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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 130. Köln, 31. Oktober 1848.

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politische Eide geschworen und gebrochen worden, daß man diese Scandale nicht erneuern dürfe.

Fayet (Bischof von Orleans) vertheidigt den Eid und zieht fürchterlich gegen die Atheisten los. (Zur Abstimmung!)

436 gegen 281 Stimmen bestehen auf den Eid!!!

Flocon stellt einen letzten Zusatz:

"Jeder Präsident, der gegen Artikel 50 der Verfassung verstoße, solle sofort abgesetzt und als Landesverräther erklärt werden."

Vievien bekämpft ihn und möchte denselben an die Verfassungskommission verwiesen haben. Man solle aber doch endlich über die Präsidentenwahl abstimmen.

Deslongrais sieht die permanente Insurrektion in diesem Antrage. (Tumult.)

Der Artikel wird an die Verfassungskommission gewiesen.

St. Rommervill will noch sprechen, alle Welt greift aber nach dem Hute und will nichts von der Verantwortlichkeit des Präsidenten und seiner Minister, die er beantragt, hören. Es gelingt ihm doch, noch einiges zu sprechen. Sein Antrag wird aber verworfen.

Das Gesammtdekret wird um 6 1/2 Uhr endlich angenommen.

Die Sitzung ist aufgehoben.

Großbritannien.
London, 28. Okt.

Die Handelsnachrichten der letzten indischen Post sind besser als seit langer Zeit. In Bombay namentlich hatte die Frage nach Manufakturwaaren zugenommen. Die Berichte über die Indigoerndte aus Calcutta lauten ebenfalls günstig. Wir brauchen nicht zu versichern, daß diese Neuigkeiten einen erfreulichen Eindruck auf die City gemacht haben.

Die Times drückt heute in einem leitenden Artikel ihre große Zufriedenheit über den jüngsten Besuch der pariser Nationalgarden aus und meint, daß die lieben Gäste sehr bedeutende Erinnerungen mit nach Frankreich hinübernehmen würden. Während in Paris überall Kanonen aufgepflanzt stünden, werde London mit einer doppelt großen Bevölkerung einzig und allein durch den Konstablerstock im Zaum gehalten. Dies, meint die Times, habe einen wundersamen Eindruck auf die Fremdlinge machen müssen, und gern schmeichelt sie sich mit dem Gedanken, daß die bewaffneten Epiciers ihr Mögliches thun würden, um englische Sitten und Gewohnheiten auch auf der andern Seite des Kanals zu begründen. Der Anfang scheint ja in der That dazu gemacht werden zu sollen, denn wie wir hören, hat der englische Konstabler Louis Bonaparte viele Chancen Präsident der honetten Republik zu werden. Englische und französische Polizeidiener können sich dann brüderlich die Hand reichen.

Feargus O' Connor, der Chef der Chartisten läßt sich durch die jüngste Niederlage seiner Partei nicht abhalten, in der frühern Agitation fortzufahren. Er reist augenblicklich durch Schottland und hielt bereits stark besuchte Meetings in Aberdeen, Montrose und Dundee. Auch der alte Robert Owen läßt in dem Organ der Chartisten, in dem Northern Star wieder Adressen an die Königin der Briten abdrucken, in denen er seinen schon so oft ausgesprochenen wohlmeinenden Gesinnungen aufs Neue Luft zu machen sucht.

Richard Oastler, "der Freund der Arbeiterkinder," macht dagegen Propaganda bei den arbeitenden Klasse. Weder O' Connor, noch Owen, noch Oastler werden aber großen Erfolg durch ihre friedlichen Bestrebungen zu Wege bringen. Die Zukunft gehört den Chartisten, die ihre Sache mit der Gewalt der Waffen entscheiden werden.

Verhandlungen des Gemeinderaths zu Köln.

Sitzung vom 26. Oktober 1848, Abends 6 Uhr.

Der Bericht der in der Sitzung vom 6. d. M. gewählten gemischten Kommission über die stattgehabte Prüfung des Projektes zur Anlage eines Sicherheitshafens, in Verbindung mit einem Schiffsbauwerfte an der Rheinau, sowie über die dabei zugleich zur Erörterung gekommene Frage, wegen Beseitigung der Stadtmauer, vom Holzthore aufwärts bis in die Nähe des Bayenthores, und über den Ersatz derselben durch eine Werftmauer auf der äußersten Rheinseite, ward mitgetheilt und mit großem Interesse vom Gemeinderathe entgegengenommen. Derselbe genehmigte darauf die von der Kommission beantragte Vervielfältigung des ausführlichen Projektes durch eine Lithographie, unter Bewilligung der hierzu erforderlichen Kosten, und ersuchte die Verwaltung, darauf hinzuwirken, daß die Ausarbeitung des neuen Entwurfes möglichst beschleunigt werde.

Nach Anhörung des Kommissionsberichtes über die technische Untersuchung der Herstellungsarbeiten an der nördlichen Flügelmauer des Sicherheitshafens, wurde die Verwaltung autorisirt, diese Arbeiten sofort suspendiren zu lassen, die Sache selbst aber mit dem noch zu erstattenden diffentirenden Gutachten des Stadtbaumeisters, der kompetenten höheren Behörde zur Entscheidung vorzulegen, und demnächst nach dieser zu verfahren, ohne daß die Sache wieder in den Gemeinderath zu bringen sei.

Die Kommission für die Vorarbeiten zur Einführung einer Vermögens- oder Einkommenssteuer, erstattete ihren ferneren Bericht, worauf nach ausführlicher Diskussion folgendes Projekt über die Bildung einer Kommission zur Einschätzung der Steuerpflichtigen, vom Gemeinderathe angenommen ward:

1) Zum Zwecke der Einschätzung wird eine Kommission, bestehend aus 12 Mitgliedern des Gemeinderaths und aus 36 Bürgern, gebildet, welche das Einschätzungs-Geschäft gemeinschaftlich vorzunehmen hat.

Die 36 Bürger erhalten eben so viele Stellvertreter.

2. Die 12 Mitglieder des Gemeinderaths werden von diesem aus seiner Mitte und die 36 Bürger, nebst den Stellvertretern, nach den 6 Polizeibezirken und zwar nach Maßgabe der Zahl der Wähler, in jedem Bezirke gewählt.

3) Bei der Wahl konkurriren alle Bürger, welche bei der Schätzung, Behufs der Wahl der Gemeindeverordneten zu 200 Thlr. Einkommen geschätzt worden sind. Jeder muß persönlich wählen.

4) Die aus der Bürgerschaft zu wählenden Kommissions-Mitglieder müssen in dem Bezirke, wo sie gewählt werden, wohnhaft sein.

5) Die Kommission wird die Schätzungsliste nach deren Anfertigung 14 Tage lang auf dem Rathhause offen legen, und es steht Jedem frei, daselbst seinen Einspruch gegen die Schätzung anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist revidirt und berichtigt die Kommission die Schätzungen.

6) Ueber spätere Reklamationen entscheidet der gesammte Gemeinderath. 7) Dem Schätzungsverfahren soll eine Einladung an alle Bürger, sich selbst einzuschätzen, vorhergehen, ohne daß jedoch eine solche Selbsteinschätzung für die Kommission maßgebend ist.

Schließlich erklärte der Gemeinderath sich damit einverstanden, daß das Armenbudget pro 1848 den einschlägigen ständigen Kommissionen zur Prüfung und Begutachtung überwiesen werde.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen etc.

haben zum Schutze der Fabrikarbeiter gegen die bei Berechnung ihres Arbeitslohns in mehreren Fabrikdistrikten vorkommenden, unter der Benennung "Trucksystem" bekannten Mißbräuche, den Enwurf eines Gesetzes ausarbeiten lassen, den Wir anbei der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung zur Erklärung zugehen lassen.

Gegeben Sanssouci, den 24. Oktober 1848.

(gez.) Friedrich Wilhelm

kontrasignirt: v. Pfuel. Eichmann. v. Bonin. Kisker. Graf Dönhoff.

Für den Minister der geistlichen Angelegenheiten,

v. Ladenberg.

Botschaft

an die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung.

Wir Friedrich Wilhelm etc. etc.

verordnen mit Zustimmung der zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung berufenen Versammlung, auf den Antrag unseres Staatsministeriums, was folgt:

Art. I. Fabrikinhaber und Fabrikanten, so wie alle diejenigen, welche mit Ganz- oder Halbfabrikaten Handel treiben, sind verpflichtet, die Arbeiter, welche sie beschäftigen, für Anfertigung der Fabrikate in baarem Gelde zu befriedigen.

Sie dürfen denselben keine Waaren kreditiren.

Dagegen können den Arbeitern Wohnung, Feuerungsbedarf, Landnutzungen, regelmäßige Beköstigung, Arzneien und ärztliche Hülfe, so wie Werkzeuge und Stoffe unter Anrechnung bei der Lohnzahlung verabreicht werden.

Art. II. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch Anwendung auf Familienglieder, Gehülfen und Beauftragte der im Art. I. bezeichneten Personen, so wie auf Gewerbetreibende, bei deren Geschäft eine der vorerwähnten Personen unmittelbar oder mittelbar betheiligt ist.

Ant. III. Unter Arbeitern werden hier alle verstanden, welche in Fabrikstätten oder außerhalb derselben für Fabrikinhaber oder die ihnen im Art. I. und II. gleichgestellten Personen, die zu ihrem Gewerbebetriebe gehörigen Ganz- oder Halbfabrikate anfertigen, oder solche an sie absetzen, ohne sonst von deren Verkaufe ein Gewerbe zu machen.

Art. IV. Arbeiter, welche den obigen Vorschriften zuwider in anderer Weise als durch baares Geld befriedigt worden sind, können dessenungeachtet Baarzahlung verlangen.

Art. V. Verträge, welche diesem Gesetze zuwiderlaufen, sind nichtig.

Dasselbe gilt von Verabredungen zwischen Fabrikinhabern oder ihnen gleichgestellten Personen einerseits von Arbeitern andererseits über die Entnehmung der Bedürfnisse dieser letzteren aus gewissen Verkaufsstellen, so wie überhaupt über die Verwendung des Verdienstes derselben zu einem andern Zweck, als zur Betheiligung an Einrichtungen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter oder ihrer Familien.

Art. VI. Forderungen wegen Waaren, welche ungeachtet des Verbotes den Arbeitern kreditirt worden sind, können weder eingeklagt, noch durch Anrechnung oder sonst geltend gemacht werden, ohne Unterschied, ob sie zwischen den Betheiligten unmittelbar entstanden, oder mittelbar erworben sind.

Art. VII. Die Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Germinal XI. und des Konsularbeschlusses vom 9. Frimaire XII, so wie des großh. bergischen Dekrets vom 3. Nov. 1806, insoweit danach die Arbeiter Behufs der Erstattung baarer Geldvorschüsse an Aufhebung der mit den Vorschußgebern etwa errichteten Arbeits- oder Dienstverträge und an Eingehung anderer derartiger Verhältnisse gehindert werden können, werden hierdurch außer Kraft gesetzt.

Art. VIII. Uebertretungen dieses Gesetzes werden mit einer Geldbuße von 5 bis 100 Thalern gestraft. Im Wiederholungsfalle wird die Strafe verdoppelt. Im Unvermögensfalle wird auf verhältnißmäßige Gefängnißstrafe erkannt.

Jede rechtskräftige Verurtheilung wird durch das Amtsblatt und die öffentlichen Blätter derjenigen Kreise, in welchen der Verurtheilte und der betheiligte Arbeiter ihren Wohnsitz haben, auf Kosten des Ersteren bekannt gemacht.

