Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Neue Rheinische Zeitung. Nr. 160. Köln, 5. Dezember 1848.

Bild:
<< vorherige Seite

ten, lies't man jetzt neben standrechtlichen Proklamationen fast nur Zerstreuungsanzeigen und Sprachlehrerempfehlungen. -- Die Zwanziger standen vorgestern 8 pCt. auf der Börse, und die Bank selber soll 5 pCt. dafür geben; die Münze prägt deren Tag und Nacht, man sagt für 20,000 Fl. täglich; aber es hilft nichts, die Zwanziger werden in einigen Tagen gänzlich verschwunden sein. Wie ich höre, will die Bank Papierzwanziger emittiren, um die silbernen aus ihren Verstecken zu bugsiren. 1 und 2 Guldenstücke sind schon seit dem März unsichtbar geworden. Die Zwanziger sollen von den Juden mittelst Bestechung aus dem Lande, meist nach Hamburg, geschleppt, dort eingeschmolzen und dann als Silberbarren von der Bank zu enormen Preisen wieder angekauft werden. Ein fideler Schacher. -- Die Ausfuhr von Militärtuch ist verboten worden, und das Aerarium bestimmt den Fabrikanten die Preise für's Inland. Ein Spaßvogel hat sich den Scherz erlaubt, dem Gemeinderath zu denunziren, der ganze Wienfluß liege voll Waffen; es entstand Heulen und Zähneklappern, und der Gemeinderath will nun im Ernste den ganzen Wienfluß abgraben lassen. Sämmtliche Kanäle hat er bereits durchsuchen lassen. -- Vorgestern ging hier das Gerücht, Radetzki habe Mailand verlassen müssen. Das erste literarische Ferkel Wien's, Bäuerle, ist wieder aufgelebt und wüthet in seiner Theaterzeitung mit der unerhörtesten Gemeinheit wider die Demokratie. Auch sein Milchbruder Saphir, ist mit seinem Pfützen-Humor wieder auferstanden. Das neue Ministerium ist hier angekommen, verhält sich aber sehr still.

24 Wien, 29. November.

Ueber den hiesigen Gemeinderath ist eine wahre Adressenwuth gekommen. Windischgrätz und Welden haben bereits den "tiefgefühltesten, ehrfurchtvollsten Dank," für ihre unglaubliche "Milde und Gnade" von diesen schwarzgelben Vögeln zugekrächtzt erhalten.

Nach diesen Beiden kam die Reihe an Jellachich. Ihm drückt der Gemeinderath, in "tiefgefühlter Pflicht," seine "innigste Bewunderung, seinen wärmsten Dank" aus. "Ihr rasches Erscheinen vor den Mauern Wiens," heißt es weiter, "in einem Zeitpunkt der härtesten Bedrängniß ... hat es allein möglich gemacht, den Ausbrüchen ungezügelter Parteiwuth ein baldiges Ziel zu setzen u. s. w."

Nach Jellachich wird Feldmarschall-Lieutenant v. Czorich ebenfalls beadresst.

Gestern kam eine Deputation der k. k. Nationalbank zu Windischgrätz und überreichte ihm ebenfalls in einer Adresse ihren "gerührtesten Dank für das segensvoll Vollbrachte."

Wann diese Adressenwuth der "Schwarzgelben" aufhören wird, läßt sich schwer bestimmen.

!!! Frankfurt, 2. September.

Sitzung der National-Versammlung in der reformirten Kirche.

Tagesordnung.

1. Berathung über den vom Abgeordneten Francke, Namens des volkswirthschaftlichen Ausschusses erstatteten Berichts, die Aufhebung der Flußzölle betreffend.
2. Berathung über den Bericht des Abgeordneten Francke, die Beschwerde der Segelschiffer betreffend.
3. Berathung des vom Verfassungsausschusse vorgelegten Entwurfs: der Reichstag.

Riesser präsidirt.

Der österreichische Ausschuß erstattet durch Sommaruga Bericht über den bekannten Antrag von Zimmermann aus Spandau. Der Antrag des Ausschusses lautet:

"Die National-Versammlung wolle in Erwägung der hohen Wichtigkeit, daß das deutsche Volk über die Grundhältigkeit der im Antrage des Herrn Zimmermann von Spandow enthaltenen Angaben, über angeblich bei den letzten Ereignissen in Wien stattgehabten Vorgänge durch eine vollkommen unbefangene Erhebung des wahren Sachverhaltes Aufklärung erlange, das Reichsministerium auffordern, den nach Oesterreich abgesendeten Reichskommissären ungesäumt den Auftrag zu ertheilen, an Ort und Stelle den Thatbestand der in Folge der Wiener Ereignisse gemeldeten Gräuelthaten auf das Genaueste zu erheben und darüber zu berichten, in wie weit das Gesetz gehandhabt ist, um die Urheber solcher Handlungen zur Strafe zu ziehen."

Der Bericht wird ein andermal berathen werden.

Wiener interpellirt das Reichsministerium über die vor längerer Zeit erfolgte Sendung der Magyaren an die National-Versammlung Behufs eines völkerrechtlichen Bündnisses. Bei der bedrängten Lage Ungarns und der Gefahr, die daraus für die materiellen Verhältnisse von ganz Deutschland entsteht, frage ich, welche Vorkehrungen zum Schutz der Handelsbeziehungen Deutschlands zu Ungarn hat das Reichsministerium getroffen, und welche Maaßregeln, um diesem Lande den Frieden zu verschaffen?

Folgen noch 3 bis 4 Interpellationen an den Kriegsminister, die ich bei der Beantwortung geben werde.

Lassaulx interpellirt den Justizminister, was er gethan habe in Bezug auf einen Artikel der Reichstagszeitung: "Ueber die Ermordung Robert Blums und die Mehrheit der Reichsversammlung." Die berüchtigte Stelle, vor der Lassaulx sich entsetzt, lautet ungefähr: "Windisch-Grätz hätte nicht gewagt, Rob. Blum zu ermorden, wenn nicht National-Versammlung und Centralgewalt die jämmerlichste Ohnmacht gezeigt hätten." (Links: Jawohl! Riesser ruft den zur Ordnung, der "jawohl" gerufen hat. Tumult.) Lassaulx nennt den Verfasser jenes Artikel einen knabenhaften Verläumder u. s. w. (Links furchtbarer Tumult. Präsident ruft Lassaulx nicht zur Ordnung.) Lassaulx fährt auf die ordinärste Weise fort, sich über den Verfasser jenes Artikels in der Reichstagszeitung auszusprechen.

Rösler von Oels erhebt Anklage gegen den Vicepräsidenten wegen seines Benehmens. In zwei Beschwerden, die er an den Geschäftsordnungsausschuß verwiesen haben will, klagt er den Präsidenten Riesser an: 1. Lassaulx nicht zur Ordnung gerufen zu haben, trotzdem derselbe sich Schimpfwörter auf der Tribüne erlaubt hat, und 2. selbst sich über einen Artikel der Reichstagszeitung, der noch keiner gerichtlicher Verurtheilung unterlegen, in beschimpfender Weise ausgesprochen zu haben.

v. Herrmann präsidirt.

Vicepräsident Riesser erklärt sich mit Rösler von Oels einverstanden und sagt, er werde heute zum letzten Male präsidiren, da er selbst fühle, daß er nicht die nöthige Ruhe dazu besitze. (Bravo der Centren. Trommeln links).

Der Handelsminister giebt einige Erläuterungen auf eine Interpellation.

Schmerling beantwortet eine Interpellation von Wesendonk wegen der preußischen Angelegenheiten. Die Reichskommissäre seien in Berlin thätig und wie er (der Minister) hofft, mit Erfolg.

Justizminister Mohl auf die Interpellation von Lassaulx: Der fragliche Artikel ist dem Gericht zur Beschlußnahme überwiesen. Auf eine Interpellation von Berger wegen des Wiener Belagerungszustandes: die Aufhebung der sämmlichen Ausnahmezustände in Wien und Oesterreich seien beim österreichischen Ministerium durch das gesammte Reichsministerium beantragt. Er (Mohl) habe sich auch noch speziell an den österreichischen Justizminister wegen der Proklamation des Generals Cordon gewendet und seine Mißbilligung über die in dieser Proklamation enthaltenen Drohungen ausgesprochen. (Wird natürlich viel nutzen!) Auf eine Interpellation von Blumröder wegen des Cirkulars in Betreff aller politischen Vereine in Deutschland. Die Vereine haben sich über diese Maßregel, die blos zu statistischer Uebersicht getroffen, beim Reichsministerium nicht beschwert. Sie hätten dies mit ihren Einzelregierungen abzumachen, an welche das Cirkular ergangen. Wenn gewisse Vereine nicht auf die Forderungen des Reichsministeriums einzugehen geneigt wären, so hätte die Sache dabei ihr Bewenden! (Bravo im Centrum).

Gegen 11 Uhr geht man zur Tagesordnung über.

1. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses, die Flußzölle betreffend. (Der Berichterstatter ist Franke).

Zu dem Entwurf des volkswirthschaftlichen Ausschusses sind eine Anzahl Amendements, unter andern ein präjudizielles von Lette gestellt, welches beabsichtigt, die ganze Angelegenheit der Centralregierung zu beliebigem Ermessen zu überweisen.

Ueber diesen Präjudizialantrag soll sich eine Diskussion erheben.

Eisenstuck protestirt gegen eine solche, ehe nicht der Ausschußentwurf selbst diskutirt ist.

