schließlich:
1. um eine strenge Untersuchung dieser Vorfälle;
2. die Bestattung der Gefallenen, sowohl der Wehrmänner als der Arbeiter auf Kosten des Staats;
3. Unterstützung der Verwundeten und Familien der Gefallenen;
4. Auszahlen des Lohnes für die versäumten Arbeitstage;
5. Niederschlagen der Untersuchung gegen die in Folge dieser Vorfälle Verhafteten.

Die Majorität der Kommission ist der Ansicht, den ersten Theil der Petition dem Justizminister zu überweisen. Die Verpflegung der Verwundeten verstehe sich von selbst. Die andern Anträge können nicht berücksichtigt werden, weil dies der Untersuchung vorgreifen hieße. Die Minorität der Kommission spricht sich in einem besondern Berichte dahin aus, daß zur Herbeiführung einer allgemeinen Versöhnung die Beerdigung sämmlicher Gefallenen und die Verpflegung der Verwundeten auf Staatskosten erfolge. Der Berichterstatter theilt noch einen Bericht des Abg. Berends über die Vorfälle selbst mit, der mit unserm gestrigen Berichte übereinstimmt. Ein Protokoll des Stadtverordneten und Bürgerwehroffiziers Sasse giebt an, daß zuerst von Seiten der Arbeiter mit Steinen geworfen worden wäre.

Die Abg. Jung, Elsner, Berends, Lisincki u. A. beantragen:

„Die Versammlung möge das Ministerium ersuchen, daß dasselbe eine feierliche Bestattung aller Gefallenen, Verpflegung der Verwundeten und Versorgung der Hinterbliebenen auf Kosten des Staatsverfüge.“

Abg. Waldeck: Es handelt sich hier nicht um eine juristische Beurtheilung, sondern um eine politische. Als ich mich zu den Barrikaden begab, fand ich Alles von versöhnendem Geiste beseelt, namentlich aber die Arbeiter. Nur wenige trugen den Geist der Rache in sich. Daß es später wieder zu neuen Konflikten gekommen, ist bei der großen Aufregung nicht zu verwundern. Etwas Erhebendes liegt in diesen Vorfällen, nämlich, daß es keine Scheidung zwischen Arbeitern und Bürgern bei uns gibt. Bedenken Sie nun noch die Gefahren, welche uns von der Reaktion drohten, wenn das Militär wirklich eingeschritten wäre. 50,000 Mann Soldaten sind um Berlin konzentrirt.

Abg. Jung: So viel steht schon jetzt fest, daß der Grund zu diesen bedauerlichen Ereignissen weder ein politischer noch ein socialer war, sondern daß sie rein zufällig, wie eine gewöhnliche Rauferei entstanden. Die Schuld wird sich schwer juristisch ermitteln lassen. Es ist aber eine Rauferei am Rande eines Abgrundes, vor dem wir zurückschaudern mussen. Wenn das Militär eingeschritten wäre, welches von dem reaktionairen Sicherheitsausschusse schon requirirt war, so wären Ströme Bluts geflossen. Die Bürgerwehr verlangte einstimmig die Rücknahme dieses unseligen Befehls. Kein Riß zwischen Bürger und Arbeiter darf sich öffnen, deshalb wollen wir einen Schleier über diese Vorfälle decken und eine gemeinschaftliche Beerdigung auf Staatskosten anordnen. Selbst die Vossische Zeitung, dieses Organ des Bürgerthums, spricht in ihrem heutigen leitenden Artikel in diesem Sinne. (Er liest einen Theil desselben vor.)

Dieser Artikel, den wir als Ausdruck der Stimmung des Berliner Bürgers ansehen konnen, schließt mit den Worten: „Reichen wir uns über den Gräbern der Geschiedenen die Hände, bestatten wir unsere Todten im gemeinschaftlichen ehrlichen Begräbniß, wie wir die Märztodten begruben. Alle sind in demselben Kampfe gefallen, in dem Entwickelungskampfe um eine große neue Zukunftszeit der Freiheit!“

Abg. Schulz (Delitsch): Die Versöhnung, wenn sie Werth haben soll, muß eine freie sein, sie muß nicht dekretirt werden von irgend einer Gewalt, daß ist es, was ich an dem Antrage meiner Freunde zur Linken auszusetzen habe. Das Volk ist zur Versöhnung geneigt, das hat es im März bewiesen. Ueberlassen wir es auch diesmal seinem guten Geiste, entwürdigen wir es nicht durch eine Geldbewilligung, wo Bedürftigkeit vorhanden ist, wird eine Sammlung leicht Hülfe bieten

Abg. Sommer meint, der Versammlung ginge die ganze Begebenheit nichts an. Seit einem halben Jahre leiden wir unter diesen Unruhen, wir leben unter einem permanenten Terrorismus. Durch Gewährung dieser Anträge würden wir den Aufruhr nur sanktioniren.

Abg. D'Ester: Die Unruhe herrsche nicht blos in Berlin, sie sei im ganzen Lande, in ganz Deutschland. Wenn in Berlin die Pulse stärker schlagen, so sei dies begreiflich. Berlin sei das Herz des Landes, wo der Kampf mit der alten Zeit am heftigsten ist. Welche Parteistellung, welche Ansicht man auch haben möge, darin sei man einig, daß die Versammlung berufen sei, diesen Kampf zu beenden. Dann müsse man aber auch erkennen, daß alle diese Schläge nur Glieder der großen Kette der Kämpfenden seien. Das Volk selbst habe gezeigt, daß sein Groll nicht über den Tod hinausreiche. Der gefallene Feind sei von den Arbeitern selbst an die Stätte gebracht und niedergelegt worden, wo die Leichen der eigenen Brüder niedergelegt waren. Das Volk will Untersuchung gegen seine Feinde, weil es sicher weiß, daß es selbst ihr nicht entgehen werde; es verlangt ehrenvolle Bestattung für die Arbeiter, weil es weiß, daß man sie der gefallenen Bürgerwehr nicht versagen werde Eine Kluft besteht noch nicht zwischen den Arbeitern und Bürgern, zeigen Sie durch ihren Beschluß, daß diese Kluft nicht vorhanden sei.

Dir Abg. Elkmann, Schulze (Delitsch), Kirchmann, Unruh, Uhlich, Dunker u. A. stellen folgenden Antrag:

„In Erwägung, daß der Antrag auf strenge Untersuchung durch die Schritte des Staatsanwalts bereits erledigt; in Erwägung, daß die übrigen Anträge keinesfalls begründet erscheinen; in Erwägung, daß die Unterstützung der Vdrwundeten, so weit sie solche bedürftig sind, durch die Kommune erfolgen muß; in Erwägung, daß die Petition manches zur Aufklärung der Vorfälle enthalte, beschließt die Versammlung: die Petition an den Justizminister, zur Ueberweisung an das Untersuchungsgericht, zu überweisen.“

Dieser Antrag wird nach zweistündiger Debatte mit großer Majorität angenommen. Nur die äußerste Linke war dagegen, welche den Antrag von Elsner, Jung u. A. annehmen wollte, welcher aber durch die Annahme des Elkemannschen Antrags fiel.

Die Sitzung wird um 2 Uhr geschlossen.

Anhalt-Bernburg.

Der Landtag hat sich für parmanent erklärt, das Ministerium desavouirt, die Behörden von der Ausführungsverpflichtung der jetzigen Ministerialbefehle entbunden.

(B. Z. H.)
Sachsen-Meinigen-Hildburghausen.

In Hildburghausen und der Umgegend stehen an 1000 Mann baierischer Reichstruppen. Mobile Colonnen ziehen in den Dorfschaften umher, um zu entwaffnen, obschon überall die tiefste Ruhe herrscht, obschon die Gewehre mit großen Kosten meist von den Gemeinden angeschafft worden sind. In mehreren Bauernhäusern fanden sich Bilder von „dem Hecker und der Heckerin.“ Der Herausgeber des „Freien Volksblattes“ und zwei seiner Anhänger, Schorn und Güntsch, sitzen in der Frohnveste, ein dritter wird mit Steckbriefen verfolgt.

Schleswig, 13. Okt.

In der Landesversammlung ist heute die Gesetzesvorlage der Regierung, betreffend die Verwaltung der Regierung durch verantwortliche Minister, einstimmig abgelehnt worden. Die Regierung hatte nämlich beantragt, daß die Regierungsmitglieder gleichzeitig auch mit verantwortlichen Ministerien beauftragt werden könnten. Die provisorische Regierung wird sich nun unverzüglich mit der Ernennung der Minister zu beschäftigen haben.