Art. X. Die Geldbußen fließen der Kranken-, Sterbe-, Spar- oder ähnlichen Hülfskassen zu, welche in der Wohnortsgemeinde des betheiligten Arbeiters für diejenigen Klasse von Arbeitern besteht, zu welcher derselbe gehört. Wenn mehrere solcher Kassen vorhanden sind, so fällt die Geldbuße Allen zu gleichen Theilen zu, in Ermangelung derartiger Anstalten aber der Ortsarmenkasse.

Urkundlich etc.

Handels-Nachrichten. [irrelevantes Material]
Frucht-Preise. [irrelevantes Material]
Anzeigen.

Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 30. Oktober 1848.

Angekommen: Franz Elbert von Mannheim. J. Hirschmann nach Mainz. Kapt. Wilson von Amsterdam mit 4039 Ctr. Kapt. Willemsen von Rotterdam mit 3993 Ctr. Kapt. Baumann von Rotterdam mit 4384 Ctr. A. Volk von Amsterdam mit 2692 Ctr. G. Heukels von Rotterdam mit 1694 Ctr.

In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Jak. Schaaf. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr A. Meyer. Nach Andernach und Neuwied Jacob Schilowski. Nach Koblenz, der Mosel und Saar D. Schlaegel. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar R. Pisbach. Nach Mainz J. Acker. Nach dem Niedermain C. Nees. Nach dem Mittel- und Obermain. C. Hegewein. Nach Worms und Mannheim B. Sommer. Nach Heilbronn G. C. Schmidt. Nach Bingen Wwe. Jonas.

Nach Rotterdam Kapt. Lützenkirchen Köln Nr. 26.

Nach Amsterdam Kapt. Schneider Köln Nr. 19.

Rheinhöhe am 30. Okt.5' 4 1/2

Zur Anfertigung der Auszüge liegen offen die Deklarationen der Schiffer Bovens, W. Fromm u. P. v. Lith.

Bekanntmachung.

Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 8. April d. J. (Gesetz-Sammlung Nr. 14) ist vorgeschrieben worden, daß für Sendungen, deren Werth angegeben ist, außer dem Porto für das Gewicht, noch eine Assekuranz-Gebühr für den angegebenen Werth erhoben werden soll. Ferner bestimmt die gedachte Allerhöchste Kabinets-Ordre, daß ein Deklarationszwang nicht mehr Statt findet, daß aber im Falle des Verlustes einer nicht deklarirten Geldsendung oder einer Werthsendung, welche bisher dem Deklarationszwange unterworfen war, kein Ersatz geleistet wird. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift hat die Post beim Verluste nicht deklarirter Sendungen und dann Ersatz zu leisten, wenn der Werth derselben, die Tara abgerechnet, weniger beträgt, als zehn Thlr. pro Pfund. In solchen Fällen wird eine Assekuranz-Gebühr nicht erhoben, der Absender hat aber den Werth des Inhaltes glaubhaft nachzuweisen, bevor Ersatz geleistet werden kann. Werden Sendungen von geringerem Werthe als 10 Thlr. pro Pfund von dem Absender freiwillig deklarirt, so wird die Assekuranz-Gebühr von dem deklarirten Werthe erhoben und im Verlustfalle nur letzterer von der Post erstattet, in so fern von dieser nicht nachgewiesen werden kann, daß der deklarirte Werth den gemeinen Werth der Sache übersteigt.

Berlin, 21. Oktober 1848.

General-Post-Amt.

An die Vorsteher der katholischen höheren Schulen der Rheinprovinz

habe ich unterm 24. d. Mts. Einen Aufruf versandt, in welchem ich mit der Betheiligung an den Vorbereitungen zur Deputirtenwahl nicht die Zahl der Vereins-Mitglieder, sondern deren Wirksamkeit bezeichnen wollte.

Dies nachträglich zur Verhütung von Mißverständniß.

Münstereifel, am 27. Oktober 1848,

Der Gymnasial-Direktor, Katzfey.

Gesucht ein junger Mann zu Erlernung des Drechsler-Handwerks Thurnmarkt Nr. 43.

Gesuch.

Ein junger militärfreier Mann, welcher bereits seit 4 1/2 Jahr auf Reisen so wie auf dem Komptoir in einem Manufaktur en gros Geschäft zur Zufriedenheit seines Prinzipals gearbeitet, sucht in einem derartigen Geschäft als Kommis oder Reisender ein neues Engagement.

Der Zeit-Umstände wegen, würde er sich auch verpflichten, in den ersten Monaten als Volontär zu arbeiten, vorausgesetzt daß er auch später in dem Hause bleiben kann.

Hierauf Reflektirende bittet man sich unter Lit. B. an die Expedition dieses Blattes zu wenden.

Einladung zu einer Rheinisch-Westfälischen Kirchen-Konferenz.

Die am 11. Oktober d. J. zu Düsseldorf veranstaltete evangelische Kirchen-Konferenz hat in den wenigen, aber wichtigen Beschlüssen, welche sie gefaßt hat, schon ein erfreuliches und lohnendes Resultat geliefert, wie das s. Z. zu veröffentlichende Protokoll näher nachweisen wird.

Da jedoch einige der zur Berathung vorgelegten Thesen wegen der Kürze der Zeit nicht mehr besprochen werden konnten, so wurde der Beschluß gefaßt, sich nach einiger Zeit an demselben Orte zu diesem Zwecke, so wie zur Berathung über die Angelegenheit der evangelischen Kirche überhaupt und das, was ihr in der gegenwärtigen Zeit Noth thue, wiederum zu versammeln; das dermalige Präsidium wurde ersucht und ermächtigt, die Einladung zu dieser Versammlung zu bewirken.

Demgemäß laden wir alle Glieder der evangelischen Kirche, denen das Wohl derselben am Herzen liegt, insbesondere die Mitglieder der ersten Konferenz hierdurch ein, sich Mittwoch den 8. November d. J., Vormittags 9 1/2 Uhr, Im Gasthofe bei Wittwe Schläger am Bahnhofe zu Düsseldorf, zu einer Rheinisch-Westfälischen Kirchen-Konferenz zahlreich zu versammeln.

Düsseldorf und Bonn, im Oktober 1848.

Das Präsidium:

Hülsmann. Dorner.

Eine junge Dame von anständiger Familie wünscht in einem hiesigen achtbaren Bürgershause einen Stelle, wo sie in Küche u. Hausarbeit etc. unterrichtet wird. Dieselbe ist in allen Handarbeiten erfahren, und würde sich auch allenfalls zu einer Vergütung verstehen. Näheres bei der Expedition dies. Bl.

Gasthof zum

Bönn'schen Posthause.

Auf die veränderte Einrichtung deiner Abend-Restauration macht der Unterzeichnete ganz besonders aufmerksam.

Wm. Hilgers.

Herrenkleider werden gewaschen und reparirt, Herzogstraße Nr. 11.

Inserat.

Am Sonntag den 29. Dieses sahen wir zum erstenmal wiederholt "der Gott und die Bajadere" von Auber über unsere Bühne gehen. Die Direktion und Herr Martin verdienen besonders rühmlichst erwähnt zu werden, daß sie dem Publikum diese allerliebste Oper, welche sich schon seit 17 Jahren auf den größten Bühnen Europas auf dem Repertoir erhalten hat, auch hier zur Aufführung gebracht haben.

Die Darstellung der Frau Martin-Zimmermann darin, ist so ausgezeichnet, daß wir sie kühn zur Seite einer Taglioni stellen können, für welche bekanntlich die Rolle geschrieben ist.

Mit Bedauern erfahren wir, daß uns Herr und Frau Martin und ihre liebenswürdige Schülerin Lina Gärtner bald verlassen werden, und somit wenig Gelegenheit geboten wird die schönen Leistungen derselben noch öfter zu sehen.

Schließlich bitten wir die Direktion dafür Sorge zu tragen, daß obige Oper noch mehrmals zur Aufführung kommt, wobei wir das Publikum besonders aufmerksam machen, und einladen derselben ja beizuwohnen.

Glückwunsch.

Der Mamsell Anna Mar. . H......auf Ihre neue Amourschaft vis-a-vis in der Weberst.

Ihren früheren Verehrer.

Mit dem heutigen Tage erscheint die erste Nummer "Freie Blätter."

Dieselben werden wöchentlich 3 Mal ausgegeben. (Sonntag, Mittwoch, Freitag) - Abonnementspreis für Köln 15 Sgr. Pro Quartal; auswärts durch die Postanstalten des Staates bezogen 18 3/4 Sgr. Freunde der demokratischen Sache werden zum Abonnement freundlichst eingeladen.

Köln, den 29. Oktober 1848. Der Gerant:

Engels.

Bestellungen wolle man gef. bald in Köln unter Hutmacher Nr. 17, auswärts bei den nächsten Postanstalten machen.

Oder-Moseler-Weinmost

und neuer Wein-Ausbruch

im Freischützen.

Köln-Mindener

Eisenbahn.

Um auch diejenigen Stationen unserer Bahn, welche nicht direkt in den nord-deutschen Eisenbahn-Verband aufgenommen sind, an den Vortheilen desselben möglichst Theil nehmen zu lassen, ist die Einrichtung getroffen, daß die Güter, welche mit direkten Frachtbriefen nach Magdeburg, Leipzig, Berlin oder weiter versehen sind, durch unentgeltliche Um-Expedition in Minden auf Verlangen der Absender in den Verbandverkehr aufgenommen werden.

Da Nähere ist bei den Güter-Expeditionen zu erfahren.

Köln, den 25. Oktober 1848.

Die Direktion.

Bonn-Kölner:Eisenbahn.

Vom 15. Oktober 1848 ab fahren die Züge täglich:

Von Köln nach Bonn:

6 1/2 ,10,11 1/2, Uhr Vormittags.
2 1/2,5 Uhr 10 Minuten,7 1/2 Uhr Nachmittags.

Von Bonn nach Köln:

7,8 3/4,12 Uhr Vormittags.
2 Uhr 20 Min.5,7 Uhr 20 Min. Nachm.

Die Direktion.

Römischer Circus.

von

Alexandro Guerra.

Letzte Vorstellung.

Heute Dienstag den 31. Oktober 1848 findet das große römische Pferde-Wettrennen und Wtetfahren auf dem Exerzierplatze neben der Kavallerie-Kaserne. Anfang 3 Uhr. Nach dem Wettrennen große Vorstellung, und zum Beschluß Wiederholung Mazeppa. Das nähere der Trägerzettel.

Alexandro Guerra.

Theater-Anzeige.

Dienstag den 31. Dezember 1848:

Achte Vorstellung des Balletmeisters Herrn Martin und Frau Martin-Zimmann, erste Tänzer des königl. Theatra

St. Carlos in Lissabon.

Zum Erstenmal:

Im dritten Akt.

Grand Pas de deux.

Gesetzt von Herrn Martin, getanzt von demselben und Frau Martin-Zimmann. Musik von Adolph Adam.

Im fünften Akt.

Zum Erstenmal:

Saleo di Heres.

Gesetzt von Herrn Martin, getanzt von demselben und Frau Martin Zimmann. Musik von Donizetti aus Lucrecia Borgia.

Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.

politische Eide geschworen und gebrochen worden, daß man diese Scandale nicht erneuern dürfe.

Fayet (Bischof von Orleans) vertheidigt den Eid und zieht fürchterlich gegen die Atheisten los. (Zur Abstimmung!)

436 gegen 281 Stimmen bestehen auf den Eid!!!

Flocon stellt einen letzten Zusatz:

„Jeder Präsident, der gegen Artikel 50 der Verfassung verstoße, solle sofort abgesetzt und als Landesverräther erklärt werden.“

Vievien bekämpft ihn und möchte denselben an die Verfassungskommission verwiesen haben. Man solle aber doch endlich über die Präsidentenwahl abstimmen.

Deslongrais sieht die permanente Insurrektion in diesem Antrage. (Tumult.)

Der Artikel wird an die Verfassungskommission gewiesen.