Der Berichterstatter Franke führt hierauf nachfolgenden Entwurf ein:

§ 1.
"Alle schiffbaren Flüsse, welche verschiedene deutsche Staaten durchströmen oder begränzen, sind auf deutschem Gebiete bis ins Meer für deutsche Schifffahrt frei von allen das Schiff oder die Waare treffenden Zöllen und Abgaben mit Einschluß der Brückendurchlaßgelder.
"Gleiches gilt von der Holzflößerei auf den vorgedachten schiffbaren Flußstrecken. Von fremden Schiffen und deren Ladung dürfen nur durch die Reichsgewalt Wasserzölle u. dgl. Abgaben erhoben werden und fließen solche in die Reichskasse."
§ 2.
"Die bisherigen Hafen-, Krahn-, Waag-, Lager-, Schleußen u. dgl. Gebühren in den an diesen Flüssen gelegenen Orten bleiben bis auf weitere Anordnung bestehen."
§ 3.
"Die Erhaltung und Verbesserung des Fahrwassers, so wie des Leinpfades der bezeichneten Flüsse liegt dem Reiche ob. Doch haben bis auf weitere Verfügung durch das Reich, die Einzelstaaten, welchen die Unterhaltung dieser Flüsse bisher oblag, dieselbe auch ferner zu beschaffen, unter Oberaufsicht einer von der provisorischen Centralgewalt sofort niederzusetzenden Flußschifffahrtsbehörde und gegen Erstattung der von dieser gebilligten Ausgaben aus der Reichskasse."
§ 4
"Bis zur Erlassung einer Flußschifffahrtsordnung durch die Reichsgesetzgebung bleiben die bestehenden Schifffahrtsakten und Regulative, mit Ausnahme der auf die genannten Zölle und Abgaben sich beziehenden Bestimmungen, in Wirksamkeit."
§ 5.
"Hinsichtlich der Benutzung der Wasserstraßen, Schifffahrtanstalten, so wie hinsichtlich aller in diesem Gesetze erwähnten Abgaben, sollen alle Angehörigen des deutschen Reichs völlig gleich gehalten werden; insbesondere darf kein Unterschied in der Art stattfinden, daß dadurch eine Begünstigung der Angehörigen, der Schiffe der Landungsplätze oder des Handels des einen deutschen Staats vor denen des anderen bewirkt wird."
§ 6.
"Vorstehendes Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1849 in Wirksamkeit."
§ 7.
"Ob und in welcher Weise den eizelnen Staaten, Gemeinheiten oder Personen für den Wegfall der reinen Einnahmen aus den aufgehobenen Zöllen und Abgaben eine Entschädigung zu gewähren sein mögte, wird durch ein Reichsgesetz entschieden werden."

Franke spricht sich natürlich gegen den Präjudizialantrag entschieden aus.

Moritz Mohl spricht zuerst für die Aufhebung der Flußzölle und gegen den Präjudizialantrag Im Interesse der Partikularinteressen sei es allerdings, die Flußzölle nicht aufzuheben. Es sei ein wahrer "Rattenkönig" von Privatinteressen vorhanden, welcher der Annahme der Aufhebung aller Flußzölle entgegenstände. (Im Centrum ruft einer Schluß! Links eine Stimme: Das ist ja schändlich bei einer so wichtigen Verhandlung!) Mohl geht die einzelnen Paragraphen des Entwurfs durch, gegen die er nichts Erhebliches einwendet. Zum Schlusse sagt er, man möchte dies Gesetz annehmen, um doch endlich einmal dem deutschen Volke die erste materielle Erleichterung zu verschaffen (Bravo links).

Der Handelsminister Duckwitz spricht einige Worte zur Versammlung, in denen er empfiehlt, die Angelegenheit der Flußschifffahrt und Aufhebung der Flußzölle der Centralgewalt zu überweisen. Man möge ihm das Vertrauen schenken, die Sache in seine Hände zu nehmen, er habe von jeher seine Pflicht gethan, das beweise seine Vergangenheit. Er gelobe, diese Sache so ernstlich und schnell wie möglich und wie es das deutsche Volk nur verlangen könne, zu Ende zu bringen

Schluß der Debatte. -- Jucho verlangt namentliche Abstimmung.

Raveaux reicht eine Erklärung ein, wonach die Stadt Köln für die Aufhebung der Flußzölle petitionirt hat. Die Erklärung erfolgt deshalb, weil Mohl Köln unter den Stadten genannt hat, die ein Partikularinteresse in dieser Angelegenheit hätten.

Bei der Abstimmung wird Lette's präjudizieller Antrag abgelehnt, dagegen der von Fallati und Genossen eingebrachte, lautend: "die hohe Reichsversammlung wolle beschließen, daß die Centralgewalt aufgefordert werde, die zur Aufhebung der Belastung der deutschen Flüsse, so wie zur Sicherung der Erhaltung und Verbesserung der Wasserstraßen in Deutschland erforderlichen Gesetzesentwürfe in möglichst kurzer Zeit vorzulegen" angenommen.

Die Linke protestirt gegen diese Abstimmung, da M. Mohl die namentliche Abstimmung für alle Anträge verlangt hat. Dieser Protest erregt einen halbstündigen Tumult und endet fruchtlos für die Linke, indem die Majorität endlich unter Getrommel und Geschrei die fernere Tagesordnung durchsetzt. Da der Tumult aber nicht aufhört, stimmt man nochmals darüber ab, ob die Versammlung das Verfahren und die Abstimmungsweise des Präsidenten fehlerhaft findet?

Diese Frage wird verneint. Ebenso die Frage, ob über noch fernere Zusatzanträge (gestellt von der Linken) abgestimmt werden dürfe, mit 229 Stimmen gegen 194.

Viele Abgeordnete der Linken protestiren zu Protokoll gegen die Gültigkeit des angenommenen Antrags von Fallati.

Mittlerweile ist es 1/2 2 Uhr geworden.

Nr. 2 der Tagesordnung.

Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses, betreffend die Beschwerden über die Dampfschifffahrt auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen. Berichterstatter ist Franke.

In einer kurzen Debatte sprechen Franke, Kolb aus Speyer, Moritz Mohl, von Herrmann (gegen den Ausschußantrag, für die Genehmigung der Petitionen der Segelschiffer).

Fallati (Unterstaatssekretär) verspricht im Namen des Ministerii genügende Erledigung dieser Angelegenheit bei Annahme der Anträge des Ausschusses.

Raveaux: (Schluß! Schluß!) wundert sich, daß auch diese Angelegenheit, von der das Wohl von 1000 Familien abhängt, durch Schlußruf abgeschnitten wird, weil die Zeit vorgerückt ist. (Es ist nämlich die Zeit des Mittagsessens.) -- Unterbrechungen. -- Er spricht sich entschieden gegen die Ausschußanträge und für die Schiffer aus, die er einen Stand von freien und braven Bürgern nennt, welcher am Rand des Abgrunds steht. -- An der einseitigen Ertheilung von Konzessionen und Monopolen liegt der eigentliche Grund der Verarmung dieses Standes. Der Schifferstand hat keine Vertretung, aber die Herren Unternehmer von Dampfschifffahrtsgesellschaften haben ihre Vertreter überall. Raveaux will die Angelegenheit noch einmal an den Ausschuß.

Franke empfiehlt die Ausschußanträge. --

Der Ausschuß beantragt:

1) "Die Nationalversammlung wolle beschließen, es sei die Centralgewalt zu ersuchen, dem Reichsminister des Handels aufzugeben, wegen Entwerfung einer neuen Flußschifffahrts-Ordnung, durch die Reichsgesetzgebung, sobald als irgend thunlich, die erforderlichen Einleitungen zu treffen und hierbei die vorliegenden Anträge in geeigneter Weise zu berücksichtigen."
2) "Die Centralgewalt zu ersuchen, nach vorgängiger näherer Prüfung bei den betreffenden Einzelnstaaten dahin angelegentlich zu wirken, daß die Verschiedenheiten, welche in der Zollbehandlung und sonstigen Abfertigung, sowie in der Besteuerung zwischen Segelschiffen und Güterdampfschiffen etwa bestehen, baldmöglichst resp. für beseitigt erklärt und auf eine der Gerechtigkeit entsprechende Weise abgeändert werden."
3) Diese Angelegenheit, um zur kräftigsten Verwendung bei den Einzelstaaten vorzuschreiten, der Centralgewalt zu überweisen."

Alle drei Ausschußanträge werden angenommen, der von Raveaux auf Vertagung und genauere Begutachtung verworfen.

Ad 3 der Tagesordnung (S. oben) hat Watzdorf (Sachsen) einen präjudiziellen Antrag gestellt.

"Die Berathung über den Entwurf vom Reichstag nicht eher zu beginnen, bis vom Verfassungsausschuß das Gutachten über die Organisation der vollziehenden Gewalt erstattet worden ist."

Dahlmann (Namens des Verfassungs-Ausschusses) empfiehlt die Verwerfung des Antrags; er sagt, entweder ich kenne unser Vaterland nicht, oder die Annahme dieses Antrages wurde beantwortet werden durch einen Schrei der Entrustung. (Bravo und Zischen.)

Fröbel spricht für die Annahme.

Waiz dagegen.

Watzdorf modifizirt seinen Antrag. -- Aber mit oder ohne Modifikation, der Antrag wird verworfen.

Dahlmann macht im Namen des Verfassungs-Ausschusses folgende Anträge:

1) Wöchentlich zwei Sitzungstage hintereinander der zweiten Berathung der Grundrechte und zwei Tage der Verfassung zu widmen.
2) Auch für den Entwurf: "Der Reichstag" eine zweite Lesung anzuordnen.
3) Bei §. 3 des Reichstages auch die Frage von der Mediatisirung auf die Tagesordnung zu setzen.

Wigard spricht dagegen und verlangt, die nächste Woche ganz der zweiten Lesung der Grundrechte zu widmen.

Langerfeld für die 3 Ausschußanträge.