(Schl-H. Z.)
Polen.

So eben kommen uns auf Privatwege wichtige Nachrichten aus Galizien zu. Die ganze dort liegende Militärmacht rückt gegen Süden, gegen Ungarn und Wien. Die deutschen Truppen rückten auf zwei verschiedenen Wegen über Jablonka und über Ducla in das Kaschaner und Treutschiner Comitat ein; die polnischen Truppen, so wie einige czechische Abtheilungen über Krakau gegen Wien. Die Kassen und das ärarische Eigenthum wurden von dem theilweise aufgebotenen Landsturme, von Sensenmännern, bewacht. Allgemein fürchtet man in Galizien eine Besetzung durch die Russen, weil das ganze Land von Truppen entblößt ist. Es bilden sich deshalb unter Leitung der Edelleute allenthalben Freikorps (ihre Anzahl wird schon auf 14,000 Mann angegeben), welche nach Ungarn den Magyaren zu Hülfe ziehen wollen, theils aus politischen Rücksichten, theils um ihr Leben sicher zu stellen.

(A. O. Z.)
Ungarn.
Pesth, 10. Okt.

Die Generale Roth und Philippowich nebst anderen 57 Offizieren wurden gestern hier als Kriegsgefangene eingebracht. Das übrige Truppenkorps des General Roth, 7450 Mann stark, wurde, nachdem es den Eid geleistet, nie wieder gegen Ungarn zu kämpfen, entwaffnet, und unter Eskorte bis an die kroatische Gränze nach Hause geschickt. Auch die früher gewachten Gefangenen sollen nach Beendigung des Krieges entlassen werden. Unsere Hauptarmee unter Anführung des Feldmarschall-Lieutenant Moga verfolgt jetzt den Jellachich und wird auf Verlangen der Wiener Aula auch bis Wien gehen. ‒ Nachschrift. Nach eben eingelaufenen Briefen aus Szegedin hat die dortige Nationalgarde sich der Szegediner Festung bemächtigt. Die aufständischen Raitzen in Carlowitz und bei St. Thomas haben ihre Unterwerfung angeboten.

Italien.
* Neapel, 4. Okt.

Der Status quo in Sicilien dauert fort und der Waffenstillstand wird von beiden Seiten genau beobachtet. Messina und die von den Neapolitanern besetzte Küste lebt wieder etwas auf; eine große Anzahl der Bewohner ist zurückgekehrt und der Handel hat wieder begonnen. Palermo hält sich noch standhaft und scheint entschlossen zu sein, bis zum letzten aushalten zu wollen; die andern Theile der Insel erwarten aber ängstlich das Resultat der englisch-französischen Vermittlung, da keine der anderen Städte fähig ist, sich lange gegen einen Feind zu halten, und Jedermann fürchtet, daß sich die schrecklichen Scenen von Messina wiederholen möchten.

Sowohl auf der Insel wie in Neapel ist man allgemein auf die Entscheidung der intervenirenden Mächte im höchsten Grade gespannt; nach alledem was aber bis jetzt der englischen und französischen Gesandtschaft mitgetheilt wurde, ist es unmöglich