St. Rommervill will noch sprechen, alle Welt greift aber nach dem Hute und will nichts von der Verantwortlichkeit des Präsidenten und seiner Minister, die er beantragt, hören. Es gelingt ihm doch, noch einiges zu sprechen. Sein Antrag wird aber verworfen.

Das Gesammtdekret wird um 6 1/2 Uhr endlich angenommen.

Die Sitzung ist aufgehoben.

Großbritannien.
London, 28. Okt.

Die Handelsnachrichten der letzten indischen Post sind besser als seit langer Zeit. In Bombay namentlich hatte die Frage nach Manufakturwaaren zugenommen. Die Berichte über die Indigoerndte aus Calcutta lauten ebenfalls günstig. Wir brauchen nicht zu versichern, daß diese Neuigkeiten einen erfreulichen Eindruck auf die City gemacht haben.

Die Times drückt heute in einem leitenden Artikel ihre große Zufriedenheit über den jüngsten Besuch der pariser Nationalgarden aus und meint, daß die lieben Gäste sehr bedeutende Erinnerungen mit nach Frankreich hinübernehmen würden. Während in Paris überall Kanonen aufgepflanzt stünden, werde London mit einer doppelt großen Bevölkerung einzig und allein durch den Konstablerstock im Zaum gehalten. Dies, meint die Times, habe einen wundersamen Eindruck auf die Fremdlinge machen müssen, und gern schmeichelt sie sich mit dem Gedanken, daß die bewaffneten Epiciers ihr Mögliches thun würden, um englische Sitten und Gewohnheiten auch auf der andern Seite des Kanals zu begründen. Der Anfang scheint ja in der That dazu gemacht werden zu sollen, denn wie wir hören, hat der englische Konstabler Louis Bonaparte viele Chancen Präsident der honetten Republik zu werden. Englische und französische Polizeidiener können sich dann brüderlich die Hand reichen.

Feargus O' Connor, der Chef der Chartisten läßt sich durch die jüngste Niederlage seiner Partei nicht abhalten, in der frühern Agitation fortzufahren. Er reist augenblicklich durch Schottland und hielt bereits stark besuchte Meetings in Aberdeen, Montrose und Dundee. Auch der alte Robert Owen läßt in dem Organ der Chartisten, in dem Northern Star wieder Adressen an die Königin der Briten abdrucken, in denen er seinen schon so oft ausgesprochenen wohlmeinenden Gesinnungen aufs Neue Luft zu machen sucht.

Richard Oastler, „der Freund der Arbeiterkinder,“ macht dagegen Propaganda bei den arbeitenden Klasse. Weder O' Connor, noch Owen, noch Oastler werden aber großen Erfolg durch ihre friedlichen Bestrebungen zu Wege bringen. Die Zukunft gehört den Chartisten, die ihre Sache mit der Gewalt der Waffen entscheiden werden.

Verhandlungen des Gemeinderaths zu Köln.

Sitzung vom 26. Oktober 1848, Abends 6 Uhr.

Der Bericht der in der Sitzung vom 6. d. M. gewählten gemischten Kommission über die stattgehabte Prüfung des Projektes zur Anlage eines Sicherheitshafens, in Verbindung mit einem Schiffsbauwerfte an der Rheinau, sowie über die dabei zugleich zur Erörterung gekommene Frage, wegen Beseitigung der Stadtmauer, vom Holzthore aufwärts bis in die Nähe des Bayenthores, und über den Ersatz derselben durch eine Werftmauer auf der äußersten Rheinseite, ward mitgetheilt und mit großem Interesse vom Gemeinderathe entgegengenommen. Derselbe genehmigte darauf die von der Kommission beantragte Vervielfältigung des ausführlichen Projektes durch eine Lithographie, unter Bewilligung der hierzu erforderlichen Kosten, und ersuchte die Verwaltung, darauf hinzuwirken, daß die Ausarbeitung des neuen Entwurfes möglichst beschleunigt werde.

Nach Anhörung des Kommissionsberichtes über die technische Untersuchung der Herstellungsarbeiten an der nördlichen Flügelmauer des Sicherheitshafens, wurde die Verwaltung autorisirt, diese Arbeiten sofort suspendiren zu lassen, die Sache selbst aber mit dem noch zu erstattenden diffentirenden Gutachten des Stadtbaumeisters, der kompetenten höheren Behörde zur Entscheidung vorzulegen, und demnächst nach dieser zu verfahren, ohne daß die Sache wieder in den Gemeinderath zu bringen sei.

Die Kommission für die Vorarbeiten zur Einführung einer Vermögens- oder Einkommenssteuer, erstattete ihren ferneren Bericht, worauf nach ausführlicher Diskussion folgendes Projekt über die Bildung einer Kommission zur Einschätzung der Steuerpflichtigen, vom Gemeinderathe angenommen ward:

1) Zum Zwecke der Einschätzung wird eine Kommission, bestehend aus 12 Mitgliedern des Gemeinderaths und aus 36 Bürgern, gebildet, welche das Einschätzungs-Geschäft gemeinschaftlich vorzunehmen hat.

Die 36 Bürger erhalten eben so viele Stellvertreter.

2. Die 12 Mitglieder des Gemeinderaths werden von diesem aus seiner Mitte und die 36 Bürger, nebst den Stellvertretern, nach den 6 Polizeibezirken und zwar nach Maßgabe der Zahl der Wähler, in jedem Bezirke gewählt.

3) Bei der Wahl konkurriren alle Bürger, welche bei der Schätzung, Behufs der Wahl der Gemeindeverordneten zu 200 Thlr. Einkommen geschätzt worden sind. Jeder muß persönlich wählen.

4) Die aus der Bürgerschaft zu wählenden Kommissions-Mitglieder müssen in dem Bezirke, wo sie gewählt werden, wohnhaft sein.

5) Die Kommission wird die Schätzungsliste nach deren Anfertigung 14 Tage lang auf dem Rathhause offen legen, und es steht Jedem frei, daselbst seinen Einspruch gegen die Schätzung anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist revidirt und berichtigt die Kommission die Schätzungen.

6) Ueber spätere Reklamationen entscheidet der gesammte Gemeinderath. 7) Dem Schätzungsverfahren soll eine Einladung an alle Bürger, sich selbst einzuschätzen, vorhergehen, ohne daß jedoch eine solche Selbsteinschätzung für die Kommission maßgebend ist.

Schließlich erklärte der Gemeinderath sich damit einverstanden, daß das Armenbudget pro 1848 den einschlägigen ständigen Kommissionen zur Prüfung und Begutachtung überwiesen werde.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen etc.

haben zum Schutze der Fabrikarbeiter gegen die bei Berechnung ihres Arbeitslohns in mehreren Fabrikdistrikten vorkommenden, unter der Benennung „Trucksystem“ bekannten Mißbräuche, den Enwurf eines Gesetzes ausarbeiten lassen, den Wir anbei der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung zur Erklärung zugehen lassen.

Gegeben Sanssouci, den 24. Oktober 1848.

(gez.) Friedrich Wilhelm

kontrasignirt: v. Pfuel. Eichmann. v. Bonin. Kisker. Graf Dönhoff.

Für den Minister der geistlichen Angelegenheiten,

v. Ladenberg.

Botschaft

an die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung.

Wir Friedrich Wilhelm etc. etc.

verordnen mit Zustimmung der zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung berufenen Versammlung, auf den Antrag unseres Staatsministeriums, was folgt:

Art. I. Fabrikinhaber und Fabrikanten, so wie alle diejenigen, welche mit Ganz- oder Halbfabrikaten Handel treiben, sind verpflichtet, die Arbeiter, welche sie beschäftigen, für Anfertigung der Fabrikate in baarem Gelde zu befriedigen.

Sie dürfen denselben keine Waaren kreditiren.

Dagegen können den Arbeitern Wohnung, Feuerungsbedarf, Landnutzungen, regelmäßige Beköstigung, Arzneien und ärztliche Hülfe, so wie Werkzeuge und Stoffe unter Anrechnung bei der Lohnzahlung verabreicht werden.

Art. II. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch Anwendung auf Familienglieder, Gehülfen und Beauftragte der im Art. I. bezeichneten Personen, so wie auf Gewerbetreibende, bei deren Geschäft eine der vorerwähnten Personen unmittelbar oder mittelbar betheiligt ist.

Ant. III. Unter Arbeitern werden hier alle verstanden, welche in Fabrikstätten oder außerhalb derselben für Fabrikinhaber oder die ihnen im Art. I. und II. gleichgestellten Personen, die zu ihrem Gewerbebetriebe gehörigen Ganz- oder Halbfabrikate anfertigen, oder solche an sie absetzen, ohne sonst von deren Verkaufe ein Gewerbe zu machen.

Art. IV. Arbeiter, welche den obigen Vorschriften zuwider in anderer Weise als durch baares Geld befriedigt worden sind, können dessenungeachtet Baarzahlung verlangen.

Art. V. Verträge, welche diesem Gesetze zuwiderlaufen, sind nichtig.

Dasselbe gilt von Verabredungen zwischen Fabrikinhabern oder ihnen gleichgestellten Personen einerseits von Arbeitern andererseits über die Entnehmung der Bedürfnisse dieser letzteren aus gewissen Verkaufsstellen, so wie überhaupt über die Verwendung des Verdienstes derselben zu einem andern Zweck, als zur Betheiligung an Einrichtungen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter oder ihrer Familien.

Art. VI. Forderungen wegen Waaren, welche ungeachtet des Verbotes den Arbeitern kreditirt worden sind, können weder eingeklagt, noch durch Anrechnung oder sonst geltend gemacht werden, ohne Unterschied, ob sie zwischen den Betheiligten unmittelbar entstanden, oder mittelbar erworben sind.

Art. VII. Die Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Germinal XI. und des Konsularbeschlusses vom 9. Frimaire XII, so wie des großh. bergischen Dekrets vom 3. Nov. 1806, insoweit danach die Arbeiter Behufs der Erstattung baarer Geldvorschüsse an Aufhebung der mit den Vorschußgebern etwa errichteten Arbeits- oder Dienstverträge und an Eingehung anderer derartiger Verhältnisse gehindert werden können, werden hierdurch außer Kraft gesetzt.

Art. VIII. Uebertretungen dieses Gesetzes werden mit einer Geldbuße von 5 bis 100 Thalern gestraft. Im Wiederholungsfalle wird die Strafe verdoppelt. Im Unvermögensfalle wird auf verhältnißmäßige Gefängnißstrafe erkannt.

Jede rechtskräftige Verurtheilung wird durch das Amtsblatt und die öffentlichen Blätter derjenigen Kreise, in welchen der Verurtheilte und der betheiligte Arbeiter ihren Wohnsitz haben, auf Kosten des Ersteren bekannt gemacht.

Art. X. Die Geldbußen fließen der Kranken-, Sterbe-, Spar- oder ähnlichen Hülfskassen zu, welche in der Wohnortsgemeinde des betheiligten Arbeiters für diejenigen Klasse von Arbeitern besteht, zu welcher derselbe gehört. Wenn mehrere solcher Kassen vorhanden sind, so fällt die Geldbuße Allen zu gleichen Theilen zu, in Ermangelung derartiger Anstalten aber der Ortsarmenkasse.

Urkundlich etc.

Handels-Nachrichten. [irrelevantes Material]
Frucht-Preise. [irrelevantes Material]
Anzeigen.

Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 30. Oktober 1848.

Angekommen: Franz Elbert von Mannheim. J. Hirschmann nach Mainz. Kapt. Wilson von Amsterdam mit 4039 Ctr. Kapt. Willemsen von Rotterdam mit 3993 Ctr. Kapt. Baumann von Rotterdam mit 4384 Ctr. A. Volk von Amsterdam mit 2692 Ctr. G. Heukels von Rotterdam mit 1694 Ctr.