Pattai aus Oesterreich sehr energisch für Wigards Wunsch. Es wurde schon eine so ungeheure Zeit für Interpellationen und dringliche Anträge verbraucht (Centren ja! ja!), aber seine Partei (die Linke) wurde mit denselben doch nicht aufhören können, so lange dieses unselige Ministerium an der Spitze der Geschäfte stünde. (Tumult im Centrum). Oder meine Herren, haben wir je eine Interpellation oder einen dringlichen Antrag eingebracht, der nicht zur Ehre Deutschlands wäre? (Gelächter rechts -- Bravo links.) Nehmen Sie schnell die Grundrechte vor, damit das deutsche Volk doch ein Andenken an uns hat, denn ich fürchte, daß unsern Arbeiten hier doch nächster Tage ein Ziel gesetzt werden wird. (Aufregung) Machen Sie deshalb, daß das Volk mehr von uns behält, als eine mitleidige Erinnerung. (Lärm).

Hierauf werden die 3 Anträge des Verfassungsausschusses angenommen.

Ein Zusatz von Eisenstuck: "Jede Woche eine fünfte Sitzung zur Berathung der auflaufenden Ausschußberichte zu bestimmen" wird auch angenommen.

Nach einem widrigen Zwist über die nächste Tagesordnung, der noch eine Stunde wegnimmt, wird für Montag festgesetzt:

1) Präsidentenwahl.
2) Berathung über den Entwurf "der Reichstag."

Die Sitzung wird um 4 Uhr geschlossen.

Ueber den stenographischen Bericht der heutigen Sitzung muß das deutsche Volk seine Freude haben.

* Frankfurt, 2. Dez.

Der von Hartmann, Fröbel, Wiesner etc. am 30. Nov. eingebrachte "dringliche Antrag" lautet:

In Erwägung, daß Ungarn als freier und selbstständiger Staat berechtigt ist, jeder Art Verträge und Bündnisse zu schließen,

In Erwägung, daß dieser Staat durch Lage, Geschichte und Sympathien der einzige und natürlichste Bundesgenosse Deutschlands ist,

In Erwägung, daß die heldenmüthigen Maggiaren gleich bei Zusammentritt der National-Versammlung Deutschland durch eine eigene Gesandschaft Freundschaft und Bündniß angeboten,

In Erwägung, daß die National-Versammlung bei mehreren Gelegenheiten auf die Wünsche und Anerbietungen der Maggiaren bereitwillig einzugehen schien, und die zeitherigen traurigen Schicksale der Maggiaren an diesem Verhältnisse nichts ändern dürften,

In Erwägung endlich, daß Hülfe zur rechten Zeit doppelte Hülfe ist und schon das bloße Bündniß mit Deutschland des hartbedrängten Landes moralische Kraft heben würde:

beschließt die hohe National-Versammlung:

"Die hohe Centralgewalt aufzufordern, sofort die nöthigen Schritte zu thun, um mit dem heldenmüthigen und unglücklichen Volke der Maggiaren ein Schutz- und Trutzbündniß zu schließen."
Moritz Hartmann. Eisenmann. Rank. Julius Fröbel. A. Wiesner Gritzner. Hagen. Titus. v. Trützschler.

Darmstadt, 30. Novbr.

Das von hier verlegte zweite Regiment ist nach dem Ehrenbreitenstein bestimmt, da die preußischen Truppen als mobile Kolonnen Subsistenzmittel für das rebellische Königthum beitreiben müssen. Es erfuhr seine Bestimmung erst in Vilbel, im Augenblick des Abmarsches. Die Offiziere sollen hier am Abend vor dem Abmarsche verpflichtet worden sein, nicht von demselben zu sprechen. Hr. Peucker war am Morgen des Abmarsches hier und hielt eine Rede an die Soldaten, in welcher er ihnen für die nächste Gelegenheit das Standrecht in Aussicht stellte.

(N. D. Z.)
Gießen, 1. Dez.

Heute früh sind unsere September-Gefangene, Becker, der Redakteur des "Jüngsten Tages," und Genossen, wie es heißt, gegen Abgabe ihres Ehrenwortes, sich vor Gericht zu stellen, ihrer Haft wieder entlassen worden. Man hofft deshalb, daß ihnen doch nicht Schweres werde zu Last gelegt werden können.

(Fr. J.)
Meiningen, 29. Nov.

Das Herzogthum Meiningen ist jetzt seiner ganzen Länge nach, von Saalfeld bis nahe an Salzungen, mit Reichstruppen (sächsischer Infanterie und Artillerie) besetzt. Seit einigen Tagen gehen hier Transporte gefangener Soldaten des in dem Herzogthum Koburg liegenden großherzogl. Weimarschen Kontingents durch, welche der Theilnahme an einem republikanischen Komplotte beschuldigt sein sollen.

* Schwarzburg, 30. Nov.

Die konstituirende Landesversammlung des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt hat in ihrer 24. Sitzung, den 20. Nov., folgenden Beschluß gefaßt:

§. 1. Der bisherige Adelsstand ist mit seinen Vorrechten abgeschafft.

§. 2. Der Staat kennt keine Adelstitel mehr.

§. 3. Alle zum Besten des Adels etwas Besonderes verordnenden gesetzlichen observanzmäßigen Bestimmungen sind aufgehoben.

Detmold, 29. Nov.

In diesen Tagen hat das Kollegium der Stadtverordneten in Lemgo mit 9 Stimmen (die Ausschlagsstimme des Präsidenten mitgerechnet) gegen 8 den Beschluß gefaßt, die Stadt als reichsunmittelbar der deutschen Nationalversammlung anzutragen, und eine Adresse abgefaßt, die Abgeordneter Vogt übergeben soll.

Der Kongreß der vereinigten lippeschen Volksvereine hat kürzlich ein Mißtrauensvotum gegen die Majorität in der Reichsversammlung zu Frankfurt beschlossen und nicht minder unsern Abgeordneten Schierenberg in einer Adresse aufgefordert, sich von der Majorität, und damit von der Politik v. Schmerling's loszusagen oder sein Amt niederzulegen.

Altenburg, 30. November.

Heute ist mit der officiellen Anzeige des Todes unserer Herzogin den Ständen mitgetheilt worden: daß heute unser Herzog zu Gunsten seines Bruders, des Prinzen Georg, die Regierung niedergelegt und Letzterer dieselbe angenommen hat. Mit diesem Akt hat sich auch unser Ministerium wieder geändert. Der Geheimrath Dr. von Gabelentz, welcher bis zur Auflösung des weimarischen Landtags dort Landtagsmarschall war, ist erster, Graf Louis Beust zweiter und Hr. Sonnenkalb dritter Minister. Der zeitherige dritte Minister, Hr. Cruciger, geht als Legationsrath nach Frankfurt a. M.

So ist also auch hier die Reaktion in vollem Gange.

Von welcher Seite der neue deutsche Landesvater das Regieren auffaßt, läßt sich aus seiner Antritts-Erklärung entnehmen. Wir zitiren hier den Schluß der letztern, jedoch keineswegs aus blos politischen, sondern ebenso aus stylistischen Gründen:

"Wir versehen Uns demnach zu sämmtlichen Bürgern und Unterthanen in den Städten und auf dem Lande, allen Vasallen, Dienern und Beamten und überhaupt allen Unseren Erblanden Angehörigen, welches Standes, welcher Würde und welches Wesens sie immer sein mögen, daß sie Uns von nun an für ihren rechtmaßigen und einzigen Landesherren so willig als pflichtmäßig erkennen, Uns unverbrüchliche Treue und Gehorsam leisten und in allen Stücken sich, wie es pflichtbewußten Unterthanen gebührt, gegen Uns bezeugen werden, wogegen ihrer Aller Bestens auf alle Weise zu befördern und eine auf Gerechtigkeit, Liebe und Wohlwollen gestützte Regierung zu führen Unser ernstes Bestreben und Unsere theuerste Regentenpflicht sein wird.

Sammtliche Stellen und Behörden im Herzogthum haben übrigens ihre Verrichtungen nach ihren aufhabenden Amtspflichten ohne Unterbrechung und Veränderung fernerhin fortzusetzen und die amtlichen Ausfertigungen von nun an unter Unserem Namen und Titel, wo solches vorgeschrieben ist, zu erlassen.

Wir verbleiben Unseren gesammten Unterthanen und Dienern mit Herzoglicher Huld und Gnade wohl beigethan."

Gegeben in Unserer Residenzstadt Altenburg, am dreißigsten November des Jahres Eintausend Achthundert und Achtund vierzig.

Georg, Herzog zu Sachsen-Altenburg. von der Gabelentz. Graf Louis Beust. Sonnenkalb."

Schleswig-Holstein.

Zuruf der Soldaten und Unteroffiziere des 7. Schleswig-Holsteinischen Infanterie-Bataillons an die Preußischen Soldaten, welche für Schleswig-Holstein gefochten haben:

Kameraden!

In einem verhängnißvollen Augenblick ergeht aus der Mitte eines Heeres, mit dem Ihr noch vor kurzem für eine gute Sache Beschwerden und Gefahren getheilt habt, an Euch ein warnender Zuruf. Wiederum steh Ihr gerüstet da; die nächste Stunde schon kann eine blutige Katastrophe herbeiführen. Aber nicht gegen die Feinde Deutschlands und der Freiheit sind dieses Mal Eure Waffen gerichtet, sondern gegen das Herz des eigenen Landes, gegen Euer eigenes Fleisch und Blut, gegen die, welche die neu

ten, lies't man jetzt neben standrechtlichen Proklamationen fast nur Zerstreuungsanzeigen und Sprachlehrerempfehlungen. — Die Zwanziger standen vorgestern 8 pCt. auf der Börse, und die Bank selber soll 5 pCt. dafür geben; die Münze prägt deren Tag und Nacht, man sagt für 20,000 Fl. täglich; aber es hilft nichts, die Zwanziger werden in einigen Tagen gänzlich verschwunden sein. Wie ich höre, will die Bank Papierzwanziger emittiren, um die silbernen aus ihren Verstecken zu bugsiren. 1 und 2 Guldenstücke sind schon seit dem März unsichtbar geworden. Die Zwanziger sollen von den Juden mittelst Bestechung aus dem Lande, meist nach Hamburg, geschleppt, dort eingeschmolzen und dann als Silberbarren von der Bank zu enormen Preisen wieder angekauft werden. Ein fideler Schacher. — Die Ausfuhr von Militärtuch ist verboten worden, und das Aerarium bestimmt den Fabrikanten die Preise für's Inland. Ein Spaßvogel hat sich den Scherz erlaubt, dem Gemeinderath zu denunziren, der ganze Wienfluß liege voll Waffen; es entstand Heulen und Zähneklappern, und der Gemeinderath will nun im Ernste den ganzen Wienfluß abgraben lassen. Sämmtliche Kanäle hat er bereits durchsuchen lassen. — Vorgestern ging hier das Gerücht, Radetzki habe Mailand verlassen müssen. Das erste literarische Ferkel Wien's, Bäuerle, ist wieder aufgelebt und wüthet in seiner Theaterzeitung mit der unerhörtesten Gemeinheit wider die Demokratie. Auch sein Milchbruder Saphir, ist mit seinem Pfützen-Humor wieder auferstanden. Das neue Ministerium ist hier angekommen, verhält sich aber sehr still.