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          <head>Frankfurt, 17 Okt.</head>
          <p>Die &#x201E;O. P. A. Ztg.&#x201C; meldet nunmehr amtlich: Die Vorfälle in Wien und der dort entflammte Bürgerkrieg haben die provisorische Centralgewalt veranlaßt, den Abgeordneten der deutschen National-Versammlung und Bevollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt Karl Welcker und den Obersten und Bevollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt Ludwig Mosle als Reichskommissäre für alle österreichischen Gebietstheile des deutschen Bundesstaates zu bestellen, um alle zur Beendigung des Bürgerkriegs, zur Herstellung des Ansehens der Gesetze und des öffentlichen Friedens erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Diese Reichskommissäre sind bereits am 13. Okt. 1848 nach Wien abgereist.</p>
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          <head>Mannheim, 17. Okt.</head>
          <p>Wir haben kürzlich eines Verbotes Erwähnung gethan, durch welches die hiesige Polizei eine, durch unsere bei der außerordentlichen Conseription betheiligten Mitbürger, anberaumte Versammlung zu verhindern wußte, wir haben erst vor wenigen Tagen über die Willkür berichtet, die bei der Verhaftung einiger Mitbürger verübt wurde, und wir sehen uns auf's neue in die traurige Nothwendigkeit gesetzt, gegen einen abermaligen schnöden Eingriff der Polizeibehörde in die Rechte des Bürgers Appellation an die öffentliche Meinung einzulegen. Eine größere Anzahl hiesiger Bürger kündigte vor drei Tagen folgende besondere Einladung durch öffentlichen Anschlag an:</p>
          <p><hi rendition="#g">Einladung.</hi> Montag den 16. Okt. Nachmittags halb 4 Uhr präcis findet in der Aula dahier eine Bürgerversammlung statt, in welcher folgende Anträge, in einer größeren vorberathenden Versammlung entworfen, gestellt werden:</p>
          <p>Auf einen bestimmten Tag werde eine Deputation nach Karlsruhe an die zweite Kammer abgesendet, um derselben die nachfolgenden Forderungen der Bürgerschaft zu überbringen:</p>
          <p>I. Die Kammer beschließe:</p>
          <p>1) Von der Regierung die augenblickliche Aufhebung des Kriegszustandes in den badischen Bezirken zu verlangen;<lb/>
2) die Regierung aufzufordern, daß sie mit allen Kräften bei der Central-Gewalt auf die Rückkehr der nicht badischen Truppen in ihre Heimath dringe;<lb/>
3) an die Regierung das Verlangen zu stellen, bis zur erfolgten Entfernung der Truppen, die Bürger vor dem Drucke der Einquartirungslast einstweilen wenigstens durch Einrichtung gemeinschaftlicher Menage für die Truppen, sowie Kasernirung in besonderen Lokalen, auf Staats- und Reichskosten zu befreien;<lb/>
II. 1) Die Kammer beschließe:<lb/>
Die Regierung dringend aufzufordern, ungesäumt eine konstituirende Versammlung zu berufen, welche &#x2012; durch sämmtliche volljährige Staatsbürger, ohne Rücksicht auf Stand, Census, Confession u. s. w. in direkten, vollkommen freien Wahlen von je einem Abgeordneten auf 15,000 Seelen gewählt &#x2012; einzig und allein und mindestens unter Sicherung der, durch die deutsche Nationalversammlung, bestimmten Grundrechte deutscher Staatsbürger die Staatsverfassung feststelle;<lb/>
2) die Kammer löse sich sofort auf.<lb/>
Von diesem Schritte der Mannheimer Bürgerschaft ist in allen Gemeinden des badischen Landes Mittheilung zu machen mit dem Ersuchen, am gleichen Tage dieselben Forderungen durch Absendung von Deputationen an die zweite Kammer zu bringen.</p>
          <p>Mannheim, den 14. Okt. 1848</p>
          <p>Viele Bürger.</p>
          <p>Eine ungemein zahlreiche Menge Bürger strömte um die anberaumte Zeit dem Versammlungslokale zu. Man denke sich das Erstaunen der Herbeigekommenen, als sie die Thüre des Lokals geschlossen, mit Gensd'armerie besetzt und mit einem polizeilichen Anschlage beklebt fanden, wornach das großh. Stadtamt sich veranlaßt gesehen, die Versammlung zu verbieten, weil in derselben eine Sturmpetition nach Karlsruhe beschlossen werden sollte. Unsere Polizei ist kühn, sie hat hier 3000 Reichsbajonnette hinter sich. &#x2012; Inzwischen wogte die vor dem Versammlungslokale immer dichter anwachsende Menge in unruhiger Bewegung durch die anstoßenden Straßen; man besprach sich, was zu thun und einigte sich, für's erste gegen diese schmachvolle Maßregel, durch welche unter grundlosem Vorwande die gemeinsame Berathung der Bürger über die wichtigsten Anliegen des Volkes in Baden abgeschnitten wurde, unverzüglich bei dem großh. Stadtamte Protest zu erheben, und sich über die weiter einzuschlagenden Schritte sofort im &#x201E;Weinberge&#x201C; zu berathen. In Folge dieser Berathung ist heute eine Deputation nach Karlsruhe abgegangen, um die zweite Kammer dringend aufzufordern, diesem Unfug der Beamten entgegenzutreten und die Staatsregierung zur schleunigsten Aufhebung der Eingriffe in das Versammlungsrecht zu veranlassen. Wir werden die betreffende Petition morgen mittheilen.  <bibl>(M. A. Z.)</bibl>                </p>
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          <head>Wiesbaden, 17. Oktober.</head>
          <p>Gestern war hier an allen Straßen-Ecken ein Plakat angeschlagen, in welchem man wirklich bei aufmerksamem Durchlesen sogleich den recht hübsch bemäntelten Wunsch mehrerer &#x201E;Volksbewaffnungsmüden&#x201C; auf gänzliche Auflösung der Bürgerwehr erblickt. Schon längst trachtet hier eine &#x201E;sehr brave Partei&#x201C;, die nach ihren eigenen Behauptungen ganz &#x201E;makel- und tadellos&#x201C; dasteht, nach einem gänzlichen Fallenlassen der Volkswehr, wozu man sogar schon Unterschriften gesammelt haben soll. Da sie mit ihren Ansichten aber überall so ziemlich abgefahren ist und abfährt, so hat sie sich endlich einmal mit einem Plakat helfen wollen, worin sie ein Bischen dem Proletariat wegen des Kostenpunktes zu Gefallen zu sprechen sucht, um sich dadurch um so eher Anklang verschaffen zu können. Die Bürgerschaft hat es aber mißverstanden und schon nach Verlauf einer halben Stunde waren alle Zettel abgerissen.</p>
          <bibl>(F. J.)</bibl>
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          <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 18. Okt.</head>
          <p>Mehrere Abgeordnete hatten die Aufhebung der Strafbestimmungen §§. 151 bis 155. Th. II. Tit. 20 des Allg. Land-Rechts und der auf Grund dieser Gesetze erkannten Strafen, endlich auch die Niederschlagung der desfallsigen schwebenden Untersuchungen beantragt. &#x2012; Bei der Berathung in der Fach-Kommission für Justiz und Gesetzgebung wurde die zuerst gestellte Frage &#x201E;sollen die §§. 151 bis 155 des Allg. L.-R. in ihrer gegenwärtigen Gestalt aufgehoben werden?&#x201C; auf Grund der von sämmtlichen Mitgliedern der Kommission gemachten Erfahrungen <hi rendition="#g">einstimmig</hi> bejahet. Ueber die Frage dagegen, ob eine andere Strafbestimmung und ob insbesondere die Gesetzesvorlage des Ministeriums an deren Stelle treten solle, erhoben sich verschiedene Meinungen. Während von einer Seite behauptet wurde, daß eine auf dem Volkswillen beruhende Staatsverfassung und Staatsverwaltung zur Aufrechthaltung ihres Ansehens solcher schützender Strafbestimmungen nicht bedürfe, und daß bei Preßprozessen, wegen der häufig vorkommenden Skandale, das Heilmittel fast noch schlimmer als das Uebel sei, wurde von der anderen Seite hervorgehoben, unter Hinweisung auf England, Frankreich und die konstitutionellen deutschen Staaten, daß darin ähnliche Vergehen in der Regel mit noch schärferen Strafen bedroht seien. Bei der Abstimmung wurde alsdann der Entwurf mit der einfachen Majorität von sechs gegen fünf Stimmen vornämlich aus dem, bei der Berathung gleichfalls hervorgehobenen Grunde abgelehnt, daß politische und Preßvergehen unter den obwaltenden Verhältnissen nur der Entscheidung von Geschworenen anheimgestellt werden dürften; derartige Gerichte in den ältern Provinzen der Monarchie aber noch nicht beständen. Jede desfallsige Bestimmung müßte sonach, sowohl in materieller als formeller Beziehung, der nahe bevorstehenden Reform der Strafgesetzgebung anheimgestellt bleiben. Die Nothwendigkeit der Ueberweisung derartiger Vergehen an Geschwornengerichte habe die Regierung in der zu Gunsten der Rheinprovinz unter dem 15. April d. J. erlassenen Verordnung auch selbst anerkannt. &#x2012; Dieser Ablehnung ohnerachtet erschien es der Kommission angemessen, die Gesetzvorlage einer nähern Prüfung zu unterziehen. Sie vereinigte sich demnächst über nachfolgende Fassung, welche an die Stelle der Regierungsvorlage treten sollte:</p>