In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Jak. Schaaf. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr A. Meyer. Nach Andernach und Neuwied Jacob Schilowski. Nach Koblenz, der Mosel und Saar D. Schlaegel. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar R. Pisbach. Nach Mainz J. Acker. Nach dem Niedermain C. Nees. Nach dem Mittel- und Obermain. C. Hegewein. Nach Worms und Mannheim B. Sommer. Nach Heilbronn G. C. Schmidt. Nach Bingen Wwe. Jonas.

Nach Rotterdam Kapt. Lützenkirchen Köln Nr. 26.

Nach Amsterdam Kapt. Schneider Köln Nr. 19.

Rheinhöhe am 30. Okt.5' 4 1/2

Zur Anfertigung der Auszüge liegen offen die Deklarationen der Schiffer Bovens, W. Fromm u. P. v. Lith.

Bekanntmachung.

Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 8. April d. J. (Gesetz-Sammlung Nr. 14) ist vorgeschrieben worden, daß für Sendungen, deren Werth angegeben ist, außer dem Porto für das Gewicht, noch eine Assekuranz-Gebühr für den angegebenen Werth erhoben werden soll. Ferner bestimmt die gedachte Allerhöchste Kabinets-Ordre, daß ein Deklarationszwang nicht mehr Statt findet, daß aber im Falle des Verlustes einer nicht deklarirten Geldsendung oder einer Werthsendung, welche bisher dem Deklarationszwange unterworfen war, kein Ersatz geleistet wird. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift hat die Post beim Verluste nicht deklarirter Sendungen und dann Ersatz zu leisten, wenn der Werth derselben, die Tara abgerechnet, weniger beträgt, als zehn Thlr. pro Pfund. In solchen Fällen wird eine Assekuranz-Gebühr nicht erhoben, der Absender hat aber den Werth des Inhaltes glaubhaft nachzuweisen, bevor Ersatz geleistet werden kann. Werden Sendungen von geringerem Werthe als 10 Thlr. pro Pfund von dem Absender freiwillig deklarirt, so wird die Assekuranz-Gebühr von dem deklarirten Werthe erhoben und im Verlustfalle nur letzterer von der Post erstattet, in so fern von dieser nicht nachgewiesen werden kann, daß der deklarirte Werth den gemeinen Werth der Sache übersteigt.

Berlin, 21. Oktober 1848.

General-Post-Amt.

An die Vorsteher der katholischen höheren Schulen der Rheinprovinz

habe ich unterm 24. d. Mts. Einen Aufruf versandt, in welchem ich mit der Betheiligung an den Vorbereitungen zur Deputirtenwahl nicht die Zahl der Vereins-Mitglieder, sondern deren Wirksamkeit bezeichnen wollte.

Dies nachträglich zur Verhütung von Mißverständniß.

Münstereifel, am 27. Oktober 1848,

Der Gymnasial-Direktor, Katzfey.

Gesucht ein junger Mann zu Erlernung des Drechsler-Handwerks Thurnmarkt Nr. 43.

Gesuch.

Ein junger militärfreier Mann, welcher bereits seit 4 1/2 Jahr auf Reisen so wie auf dem Komptoir in einem Manufaktur en gros Geschäft zur Zufriedenheit seines Prinzipals gearbeitet, sucht in einem derartigen Geschäft als Kommis oder Reisender ein neues Engagement.

Der Zeit-Umstände wegen, würde er sich auch verpflichten, in den ersten Monaten als Volontär zu arbeiten, vorausgesetzt daß er auch später in dem Hause bleiben kann.

Hierauf Reflektirende bittet man sich unter Lit. B. an die Expedition dieses Blattes zu wenden.

Einladung zu einer Rheinisch-Westfälischen Kirchen-Konferenz.

Die am 11. Oktober d. J. zu Düsseldorf veranstaltete evangelische Kirchen-Konferenz hat in den wenigen, aber wichtigen Beschlüssen, welche sie gefaßt hat, schon ein erfreuliches und lohnendes Resultat geliefert, wie das s. Z. zu veröffentlichende Protokoll näher nachweisen wird.

Da jedoch einige der zur Berathung vorgelegten Thesen wegen der Kürze der Zeit nicht mehr besprochen werden konnten, so wurde der Beschluß gefaßt, sich nach einiger Zeit an demselben Orte zu diesem Zwecke, so wie zur Berathung über die Angelegenheit der evangelischen Kirche überhaupt und das, was ihr in der gegenwärtigen Zeit Noth thue, wiederum zu versammeln; das dermalige Präsidium wurde ersucht und ermächtigt, die Einladung zu dieser Versammlung zu bewirken.

Demgemäß laden wir alle Glieder der evangelischen Kirche, denen das Wohl derselben am Herzen liegt, insbesondere die Mitglieder der ersten Konferenz hierdurch ein, sich Mittwoch den 8. November d. J., Vormittags 9 1/2 Uhr, Im Gasthofe bei Wittwe Schläger am Bahnhofe zu Düsseldorf, zu einer Rheinisch-Westfälischen Kirchen-Konferenz zahlreich zu versammeln.

Düsseldorf und Bonn, im Oktober 1848.

Das Präsidium:

Hülsmann. Dorner.

Eine junge Dame von anständiger Familie wünscht in einem hiesigen achtbaren Bürgershause einen Stelle, wo sie in Küche u. Hausarbeit etc. unterrichtet wird. Dieselbe ist in allen Handarbeiten erfahren, und würde sich auch allenfalls zu einer Vergütung verstehen. Näheres bei der Expedition dies. Bl.

Gasthof zum

Bönn'schen Posthause.

Auf die veränderte Einrichtung deiner Abend-Restauration macht der Unterzeichnete ganz besonders aufmerksam.

Wm. Hilgers.

Herrenkleider werden gewaschen und reparirt, Herzogstraße Nr. 11.

Inserat.

Am Sonntag den 29. Dieses sahen wir zum erstenmal wiederholt „der Gott und die Bajadere“ von Auber über unsere Bühne gehen. Die Direktion und Herr Martin verdienen besonders rühmlichst erwähnt zu werden, daß sie dem Publikum diese allerliebste Oper, welche sich schon seit 17 Jahren auf den größten Bühnen Europas auf dem Repertoir erhalten hat, auch hier zur Aufführung gebracht haben.

Die Darstellung der Frau Martin-Zimmermann darin, ist so ausgezeichnet, daß wir sie kühn zur Seite einer Taglioni stellen können, für welche bekanntlich die Rolle geschrieben ist.

Mit Bedauern erfahren wir, daß uns Herr und Frau Martin und ihre liebenswürdige Schülerin Lina Gärtner bald verlassen werden, und somit wenig Gelegenheit geboten wird die schönen Leistungen derselben noch öfter zu sehen.

Schließlich bitten wir die Direktion dafür Sorge zu tragen, daß obige Oper noch mehrmals zur Aufführung kommt, wobei wir das Publikum besonders aufmerksam machen, und einladen derselben ja beizuwohnen.

Glückwunsch.

Der Mamsell Anna Mar. . H……auf Ihre neue Amourschaft vis-a-vis in der Weberst.

Ihren früheren Verehrer.

Mit dem heutigen Tage erscheint die erste Nummer „Freie Blätter.“

Dieselben werden wöchentlich 3 Mal ausgegeben. (Sonntag, Mittwoch, Freitag) ‒ Abonnementspreis für Köln 15 Sgr. Pro Quartal; auswärts durch die Postanstalten des Staates bezogen 18 3/4 Sgr. Freunde der demokratischen Sache werden zum Abonnement freundlichst eingeladen.

Köln, den 29. Oktober 1848. Der Gerant:

Engels.

Bestellungen wolle man gef. bald in Köln unter Hutmacher Nr. 17, auswärts bei den nächsten Postanstalten machen.

Oder-Moseler-Weinmost

und neuer Wein-Ausbruch

im Freischützen.

Köln-Mindener

Eisenbahn.

Um auch diejenigen Stationen unserer Bahn, welche nicht direkt in den nord-deutschen Eisenbahn-Verband aufgenommen sind, an den Vortheilen desselben möglichst Theil nehmen zu lassen, ist die Einrichtung getroffen, daß die Güter, welche mit direkten Frachtbriefen nach Magdeburg, Leipzig, Berlin oder weiter versehen sind, durch unentgeltliche Um-Expedition in Minden auf Verlangen der Absender in den Verbandverkehr aufgenommen werden.

Da Nähere ist bei den Güter-Expeditionen zu erfahren.

Köln, den 25. Oktober 1848.

Die Direktion.

Bonn-Kölner:Eisenbahn.

Vom 15. Oktober 1848 ab fahren die Züge täglich:

Von Köln nach Bonn:

6 1/2 ,10,11 1/2, Uhr Vormittags.
2 1/2,5 Uhr 10 Minuten,7 1/2 Uhr Nachmittags.

Von Bonn nach Köln:

7,8 3/4,12 Uhr Vormittags.
2 Uhr 20 Min.5,7 Uhr 20 Min. Nachm.

Die Direktion.

Römischer Circus.

von

Alexandro Guerra.

Letzte Vorstellung.

Heute Dienstag den 31. Oktober 1848 findet das große römische Pferde-Wettrennen und Wtetfahren auf dem Exerzierplatze neben der Kavallerie-Kaserne. Anfang 3 Uhr. Nach dem Wettrennen große Vorstellung, und zum Beschluß Wiederholung Mazeppa. Das nähere der Trägerzettel.

Alexandro Guerra.

Theater-Anzeige.

Dienstag den 31. Dezember 1848:

Achte Vorstellung des Balletmeisters Herrn Martin und Frau Martin-Zimmann, erste Tänzer des königl. Theatra

St. Carlos in Lissabon.

Zum Erstenmal:

Im dritten Akt.

Grand Pas de deux.

Gesetzt von Herrn Martin, getanzt von demselben und Frau Martin-Zimmann. Musik von Adolph Adam.

Im fünften Akt.

Zum Erstenmal:

Saleo di Hérés.

Gesetzt von Herrn Martin, getanzt von demselben und Frau Martin Zimmann. Musik von Donizetti aus Lucrecia Borgia.

Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.