24 Wien, 29. November.

Ueber den hiesigen Gemeinderath ist eine wahre Adressenwuth gekommen. Windischgrätz und Welden haben bereits den „tiefgefühltesten, ehrfurchtvollsten Dank,“ für ihre unglaubliche „Milde und Gnade“ von diesen schwarzgelben Vögeln zugekrächtzt erhalten.

Nach diesen Beiden kam die Reihe an Jellachich. Ihm drückt der Gemeinderath, in „tiefgefühlter Pflicht,“ seine „innigste Bewunderung, seinen wärmsten Dank“ aus. „Ihr rasches Erscheinen vor den Mauern Wiens,“ heißt es weiter, „in einem Zeitpunkt der härtesten Bedrängniß … hat es allein möglich gemacht, den Ausbrüchen ungezügelter Parteiwuth ein baldiges Ziel zu setzen u. s. w.“

Nach Jellachich wird Feldmarschall-Lieutenant v. Czorich ebenfalls beadresst.

Gestern kam eine Deputation der k. k. Nationalbank zu Windischgrätz und überreichte ihm ebenfalls in einer Adresse ihren „gerührtesten Dank für das segensvoll Vollbrachte.“

Wann diese Adressenwuth der „Schwarzgelben“ aufhören wird, läßt sich schwer bestimmen.

!!! Frankfurt, 2. September.

Sitzung der National-Versammlung in der reformirten Kirche.

Tagesordnung.

1. Berathung über den vom Abgeordneten Francke, Namens des volkswirthschaftlichen Ausschusses erstatteten Berichts, die Aufhebung der Flußzölle betreffend.
2. Berathung über den Bericht des Abgeordneten Francke, die Beschwerde der Segelschiffer betreffend.
3. Berathung des vom Verfassungsausschusse vorgelegten Entwurfs: der Reichstag.

Riesser präsidirt.

Der österreichische Ausschuß erstattet durch Sommaruga Bericht über den bekannten Antrag von Zimmermann aus Spandau. Der Antrag des Ausschusses lautet:

„Die National-Versammlung wolle in Erwägung der hohen Wichtigkeit, daß das deutsche Volk über die Grundhältigkeit der im Antrage des Herrn Zimmermann von Spandow enthaltenen Angaben, über angeblich bei den letzten Ereignissen in Wien stattgehabten Vorgänge durch eine vollkommen unbefangene Erhebung des wahren Sachverhaltes Aufklärung erlange, das Reichsministerium auffordern, den nach Oesterreich abgesendeten Reichskommissären ungesäumt den Auftrag zu ertheilen, an Ort und Stelle den Thatbestand der in Folge der Wiener Ereignisse gemeldeten Gräuelthaten auf das Genaueste zu erheben und darüber zu berichten, in wie weit das Gesetz gehandhabt ist, um die Urheber solcher Handlungen zur Strafe zu ziehen.“

Der Bericht wird ein andermal berathen werden.

Wiener interpellirt das Reichsministerium über die vor längerer Zeit erfolgte Sendung der Magyaren an die National-Versammlung Behufs eines völkerrechtlichen Bündnisses. Bei der bedrängten Lage Ungarns und der Gefahr, die daraus für die materiellen Verhältnisse von ganz Deutschland entsteht, frage ich, welche Vorkehrungen zum Schutz der Handelsbeziehungen Deutschlands zu Ungarn hat das Reichsministerium getroffen, und welche Maaßregeln, um diesem Lande den Frieden zu verschaffen?

Folgen noch 3 bis 4 Interpellationen an den Kriegsminister, die ich bei der Beantwortung geben werde.

Lassaulx interpellirt den Justizminister, was er gethan habe in Bezug auf einen Artikel der Reichstagszeitung: „Ueber die Ermordung Robert Blums und die Mehrheit der Reichsversammlung.“ Die berüchtigte Stelle, vor der Lassaulx sich entsetzt, lautet ungefähr: „Windisch-Grätz hätte nicht gewagt, Rob. Blum zu ermorden, wenn nicht National-Versammlung und Centralgewalt die jämmerlichste Ohnmacht gezeigt hätten.“ (Links: Jawohl! Riesser ruft den zur Ordnung, der „jawohl“ gerufen hat. Tumult.) Lassaulx nennt den Verfasser jenes Artikel einen knabenhaften Verläumder u. s. w. (Links furchtbarer Tumult. Präsident ruft Lassaulx nicht zur Ordnung.) Lassaulx fährt auf die ordinärste Weise fort, sich über den Verfasser jenes Artikels in der Reichstagszeitung auszusprechen.

Rösler von Oels erhebt Anklage gegen den Vicepräsidenten wegen seines Benehmens. In zwei Beschwerden, die er an den Geschäftsordnungsausschuß verwiesen haben will, klagt er den Präsidenten Riesser an: 1. Lassaulx nicht zur Ordnung gerufen zu haben, trotzdem derselbe sich Schimpfwörter auf der Tribüne erlaubt hat, und 2. selbst sich über einen Artikel der Reichstagszeitung, der noch keiner gerichtlicher Verurtheilung unterlegen, in beschimpfender Weise ausgesprochen zu haben.

v. Herrmann präsidirt.

Vicepräsident Riesser erklärt sich mit Rösler von Oels einverstanden und sagt, er werde heute zum letzten Male präsidiren, da er selbst fühle, daß er nicht die nöthige Ruhe dazu besitze. (Bravo der Centren. Trommeln links).

Der Handelsminister giebt einige Erläuterungen auf eine Interpellation.

Schmerling beantwortet eine Interpellation von Wesendonk wegen der preußischen Angelegenheiten. Die Reichskommissäre seien in Berlin thätig und wie er (der Minister) hofft, mit Erfolg.

Justizminister Mohl auf die Interpellation von Lassaulx: Der fragliche Artikel ist dem Gericht zur Beschlußnahme überwiesen. Auf eine Interpellation von Berger wegen des Wiener Belagerungszustandes: die Aufhebung der sämmlichen Ausnahmezustände in Wien und Oesterreich seien beim österreichischen Ministerium durch das gesammte Reichsministerium beantragt. Er (Mohl) habe sich auch noch speziell an den österreichischen Justizminister wegen der Proklamation des Generals Cordon gewendet und seine Mißbilligung über die in dieser Proklamation enthaltenen Drohungen ausgesprochen. (Wird natürlich viel nutzen!) Auf eine Interpellation von Blumröder wegen des Cirkulars in Betreff aller politischen Vereine in Deutschland. Die Vereine haben sich über diese Maßregel, die blos zu statistischer Uebersicht getroffen, beim Reichsministerium nicht beschwert. Sie hätten dies mit ihren Einzelregierungen abzumachen, an welche das Cirkular ergangen. Wenn gewisse Vereine nicht auf die Forderungen des Reichsministeriums einzugehen geneigt wären, so hätte die Sache dabei ihr Bewenden! (Bravo im Centrum).

Gegen 11 Uhr geht man zur Tagesordnung über.

1. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses, die Flußzölle betreffend. (Der Berichterstatter ist Franke).

Zu dem Entwurf des volkswirthschaftlichen Ausschusses sind eine Anzahl Amendements, unter andern ein präjudizielles von Lette gestellt, welches beabsichtigt, die ganze Angelegenheit der Centralregierung zu beliebigem Ermessen zu überweisen.

Ueber diesen Präjudizialantrag soll sich eine Diskussion erheben.

Eisenstuck protestirt gegen eine solche, ehe nicht der Ausschußentwurf selbst diskutirt ist.