          <p>&#x201E;Wer durch Reden an öffentlichen Orten oder bei öffentlichen Zusammenkünften, oder durch Schriften, Abbildungen oder andern Darstellungen, welche verkauft, ausgetheilt oder öffentlich ausgestellt oder angeschlagen werden, wissentlich thatsächliche Unwahrheiten verbreitet, welche, in der Voraussetzung ihrer Wahrheit, geeignet wären, Haß oder Verachtung gegen die Einrichtungen des Staats oder die Staats-Regierung zu begründen, wird mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.&#x201C;</p>
          <p>Die Kommission war ferner einstimmig der Ansicht, daß mit den §§. 151 bis 155 auch die Artikel 201 und 204 des rheinischen Strafgesetzbuches, durch welche die Geistlichen besondere Ausnahmegesetzen unterworfen werden, aufzuheben seien.</p>
          <p>Endlich erklärte sich die Majorität der Kommission gegen die beantragte Amnestie und Abolition, weil eine derartige Maßregel, als Verwaltungssache, außerhalb der Kompetenz der Versammlung liege.</p>
          <p>Die Kommission beantragt demgemäß bei der Versammlung die nachfolgende Fassung:</p>
          <p>&#x201E;Die §§. 151 bis 155. Th. II. Tit. 20 des Allgem. Land-Rechts und die darauf Bezug habenden neueren Verordnungen, sowie die Art. 201 und 204 des rheinischen Strafgesetzbuches sind aufgehoben.&#x201C;</p>
          <p>Die Minorität beantragt folgende Fassung:</p>
          <p>§. 1. Wer durch Reden an öffentlichen Orten oder bei öffentlichen Zusammenkünften, oder durch Schriften, Abbildungen oder andere Darstellungen, welche verkauft, ausgetheilt oder öffentlich ausgestellt oder angeschlagen werden, wissentlich thatsächliche Unwahrheiten verbreitet, welche in der Voraussetzung ihrer Wahrheit geeignet wären, Haß oder Verachtung gegen die Einrichtungen des Staats oder die Staatsregierung zu begründen, wird mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.</p>
          <p>Die zur Verbreitung vorräthigen Exemplare solcher Schriften, Abbildungen oder anderer Darstellungen, sowie die dazu bestimmten Platten und Formen sind in Beschlag zu nehmen und zu vernichten.</p>
          <p>§. 2. Die §§. 151 bis 155 u. s. w. wie oben, sind aufgehoben.</p>
          <p>In Folge des heutigen Beschlusses der Vereinbarer-Versammlung, die Bestattung der Gefallenen betreffend, haben sich die Abgeordneten der Linken mit den demokratischen Klubs vereinigt, falls der Magistrat das Leichenbegängniß nicht in seine Hand nimmi, solches zu veranstalten. Jedenfalls wird sich die ganze Partei der Linken dem Leichenzuge anschließen. Man kann hoffen, daß Alles ruhig vorübergehen wird.</p>
          <p>Der seit dem Monat Juni bestehende Sicherheitsausschuß, aus dem Polizeipräsidenten, Bürgermeister, Stadträthen und anderen reaktionären Personen bestehend, wird sich wahrscheinlich auflösen. Der Kommandeur <hi rendition="#g">Rimpler</hi> der auch Mitglied desselben ist, hat selbst auf dessen Auflösung angetragen. Die Herbeirufung des Militärs, welches dieser Ausschuß Montag Abend beantragte, hätte zu unermeßlichen Folgen führen können. Die ganze Bürgerwehr hätte sich sogleich gegen die Soldaten gewendet.</p>
          <p>Der Bäckermeister <hi rendition="#g">Schulz</hi> hat mit seiner Familie Berlin verlassen, da er sich nicht sicher glaubt.</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 18. Oktober.</head>
          <p>Zur Würdigung der Berliner Stadtverordnetenversammlung folgender Auszug aus der <hi rendition="#g">Vossischen Zeitung:</hi> </p>
          <p>In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung beschloß dieselbe <hi rendition="#g">einstimmig</hi>: daß für die Hinterbliebenen der im Kampfe am 16. d. gefallenen Bürgerwehrmänner, so wie für die in diesem Kampfe Verwundeten der Bürgerwehr, Seitens der Berliner Commune auf eine würdige Weise gesorgt werden solle. Zugleich wurde der Bürgerwehr Berlins für ihre Hingebung in diesem Kampfe, der Dank der Stadtverordneten-Versammlung einstimmig votirt.</p>
        </div>
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          <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 18. Oktober.</head>
          <p>Sitzung der Vereinbarer-Versammlung.</p>
          <p>Nach Eröffnung der Sitzung wird ein Schreiben des Ministerpräsidenten verlesen, wodurch derselbe anzeigt, daß der König den Gesetzentwurf, die Errichtung der Bürgerwehr betreffend, vollzogen habe. Ein anderes Schreiben theilt das Reichstagsgesetz, welches von der deutschen Centralgewalt angeordnet, den Schutz der Reichsversammlung betreffend mit, welches unter vielem Gelächter und Mißbilligung der linken Seite vorgelesen wird.</p>
          <p>Die Berathung des Gesetzes wegen Aufhebung der Laudemien wird fortgesetzt. Nachdem ein Regierungskommissarius gegen die unentgeldliche Aufhebung derselben gesprochen, nimmt auch der Minister des Innern das Wort: Ich betrachte diese Versammlung als einen politischen Gerichtshof, vor dem die Interessen des Landes verhandelt werden. Wenn Sie auch nicht, wie andere Richter, vor denen die Parteien mit ihren Urkunden erscheinen, zu urtheilen haben, so wird doch die Grundlage Ihrer Entscheidungen, Gerechtigkeit sein. Bedenken Sie, daß es sich hier um Rechte handelt, die auch der Richter anerkennen muß. Unser Staat besteht aus vielen Provinzen, wo verschiedene Rechte gelten, die verschiedenen Ursprung haben. Ich bitte Sie, das Eine nicht zu übertragen auf das Andere. Achten Sie auf das, was der berühmte Vertheidiger der Rechte der Bauern aus Westphalen uns mitgetheilt hat. Die Regierung hat eine Transaction versucht, indem sie nur die Aufhebung der drückendsten Laudemien beabsichtigte, namentlich derer, die bei Besitzveränderungen in der Hand des Berechtigten und von Descendenten und dem überlebenden Ehegatten entrichtet werden müssen. Greifen Sie nicht mit kühner Hand noch weiter in das Privatrecht ein, da Sie die Folgen nicht ermessen können! Gedenken Sie der Abwesenden, wenn dieselben auch nicht solche Vertheidiger hier haben, wie es für ihre Verhältnisse wohl wünschenswerth wäre.</p>
          <p>Der Abg. <hi rendition="#g">Bucher</hi> spricht in einer geistvollen Rede für die unentgeltliche Aufhebung.</p>
          <p>Andere Abgeordnete sprechen theils für, theils gegen die unentgeltliche Aufhebung.</p>
          <p>Während der Debatte colportirt der Exminister Milde die von ihm, in Verbindung mit seinen politischen Freunden (rechte Seite) begründete Zeitung: &#x201E;Die deutsche Reform.&#x201C; Organ für das konstitutionelle Deutschland.</p>
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          <p>&#x201E;Die Versammlung möge das Ministerium ersuchen, daß dasselbe eine feierliche Bestattung aller Gefallenen, Verpflegung der Verwundeten und Versorgung der Hinterbliebenen auf Kosten des Staatsverfüge.&#x201C;</p>
          <p>Abg. <hi rendition="#g">Waldeck:</hi> Es handelt sich hier nicht um eine juristische Beurtheilung, sondern um eine politische. Als ich mich zu den Barrikaden begab, fand ich Alles von versöhnendem Geiste beseelt, namentlich aber die Arbeiter. Nur wenige trugen den Geist der Rache in sich. Daß es später wieder zu neuen Konflikten gekommen, ist bei der großen Aufregung nicht zu verwundern. Etwas Erhebendes liegt in diesen Vorfällen, nämlich, daß es keine Scheidung zwischen Arbeitern und Bürgern bei uns gibt. Bedenken Sie nun noch die Gefahren, welche uns von der Reaktion drohten, wenn das Militär wirklich eingeschritten wäre. 50,000 Mann Soldaten sind um Berlin konzentrirt.</p>