<TEI>
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          <p><pb facs="#f0004" n="0660"/>
politische Eide geschworen und gebrochen worden, daß man diese Scandale nicht erneuern dürfe.</p>
          <p><hi rendition="#g">Fayet</hi> (Bischof von Orleans) vertheidigt den Eid und zieht fürchterlich gegen die Atheisten los. (Zur Abstimmung!)</p>
          <p>436 gegen 281 Stimmen bestehen auf den Eid!!!</p>
          <p><hi rendition="#g">Flocon</hi> stellt einen letzten Zusatz:</p>
          <p>&#x201E;Jeder Präsident, der gegen Artikel 50 der Verfassung verstoße, solle sofort abgesetzt und als Landesverräther erklärt werden.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Vievien</hi> bekämpft ihn und möchte denselben an die Verfassungskommission verwiesen haben. Man solle aber doch endlich über die Präsidentenwahl abstimmen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Deslongrais</hi> sieht die permanente Insurrektion in diesem Antrage. (Tumult.)</p>
          <p>Der Artikel wird an die Verfassungskommission gewiesen.</p>
          <p>St. <hi rendition="#g">Rommervill</hi> will noch sprechen, alle Welt greift aber nach dem Hute und will nichts von der Verantwortlichkeit des Präsidenten und seiner Minister, die er beantragt, hören. Es gelingt ihm doch, noch einiges zu sprechen. Sein Antrag wird aber verworfen.</p>
          <p>Das Gesammtdekret wird um 6 1/2 Uhr endlich angenommen.</p>
          <p>Die Sitzung ist aufgehoben.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head> <hi rendition="#g">Großbritannien.</hi> </head>
        <div xml:id="ar130_019" type="jArticle">
          <head>London, 28. Okt.</head>
          <p>Die Handelsnachrichten der letzten indischen Post sind besser als seit langer Zeit. In Bombay namentlich hatte die Frage nach Manufakturwaaren zugenommen. Die Berichte über die Indigoerndte aus Calcutta lauten ebenfalls günstig. Wir brauchen nicht zu versichern, daß diese Neuigkeiten einen erfreulichen Eindruck auf die City gemacht haben.</p>
          <p>Die Times drückt heute in einem leitenden Artikel ihre große Zufriedenheit über den jüngsten Besuch der pariser Nationalgarden aus und meint, daß die lieben Gäste sehr bedeutende Erinnerungen mit nach Frankreich hinübernehmen würden. Während in Paris überall Kanonen aufgepflanzt stünden, werde London mit einer doppelt großen Bevölkerung einzig und allein durch den Konstablerstock im Zaum gehalten. Dies, meint die Times, habe einen wundersamen Eindruck auf die Fremdlinge machen müssen, und gern schmeichelt sie sich mit dem Gedanken, daß die bewaffneten Epiciers ihr Mögliches thun würden, um englische Sitten und Gewohnheiten auch auf der andern Seite des Kanals zu begründen. Der Anfang scheint ja in der That dazu gemacht werden zu sollen, denn wie wir hören, hat der englische Konstabler Louis Bonaparte viele Chancen Präsident der honetten Republik zu werden. Englische und französische Polizeidiener können sich dann brüderlich die Hand reichen.</p>
          <p>Feargus O' Connor, der Chef der Chartisten läßt sich durch die jüngste Niederlage seiner Partei nicht abhalten, in der frühern Agitation fortzufahren. Er reist augenblicklich durch Schottland und hielt bereits stark besuchte Meetings in Aberdeen, Montrose und Dundee. Auch der alte Robert Owen läßt in dem Organ der Chartisten, in dem Northern Star wieder Adressen an die Königin der Briten abdrucken, in denen er seinen schon so oft ausgesprochenen wohlmeinenden Gesinnungen aufs Neue Luft zu machen sucht.</p>
          <p>Richard Oastler, &#x201E;der Freund der Arbeiterkinder,&#x201C; macht dagegen Propaganda bei den arbeitenden Klasse. Weder O' Connor, noch Owen, noch Oastler werden aber großen Erfolg durch ihre friedlichen Bestrebungen zu Wege bringen. Die Zukunft gehört <hi rendition="#g">den</hi> Chartisten, die ihre Sache mit der Gewalt der Waffen entscheiden werden.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Verhandlungen des Gemeinderaths zu Köln.</head>
        <div xml:id="ar130_020" type="jArticle">
          <p>Sitzung vom 26. Oktober 1848, Abends 6 Uhr.</p>
          <p>Der Bericht der in der Sitzung vom 6. d. M. gewählten gemischten Kommission über die stattgehabte Prüfung des Projektes zur Anlage eines Sicherheitshafens, in Verbindung mit einem Schiffsbauwerfte an der Rheinau, sowie über die dabei zugleich zur Erörterung gekommene Frage, wegen Beseitigung der Stadtmauer, vom Holzthore aufwärts bis in die Nähe des Bayenthores, und über den Ersatz derselben durch eine Werftmauer auf der äußersten Rheinseite, ward mitgetheilt und mit großem Interesse vom Gemeinderathe entgegengenommen. Derselbe genehmigte darauf die von der Kommission beantragte Vervielfältigung des ausführlichen Projektes durch eine Lithographie, unter Bewilligung der hierzu erforderlichen Kosten, und ersuchte die Verwaltung, darauf hinzuwirken, daß die Ausarbeitung des neuen Entwurfes möglichst beschleunigt werde.</p>
          <p>Nach Anhörung des Kommissionsberichtes über die technische Untersuchung der Herstellungsarbeiten an der nördlichen Flügelmauer des Sicherheitshafens, wurde die Verwaltung autorisirt, diese Arbeiten sofort suspendiren zu lassen, die Sache selbst aber mit dem noch zu erstattenden diffentirenden Gutachten des Stadtbaumeisters, der kompetenten höheren Behörde zur Entscheidung vorzulegen, und demnächst nach dieser zu verfahren, ohne daß die Sache wieder in den Gemeinderath zu bringen sei.</p>
          <p>Die Kommission für die Vorarbeiten zur Einführung einer Vermögens- oder Einkommenssteuer, erstattete ihren ferneren Bericht, worauf nach ausführlicher Diskussion folgendes Projekt über die Bildung einer Kommission zur Einschätzung der Steuerpflichtigen, vom Gemeinderathe angenommen ward:</p>
          <p>1) Zum Zwecke der Einschätzung wird eine Kommission, bestehend aus 12 Mitgliedern des Gemeinderaths und aus 36 Bürgern, gebildet, welche das Einschätzungs-Geschäft gemeinschaftlich vorzunehmen hat.</p>
          <p>Die 36 Bürger erhalten eben so viele Stellvertreter.</p>
          <p>2. Die 12 Mitglieder des Gemeinderaths werden von diesem aus seiner Mitte und die 36 Bürger, nebst den Stellvertretern, nach den 6 Polizeibezirken und zwar nach Maßgabe der Zahl der Wähler, in jedem Bezirke gewählt.</p>
          <p>3) Bei der Wahl konkurriren alle Bürger, welche bei der Schätzung, Behufs der Wahl der Gemeindeverordneten zu 200 Thlr. Einkommen geschätzt worden sind. Jeder muß persönlich wählen.</p>
          <p>4) Die aus der Bürgerschaft zu wählenden Kommissions-Mitglieder müssen in dem Bezirke, wo sie gewählt werden, wohnhaft sein.</p>
          <p>5) Die Kommission wird die Schätzungsliste nach deren Anfertigung 14 Tage lang auf dem Rathhause offen legen, und es steht Jedem frei, daselbst seinen Einspruch gegen die Schätzung anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist revidirt und berichtigt die Kommission die Schätzungen.</p>
          <p>6) Ueber spätere Reklamationen entscheidet der gesammte Gemeinderath. 7) Dem Schätzungsverfahren soll eine Einladung an alle Bürger, sich selbst einzuschätzen, vorhergehen, ohne daß jedoch eine solche Selbsteinschätzung für die Kommission maßgebend ist.</p>
          <p>Schließlich erklärte der Gemeinderath sich damit einverstanden, daß das Armenbudget pro 1848 den einschlägigen ständigen Kommissionen zur Prüfung und Begutachtung überwiesen werde.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar130_021" type="jArticle">
          <p>Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen etc.</p>
          <p>haben zum Schutze der Fabrikarbeiter gegen die bei Berechnung ihres Arbeitslohns in mehreren Fabrikdistrikten vorkommenden, unter der Benennung &#x201E;Trucksystem&#x201C; bekannten Mißbräuche, den Enwurf eines Gesetzes ausarbeiten lassen, den Wir anbei der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung zur Erklärung zugehen lassen.</p>
          <p>Gegeben Sanssouci, den 24. Oktober 1848.</p>
          <p>(gez.) <hi rendition="#g">Friedrich Wilhelm</hi> </p>
          <p>kontrasignirt: v. Pfuel. Eichmann. v. Bonin. Kisker. Graf Dönhoff.</p>
          <p>Für den Minister der geistlichen Angelegenheiten,</p>
          <p>v. Ladenberg.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Botschaft</hi> </p>
          <p>an die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung.</p>
          <p>Wir Friedrich Wilhelm etc. etc.</p>
          <p>verordnen mit Zustimmung der zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung berufenen Versammlung, auf den Antrag unseres Staatsministeriums, was folgt:</p>
          <p>Art. I. Fabrikinhaber und Fabrikanten, so wie alle diejenigen, welche mit Ganz- oder Halbfabrikaten Handel treiben, sind verpflichtet, die Arbeiter, welche sie beschäftigen, für Anfertigung der Fabrikate in baarem Gelde zu befriedigen.</p>
          <p>Sie dürfen denselben keine Waaren kreditiren.</p>
          <p>Dagegen können den Arbeitern Wohnung, Feuerungsbedarf, Landnutzungen, regelmäßige Beköstigung, Arzneien und ärztliche Hülfe, so wie Werkzeuge und Stoffe unter Anrechnung bei der Lohnzahlung verabreicht werden.</p>
          <p>Art. II. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch Anwendung auf Familienglieder, Gehülfen und Beauftragte der im Art. I. bezeichneten Personen, so wie auf Gewerbetreibende, bei deren Geschäft eine der vorerwähnten Personen unmittelbar oder mittelbar betheiligt ist.</p>
          <p>Ant. III. Unter Arbeitern werden hier alle verstanden, welche in Fabrikstätten oder außerhalb derselben für Fabrikinhaber oder die ihnen im Art. I. und II. gleichgestellten Personen, die zu ihrem Gewerbebetriebe gehörigen Ganz- oder Halbfabrikate anfertigen, oder solche an sie absetzen, ohne sonst von deren Verkaufe ein Gewerbe zu machen.</p>
          <p>Art. IV. Arbeiter, welche den obigen Vorschriften zuwider in anderer Weise als durch baares Geld befriedigt worden sind, können dessenungeachtet Baarzahlung verlangen.</p>
          <p>Art. V. Verträge, welche diesem Gesetze zuwiderlaufen, sind nichtig.</p>
          <p>Dasselbe gilt von Verabredungen zwischen Fabrikinhabern oder ihnen gleichgestellten Personen einerseits von Arbeitern andererseits über die Entnehmung der Bedürfnisse dieser letzteren aus gewissen Verkaufsstellen, so wie überhaupt über die Verwendung des Verdienstes derselben zu einem andern Zweck, als zur Betheiligung an Einrichtungen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter oder ihrer Familien.</p>
          <p>Art. VI. Forderungen wegen Waaren, welche ungeachtet des Verbotes den Arbeitern kreditirt worden sind, können weder eingeklagt, noch durch Anrechnung oder sonst geltend gemacht werden, ohne Unterschied, ob sie zwischen den Betheiligten unmittelbar entstanden, oder mittelbar erworben sind.</p>