Der Berichterstatter Franke führt hierauf nachfolgenden Entwurf ein:

§ 1.
„Alle schiffbaren Flüsse, welche verschiedene deutsche Staaten durchströmen oder begränzen, sind auf deutschem Gebiete bis ins Meer für deutsche Schifffahrt frei von allen das Schiff oder die Waare treffenden Zöllen und Abgaben mit Einschluß der Brückendurchlaßgelder.
„Gleiches gilt von der Holzflößerei auf den vorgedachten schiffbaren Flußstrecken. Von fremden Schiffen und deren Ladung dürfen nur durch die Reichsgewalt Wasserzölle u. dgl. Abgaben erhoben werden und fließen solche in die Reichskasse.“
§ 2.
„Die bisherigen Hafen-, Krahn-, Waag-, Lager-, Schleußen u. dgl. Gebühren in den an diesen Flüssen gelegenen Orten bleiben bis auf weitere Anordnung bestehen.“
§ 3.
„Die Erhaltung und Verbesserung des Fahrwassers, so wie des Leinpfades der bezeichneten Flüsse liegt dem Reiche ob. Doch haben bis auf weitere Verfügung durch das Reich, die Einzelstaaten, welchen die Unterhaltung dieser Flüsse bisher oblag, dieselbe auch ferner zu beschaffen, unter Oberaufsicht einer von der provisorischen Centralgewalt sofort niederzusetzenden Flußschifffahrtsbehörde und gegen Erstattung der von dieser gebilligten Ausgaben aus der Reichskasse.“
§ 4
„Bis zur Erlassung einer Flußschifffahrtsordnung durch die Reichsgesetzgebung bleiben die bestehenden Schifffahrtsakten und Regulative, mit Ausnahme der auf die genannten Zölle und Abgaben sich beziehenden Bestimmungen, in Wirksamkeit.“
§ 5.
„Hinsichtlich der Benutzung der Wasserstraßen, Schifffahrtanstalten, so wie hinsichtlich aller in diesem Gesetze erwähnten Abgaben, sollen alle Angehörigen des deutschen Reichs völlig gleich gehalten werden; insbesondere darf kein Unterschied in der Art stattfinden, daß dadurch eine Begünstigung der Angehörigen, der Schiffe der Landungsplätze oder des Handels des einen deutschen Staats vor denen des anderen bewirkt wird.“
§ 6.
„Vorstehendes Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1849 in Wirksamkeit.“
§ 7.
„Ob und in welcher Weise den eizelnen Staaten, Gemeinheiten oder Personen für den Wegfall der reinen Einnahmen aus den aufgehobenen Zöllen und Abgaben eine Entschädigung zu gewähren sein mögte, wird durch ein Reichsgesetz entschieden werden.“

Franke spricht sich natürlich gegen den Präjudizialantrag entschieden aus.

Moritz Mohl spricht zuerst für die Aufhebung der Flußzölle und gegen den Präjudizialantrag Im Interesse der Partikularinteressen sei es allerdings, die Flußzölle nicht aufzuheben. Es sei ein wahrer „Rattenkönig“ von Privatinteressen vorhanden, welcher der Annahme der Aufhebung aller Flußzölle entgegenstände. (Im Centrum ruft einer Schluß! Links eine Stimme: Das ist ja schändlich bei einer so wichtigen Verhandlung!) Mohl geht die einzelnen Paragraphen des Entwurfs durch, gegen die er nichts Erhebliches einwendet. Zum Schlusse sagt er, man möchte dies Gesetz annehmen, um doch endlich einmal dem deutschen Volke die erste materielle Erleichterung zu verschaffen (Bravo links).

Der Handelsminister Duckwitz spricht einige Worte zur Versammlung, in denen er empfiehlt, die Angelegenheit der Flußschifffahrt und Aufhebung der Flußzölle der Centralgewalt zu überweisen. Man möge ihm das Vertrauen schenken, die Sache in seine Hände zu nehmen, er habe von jeher seine Pflicht gethan, das beweise seine Vergangenheit. Er gelobe, diese Sache so ernstlich und schnell wie möglich und wie es das deutsche Volk nur verlangen könne, zu Ende zu bringen

Schluß der Debatte. — Jucho verlangt namentliche Abstimmung.

Raveaux reicht eine Erklärung ein, wonach die Stadt Köln für die Aufhebung der Flußzölle petitionirt hat. Die Erklärung erfolgt deshalb, weil Mohl Köln unter den Stadten genannt hat, die ein Partikularinteresse in dieser Angelegenheit hätten.

Bei der Abstimmung wird Lette's präjudizieller Antrag abgelehnt, dagegen der von Fallati und Genossen eingebrachte, lautend: „die hohe Reichsversammlung wolle beschließen, daß die Centralgewalt aufgefordert werde, die zur Aufhebung der Belastung der deutschen Flüsse, so wie zur Sicherung der Erhaltung und Verbesserung der Wasserstraßen in Deutschland erforderlichen Gesetzesentwürfe in möglichst kurzer Zeit vorzulegen“ angenommen.

Die Linke protestirt gegen diese Abstimmung, da M. Mohl die namentliche Abstimmung für alle Anträge verlangt hat. Dieser Protest erregt einen halbstündigen Tumult und endet fruchtlos für die Linke, indem die Majorität endlich unter Getrommel und Geschrei die fernere Tagesordnung durchsetzt. Da der Tumult aber nicht aufhört, stimmt man nochmals darüber ab, ob die Versammlung das Verfahren und die Abstimmungsweise des Präsidenten fehlerhaft findet?

Diese Frage wird verneint. Ebenso die Frage, ob über noch fernere Zusatzanträge (gestellt von der Linken) abgestimmt werden dürfe, mit 229 Stimmen gegen 194.

Viele Abgeordnete der Linken protestiren zu Protokoll gegen die Gültigkeit des angenommenen Antrags von Fallati.

Mittlerweile ist es 1/2 2 Uhr geworden.

Nr. 2 der Tagesordnung.

Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses, betreffend die Beschwerden über die Dampfschifffahrt auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen. Berichterstatter ist Franke.

In einer kurzen Debatte sprechen Franke, Kolb aus Speyer, Moritz Mohl, von Herrmann (gegen den Ausschußantrag, für die Genehmigung der Petitionen der Segelschiffer).

Fallati (Unterstaatssekretär) verspricht im Namen des Ministerii genügende Erledigung dieser Angelegenheit bei Annahme der Anträge des Ausschusses.

Raveaux: (Schluß! Schluß!) wundert sich, daß auch diese Angelegenheit, von der das Wohl von 1000 Familien abhängt, durch Schlußruf abgeschnitten wird, weil die Zeit vorgerückt ist. (Es ist nämlich die Zeit des Mittagsessens.) — Unterbrechungen. — Er spricht sich entschieden gegen die Ausschußanträge und für die Schiffer aus, die er einen Stand von freien und braven Bürgern nennt, welcher am Rand des Abgrunds steht. — An der einseitigen Ertheilung von Konzessionen und Monopolen liegt der eigentliche Grund der Verarmung dieses Standes. Der Schifferstand hat keine Vertretung, aber die Herren Unternehmer von Dampfschifffahrtsgesellschaften haben ihre Vertreter überall. Raveaux will die Angelegenheit noch einmal an den Ausschuß.

Franke empfiehlt die Ausschußanträge. —

Der Ausschuß beantragt:

1) „Die Nationalversammlung wolle beschließen, es sei die Centralgewalt zu ersuchen, dem Reichsminister des Handels aufzugeben, wegen Entwerfung einer neuen Flußschifffahrts-Ordnung, durch die Reichsgesetzgebung, sobald als irgend thunlich, die erforderlichen Einleitungen zu treffen und hierbei die vorliegenden Anträge in geeigneter Weise zu berücksichtigen.“
2) „Die Centralgewalt zu ersuchen, nach vorgängiger näherer Prüfung bei den betreffenden Einzelnstaaten dahin angelegentlich zu wirken, daß die Verschiedenheiten, welche in der Zollbehandlung und sonstigen Abfertigung, sowie in der Besteuerung zwischen Segelschiffen und Güterdampfschiffen etwa bestehen, baldmöglichst resp. für beseitigt erklärt und auf eine der Gerechtigkeit entsprechende Weise abgeändert werden.“
3) Diese Angelegenheit, um zur kräftigsten Verwendung bei den Einzelstaaten vorzuschreiten, der Centralgewalt zu überweisen.“

Alle drei Ausschußanträge werden angenommen, der von Raveaux auf Vertagung und genauere Begutachtung verworfen.

Ad 3 der Tagesordnung (S. oben) hat Watzdorf (Sachsen) einen präjudiziellen Antrag gestellt.

„Die Berathung über den Entwurf vom Reichstag nicht eher zu beginnen, bis vom Verfassungsausschuß das Gutachten über die Organisation der vollziehenden Gewalt erstattet worden ist.“

Dahlmann (Namens des Verfassungs-Ausschusses) empfiehlt die Verwerfung des Antrags; er sagt, entweder ich kenne unser Vaterland nicht, oder die Annahme dieses Antrages wurde beantwortet werden durch einen Schrei der Entrustung. (Bravo und Zischen.)

Fröbel spricht für die Annahme.

Waiz dagegen.

Watzdorf modifizirt seinen Antrag. — Aber mit oder ohne Modifikation, der Antrag wird verworfen.

Dahlmann macht im Namen des Verfassungs-Ausschusses folgende Anträge:

1) Wöchentlich zwei Sitzungstage hintereinander der zweiten Berathung der Grundrechte und zwei Tage der Verfassung zu widmen.
2) Auch für den Entwurf: „Der Reichstag“ eine zweite Lesung anzuordnen.
3) Bei §. 3 des Reichstages auch die Frage von der Mediatisirung auf die Tagesordnung zu setzen.

Wigard spricht dagegen und verlangt, die nächste Woche ganz der zweiten Lesung der Grundrechte zu widmen.

Langerfeld für die 3 Ausschußanträge.

Pattai aus Oesterreich sehr energisch für Wigards Wunsch. Es wurde schon eine so ungeheure Zeit für Interpellationen und dringliche Anträge verbraucht (Centren ja! ja!), aber seine Partei (die Linke) wurde mit denselben doch nicht aufhören können, so lange dieses unselige Ministerium an der Spitze der Geschäfte stünde. (Tumult im Centrum). Oder meine Herren, haben wir je eine Interpellation oder einen dringlichen Antrag eingebracht, der nicht zur Ehre Deutschlands wäre? (Gelächter rechts — Bravo links.) Nehmen Sie schnell die Grundrechte vor, damit das deutsche Volk doch ein Andenken an uns hat, denn ich fürchte, daß unsern Arbeiten hier doch nächster Tage ein Ziel gesetzt werden wird. (Aufregung) Machen Sie deshalb, daß das Volk mehr von uns behält, als eine mitleidige Erinnerung. (Lärm).

Hierauf werden die 3 Anträge des Verfassungsausschusses angenommen.

Ein Zusatz von Eisenstuck: „Jede Woche eine fünfte Sitzung zur Berathung der auflaufenden Ausschußberichte zu bestimmen“ wird auch angenommen.