          <p>Abg. <hi rendition="#g">Jung:</hi> So viel steht schon jetzt fest, daß der Grund zu diesen bedauerlichen Ereignissen weder ein politischer noch ein socialer war, sondern daß sie rein zufällig, wie eine gewöhnliche Rauferei entstanden. Die Schuld wird sich schwer juristisch ermitteln lassen. Es ist aber eine Rauferei am Rande eines Abgrundes, vor dem wir zurückschaudern mussen. Wenn das Militär eingeschritten wäre, welches von dem reaktionairen Sicherheitsausschusse schon requirirt war, so wären Ströme Bluts geflossen. Die Bürgerwehr verlangte einstimmig die Rücknahme dieses unseligen Befehls. Kein Riß zwischen Bürger und Arbeiter darf sich öffnen, deshalb wollen wir einen Schleier über diese Vorfälle decken und eine gemeinschaftliche Beerdigung auf Staatskosten anordnen. Selbst die Vossische Zeitung, dieses Organ des Bürgerthums, spricht in ihrem heutigen leitenden Artikel in diesem Sinne. (Er liest einen Theil desselben vor.)</p>
          <p>Dieser Artikel, den wir als Ausdruck der Stimmung des Berliner Bürgers ansehen konnen, schließt mit den Worten: &#x201E;Reichen wir uns über den Gräbern der Geschiedenen die Hände, bestatten wir unsere Todten im gemeinschaftlichen ehrlichen Begräbniß, wie wir die Märztodten begruben. Alle sind in demselben Kampfe gefallen, in dem Entwickelungskampfe um eine große neue Zukunftszeit der Freiheit!&#x201C;</p>
          <p>Abg. <hi rendition="#g">Schulz</hi> (Delitsch): Die Versöhnung, wenn sie Werth haben soll, muß eine freie sein, sie muß nicht dekretirt werden von irgend einer Gewalt, daß ist es, was ich an dem Antrage meiner Freunde zur Linken auszusetzen habe. Das Volk ist zur Versöhnung geneigt, das hat es im März bewiesen. Ueberlassen wir es auch diesmal seinem guten Geiste, entwürdigen wir es nicht durch eine Geldbewilligung, wo Bedürftigkeit vorhanden ist, wird eine Sammlung leicht Hülfe bieten</p>
          <p>Abg. <hi rendition="#g">Sommer</hi> meint, der Versammlung ginge die ganze Begebenheit nichts an. Seit einem halben Jahre leiden wir unter diesen Unruhen, wir leben unter einem permanenten Terrorismus. Durch Gewährung dieser Anträge würden wir den Aufruhr nur sanktioniren.</p>
          <p>Abg. <hi rendition="#g">D'Ester:</hi> Die Unruhe herrsche nicht blos in Berlin, sie sei im ganzen Lande, in ganz Deutschland. Wenn in Berlin die Pulse stärker schlagen, so sei dies begreiflich. Berlin sei das Herz des Landes, wo der Kampf mit der alten Zeit am heftigsten ist. Welche Parteistellung, welche Ansicht man auch haben möge, darin sei man einig, daß die Versammlung berufen sei, diesen Kampf zu beenden. Dann müsse man aber auch erkennen, daß alle diese Schläge nur Glieder der großen Kette der Kämpfenden seien. Das Volk selbst habe gezeigt, daß sein Groll nicht über den Tod hinausreiche. Der gefallene Feind sei von den Arbeitern selbst an die Stätte gebracht und niedergelegt worden, wo die Leichen der eigenen Brüder niedergelegt waren. Das Volk will Untersuchung gegen seine Feinde, weil es sicher weiß, daß es selbst ihr nicht entgehen werde; es verlangt ehrenvolle Bestattung für die Arbeiter, weil es weiß, daß man sie der gefallenen Bürgerwehr nicht versagen werde Eine Kluft besteht noch nicht zwischen den Arbeitern und Bürgern, zeigen Sie durch ihren Beschluß, daß diese Kluft nicht vorhanden sei.</p>
          <p>Dir Abg. <hi rendition="#g">Elkmann, Schulze</hi> (Delitsch), <hi rendition="#g">Kirchmann, Unruh, Uhlich, Dunker</hi> u. A. stellen folgenden Antrag:</p>
          <p>&#x201E;In Erwägung, daß der Antrag auf strenge Untersuchung durch die Schritte des Staatsanwalts bereits erledigt; in Erwägung, daß die übrigen Anträge keinesfalls begründet erscheinen; in Erwägung, daß die Unterstützung der Vdrwundeten, so weit sie solche bedürftig sind, durch die Kommune erfolgen muß; in Erwägung, daß die Petition manches zur Aufklärung der Vorfälle enthalte, beschließt die Versammlung: die Petition an den Justizminister, zur Ueberweisung an das Untersuchungsgericht, zu überweisen.&#x201C;</p>
          <p>Dieser Antrag wird nach zweistündiger Debatte mit großer Majorität angenommen. Nur die äußerste Linke war dagegen, welche den Antrag von Elsner, Jung u. A. annehmen wollte, welcher aber durch die Annahme des Elkemannschen Antrags fiel.</p>
          <p>Die Sitzung wird um 2 Uhr geschlossen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar122_009" type="jArticle">
          <head>Anhalt-Bernburg.</head>
          <p>Der Landtag hat sich für parmanent erklärt, das Ministerium desavouirt, die Behörden von der Ausführungsverpflichtung der jetzigen Ministerialbefehle entbunden.</p>
          <bibl>(B. Z. H.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar122_010" type="jArticle">
          <head>Sachsen-Meinigen-Hildburghausen.</head>
          <p>In Hildburghausen und der Umgegend stehen an 1000 Mann baierischer Reichstruppen. Mobile Colonnen ziehen in den Dorfschaften umher, um zu entwaffnen, obschon überall die tiefste Ruhe herrscht, obschon die Gewehre mit großen Kosten meist von den Gemeinden angeschafft worden sind. In mehreren Bauernhäusern fanden sich Bilder von &#x201E;dem Hecker und der Heckerin.&#x201C; Der Herausgeber des &#x201E;Freien Volksblattes&#x201C; und zwei seiner Anhänger, Schorn und Güntsch, sitzen in der Frohnveste, ein dritter wird mit Steckbriefen verfolgt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar122_011" type="jArticle">
          <head>Schleswig, 13. Okt.</head>
          <p>In der Landesversammlung ist heute die Gesetzesvorlage der Regierung, betreffend die Verwaltung der Regierung durch verantwortliche Minister, einstimmig abgelehnt worden. Die Regierung hatte nämlich beantragt, daß die Regierungsmitglieder gleichzeitig auch mit verantwortlichen Ministerien beauftragt werden könnten. Die provisorische Regierung wird sich nun unverzüglich mit der Ernennung der Minister zu beschäftigen haben.</p>
          <bibl>(Schl-H. Z.)</bibl>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Polen.</head>
        <div xml:id="ar122_012" type="jArticle">
          <p>So eben kommen uns auf Privatwege wichtige Nachrichten aus Galizien zu. <hi rendition="#g">Die ganze dort liegende Militärmacht rückt gegen Süden, gegen Ungarn und Wien.</hi> Die deutschen Truppen rückten auf zwei verschiedenen Wegen über Jablonka und über Ducla in das Kaschaner und Treutschiner Comitat ein; die polnischen Truppen, so wie einige czechische Abtheilungen über Krakau gegen Wien. Die Kassen und das ärarische Eigenthum wurden von dem theilweise aufgebotenen Landsturme, von Sensenmännern, bewacht. <hi rendition="#g">Allgemein fürchtet man in Galizien eine Besetzung durch die Russen, weil das ganze Land von Truppen entblößt ist. Es bilden sich deshalb unter Leitung der Edelleute allenthalben Freikorps</hi> (ihre Anzahl wird schon auf 14,000 Mann angegeben), welche nach Ungarn den Magyaren zu Hülfe ziehen wollen, theils aus politischen Rücksichten, theils um ihr Leben sicher zu stellen.</p>
          <bibl>(A. O. Z.)</bibl>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Ungarn.</head>
        <div xml:id="ar122_013" type="jArticle">
          <head>Pesth, 10. Okt.</head>
          <p>Die Generale Roth und Philippowich nebst anderen 57 Offizieren wurden gestern hier als Kriegsgefangene eingebracht. Das übrige Truppenkorps des General Roth, 7450 Mann stark, wurde, nachdem es den Eid geleistet, nie wieder gegen Ungarn zu kämpfen, entwaffnet, und unter Eskorte bis an die kroatische Gränze nach Hause geschickt. Auch die früher gewachten Gefangenen sollen nach Beendigung des Krieges entlassen werden. Unsere Hauptarmee unter Anführung des Feldmarschall-Lieutenant Moga verfolgt jetzt den Jellachich und wird auf Verlangen der Wiener Aula auch bis Wien gehen. &#x2012; <hi rendition="#g">Nachschrift.</hi> Nach eben eingelaufenen Briefen aus Szegedin hat die dortige Nationalgarde sich der Szegediner Festung bemächtigt. Die aufständischen Raitzen in Carlowitz und bei St. Thomas haben ihre Unterwerfung angeboten.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Italien.</head>
        <div xml:id="ar122_014" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Neapel, 4. Okt.</head>
          <p>Der Status quo in Sicilien dauert fort und der Waffenstillstand wird von beiden Seiten genau beobachtet. Messina und die von den Neapolitanern besetzte Küste lebt wieder etwas auf; eine große Anzahl der Bewohner ist zurückgekehrt und der Handel hat wieder begonnen. Palermo hält sich noch standhaft und scheint entschlossen zu sein, bis zum letzten aushalten zu wollen; die andern Theile der Insel erwarten aber ängstlich das Resultat der englisch-französischen Vermittlung, da keine der anderen Städte fähig ist, sich lange gegen einen Feind zu halten, und Jedermann fürchtet, daß sich die schrecklichen Scenen von Messina wiederholen möchten.</p>