          <p>Art. VII. Die Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Germinal XI. und des Konsularbeschlusses vom 9. Frimaire XII, so wie des großh. bergischen Dekrets vom 3. Nov. 1806, insoweit danach die Arbeiter Behufs der Erstattung baarer Geldvorschüsse an Aufhebung der mit den Vorschußgebern etwa errichteten Arbeits- oder Dienstverträge und an Eingehung anderer derartiger Verhältnisse gehindert werden können, werden hierdurch außer Kraft gesetzt.</p>
          <p>Art. VIII. Uebertretungen dieses Gesetzes werden mit einer Geldbuße von 5 bis 100 Thalern gestraft. Im Wiederholungsfalle wird die Strafe verdoppelt. Im Unvermögensfalle wird auf verhältnißmäßige Gefängnißstrafe erkannt.</p>
          <p>Jede rechtskräftige Verurtheilung wird durch das Amtsblatt und die öffentlichen Blätter derjenigen Kreise, in welchen der Verurtheilte und der betheiligte Arbeiter ihren Wohnsitz haben, auf Kosten des Ersteren bekannt gemacht.</p>
          <p>Art. X. Die Geldbußen fließen der Kranken-, Sterbe-, Spar- oder ähnlichen Hülfskassen zu, welche in der Wohnortsgemeinde des betheiligten Arbeiters für diejenigen Klasse von Arbeitern besteht, zu welcher derselbe gehört. Wenn mehrere solcher Kassen vorhanden sind, so fällt die Geldbuße Allen zu gleichen Theilen zu, in Ermangelung derartiger Anstalten aber der Ortsarmenkasse.</p>
          <p>Urkundlich etc.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Handels-Nachrichten.</head>
        <gap reason="insignificant"/>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Frucht-Preise.</head>
        <gap reason="insignificant"/>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Anzeigen.</head>
        <div type="jAn">
          <p>Schifffahrts-Anzeige.</p>
          <p>Köln, 30. Oktober 1848.</p>
          <p><hi rendition="#g">Angekommen:</hi> Franz Elbert von Mannheim. J. Hirschmann nach Mainz. Kapt. Wilson von Amsterdam mit 4039 Ctr. Kapt. Willemsen von Rotterdam mit 3993 Ctr. Kapt. Baumann von Rotterdam mit 4384 Ctr. A. Volk von Amsterdam mit 2692 Ctr. G. Heukels von Rotterdam mit 1694 Ctr.</p>
          <p><hi rendition="#g">In Ladung:</hi> Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Jak. Schaaf. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr A. Meyer. Nach Andernach und Neuwied Jacob Schilowski. Nach Koblenz, der Mosel und Saar D. Schlaegel. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar R. Pisbach. Nach Mainz J. Acker. Nach dem Niedermain C. Nees. Nach dem Mittel- und Obermain. C. Hegewein. Nach Worms und Mannheim B. Sommer. Nach Heilbronn G. C. Schmidt. Nach Bingen Wwe. Jonas.</p>
          <p>Nach Rotterdam Kapt. Lützenkirchen Köln Nr. 26.</p>
          <p>Nach Amsterdam Kapt. Schneider Köln Nr. 19.</p>
          <p>Rheinhöhe am 30. Okt.5' 4 1/2</p>
          <p>Zur Anfertigung der Auszüge liegen offen die Deklarationen der Schiffer Bovens, W. Fromm u. P. v. Lith.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 8. April d. J. (Gesetz-Sammlung Nr. 14) ist vorgeschrieben worden, daß für Sendungen, deren Werth angegeben ist, außer dem Porto für das Gewicht, noch eine Assekuranz-Gebühr für den angegebenen Werth erhoben werden soll. Ferner bestimmt die gedachte Allerhöchste Kabinets-Ordre, daß ein Deklarationszwang nicht mehr Statt findet, daß aber im Falle des Verlustes einer nicht deklarirten Geldsendung oder einer Werthsendung, welche bisher dem Deklarationszwange unterworfen war, kein Ersatz geleistet wird. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift hat die Post beim Verluste nicht deklarirter Sendungen und dann Ersatz zu leisten, wenn der Werth derselben, die Tara abgerechnet, weniger beträgt, als zehn Thlr. pro Pfund. In solchen Fällen wird eine Assekuranz-Gebühr nicht erhoben, der Absender hat aber den Werth des Inhaltes glaubhaft nachzuweisen, bevor Ersatz geleistet werden kann. Werden Sendungen von geringerem Werthe als 10 Thlr. pro Pfund von dem Absender freiwillig deklarirt, so wird die Assekuranz-Gebühr von dem deklarirten Werthe erhoben und im Verlustfalle nur letzterer von der Post erstattet, in so fern von dieser nicht nachgewiesen werden kann, daß der deklarirte Werth den gemeinen Werth der Sache übersteigt.</p>
          <p>Berlin, 21. Oktober 1848.</p>
          <p> <hi rendition="#g">General-Post-Amt.</hi> </p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#g">An die Vorsteher der katholischen höheren Schulen der Rheinprovinz</hi> </p>
          <p>habe ich unterm 24. d. Mts. Einen Aufruf versandt, in welchem ich mit der Betheiligung an den Vorbereitungen zur Deputirtenwahl nicht die Zahl der Vereins-Mitglieder, sondern deren Wirksamkeit bezeichnen wollte.</p>
          <p>Dies nachträglich zur Verhütung von Mißverständniß.</p>
          <p>Münstereifel, am 27. Oktober 1848,</p>
          <p>Der Gymnasial-Direktor, <hi rendition="#g">Katzfey.</hi> </p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Gesucht ein junger Mann zu Erlernung des Drechsler-Handwerks Thurnmarkt Nr. 43.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Gesuch.</p>
          <p>Ein junger militärfreier Mann, welcher bereits seit 4 1/2 Jahr auf Reisen so wie auf dem Komptoir in einem Manufaktur en gros Geschäft zur Zufriedenheit seines Prinzipals gearbeitet, sucht in einem derartigen Geschäft als Kommis oder Reisender ein neues Engagement.</p>
          <p>Der Zeit-Umstände wegen, würde er sich auch verpflichten, in den ersten Monaten als Volontär zu arbeiten, vorausgesetzt daß er auch später in dem Hause bleiben kann.</p>
          <p>Hierauf Reflektirende bittet man sich unter Lit. B. an die Expedition dieses Blattes zu wenden.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p> <hi rendition="#g">Einladung zu einer Rheinisch-Westfälischen Kirchen-Konferenz.</hi> </p>
          <p>Die am 11. Oktober d. J. zu Düsseldorf veranstaltete evangelische Kirchen-Konferenz hat in den wenigen, aber wichtigen Beschlüssen, welche sie gefaßt hat, schon ein erfreuliches und lohnendes Resultat geliefert, wie das s. Z. zu veröffentlichende Protokoll näher nachweisen wird.</p>
          <p>Da jedoch einige der zur Berathung vorgelegten Thesen wegen der Kürze der Zeit nicht mehr besprochen werden konnten, so wurde der Beschluß gefaßt, sich nach einiger Zeit an demselben Orte zu diesem Zwecke, so wie zur Berathung über die Angelegenheit der evangelischen Kirche überhaupt und das, was ihr in der gegenwärtigen Zeit Noth thue, wiederum zu versammeln; das dermalige Präsidium wurde ersucht und ermächtigt, die Einladung zu dieser Versammlung zu bewirken.</p>
          <p>Demgemäß laden wir alle Glieder der evangelischen Kirche, denen das Wohl derselben am Herzen liegt, insbesondere die Mitglieder der ersten Konferenz hierdurch ein, sich Mittwoch den 8. November d. J., Vormittags 9 1/2 Uhr, Im Gasthofe bei Wittwe Schläger am Bahnhofe zu Düsseldorf, zu einer Rheinisch-Westfälischen Kirchen-Konferenz zahlreich zu versammeln.</p>
          <p>Düsseldorf und Bonn, im Oktober 1848.</p>
          <p>Das Präsidium:</p>
          <p>Hülsmann. Dorner.</p>
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          <p>Eine junge Dame von anständiger Familie wünscht in einem hiesigen achtbaren Bürgershause einen Stelle, wo sie in Küche u. Hausarbeit etc. unterrichtet wird. Dieselbe ist in allen Handarbeiten erfahren, und würde sich auch allenfalls zu einer Vergütung verstehen. Näheres bei der Expedition dies. Bl.</p>
        </div>
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          <p>Gasthof zum</p>
          <p>Bönn'schen Posthause.</p>
          <p>Auf die veränderte Einrichtung deiner Abend-Restauration macht der Unterzeichnete ganz besonders aufmerksam.</p>
          <p>Wm. Hilgers.</p>
        </div>
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          <p>Herrenkleider werden gewaschen und reparirt, Herzogstraße Nr. 11.</p>
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          <p>Inserat.</p>
          <p>Am Sonntag den 29. Dieses sahen wir zum erstenmal wiederholt &#x201E;der Gott und die Bajadere&#x201C; von Auber über unsere Bühne gehen. Die Direktion und Herr Martin verdienen besonders rühmlichst erwähnt zu werden, daß sie dem Publikum diese allerliebste Oper, welche sich schon seit 17 Jahren auf den größten Bühnen Europas auf dem Repertoir erhalten hat, auch hier zur Aufführung gebracht haben.</p>
          <p>Die Darstellung der Frau Martin-Zimmermann darin, ist so ausgezeichnet, daß wir sie kühn zur Seite einer Taglioni stellen können, für welche bekanntlich die Rolle geschrieben ist.</p>
          <p>Mit Bedauern erfahren wir, daß uns Herr und Frau Martin und ihre liebenswürdige Schülerin Lina Gärtner bald verlassen werden, und somit wenig Gelegenheit geboten wird die schönen Leistungen derselben noch öfter zu sehen.</p>
          <p>Schließlich bitten wir die Direktion dafür Sorge zu tragen, daß obige Oper noch mehrmals zur Aufführung kommt, wobei wir das Publikum besonders aufmerksam machen, und einladen derselben ja beizuwohnen.</p>
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          <p>Glückwunsch.</p>
          <p>Der Mamsell Anna Mar. . H&#x2026;&#x2026;auf Ihre neue Amourschaft vis-a-vis in der Weberst.</p>
          <p>Ihren früheren Verehrer.</p>
        </div>
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          <p>Mit dem heutigen Tage erscheint die erste Nummer &#x201E;Freie Blätter.&#x201C;</p>
          <p>Dieselben werden wöchentlich 3 Mal ausgegeben. (Sonntag, Mittwoch, Freitag) &#x2012; Abonnementspreis für Köln 15 Sgr. Pro Quartal; auswärts durch die Postanstalten des Staates bezogen 18 3/4 Sgr. Freunde der demokratischen Sache werden zum Abonnement freundlichst eingeladen.</p>
          <p>Köln, den 29. Oktober 1848. Der Gerant:</p>
          <p> <hi rendition="#g">Engels.</hi> </p>
          <p>Bestellungen wolle man gef. bald in Köln unter Hutmacher Nr. 17, auswärts bei den nächsten Postanstalten machen.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Oder-Moseler-Weinmost</p>
          <p>und neuer Wein-Ausbruch</p>
          <p>im Freischützen.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Köln-Mindener</p>
          <p>Eisenbahn.</p>
          <p>Um auch diejenigen Stationen unserer Bahn, welche nicht direkt in den nord-deutschen Eisenbahn-Verband aufgenommen sind, an den Vortheilen desselben möglichst Theil nehmen zu lassen, ist die Einrichtung getroffen, daß die Güter, welche mit direkten Frachtbriefen nach Magdeburg, Leipzig, Berlin oder weiter versehen sind, durch unentgeltliche Um-Expedition in Minden auf Verlangen der Absender in den Verbandverkehr aufgenommen werden.</p>
          <p>Da Nähere ist bei den Güter-Expeditionen zu erfahren.</p>
          <p>Köln, den 25. Oktober 1848.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Die Direktion.</hi> </p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bonn-Kölner:Eisenbahn.</p>
          <p>Vom 15. Oktober 1848 ab fahren die Züge täglich:</p>
          <p>Von Köln nach Bonn:</p>