Nach einem widrigen Zwist über die nächste Tagesordnung, der noch eine Stunde wegnimmt, wird für Montag festgesetzt:

1) Präsidentenwahl.
2) Berathung über den Entwurf „der Reichstag.“

Die Sitzung wird um 4 Uhr geschlossen.

Ueber den stenographischen Bericht der heutigen Sitzung muß das deutsche Volk seine Freude haben.

* Frankfurt, 2. Dez.

Der von Hartmann, Fröbel, Wiesner etc. am 30. Nov. eingebrachte „dringliche Antrag“ lautet:

In Erwägung, daß Ungarn als freier und selbstständiger Staat berechtigt ist, jeder Art Verträge und Bündnisse zu schließen,

In Erwägung, daß dieser Staat durch Lage, Geschichte und Sympathien der einzige und natürlichste Bundesgenosse Deutschlands ist,

In Erwägung, daß die heldenmüthigen Maggiaren gleich bei Zusammentritt der National-Versammlung Deutschland durch eine eigene Gesandschaft Freundschaft und Bündniß angeboten,

In Erwägung, daß die National-Versammlung bei mehreren Gelegenheiten auf die Wünsche und Anerbietungen der Maggiaren bereitwillig einzugehen schien, und die zeitherigen traurigen Schicksale der Maggiaren an diesem Verhältnisse nichts ändern dürften,

In Erwägung endlich, daß Hülfe zur rechten Zeit doppelte Hülfe ist und schon das bloße Bündniß mit Deutschland des hartbedrängten Landes moralische Kraft heben würde:

beschließt die hohe National-Versammlung:

„Die hohe Centralgewalt aufzufordern, sofort die nöthigen Schritte zu thun, um mit dem heldenmüthigen und unglücklichen Volke der Maggiaren ein Schutz- und Trutzbündniß zu schließen.“
Moritz Hartmann. Eisenmann. Rank. Julius Fröbel. A. Wiesner Gritzner. Hagen. Titus. v. Trützschler.

Darmstadt, 30. Novbr.

Das von hier verlegte zweite Regiment ist nach dem Ehrenbreitenstein bestimmt, da die preußischen Truppen als mobile Kolonnen Subsistenzmittel für das rebellische Königthum beitreiben müssen. Es erfuhr seine Bestimmung erst in Vilbel, im Augenblick des Abmarsches. Die Offiziere sollen hier am Abend vor dem Abmarsche verpflichtet worden sein, nicht von demselben zu sprechen. Hr. Peucker war am Morgen des Abmarsches hier und hielt eine Rede an die Soldaten, in welcher er ihnen für die nächste Gelegenheit das Standrecht in Aussicht stellte.

(N. D. Z.)
Gießen, 1. Dez.

Heute früh sind unsere September-Gefangene, Becker, der Redakteur des „Jüngsten Tages,“ und Genossen, wie es heißt, gegen Abgabe ihres Ehrenwortes, sich vor Gericht zu stellen, ihrer Haft wieder entlassen worden. Man hofft deshalb, daß ihnen doch nicht Schweres werde zu Last gelegt werden können.

(Fr. J.)
Meiningen, 29. Nov.

Das Herzogthum Meiningen ist jetzt seiner ganzen Länge nach, von Saalfeld bis nahe an Salzungen, mit Reichstruppen (sächsischer Infanterie und Artillerie) besetzt. Seit einigen Tagen gehen hier Transporte gefangener Soldaten des in dem Herzogthum Koburg liegenden großherzogl. Weimarschen Kontingents durch, welche der Theilnahme an einem republikanischen Komplotte beschuldigt sein sollen.

* Schwarzburg, 30. Nov.

Die konstituirende Landesversammlung des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt hat in ihrer 24. Sitzung, den 20. Nov., folgenden Beschluß gefaßt:

§. 1. Der bisherige Adelsstand ist mit seinen Vorrechten abgeschafft.

§. 2. Der Staat kennt keine Adelstitel mehr.

§. 3. Alle zum Besten des Adels etwas Besonderes verordnenden gesetzlichen observanzmäßigen Bestimmungen sind aufgehoben.

Detmold, 29. Nov.

In diesen Tagen hat das Kollegium der Stadtverordneten in Lemgo mit 9 Stimmen (die Ausschlagsstimme des Präsidenten mitgerechnet) gegen 8 den Beschluß gefaßt, die Stadt als reichsunmittelbar der deutschen Nationalversammlung anzutragen, und eine Adresse abgefaßt, die Abgeordneter Vogt übergeben soll.

Der Kongreß der vereinigten lippeschen Volksvereine hat kürzlich ein Mißtrauensvotum gegen die Majorität in der Reichsversammlung zu Frankfurt beschlossen und nicht minder unsern Abgeordneten Schierenberg in einer Adresse aufgefordert, sich von der Majorität, und damit von der Politik v. Schmerling's loszusagen oder sein Amt niederzulegen.

Altenburg, 30. November.

Heute ist mit der officiellen Anzeige des Todes unserer Herzogin den Ständen mitgetheilt worden: daß heute unser Herzog zu Gunsten seines Bruders, des Prinzen Georg, die Regierung niedergelegt und Letzterer dieselbe angenommen hat. Mit diesem Akt hat sich auch unser Ministerium wieder geändert. Der Geheimrath Dr. von Gabelentz, welcher bis zur Auflösung des weimarischen Landtags dort Landtagsmarschall war, ist erster, Graf Louis Beust zweiter und Hr. Sonnenkalb dritter Minister. Der zeitherige dritte Minister, Hr. Cruciger, geht als Legationsrath nach Frankfurt a. M.

So ist also auch hier die Reaktion in vollem Gange.

Von welcher Seite der neue deutsche Landesvater das Regieren auffaßt, läßt sich aus seiner Antritts-Erklärung entnehmen. Wir zitiren hier den Schluß der letztern, jedoch keineswegs aus blos politischen, sondern ebenso aus stylistischen Gründen:

„Wir versehen Uns demnach zu sämmtlichen Bürgern und Unterthanen in den Städten und auf dem Lande, allen Vasallen, Dienern und Beamten und überhaupt allen Unseren Erblanden Angehörigen, welches Standes, welcher Würde und welches Wesens sie immer sein mögen, daß sie Uns von nun an für ihren rechtmaßigen und einzigen Landesherren so willig als pflichtmäßig erkennen, Uns unverbrüchliche Treue und Gehorsam leisten und in allen Stücken sich, wie es pflichtbewußten Unterthanen gebührt, gegen Uns bezeugen werden, wogegen ihrer Aller Bestens auf alle Weise zu befördern und eine auf Gerechtigkeit, Liebe und Wohlwollen gestützte Regierung zu führen Unser ernstes Bestreben und Unsere theuerste Regentenpflicht sein wird.

Sammtliche Stellen und Behörden im Herzogthum haben übrigens ihre Verrichtungen nach ihren aufhabenden Amtspflichten ohne Unterbrechung und Veränderung fernerhin fortzusetzen und die amtlichen Ausfertigungen von nun an unter Unserem Namen und Titel, wo solches vorgeschrieben ist, zu erlassen.

Wir verbleiben Unseren gesammten Unterthanen und Dienern mit Herzoglicher Huld und Gnade wohl beigethan.“

Gegeben in Unserer Residenzstadt Altenburg, am dreißigsten November des Jahres Eintausend Achthundert und Achtund vierzig.

Georg, Herzog zu Sachsen-Altenburg. von der Gabelentz. Graf Louis Beust. Sonnenkalb.“

Schleswig-Holstein.

Zuruf der Soldaten und Unteroffiziere des 7. Schleswig-Holsteinischen Infanterie-Bataillons an die Preußischen Soldaten, welche für Schleswig-Holstein gefochten haben:

Kameraden!

In einem verhängnißvollen Augenblick ergeht aus der Mitte eines Heeres, mit dem Ihr noch vor kurzem für eine gute Sache Beschwerden und Gefahren getheilt habt, an Euch ein warnender Zuruf. Wiederum steh Ihr gerüstet da; die nächste Stunde schon kann eine blutige Katastrophe herbeiführen. Aber nicht gegen die Feinde Deutschlands und der Freiheit sind dieses Mal Eure Waffen gerichtet, sondern gegen das Herz des eigenen Landes, gegen Euer eigenes Fleisch und Blut, gegen die, welche die neu