          <p>Sowohl auf der Insel wie in Neapel ist man allgemein auf die Entscheidung der intervenirenden Mächte im höchsten Grade gespannt; nach alledem was aber bis jetzt der englischen und französischen Gesandtschaft mitgetheilt wurde, ist es unmöglich
</p>
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</TEI>
[0614/0002] Frankfurt, 17 Okt. Die „O. P. A. Ztg.“ meldet nunmehr amtlich: Die Vorfälle in Wien und der dort entflammte Bürgerkrieg haben die provisorische Centralgewalt veranlaßt, den Abgeordneten der deutschen National-Versammlung und Bevollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt Karl Welcker und den Obersten und Bevollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt Ludwig Mosle als Reichskommissäre für alle österreichischen Gebietstheile des deutschen Bundesstaates zu bestellen, um alle zur Beendigung des Bürgerkriegs, zur Herstellung des Ansehens der Gesetze und des öffentlichen Friedens erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Diese Reichskommissäre sind bereits am 13. Okt. 1848 nach Wien abgereist. Mannheim, 17. Okt. Wir haben kürzlich eines Verbotes Erwähnung gethan, durch welches die hiesige Polizei eine, durch unsere bei der außerordentlichen Conseription betheiligten Mitbürger, anberaumte Versammlung zu verhindern wußte, wir haben erst vor wenigen Tagen über die Willkür berichtet, die bei der Verhaftung einiger Mitbürger verübt wurde, und wir sehen uns auf's neue in die traurige Nothwendigkeit gesetzt, gegen einen abermaligen schnöden Eingriff der Polizeibehörde in die Rechte des Bürgers Appellation an die öffentliche Meinung einzulegen. Eine größere Anzahl hiesiger Bürger kündigte vor drei Tagen folgende besondere Einladung durch öffentlichen Anschlag an: Einladung. Montag den 16. Okt. Nachmittags halb 4 Uhr präcis findet in der Aula dahier eine Bürgerversammlung statt, in welcher folgende Anträge, in einer größeren vorberathenden Versammlung entworfen, gestellt werden: Auf einen bestimmten Tag werde eine Deputation nach Karlsruhe an die zweite Kammer abgesendet, um derselben die nachfolgenden Forderungen der Bürgerschaft zu überbringen: I. Die Kammer beschließe: 1) Von der Regierung die augenblickliche Aufhebung des Kriegszustandes in den badischen Bezirken zu verlangen; 2) die Regierung aufzufordern, daß sie mit allen Kräften bei der Central-Gewalt auf die Rückkehr der nicht badischen Truppen in ihre Heimath dringe; 3) an die Regierung das Verlangen zu stellen, bis zur erfolgten Entfernung der Truppen, die Bürger vor dem Drucke der Einquartirungslast einstweilen wenigstens durch Einrichtung gemeinschaftlicher Menage für die Truppen, sowie Kasernirung in besonderen Lokalen, auf Staats- und Reichskosten zu befreien; II. 1) Die Kammer beschließe: Die Regierung dringend aufzufordern, ungesäumt eine konstituirende Versammlung zu berufen, welche ‒ durch sämmtliche volljährige Staatsbürger, ohne Rücksicht auf Stand, Census, Confession u. s. w. in direkten, vollkommen freien Wahlen von je einem Abgeordneten auf 15,000 Seelen gewählt ‒ einzig und allein und mindestens unter Sicherung der, durch die deutsche Nationalversammlung, bestimmten Grundrechte deutscher Staatsbürger die Staatsverfassung feststelle; 2) die Kammer löse sich sofort auf. Von diesem Schritte der Mannheimer Bürgerschaft ist in allen Gemeinden des badischen Landes Mittheilung zu machen mit dem Ersuchen, am gleichen Tage dieselben Forderungen durch Absendung von Deputationen an die zweite Kammer zu bringen. Mannheim, den 14. Okt. 1848 Viele Bürger. Eine ungemein zahlreiche Menge Bürger strömte um die anberaumte Zeit dem Versammlungslokale zu. Man denke sich das Erstaunen der Herbeigekommenen, als sie die Thüre des Lokals geschlossen, mit Gensd'armerie besetzt und mit einem polizeilichen Anschlage beklebt fanden, wornach das großh. Stadtamt sich veranlaßt gesehen, die Versammlung zu verbieten, weil in derselben eine Sturmpetition nach Karlsruhe beschlossen werden sollte. Unsere Polizei ist kühn, sie hat hier 3000 Reichsbajonnette hinter sich. ‒ Inzwischen wogte die vor dem Versammlungslokale immer dichter anwachsende Menge in unruhiger Bewegung durch die anstoßenden Straßen; man besprach sich, was zu thun und einigte sich, für's erste gegen diese schmachvolle Maßregel, durch welche unter grundlosem Vorwande die gemeinsame Berathung der Bürger über die wichtigsten Anliegen des Volkes in Baden abgeschnitten wurde, unverzüglich bei dem großh. Stadtamte Protest zu erheben, und sich über die weiter einzuschlagenden Schritte sofort im „Weinberge“ zu berathen. In Folge dieser Berathung ist heute eine Deputation nach Karlsruhe abgegangen, um die zweite Kammer dringend aufzufordern, diesem Unfug der Beamten entgegenzutreten und die Staatsregierung zur schleunigsten Aufhebung der Eingriffe in das Versammlungsrecht zu veranlassen. Wir werden die betreffende Petition morgen mittheilen. (M. A. Z.) Wiesbaden, 17. Oktober. Gestern war hier an allen Straßen-Ecken ein Plakat angeschlagen, in welchem man wirklich bei aufmerksamem Durchlesen sogleich den recht hübsch bemäntelten Wunsch mehrerer „Volksbewaffnungsmüden“ auf gänzliche Auflösung der Bürgerwehr erblickt. Schon längst trachtet hier eine „sehr brave Partei“, die nach ihren eigenen Behauptungen ganz „makel- und tadellos“ dasteht, nach einem gänzlichen Fallenlassen der Volkswehr, wozu man sogar schon Unterschriften gesammelt haben soll. Da sie mit ihren Ansichten aber überall so ziemlich abgefahren ist und abfährt, so hat sie sich endlich einmal mit einem Plakat helfen wollen, worin sie ein Bischen dem Proletariat wegen des Kostenpunktes zu Gefallen zu sprechen sucht, um sich dadurch um so eher Anklang verschaffen zu können. Die Bürgerschaft hat es aber mißverstanden und schon nach Verlauf einer halben Stunde waren alle Zettel abgerissen. (F. J.) 103 Berlin, 18. Okt. Mehrere Abgeordnete hatten die Aufhebung der Strafbestimmungen §§. 151 bis 155. Th. II. Tit. 20 des Allg. Land-Rechts und der auf Grund dieser Gesetze erkannten Strafen, endlich auch die Niederschlagung der desfallsigen schwebenden Untersuchungen beantragt. ‒ Bei der Berathung in der Fach-Kommission für Justiz und Gesetzgebung wurde die zuerst gestellte Frage „sollen die §§. 151 bis 155 des Allg. L.-R. in ihrer gegenwärtigen Gestalt aufgehoben werden?“ auf Grund der von sämmtlichen Mitgliedern der Kommission gemachten Erfahrungen einstimmig bejahet. Ueber die Frage dagegen, ob eine andere Strafbestimmung und ob insbesondere die Gesetzesvorlage des Ministeriums an deren Stelle treten solle, erhoben sich verschiedene Meinungen. Während von einer Seite behauptet wurde, daß eine auf dem Volkswillen beruhende Staatsverfassung und Staatsverwaltung zur Aufrechthaltung ihres Ansehens solcher schützender Strafbestimmungen nicht bedürfe, und daß bei Preßprozessen, wegen der häufig vorkommenden Skandale, das Heilmittel fast noch schlimmer als das Uebel sei, wurde von der anderen Seite hervorgehoben, unter Hinweisung auf England, Frankreich und die konstitutionellen deutschen Staaten, daß darin ähnliche Vergehen in der Regel mit noch schärferen Strafen bedroht seien. Bei der Abstimmung wurde alsdann der Entwurf mit der einfachen Majorität von sechs gegen fünf Stimmen vornämlich aus dem, bei der Berathung gleichfalls hervorgehobenen Grunde abgelehnt, daß politische und Preßvergehen unter den obwaltenden Verhältnissen nur der Entscheidung von Geschworenen anheimgestellt werden dürften; derartige Gerichte in den ältern Provinzen der Monarchie aber noch nicht beständen. Jede desfallsige Bestimmung müßte sonach, sowohl in materieller als formeller Beziehung, der nahe bevorstehenden Reform der Strafgesetzgebung anheimgestellt bleiben. Die Nothwendigkeit der Ueberweisung derartiger Vergehen an Geschwornengerichte habe die Regierung in der zu Gunsten der Rheinprovinz unter dem 15. April d. J. erlassenen Verordnung auch selbst anerkannt. ‒ Dieser Ablehnung ohnerachtet erschien es der Kommission angemessen, die Gesetzvorlage einer nähern Prüfung zu unterziehen. Sie vereinigte sich demnächst über nachfolgende Fassung, welche an die Stelle der Regierungsvorlage treten sollte: „Wer durch Reden an öffentlichen Orten oder bei öffentlichen Zusammenkünften, oder durch Schriften, Abbildungen oder andern Darstellungen, welche verkauft, ausgetheilt oder öffentlich ausgestellt oder angeschlagen werden, wissentlich thatsächliche Unwahrheiten verbreitet, welche, in der Voraussetzung ihrer Wahrheit, geeignet wären, Haß oder Verachtung gegen die Einrichtungen des Staats oder die Staats-Regierung zu begründen, wird mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft.“ Die Kommission war ferner einstimmig der Ansicht, daß mit den §§. 151 bis 155 auch die Artikel 201 und 204 des rheinischen Strafgesetzbuches, durch welche die Geistlichen besondere Ausnahmegesetzen unterworfen werden, aufzuheben seien. Endlich erklärte sich die Majorität der Kommission gegen die beantragte Amnestie und Abolition, weil eine derartige Maßregel, als Verwaltungssache, außerhalb der Kompetenz der Versammlung liege. Die Kommission beantragt demgemäß bei der Versammlung die nachfolgende Fassung: „Die §§. 151 bis 155. Th. II. Tit. 20 des Allgem. Land-Rechts und die darauf Bezug habenden neueren Verordnungen, sowie die Art. 201 und 204 des rheinischen Strafgesetzbuches sind aufgehoben.“ Die Minorität beantragt folgende Fassung: §. 1. Wer durch Reden an öffentlichen Orten oder bei öffentlichen Zusammenkünften, oder durch Schriften, Abbildungen oder andere Darstellungen, welche verkauft, ausgetheilt oder öffentlich ausgestellt oder angeschlagen werden, wissentlich thatsächliche Unwahrheiten verbreitet, welche in der Voraussetzung ihrer Wahrheit geeignet wären, Haß oder Verachtung gegen die Einrichtungen des Staats oder die Staatsregierung zu begründen, wird mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. Die zur Verbreitung vorräthigen Exemplare solcher Schriften, Abbildungen oder anderer Darstellungen, sowie die dazu bestimmten Platten und Formen sind in Beschlag zu nehmen und zu vernichten. §. 2. Die §§. 151 bis 155 u. s. w. wie oben, sind aufgehoben. In Folge des heutigen Beschlusses der Vereinbarer-Versammlung, die Bestattung der Gefallenen betreffend, haben sich die Abgeordneten der Linken mit den demokratischen Klubs vereinigt, falls der Magistrat das Leichenbegängniß nicht in seine Hand nimmi, solches zu veranstalten. Jedenfalls wird sich die ganze Partei der Linken dem Leichenzuge anschließen. Man kann hoffen, daß Alles ruhig vorübergehen wird. Der seit dem Monat Juni bestehende Sicherheitsausschuß, aus dem Polizeipräsidenten, Bürgermeister, Stadträthen und anderen reaktionären Personen bestehend, wird sich wahrscheinlich auflösen. Der Kommandeur Rimpler der auch Mitglied desselben ist, hat selbst auf dessen Auflösung angetragen. Die Herbeirufung des Militärs, welches dieser Ausschuß Montag Abend beantragte, hätte zu unermeßlichen Folgen führen können. Die ganze Bürgerwehr hätte sich sogleich gegen die Soldaten gewendet. Der Bäckermeister Schulz hat mit seiner Familie Berlin verlassen, da er sich nicht sicher glaubt. * Berlin, 18. Oktober. Zur Würdigung der Berliner Stadtverordnetenversammlung folgender Auszug aus der Vossischen Zeitung: In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung beschloß dieselbe einstimmig: daß für die Hinterbliebenen der im Kampfe am 16. d. gefallenen Bürgerwehrmänner, so wie für die in diesem Kampfe Verwundeten der Bürgerwehr, Seitens der Berliner Commune auf eine würdige Weise gesorgt werden solle. Zugleich wurde der Bürgerwehr Berlins für ihre Hingebung in diesem Kampfe, der Dank der Stadtverordneten-Versammlung einstimmig votirt. 103 Berlin, 18. Oktober. Sitzung der Vereinbarer-Versammlung. Nach Eröffnung der Sitzung wird ein Schreiben des Ministerpräsidenten verlesen, wodurch derselbe anzeigt, daß der König den Gesetzentwurf, die Errichtung der Bürgerwehr betreffend, vollzogen habe. Ein anderes Schreiben theilt das Reichstagsgesetz, welches von der deutschen Centralgewalt angeordnet, den Schutz der Reichsversammlung betreffend mit, welches unter vielem Gelächter und Mißbilligung der linken Seite vorgelesen wird. Die Berathung des Gesetzes wegen Aufhebung der Laudemien wird fortgesetzt. Nachdem ein Regierungskommissarius gegen die unentgeldliche Aufhebung derselben gesprochen, nimmt auch der Minister des Innern das Wort: Ich betrachte diese Versammlung als einen politischen Gerichtshof, vor dem die Interessen des Landes verhandelt werden. Wenn Sie auch nicht, wie andere Richter, vor denen die Parteien mit ihren Urkunden erscheinen, zu urtheilen haben, so wird doch die Grundlage Ihrer Entscheidungen, Gerechtigkeit sein. Bedenken Sie, daß es sich hier um Rechte handelt, die auch der Richter anerkennen muß. Unser Staat besteht aus vielen Provinzen, wo verschiedene Rechte gelten, die verschiedenen Ursprung haben. Ich bitte Sie, das Eine nicht zu übertragen auf das Andere. Achten Sie auf das, was der berühmte Vertheidiger der Rechte der Bauern aus Westphalen uns mitgetheilt hat. Die Regierung hat eine Transaction versucht, indem sie nur die Aufhebung der drückendsten Laudemien beabsichtigte, namentlich derer, die bei Besitzveränderungen in der Hand des Berechtigten und von Descendenten und dem überlebenden Ehegatten entrichtet werden müssen. Greifen Sie nicht mit kühner Hand noch weiter in das Privatrecht ein, da Sie die Folgen nicht ermessen können! Gedenken Sie der Abwesenden, wenn dieselben auch nicht solche Vertheidiger hier haben, wie es für ihre Verhältnisse wohl wünschenswerth wäre. Der Abg. Bucher spricht in einer geistvollen Rede für die unentgeltliche Aufhebung. Andere Abgeordnete sprechen theils für, theils gegen die unentgeltliche Aufhebung. Während der Debatte colportirt der Exminister Milde die von ihm, in Verbindung mit seinen politischen Freunden (rechte Seite) begründete Zeitung: „Die deutsche Reform.“ Organ für das konstitutionelle Deutschland. Die Versammlung beschließt vor der Abstimmung über die Laudemien, den Bericht der Petitionskommission über die von den Arbeitern eingebrachte Petition anzuhören. Die Arbeiter erzählen in ihrer Petition den wahren Hergang der Vorfälle vom 16. d. und bitten schließlich: 1. um eine strenge Untersuchung dieser Vorfälle; 2. die Bestattung der Gefallenen, sowohl der Wehrmänner als der Arbeiter auf Kosten des Staats; 3. Unterstützung der Verwundeten und Familien der Gefallenen; 4. Auszahlen des Lohnes für die versäumten Arbeitstage; 5. Niederschlagen der Untersuchung gegen die in Folge dieser Vorfälle Verhafteten. Die Majorität der Kommission ist der Ansicht, den ersten Theil der Petition dem Justizminister zu überweisen. Die Verpflegung der Verwundeten verstehe sich von selbst. Die andern Anträge können nicht berücksichtigt werden, weil dies der Untersuchung vorgreifen hieße. Die Minorität der Kommission spricht sich in einem besondern Berichte dahin aus, daß zur Herbeiführung einer allgemeinen Versöhnung die Beerdigung sämmlicher Gefallenen und die Verpflegung der Verwundeten auf Staatskosten erfolge. Der Berichterstatter theilt noch einen Bericht des Abg. Berends über die Vorfälle selbst mit, der mit unserm gestrigen Berichte übereinstimmt. Ein Protokoll des Stadtverordneten und Bürgerwehroffiziers Sasse giebt an, daß zuerst von Seiten der Arbeiter mit Steinen geworfen worden wäre. Die Abg. Jung, Elsner, Berends, Lisincki u. A. beantragen: „Die Versammlung möge das Ministerium ersuchen, daß dasselbe eine feierliche Bestattung aller Gefallenen, Verpflegung der Verwundeten und Versorgung der Hinterbliebenen auf Kosten des Staatsverfüge.