          <table>
            <row>
              <cell>6 1/2 ,</cell>
              <cell>10,</cell>
              <cell>11 1/2, Uhr Vormittags.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>2 1/2,</cell>
              <cell>5 Uhr 10 Minuten,</cell>
              <cell>7 1/2 Uhr Nachmittags.</cell>
            </row>
          </table>
          <p>Von Bonn nach Köln:</p>
          <table>
            <row>
              <cell>7,</cell>
              <cell>8 3/4,</cell>
              <cell>12 Uhr Vormittags.</cell>
            </row>
            <row>
              <cell>2 Uhr 20 Min.</cell>
              <cell>5,</cell>
              <cell>7 Uhr 20 Min. Nachm.</cell>
            </row>
          </table>
          <p> <hi rendition="#g">Die Direktion.</hi> </p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Römischer Circus.</p>
          <p>von</p>
          <p>Alexandro Guerra.</p>
          <p>Letzte Vorstellung.</p>
          <p>Heute Dienstag den 31. Oktober 1848 findet das große römische Pferde-Wettrennen und Wtetfahren auf dem Exerzierplatze neben der Kavallerie-Kaserne. Anfang 3 Uhr. Nach dem Wettrennen große Vorstellung, und zum Beschluß Wiederholung Mazeppa. Das nähere der Trägerzettel.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Alexandro Guerra.</hi> </p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Theater-Anzeige.</p>
          <p>Dienstag den 31. Dezember 1848:</p>
          <p>Achte Vorstellung des Balletmeisters Herrn Martin und Frau Martin-Zimmann, erste Tänzer des königl. Theatra</p>
          <p>St. Carlos in Lissabon.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Zum Erstenmal:</hi> </p>
          <p>Im dritten Akt.</p>
          <p>Grand Pas de deux.</p>
          <p>Gesetzt von Herrn Martin, getanzt von demselben und Frau Martin-Zimmann. Musik von Adolph Adam.</p>
          <p>Im fünften Akt.</p>
          <p> <hi rendition="#g">Zum Erstenmal:</hi> </p>
          <p>Saleo di Hérés.</p>
          <p>Gesetzt von Herrn Martin, getanzt von demselben und Frau Martin Zimmann. Musik von Donizetti aus Lucrecia Borgia.</p>
        </div>
      </div>
      <div type="imprint">
        <p>Der Gerant: <hi rendition="#g">Korff.</hi><lb/>
Druck von J. W. <hi rendition="#g">Dietz,</hi> unter Hutmacher 17.</p>
      </div>
    </body>
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</TEI>
[0660/0004] politische Eide geschworen und gebrochen worden, daß man diese Scandale nicht erneuern dürfe. Fayet (Bischof von Orleans) vertheidigt den Eid und zieht fürchterlich gegen die Atheisten los. (Zur Abstimmung!) 436 gegen 281 Stimmen bestehen auf den Eid!!! Flocon stellt einen letzten Zusatz: „Jeder Präsident, der gegen Artikel 50 der Verfassung verstoße, solle sofort abgesetzt und als Landesverräther erklärt werden.“ Vievien bekämpft ihn und möchte denselben an die Verfassungskommission verwiesen haben. Man solle aber doch endlich über die Präsidentenwahl abstimmen. Deslongrais sieht die permanente Insurrektion in diesem Antrage. (Tumult.) Der Artikel wird an die Verfassungskommission gewiesen. St. Rommervill will noch sprechen, alle Welt greift aber nach dem Hute und will nichts von der Verantwortlichkeit des Präsidenten und seiner Minister, die er beantragt, hören. Es gelingt ihm doch, noch einiges zu sprechen. Sein Antrag wird aber verworfen. Das Gesammtdekret wird um 6 1/2 Uhr endlich angenommen. Die Sitzung ist aufgehoben. Großbritannien. London, 28. Okt. Die Handelsnachrichten der letzten indischen Post sind besser als seit langer Zeit. In Bombay namentlich hatte die Frage nach Manufakturwaaren zugenommen. Die Berichte über die Indigoerndte aus Calcutta lauten ebenfalls günstig. Wir brauchen nicht zu versichern, daß diese Neuigkeiten einen erfreulichen Eindruck auf die City gemacht haben. Die Times drückt heute in einem leitenden Artikel ihre große Zufriedenheit über den jüngsten Besuch der pariser Nationalgarden aus und meint, daß die lieben Gäste sehr bedeutende Erinnerungen mit nach Frankreich hinübernehmen würden. Während in Paris überall Kanonen aufgepflanzt stünden, werde London mit einer doppelt großen Bevölkerung einzig und allein durch den Konstablerstock im Zaum gehalten. Dies, meint die Times, habe einen wundersamen Eindruck auf die Fremdlinge machen müssen, und gern schmeichelt sie sich mit dem Gedanken, daß die bewaffneten Epiciers ihr Mögliches thun würden, um englische Sitten und Gewohnheiten auch auf der andern Seite des Kanals zu begründen. Der Anfang scheint ja in der That dazu gemacht werden zu sollen, denn wie wir hören, hat der englische Konstabler Louis Bonaparte viele Chancen Präsident der honetten Republik zu werden. Englische und französische Polizeidiener können sich dann brüderlich die Hand reichen. Feargus O' Connor, der Chef der Chartisten läßt sich durch die jüngste Niederlage seiner Partei nicht abhalten, in der frühern Agitation fortzufahren. Er reist augenblicklich durch Schottland und hielt bereits stark besuchte Meetings in Aberdeen, Montrose und Dundee. Auch der alte Robert Owen läßt in dem Organ der Chartisten, in dem Northern Star wieder Adressen an die Königin der Briten abdrucken, in denen er seinen schon so oft ausgesprochenen wohlmeinenden Gesinnungen aufs Neue Luft zu machen sucht. Richard Oastler, „der Freund der Arbeiterkinder,“ macht dagegen Propaganda bei den arbeitenden Klasse. Weder O' Connor, noch Owen, noch Oastler werden aber großen Erfolg durch ihre friedlichen Bestrebungen zu Wege bringen. Die Zukunft gehört den Chartisten, die ihre Sache mit der Gewalt der Waffen entscheiden werden. Verhandlungen des Gemeinderaths zu Köln. Sitzung vom 26. Oktober 1848, Abends 6 Uhr. Der Bericht der in der Sitzung vom 6. d. M. gewählten gemischten Kommission über die stattgehabte Prüfung des Projektes zur Anlage eines Sicherheitshafens, in Verbindung mit einem Schiffsbauwerfte an der Rheinau, sowie über die dabei zugleich zur Erörterung gekommene Frage, wegen Beseitigung der Stadtmauer, vom Holzthore aufwärts bis in die Nähe des Bayenthores, und über den Ersatz derselben durch eine Werftmauer auf der äußersten Rheinseite, ward mitgetheilt und mit großem Interesse vom Gemeinderathe entgegengenommen. Derselbe genehmigte darauf die von der Kommission beantragte Vervielfältigung des ausführlichen Projektes durch eine Lithographie, unter Bewilligung der hierzu erforderlichen Kosten, und ersuchte die Verwaltung, darauf hinzuwirken, daß die Ausarbeitung des neuen Entwurfes möglichst beschleunigt werde. Nach Anhörung des Kommissionsberichtes über die technische Untersuchung der Herstellungsarbeiten an der nördlichen Flügelmauer des Sicherheitshafens, wurde die Verwaltung autorisirt, diese Arbeiten sofort suspendiren zu lassen, die Sache selbst aber mit dem noch zu erstattenden diffentirenden Gutachten des Stadtbaumeisters, der kompetenten höheren Behörde zur Entscheidung vorzulegen, und demnächst nach dieser zu verfahren, ohne daß die Sache wieder in den Gemeinderath zu bringen sei. Die Kommission für die Vorarbeiten zur Einführung einer Vermögens- oder Einkommenssteuer, erstattete ihren ferneren Bericht, worauf nach ausführlicher Diskussion folgendes Projekt über die Bildung einer Kommission zur Einschätzung der Steuerpflichtigen, vom Gemeinderathe angenommen ward: 1) Zum Zwecke der Einschätzung wird eine Kommission, bestehend aus 12 Mitgliedern des Gemeinderaths und aus 36 Bürgern, gebildet, welche das Einschätzungs-Geschäft gemeinschaftlich vorzunehmen hat. Die 36 Bürger erhalten eben so viele Stellvertreter. 2. Die 12 Mitglieder des Gemeinderaths werden von diesem aus seiner Mitte und die 36 Bürger, nebst den Stellvertretern, nach den 6 Polizeibezirken und zwar nach Maßgabe der Zahl der Wähler, in jedem Bezirke gewählt. 3) Bei der Wahl konkurriren alle Bürger, welche bei der Schätzung, Behufs der Wahl der Gemeindeverordneten zu 200 Thlr. Einkommen geschätzt worden sind. Jeder muß persönlich wählen. 4) Die aus der Bürgerschaft zu wählenden Kommissions-Mitglieder müssen in dem Bezirke, wo sie gewählt werden, wohnhaft sein. 5) Die Kommission wird die Schätzungsliste nach deren Anfertigung 14 Tage lang auf dem Rathhause offen legen, und es steht Jedem frei, daselbst seinen Einspruch gegen die Schätzung anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist revidirt und berichtigt die Kommission die Schätzungen. 6) Ueber spätere Reklamationen entscheidet der gesammte Gemeinderath. 7) Dem Schätzungsverfahren soll eine Einladung an alle Bürger, sich selbst einzuschätzen, vorhergehen, ohne daß jedoch eine solche Selbsteinschätzung für die Kommission maßgebend ist. Schließlich erklärte der Gemeinderath sich damit einverstanden, daß das Armenbudget pro 1848 den einschlägigen ständigen Kommissionen zur Prüfung und Begutachtung überwiesen werde. Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. haben zum Schutze der Fabrikarbeiter gegen die bei Berechnung ihres Arbeitslohns in mehreren Fabrikdistrikten vorkommenden, unter der Benennung „Trucksystem“ bekannten Mißbräuche, den Enwurf eines Gesetzes ausarbeiten lassen, den Wir anbei der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung zur Erklärung zugehen lassen. Gegeben Sanssouci, den 24. Oktober 1848. (gez.) Friedrich Wilhelm kontrasignirt: v. Pfuel. Eichmann. v. Bonin. Kisker. Graf Dönhoff. Für den Minister der geistlichen Angelegenheiten, v. Ladenberg. Botschaft an die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung. Wir Friedrich Wilhelm etc. etc. verordnen mit Zustimmung der zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung berufenen Versammlung, auf den Antrag unseres Staatsministeriums, was folgt: Art. I. Fabrikinhaber und Fabrikanten, so wie alle diejenigen, welche mit Ganz- oder Halbfabrikaten Handel treiben, sind verpflichtet, die Arbeiter, welche sie beschäftigen, für Anfertigung der Fabrikate in baarem Gelde zu befriedigen. Sie dürfen denselben keine Waaren kreditiren. Dagegen können den Arbeitern Wohnung, Feuerungsbedarf, Landnutzungen, regelmäßige Beköstigung, Arzneien und ärztliche Hülfe, so wie Werkzeuge und Stoffe unter Anrechnung bei der Lohnzahlung verabreicht werden. Art. II. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden auch Anwendung auf Familienglieder, Gehülfen und Beauftragte der im Art. I. bezeichneten Personen, so wie auf Gewerbetreibende, bei deren Geschäft eine der vorerwähnten Personen unmittelbar oder mittelbar betheiligt ist. Ant. III. Unter Arbeitern werden hier alle verstanden, welche in Fabrikstätten oder außerhalb derselben für Fabrikinhaber oder die ihnen im Art. I. und II. gleichgestellten Personen, die zu ihrem Gewerbebetriebe gehörigen Ganz- oder Halbfabrikate anfertigen, oder solche an sie absetzen, ohne sonst von deren Verkaufe ein Gewerbe zu machen. Art. IV. Arbeiter, welche den obigen Vorschriften zuwider in anderer Weise als durch baares Geld befriedigt worden sind, können dessenungeachtet Baarzahlung verlangen. Art. V. Verträge, welche diesem Gesetze zuwiderlaufen, sind nichtig. Dasselbe gilt von Verabredungen zwischen Fabrikinhabern oder ihnen gleichgestellten Personen einerseits von Arbeitern andererseits über die Entnehmung der Bedürfnisse dieser letzteren aus gewissen Verkaufsstellen, so wie überhaupt über die Verwendung des Verdienstes derselben zu einem andern Zweck, als zur Betheiligung an Einrichtungen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter oder ihrer Familien. Art. VI. Forderungen wegen Waaren, welche ungeachtet des Verbotes den Arbeitern kreditirt worden sind, können weder eingeklagt, noch durch Anrechnung oder sonst geltend gemacht werden, ohne Unterschied, ob sie zwischen den Betheiligten unmittelbar entstanden, oder mittelbar erworben sind. Art. VII. Die Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Germinal XI. und des Konsularbeschlusses vom 9. Frimaire XII, so wie des großh. bergischen Dekrets vom 3. Nov. 1806, insoweit danach die Arbeiter Behufs der Erstattung baarer Geldvorschüsse an Aufhebung der mit den Vorschußgebern etwa errichteten Arbeits- oder Dienstverträge und an Eingehung anderer derartiger Verhältnisse gehindert werden können, werden hierdurch außer Kraft gesetzt. Art. VIII. Uebertretungen dieses Gesetzes werden mit einer Geldbuße von 5 bis 100 Thalern gestraft. Im Wiederholungsfalle wird die Strafe verdoppelt. Im Unvermögensfalle wird auf verhältnißmäßige Gefängnißstrafe erkannt. Jede rechtskräftige Verurtheilung wird durch das Amtsblatt und die öffentlichen Blätter derjenigen Kreise, in welchen der Verurtheilte und der betheiligte Arbeiter ihren Wohnsitz haben, auf Kosten des Ersteren bekannt gemacht. Art. X. Die Geldbußen fließen der Kranken-, Sterbe-, Spar- oder ähnlichen Hülfskassen zu, welche in der Wohnortsgemeinde des betheiligten Arbeiters für diejenigen Klasse von Arbeitern besteht, zu welcher derselbe gehört. Wenn mehrere solcher Kassen vorhanden sind, so fällt die Geldbuße Allen zu gleichen Theilen zu, in Ermangelung derartiger Anstalten aber der Ortsarmenkasse. Urkundlich etc. Handels-Nachrichten. _ Frucht-Preise. _ Anzeigen.Schifffahrts-Anzeige. Köln, 30. Oktober 1848. Angekommen: Franz Elbert von Mannheim. J. Hirschmann nach Mainz. Kapt. Wilson von Amsterdam mit 4039 Ctr. Kapt. Willemsen von Rotterdam mit 3993 Ctr. Kapt. Baumann von Rotterdam mit 4384 Ctr. A. Volk von Amsterdam mit 2692 Ctr. G. Heukels von Rotterdam mit 1694 Ctr. In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Jak. Schaaf. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr A. Meyer. Nach Andernach und Neuwied Jacob Schilowski. Nach Koblenz, der Mosel und Saar D. Schlaegel. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar R. Pisbach. Nach Mainz J. Acker. Nach dem Niedermain C. Nees. Nach dem Mittel- und Obermain. C. Hegewein. Nach Worms und Mannheim B. Sommer. Nach Heilbronn G. C. Schmidt. Nach Bingen Wwe. Jonas. Nach Rotterdam Kapt. Lützenkirchen Köln Nr. 26. Nach Amsterdam Kapt. Schneider Köln Nr. 19. Rheinhöhe am 30. Okt.5' 4 1/2 Zur Anfertigung der Auszüge liegen offen die Deklarationen der Schiffer Bovens, W. Fromm u. P. v. Lith. Bekanntmachung. Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 8. April d. J. (Gesetz-Sammlung Nr. 14) ist vorgeschrieben worden, daß für Sendungen, deren Werth angegeben ist, außer dem Porto für das Gewicht, noch eine Assekuranz-Gebühr für den angegebenen Werth erhoben werden soll. Ferner bestimmt die gedachte Allerhöchste Kabinets-Ordre, daß ein Deklarationszwang nicht mehr Statt findet, daß aber im Falle des Verlustes einer nicht deklarirten Geldsendung oder einer Werthsendung, welche bisher dem Deklarationszwange unterworfen war, kein Ersatz geleistet wird. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift hat die Post beim Verluste nicht deklarirter Sendungen und dann Ersatz zu leisten, wenn der Werth derselben, die Tara abgerechnet, weniger beträgt, als zehn Thlr. pro Pfund. In solchen Fällen wird eine Assekuranz-Gebühr nicht erhoben, der Absender hat aber den Werth des Inhaltes glaubhaft nachzuweisen, bevor Ersatz geleistet werden kann. Werden Sendungen von geringerem Werthe als 10 Thlr. pro Pfund von dem Absender freiwillig deklarirt, so wird die Assekuranz-Gebühr von dem deklarirten Werthe erhoben und im Verlustfalle nur letzterer von der Post erstattet, in so fern von dieser nicht nachgewiesen werden kann, daß der deklarirte Werth den gemeinen Werth der Sache übersteigt. Berlin, 21. Oktober 1848. General-Post-Amt. An die Vorsteher der katholischen höheren Schulen der Rheinprovinz habe ich unterm 24. d. Mts. Einen Aufruf versandt, in welchem ich mit der Betheiligung an den Vorbereitungen zur Deputirtenwahl nicht die Zahl der Vereins-Mitglieder, sondern deren Wirksamkeit bezeichnen wollte. Dies nachträglich zur Verhütung von Mißverständniß. Münstereifel, am 27. Oktober 1848, Der Gymnasial-Direktor, Katzfey. Gesucht ein junger Mann zu Erlernung des Drechsler-Handwerks Thurnmarkt Nr. 43. Gesuch. Ein junger militärfreier Mann, welcher bereits seit 4 1/2 Jahr auf Reisen so wie auf dem Komptoir in einem Manufaktur en gros Geschäft zur Zufriedenheit seines Prinzipals gearbeitet, sucht in einem derartigen Geschäft als Kommis oder Reisender ein neues Engagement. Der Zeit-Umstände wegen, würde er sich auch verpflichten, in den ersten Monaten als Volontär zu arbeiten, vorausgesetzt daß er auch später in dem Hause bleiben kann. Hierauf Reflektirende bittet man sich unter Lit. B. an die Expedition dieses Blattes zu wenden. Einladung zu einer Rheinisch-Westfälischen Kirchen-Konferenz. Die am 11. Oktober d. J. zu Düsseldorf veranstaltete evangelische Kirchen-Konferenz hat in den wenigen, aber wichtigen Beschlüssen, welche sie gefaßt hat, schon ein erfreuliches und lohnendes Resultat geliefert, wie das s. Z. zu veröffentlichende Protokoll näher nachweisen wird. Da jedoch einige der zur Berathung vorgelegten Thesen wegen der Kürze der Zeit nicht mehr besprochen werden konnten, so wurde der Beschluß gefaßt, sich nach einiger Zeit an demselben Orte zu diesem Zwecke, so wie zur Berathung über die Angelegenheit der evangelischen Kirche überhaupt und das, was ihr in der gegenwärtigen Zeit Noth thue, wiederum zu versammeln; das dermalige Präsidium wurde ersucht und ermächtigt, die Einladung zu dieser Versammlung zu bewirken. Demgemäß laden wir alle Glieder der evangelischen Kirche, denen das Wohl derselben am Herzen liegt, insbesondere die Mitglieder der ersten Konferenz hierdurch ein, sich Mittwoch den 8. November d. J., Vormittags 9 1/2 Uhr, Im Gasthofe bei Wittwe Schläger am Bahnhofe zu Düsseldorf, zu einer Rheinisch-Westfälischen Kirchen-Konferenz zahlreich zu versammeln. Düsseldorf und Bonn, im Oktober 1848. Das Präsidium: Hülsmann. Dorner. Eine junge Dame von anständiger Familie wünscht in einem hiesigen achtbaren Bürgershause einen Stelle, wo sie in Küche u. Hausarbeit etc. unterrichtet wird. Dieselbe ist in allen Handarbeiten erfahren, und würde sich auch allenfalls zu einer Vergütung verstehen. Näheres bei der Expedition dies. Bl. Gasthof zum Bönn'schen Posthause. Auf die veränderte Einrichtung deiner Abend-Restauration macht der Unterzeichnete ganz besonders aufmerksam. Wm. Hilgers. Herrenkleider werden gewaschen und reparirt, Herzogstraße Nr. 11. Inserat. Am Sonntag den 29. Dieses sahen wir zum erstenmal wiederholt „der Gott und die Bajadere“ von Auber über unsere Bühne gehen. Die Direktion und Herr Martin verdienen besonders rühmlichst erwähnt zu werden, daß sie dem Publikum diese allerliebste Oper, welche sich schon seit 17 Jahren auf den größten Bühnen Europas auf dem Repertoir erhalten hat, auch hier zur Aufführung gebracht haben. Die Darstellung der Frau Martin-Zimmermann darin, ist so ausgezeichnet, daß wir sie kühn zur Seite einer Taglioni stellen können, für welche bekanntlich die Rolle geschrieben ist. Mit Bedauern erfahren wir, daß uns Herr und Frau Martin und ihre liebenswürdige Schülerin Lina Gärtner bald verlassen werden, und somit wenig Gelegenheit geboten wird die schönen Leistungen derselben noch öfter zu sehen. Schließlich bitten wir die Direktion dafür Sorge zu tragen, daß obige Oper noch mehrmals zur Aufführung kommt, wobei wir das Publikum besonders aufmerksam machen, und einladen derselben ja beizuwohnen. Glückwunsch. Der Mamsell Anna Mar. . H……auf Ihre neue Amourschaft vis-a-vis in der Weberst. Ihren früheren Verehrer. Mit dem heutigen Tage erscheint die erste Nummer „Freie Blätter.“ Dieselben werden wöchentlich 3 Mal ausgegeben. (Sonntag, Mittwoch, Freitag) ‒ Abonnementspreis für Köln 15 Sgr. Pro Quartal; auswärts durch die Postanstalten des Staates bezogen 18 3/4 Sgr. Freunde der demokratischen Sache werden zum Abonnement freundlichst eingeladen. Köln, den 29. Oktober 1848. Der Gerant: Engels. Bestellungen wolle man gef. bald in Köln unter Hutmacher Nr. 17, auswärts bei den nächsten Postanstalten machen. Oder-Moseler-Weinmost und neuer Wein-Ausbruch im Freischützen. Köln-Mindener Eisenbahn. Um auch diejenigen Stationen unserer Bahn, welche nicht direkt in den nord-deutschen Eisenbahn-Verband aufgenommen sind, an den Vortheilen desselben möglichst Theil nehmen zu lassen, ist die Einrichtung getroffen, daß die Güter, welche mit direkten Frachtbriefen nach Magdeburg, Leipzig, Berlin oder weiter versehen sind, durch unentgeltliche Um-Expedition in Minden auf Verlangen der Absender in den Verbandverkehr aufgenommen werden. Da Nähere ist bei den Güter-Expeditionen zu erfahren. Köln, den 25. Oktober 1848. Die Direktion. Bonn-Kölner:Eisenbahn. Vom 15. Oktober 1848 ab fahren die Züge täglich: Von Köln nach Bonn: 6 1/2 , 10, 11 1/2, Uhr Vormittags. 2 1/2, 5 Uhr 10 Minuten, 7 1/2 Uhr Nachmittags. Von Bonn nach Köln: 7, 8 3/4, 12 Uhr Vormittags. 2 Uhr 20 Min. 5, 7 Uhr 20 Min. Nachm. Die Direktion. Römischer Circus. von Alexandro Guerra. Letzte Vorstellung. Heute Dienstag den 31. Oktober 1848 findet das große römische Pferde-Wettrennen und Wtetfahren auf dem Exerzierplatze neben der Kavallerie-Kaserne. Anfang 3 Uhr. Nach dem Wettrennen große Vorstellung, und zum Beschluß Wiederholung Mazeppa. Das nähere der Trägerzettel. Alexandro Guerra. Theater-Anzeige. Dienstag den 31. Dezember 1848: Achte Vorstellung des Balletmeisters Herrn Martin und Frau Martin-Zimmann, erste Tänzer des königl. Theatra St. Carlos in Lissabon. Zum Erstenmal: Im dritten Akt. Grand Pas de deux. Gesetzt von Herrn Martin, getanzt von demselben und Frau Martin-Zimmann. Musik von Adolph Adam. Im fünften Akt. Zum Erstenmal: Saleo di Hérés. Gesetzt von Herrn Martin, getanzt von demselben und Frau Martin Zimmann. Musik von Donizetti aus Lucrecia Borgia. Der Gerant: Korff. Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
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Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 130. Köln, 31. Oktober 1848, S. 0660. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz130_1848/4>, abgerufen am 29.04.2024.