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div xml:id="ar160_018" type="jArticle">
          <p><pb facs="#f0003" n="0853"/>
ten, lies't man jetzt neben standrechtlichen Proklamationen fast nur Zerstreuungsanzeigen und Sprachlehrerempfehlungen. &#x2014; Die Zwanziger standen vorgestern 8 pCt. auf der Börse, und die Bank selber soll 5 pCt. dafür geben; die Münze prägt deren Tag und Nacht, man sagt für 20,000 Fl. täglich; aber es hilft nichts, die Zwanziger werden in einigen Tagen gänzlich verschwunden sein. Wie ich höre, will die Bank Papierzwanziger emittiren, um die silbernen aus ihren Verstecken zu bugsiren. 1 und 2 Guldenstücke sind schon seit dem März unsichtbar geworden. Die Zwanziger sollen von den Juden mittelst Bestechung aus dem Lande, meist nach Hamburg, geschleppt, dort eingeschmolzen und dann als Silberbarren von der Bank zu enormen Preisen wieder angekauft werden. Ein fideler Schacher. &#x2014; Die Ausfuhr von Militärtuch ist verboten worden, und das Aerarium bestimmt den Fabrikanten die Preise für's Inland. Ein Spaßvogel hat sich den Scherz erlaubt, dem Gemeinderath zu denunziren, der ganze Wienfluß liege voll Waffen; es entstand Heulen und Zähneklappern, und der Gemeinderath will nun im Ernste den ganzen Wienfluß abgraben lassen. Sämmtliche Kanäle hat er bereits durchsuchen lassen. &#x2014; Vorgestern ging hier das Gerücht, Radetzki habe Mailand verlassen müssen. Das erste literarische Ferkel Wien's, Bäuerle, ist wieder aufgelebt und wüthet in seiner Theaterzeitung mit der unerhörtesten Gemeinheit wider die Demokratie. Auch sein Milchbruder Saphir, ist mit seinem Pfützen-Humor wieder auferstanden. Das neue Ministerium ist hier angekommen, verhält sich aber sehr still.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar160_019" type="jArticle">
          <head><bibl><author>24</author></bibl> Wien, 29. November.</head>
          <p>Ueber den hiesigen Gemeinderath ist eine wahre Adressenwuth gekommen. Windischgrätz und Welden haben bereits den &#x201E;tiefgefühltesten, ehrfurchtvollsten Dank,&#x201C; für ihre unglaubliche &#x201E;Milde und Gnade&#x201C; von diesen schwarzgelben Vögeln zugekrächtzt erhalten.</p>
          <p>Nach diesen Beiden kam die Reihe an Jellachich. Ihm drückt der Gemeinderath, in &#x201E;tiefgefühlter Pflicht,&#x201C; seine &#x201E;innigste Bewunderung, seinen wärmsten Dank&#x201C; aus. &#x201E;Ihr rasches Erscheinen vor den Mauern Wiens,&#x201C; heißt es weiter, &#x201E;in einem Zeitpunkt der härtesten Bedrängniß &#x2026; hat es allein möglich gemacht, den Ausbrüchen ungezügelter Parteiwuth ein baldiges Ziel zu setzen u. s. w.&#x201C;</p>
          <p>Nach Jellachich wird Feldmarschall-Lieutenant v. Czorich ebenfalls beadresst.</p>
          <p>Gestern kam eine Deputation der k. k. Nationalbank zu Windischgrätz und überreichte ihm ebenfalls in einer Adresse ihren &#x201E;gerührtesten Dank für das <hi rendition="#g">segensvoll Vollbrachte</hi>.&#x201C;</p>
          <p>Wann diese Adressenwuth der &#x201E;Schwarzgelben&#x201C; aufhören wird, läßt sich schwer bestimmen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar160_020" type="jArticle">
          <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 2. September.</head>
          <p>Sitzung der National-Versammlung in der reformirten Kirche.</p>
          <p>Tagesordnung.</p>
          <p rendition="#et">1. Berathung über den vom Abgeordneten Francke, Namens des volkswirthschaftlichen Ausschusses erstatteten Berichts, die Aufhebung der Flußzölle betreffend.<lb/>
2. Berathung über den Bericht des Abgeordneten Francke, die Beschwerde der Segelschiffer betreffend.<lb/>
3. Berathung des vom Verfassungsausschusse vorgelegten Entwurfs: der Reichstag.</p>
          <p>Riesser präsidirt.</p>
          <p>Der österreichische Ausschuß erstattet durch Sommaruga Bericht über den bekannten Antrag von Zimmermann aus Spandau. Der Antrag des Ausschusses <hi rendition="#g">lautet:</hi> </p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die National-Versammlung wolle in Erwägung der hohen Wichtigkeit, daß das deutsche Volk über die Grundhältigkeit der im Antrage des Herrn Zimmermann von Spandow enthaltenen Angaben, über angeblich bei den letzten Ereignissen in Wien stattgehabten Vorgänge durch eine vollkommen unbefangene Erhebung des wahren Sachverhaltes Aufklärung erlange, das Reichsministerium auffordern, den nach Oesterreich abgesendeten Reichskommissären ungesäumt den Auftrag zu ertheilen, an Ort und Stelle den Thatbestand der in Folge der Wiener Ereignisse gemeldeten Gräuelthaten auf das Genaueste zu erheben und darüber zu berichten, in wie weit das Gesetz gehandhabt ist, um die Urheber solcher Handlungen zur Strafe zu ziehen.&#x201C;</p>
          <p>Der Bericht wird ein andermal berathen werden.</p>
          <p><hi rendition="#g">Wiener</hi> interpellirt das Reichsministerium über die vor längerer Zeit erfolgte Sendung der Magyaren an die National-Versammlung Behufs eines völkerrechtlichen Bündnisses. Bei der bedrängten Lage Ungarns und der Gefahr, die daraus für die materiellen Verhältnisse von ganz Deutschland entsteht, frage ich, welche Vorkehrungen zum Schutz der Handelsbeziehungen Deutschlands zu Ungarn hat das Reichsministerium getroffen, und welche Maaßregeln, um diesem Lande den Frieden zu verschaffen?</p>
          <p>Folgen noch 3 bis 4 Interpellationen an den Kriegsminister, die ich bei der Beantwortung geben werde.</p>
          <p><hi rendition="#g">Lassaulx</hi> interpellirt den Justizminister, was er gethan habe in Bezug auf einen Artikel der Reichstagszeitung: &#x201E;Ueber die Ermordung Robert Blums und die Mehrheit der Reichsversammlung.&#x201C; Die berüchtigte Stelle, vor der Lassaulx sich entsetzt, lautet ungefähr: &#x201E;Windisch-Grätz hätte nicht gewagt, Rob. Blum zu ermorden, wenn nicht National-Versammlung und Centralgewalt die jämmerlichste Ohnmacht gezeigt hätten.&#x201C; (Links: Jawohl! Riesser ruft den zur Ordnung, der &#x201E;jawohl&#x201C; gerufen hat. Tumult.) Lassaulx nennt den Verfasser jenes Artikel einen knabenhaften Verläumder u. s. w. (Links furchtbarer Tumult. Präsident ruft Lassaulx <hi rendition="#g">nicht</hi> zur Ordnung.) Lassaulx fährt auf die ordinärste Weise fort, sich über den Verfasser jenes Artikels in der Reichstagszeitung auszusprechen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Rösler</hi> von Oels erhebt Anklage gegen den Vicepräsidenten wegen seines Benehmens. In zwei Beschwerden, die er an den Geschäftsordnungsausschuß verwiesen haben will, klagt er den Präsidenten Riesser an: 1. Lassaulx nicht zur Ordnung gerufen zu haben, trotzdem derselbe sich Schimpfwörter auf der Tribüne erlaubt hat, und 2. selbst sich über einen Artikel der Reichstagszeitung, der noch keiner gerichtlicher Verurtheilung unterlegen, in beschimpfender Weise ausgesprochen zu haben.</p>
          <p>v. Herrmann präsidirt.</p>
          <p>Vicepräsident Riesser erklärt sich mit Rösler von Oels einverstanden und sagt, er werde heute zum letzten Male präsidiren, da er selbst fühle, daß er nicht die nöthige Ruhe dazu besitze. (Bravo der Centren. Trommeln links).</p>
          <p>Der <hi rendition="#g">Handelsminister</hi> giebt einige Erläuterungen auf eine Interpellation.</p>
          <p><hi rendition="#g">Schmerling</hi> beantwortet eine Interpellation von Wesendonk wegen der preußischen Angelegenheiten. Die Reichskommissäre seien in Berlin thätig und wie er (der Minister) hofft, mit Erfolg.</p>
          <p>Justizminister <hi rendition="#g">Mohl</hi> auf die Interpellation von Lassaulx: Der fragliche Artikel ist dem Gericht zur Beschlußnahme überwiesen. Auf eine Interpellation von Berger wegen des Wiener Belagerungszustandes: die Aufhebung der sämmlichen Ausnahmezustände in Wien und Oesterreich seien beim österreichischen Ministerium durch das gesammte Reichsministerium beantragt. Er (Mohl) habe sich auch noch speziell an den österreichischen Justizminister wegen der Proklamation des Generals Cordon gewendet und seine Mißbilligung über die in dieser Proklamation enthaltenen Drohungen ausgesprochen. (Wird natürlich viel nutzen!) Auf eine Interpellation von Blumröder wegen des Cirkulars in Betreff aller politischen Vereine in Deutschland. Die Vereine haben sich über diese Maßregel, die blos zu statistischer Uebersicht getroffen, beim Reichsministerium nicht beschwert. Sie hätten dies mit ihren Einzelregierungen abzumachen, an welche das Cirkular ergangen. Wenn gewisse Vereine nicht auf die Forderungen des Reichsministeriums einzugehen geneigt wären, so hätte die Sache dabei ihr Bewenden! (Bravo im Centrum).</p>
          <p>Gegen 11 Uhr geht man zur Tagesordnung über.</p>
          <p>1. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses, die Flußzölle betreffend. (Der Berichterstatter ist Franke).</p>
          <p>Zu dem Entwurf des volkswirthschaftlichen Ausschusses sind eine Anzahl Amendements, unter andern ein präjudizielles von Lette gestellt, welches beabsichtigt, die ganze Angelegenheit der Centralregierung zu beliebigem Ermessen zu überweisen.</p>
          <p>Ueber diesen Präjudizialantrag soll sich eine Diskussion erheben.</p>
          <p><hi rendition="#g">Eisenstuck</hi> protestirt gegen eine solche, ehe nicht der Ausschußentwurf selbst diskutirt ist.</p>