“ Abg. Waldeck: Es handelt sich hier nicht um eine juristische Beurtheilung, sondern um eine politische. Als ich mich zu den Barrikaden begab, fand ich Alles von versöhnendem Geiste beseelt, namentlich aber die Arbeiter. Nur wenige trugen den Geist der Rache in sich. Daß es später wieder zu neuen Konflikten gekommen, ist bei der großen Aufregung nicht zu verwundern. Etwas Erhebendes liegt in diesen Vorfällen, nämlich, daß es keine Scheidung zwischen Arbeitern und Bürgern bei uns gibt. Bedenken Sie nun noch die Gefahren, welche uns von der Reaktion drohten, wenn das Militär wirklich eingeschritten wäre. 50,000 Mann Soldaten sind um Berlin konzentrirt. Abg. Jung: So viel steht schon jetzt fest, daß der Grund zu diesen bedauerlichen Ereignissen weder ein politischer noch ein socialer war, sondern daß sie rein zufällig, wie eine gewöhnliche Rauferei entstanden. Die Schuld wird sich schwer juristisch ermitteln lassen. Es ist aber eine Rauferei am Rande eines Abgrundes, vor dem wir zurückschaudern mussen. Wenn das Militär eingeschritten wäre, welches von dem reaktionairen Sicherheitsausschusse schon requirirt war, so wären Ströme Bluts geflossen. Die Bürgerwehr verlangte einstimmig die Rücknahme dieses unseligen Befehls. Kein Riß zwischen Bürger und Arbeiter darf sich öffnen, deshalb wollen wir einen Schleier über diese Vorfälle decken und eine gemeinschaftliche Beerdigung auf Staatskosten anordnen. Selbst die Vossische Zeitung, dieses Organ des Bürgerthums, spricht in ihrem heutigen leitenden Artikel in diesem Sinne. (Er liest einen Theil desselben vor.) Dieser Artikel, den wir als Ausdruck der Stimmung des Berliner Bürgers ansehen konnen, schließt mit den Worten: „Reichen wir uns über den Gräbern der Geschiedenen die Hände, bestatten wir unsere Todten im gemeinschaftlichen ehrlichen Begräbniß, wie wir die Märztodten begruben. Alle sind in demselben Kampfe gefallen, in dem Entwickelungskampfe um eine große neue Zukunftszeit der Freiheit!“ Abg. Schulz (Delitsch): Die Versöhnung, wenn sie Werth haben soll, muß eine freie sein, sie muß nicht dekretirt werden von irgend einer Gewalt, daß ist es, was ich an dem Antrage meiner Freunde zur Linken auszusetzen habe. Das Volk ist zur Versöhnung geneigt, das hat es im März bewiesen. Ueberlassen wir es auch diesmal seinem guten Geiste, entwürdigen wir es nicht durch eine Geldbewilligung, wo Bedürftigkeit vorhanden ist, wird eine Sammlung leicht Hülfe bieten Abg. Sommer meint, der Versammlung ginge die ganze Begebenheit nichts an. Seit einem halben Jahre leiden wir unter diesen Unruhen, wir leben unter einem permanenten Terrorismus. Durch Gewährung dieser Anträge würden wir den Aufruhr nur sanktioniren. Abg. D'Ester: Die Unruhe herrsche nicht blos in Berlin, sie sei im ganzen Lande, in ganz Deutschland. Wenn in Berlin die Pulse stärker schlagen, so sei dies begreiflich. Berlin sei das Herz des Landes, wo der Kampf mit der alten Zeit am heftigsten ist. Welche Parteistellung, welche Ansicht man auch haben möge, darin sei man einig, daß die Versammlung berufen sei, diesen Kampf zu beenden. Dann müsse man aber auch erkennen, daß alle diese Schläge nur Glieder der großen Kette der Kämpfenden seien. Das Volk selbst habe gezeigt, daß sein Groll nicht über den Tod hinausreiche. Der gefallene Feind sei von den Arbeitern selbst an die Stätte gebracht und niedergelegt worden, wo die Leichen der eigenen Brüder niedergelegt waren. Das Volk will Untersuchung gegen seine Feinde, weil es sicher weiß, daß es selbst ihr nicht entgehen werde; es verlangt ehrenvolle Bestattung für die Arbeiter, weil es weiß, daß man sie der gefallenen Bürgerwehr nicht versagen werde Eine Kluft besteht noch nicht zwischen den Arbeitern und Bürgern, zeigen Sie durch ihren Beschluß, daß diese Kluft nicht vorhanden sei. Dir Abg. Elkmann, Schulze (Delitsch), Kirchmann, Unruh, Uhlich, Dunker u. A. stellen folgenden Antrag: „In Erwägung, daß der Antrag auf strenge Untersuchung durch die Schritte des Staatsanwalts bereits erledigt; in Erwägung, daß die übrigen Anträge keinesfalls begründet erscheinen; in Erwägung, daß die Unterstützung der Vdrwundeten, so weit sie solche bedürftig sind, durch die Kommune erfolgen muß; in Erwägung, daß die Petition manches zur Aufklärung der Vorfälle enthalte, beschließt die Versammlung: die Petition an den Justizminister, zur Ueberweisung an das Untersuchungsgericht, zu überweisen.“ Dieser Antrag wird nach zweistündiger Debatte mit großer Majorität angenommen. Nur die äußerste Linke war dagegen, welche den Antrag von Elsner, Jung u. A. annehmen wollte, welcher aber durch die Annahme des Elkemannschen Antrags fiel. Die Sitzung wird um 2 Uhr geschlossen. Anhalt-Bernburg. Der Landtag hat sich für parmanent erklärt, das Ministerium desavouirt, die Behörden von der Ausführungsverpflichtung der jetzigen Ministerialbefehle entbunden. (B. Z. H.) Sachsen-Meinigen-Hildburghausen. In Hildburghausen und der Umgegend stehen an 1000 Mann baierischer Reichstruppen. Mobile Colonnen ziehen in den Dorfschaften umher, um zu entwaffnen, obschon überall die tiefste Ruhe herrscht, obschon die Gewehre mit großen Kosten meist von den Gemeinden angeschafft worden sind. In mehreren Bauernhäusern fanden sich Bilder von „dem Hecker und der Heckerin.“ Der Herausgeber des „Freien Volksblattes“ und zwei seiner Anhänger, Schorn und Güntsch, sitzen in der Frohnveste, ein dritter wird mit Steckbriefen verfolgt. Schleswig, 13. Okt. In der Landesversammlung ist heute die Gesetzesvorlage der Regierung, betreffend die Verwaltung der Regierung durch verantwortliche Minister, einstimmig abgelehnt worden. Die Regierung hatte nämlich beantragt, daß die Regierungsmitglieder gleichzeitig auch mit verantwortlichen Ministerien beauftragt werden könnten. Die provisorische Regierung wird sich nun unverzüglich mit der Ernennung der Minister zu beschäftigen haben. (Schl-H. Z.) Polen. So eben kommen uns auf Privatwege wichtige Nachrichten aus Galizien zu. Die ganze dort liegende Militärmacht rückt gegen Süden, gegen Ungarn und Wien. Die deutschen Truppen rückten auf zwei verschiedenen Wegen über Jablonka und über Ducla in das Kaschaner und Treutschiner Comitat ein; die polnischen Truppen, so wie einige czechische Abtheilungen über Krakau gegen Wien. Die Kassen und das ärarische Eigenthum wurden von dem theilweise aufgebotenen Landsturme, von Sensenmännern, bewacht. Allgemein fürchtet man in Galizien eine Besetzung durch die Russen, weil das ganze Land von Truppen entblößt ist. Es bilden sich deshalb unter Leitung der Edelleute allenthalben Freikorps (ihre Anzahl wird schon auf 14,000 Mann angegeben), welche nach Ungarn den Magyaren zu Hülfe ziehen wollen, theils aus politischen Rücksichten, theils um ihr Leben sicher zu stellen. (A. O. Z.) Ungarn. Pesth, 10. Okt. Die Generale Roth und Philippowich nebst anderen 57 Offizieren wurden gestern hier als Kriegsgefangene eingebracht. Das übrige Truppenkorps des General Roth, 7450 Mann stark, wurde, nachdem es den Eid geleistet, nie wieder gegen Ungarn zu kämpfen, entwaffnet, und unter Eskorte bis an die kroatische Gränze nach Hause geschickt. Auch die früher gewachten Gefangenen sollen nach Beendigung des Krieges entlassen werden. Unsere Hauptarmee unter Anführung des Feldmarschall-Lieutenant Moga verfolgt jetzt den Jellachich und wird auf Verlangen der Wiener Aula auch bis Wien gehen. ‒ Nachschrift. Nach eben eingelaufenen Briefen aus Szegedin hat die dortige Nationalgarde sich der Szegediner Festung bemächtigt. Die aufständischen Raitzen in Carlowitz und bei St. Thomas haben ihre Unterwerfung angeboten. Italien. * Neapel, 4. Okt. Der Status quo in Sicilien dauert fort und der Waffenstillstand wird von beiden Seiten genau beobachtet. Messina und die von den Neapolitanern besetzte Küste lebt wieder etwas auf; eine große Anzahl der Bewohner ist zurückgekehrt und der Handel hat wieder begonnen. Palermo hält sich noch standhaft und scheint entschlossen zu sein, bis zum letzten aushalten zu wollen; die andern Theile der Insel erwarten aber ängstlich das Resultat der englisch-französischen Vermittlung, da keine der anderen Städte fähig ist, sich lange gegen einen Feind zu halten, und Jedermann fürchtet, daß sich die schrecklichen Scenen von Messina wiederholen möchten. Sowohl auf der Insel wie in Neapel ist man allgemein auf die Entscheidung der intervenirenden Mächte im höchsten Grade gespannt; nach alledem was aber bis jetzt der englischen und französischen Gesandtschaft mitgetheilt wurde, ist es unmöglich

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 122. Köln, 21. Oktober 1848, S. 0614. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz122_1848/2>, abgerufen am 28.04.2024.