          <p>Der Berichterstatter <hi rendition="#g">Franke</hi> führt hierauf nachfolgenden Entwurf ein:</p>
          <p rendition="#et">§ 1.<lb/>
&#x201E;Alle schiffbaren Flüsse, welche verschiedene deutsche Staaten durchströmen oder begränzen, sind auf deutschem Gebiete bis ins Meer für deutsche Schifffahrt frei von allen das Schiff oder die Waare treffenden Zöllen und Abgaben mit Einschluß der Brückendurchlaßgelder.<lb/>
&#x201E;Gleiches gilt von der Holzflößerei auf den vorgedachten schiffbaren Flußstrecken. Von fremden Schiffen und deren Ladung dürfen nur durch die Reichsgewalt Wasserzölle u. dgl. Abgaben erhoben werden und fließen solche in die Reichskasse.&#x201C;<lb/>
§ 2.<lb/>
&#x201E;Die bisherigen Hafen-, Krahn-, Waag-, Lager-, Schleußen u. dgl. Gebühren in den an diesen Flüssen gelegenen Orten bleiben bis auf weitere Anordnung bestehen.&#x201C;<lb/>
§ 3.<lb/>
&#x201E;Die Erhaltung und Verbesserung des Fahrwassers, so wie des Leinpfades der bezeichneten Flüsse liegt dem Reiche ob. Doch haben bis auf weitere Verfügung durch das Reich, die Einzelstaaten, welchen die Unterhaltung dieser Flüsse bisher oblag, dieselbe auch ferner zu beschaffen, unter Oberaufsicht einer von der provisorischen Centralgewalt sofort niederzusetzenden Flußschifffahrtsbehörde und gegen Erstattung der von dieser gebilligten Ausgaben aus der Reichskasse.&#x201C;<lb/>
§ 4<lb/>
&#x201E;Bis zur Erlassung einer Flußschifffahrtsordnung durch die Reichsgesetzgebung bleiben die bestehenden Schifffahrtsakten und Regulative, mit Ausnahme der auf die genannten Zölle und Abgaben sich beziehenden Bestimmungen, in Wirksamkeit.&#x201C;<lb/>
§ 5.<lb/>
&#x201E;Hinsichtlich der Benutzung der Wasserstraßen, Schifffahrtanstalten, so wie hinsichtlich aller in diesem Gesetze erwähnten Abgaben, sollen alle Angehörigen des deutschen Reichs völlig gleich gehalten werden; insbesondere darf kein Unterschied in der Art stattfinden, daß dadurch eine Begünstigung der Angehörigen, der Schiffe der Landungsplätze oder des Handels des einen deutschen Staats vor denen des anderen bewirkt wird.&#x201C;<lb/>
§ 6.<lb/>
&#x201E;Vorstehendes Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1849 in Wirksamkeit.&#x201C;<lb/>
§ 7.<lb/>
&#x201E;Ob und in welcher Weise den eizelnen Staaten, Gemeinheiten oder Personen für den Wegfall der reinen Einnahmen aus den aufgehobenen Zöllen und Abgaben eine Entschädigung zu gewähren sein mögte, wird durch ein Reichsgesetz entschieden werden.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Franke</hi> spricht sich natürlich gegen den Präjudizialantrag entschieden aus.</p>
          <p><hi rendition="#g">Moritz Mohl</hi> spricht zuerst für die Aufhebung der Flußzölle und gegen den Präjudizialantrag Im Interesse der Partikularinteressen sei es allerdings, die Flußzölle nicht aufzuheben. Es sei ein wahrer &#x201E;Rattenkönig&#x201C; von Privatinteressen vorhanden, welcher der Annahme der Aufhebung aller Flußzölle entgegenstände. (Im Centrum ruft einer Schluß! Links eine Stimme: Das ist ja schändlich bei einer so wichtigen Verhandlung!) Mohl geht die einzelnen Paragraphen des Entwurfs durch, gegen die er nichts Erhebliches einwendet. Zum Schlusse sagt er, man möchte dies Gesetz annehmen, um doch endlich einmal dem deutschen Volke die erste materielle Erleichterung zu verschaffen (Bravo links).</p>
          <p>Der Handelsminister <hi rendition="#g">Duckwitz</hi> spricht einige Worte zur Versammlung, in denen er empfiehlt, die Angelegenheit der Flußschifffahrt und Aufhebung der Flußzölle der Centralgewalt zu überweisen. Man möge ihm das Vertrauen schenken, die Sache in seine Hände zu nehmen, er habe von jeher seine Pflicht gethan, das beweise seine Vergangenheit. Er gelobe, diese Sache so ernstlich und schnell wie möglich und wie es das deutsche Volk nur verlangen könne, zu Ende zu bringen</p>
          <p>Schluß der Debatte. &#x2014; <hi rendition="#g">Jucho</hi> verlangt namentliche Abstimmung.</p>
          <p><hi rendition="#g">Raveaux</hi> reicht eine Erklärung ein, wonach die Stadt Köln für die Aufhebung der Flußzölle petitionirt hat. Die Erklärung erfolgt deshalb, weil Mohl Köln unter den Stadten genannt hat, die ein Partikularinteresse in dieser Angelegenheit hätten.</p>
          <p>Bei der Abstimmung wird Lette's präjudizieller Antrag abgelehnt, dagegen der von Fallati und Genossen eingebrachte, lautend: <hi rendition="#et">&#x201E;die hohe Reichsversammlung wolle beschließen, daß die Centralgewalt aufgefordert werde, die zur Aufhebung der Belastung der deutschen Flüsse, so wie zur Sicherung der Erhaltung und Verbesserung der Wasserstraßen in Deutschland erforderlichen Gesetzesentwürfe in möglichst kurzer Zeit vorzulegen&#x201C;</hi> angenommen.</p>
          <p>Die Linke protestirt gegen diese Abstimmung, da M. Mohl die namentliche Abstimmung für alle Anträge verlangt hat. Dieser Protest erregt einen halbstündigen Tumult und endet fruchtlos für die Linke, indem die Majorität endlich unter Getrommel und Geschrei die fernere Tagesordnung durchsetzt. Da der Tumult aber nicht aufhört, stimmt man nochmals darüber ab, ob die Versammlung das Verfahren und die Abstimmungsweise des Präsidenten fehlerhaft findet?</p>
          <p>Diese Frage wird verneint. Ebenso die Frage, ob über noch fernere Zusatzanträge (gestellt von der Linken) abgestimmt werden dürfe, mit 229 Stimmen gegen 194.</p>
          <p>Viele Abgeordnete der Linken protestiren zu Protokoll gegen die Gültigkeit des angenommenen Antrags von Fallati.</p>
          <p>Mittlerweile ist es 1/2 2 Uhr geworden.</p>
          <p>Nr. 2 der Tagesordnung.</p>
          <p>Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses, betreffend die Beschwerden über die Dampfschifffahrt auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen. Berichterstatter ist Franke.</p>
          <p>In einer kurzen Debatte sprechen Franke, Kolb aus Speyer, Moritz Mohl, von Herrmann (gegen den Ausschußantrag, für die Genehmigung der Petitionen der Segelschiffer).</p>
          <p><hi rendition="#g">Fallati</hi> (Unterstaatssekretär) verspricht im Namen des Ministerii genügende Erledigung dieser Angelegenheit bei Annahme der Anträge des Ausschusses.</p>
          <p><hi rendition="#g">Raveaux:</hi> (Schluß! Schluß!) wundert sich, daß auch diese Angelegenheit, von der das Wohl von 1000 Familien abhängt, durch Schlußruf abgeschnitten wird, weil die Zeit vorgerückt ist. (Es ist nämlich die Zeit des Mittagsessens.) &#x2014; Unterbrechungen. &#x2014; Er spricht sich entschieden gegen die Ausschußanträge und für die Schiffer aus, die er einen Stand von freien und braven Bürgern nennt, welcher am Rand des Abgrunds steht. &#x2014; An der einseitigen Ertheilung von Konzessionen und Monopolen liegt der eigentliche Grund der Verarmung dieses Standes. Der Schifferstand hat keine Vertretung, aber die Herren Unternehmer von Dampfschifffahrtsgesellschaften haben ihre Vertreter überall. Raveaux will die Angelegenheit noch einmal an den Ausschuß.</p>
          <p><hi rendition="#g">Franke</hi> empfiehlt die Ausschußanträge. &#x2014;</p>
          <p>Der Ausschuß beantragt:</p>
          <p rendition="#et">1) &#x201E;Die Nationalversammlung wolle beschließen, es sei die Centralgewalt zu ersuchen, dem Reichsminister des Handels aufzugeben, wegen Entwerfung einer neuen Flußschifffahrts-Ordnung, durch die Reichsgesetzgebung, sobald als irgend thunlich, die erforderlichen Einleitungen zu treffen und hierbei die vorliegenden Anträge in geeigneter Weise zu berücksichtigen.&#x201C;<lb/>
2) &#x201E;Die Centralgewalt zu ersuchen, nach vorgängiger näherer Prüfung bei den betreffenden Einzelnstaaten dahin angelegentlich zu wirken, daß die Verschiedenheiten, welche in der Zollbehandlung und sonstigen Abfertigung, sowie in der Besteuerung zwischen Segelschiffen und Güterdampfschiffen etwa bestehen, baldmöglichst resp. für beseitigt erklärt und auf eine der Gerechtigkeit entsprechende Weise abgeändert werden.&#x201C;<lb/>
3) Diese Angelegenheit, um zur kräftigsten Verwendung bei den Einzelstaaten vorzuschreiten, der Centralgewalt zu überweisen.&#x201C;</p>
          <p>Alle drei Ausschußanträge werden angenommen, der von Raveaux auf Vertagung und genauere Begutachtung verworfen.</p>
          <p>Ad 3 der Tagesordnung (S. oben) hat <hi rendition="#g">Watzdorf</hi> (Sachsen) einen präjudiziellen Antrag gestellt.</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Berathung über den Entwurf vom Reichstag nicht eher zu beginnen, bis vom Verfassungsausschuß das Gutachten über die Organisation der vollziehenden Gewalt erstattet worden ist.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Dahlmann</hi> (Namens des Verfassungs-Ausschusses) empfiehlt die Verwerfung des Antrags; er sagt, entweder ich kenne unser Vaterland nicht, oder die Annahme dieses Antrages wurde beantwortet werden durch einen Schrei der Entrustung. (Bravo und Zischen.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Fröbel</hi> spricht für die Annahme.</p>
          <p><hi rendition="#g">Waiz</hi> dagegen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Watzdorf</hi> modifizirt seinen Antrag. &#x2014; Aber mit oder ohne Modifikation, der Antrag wird verworfen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Dahlmann</hi> macht im Namen des Verfassungs-Ausschusses folgende Anträge:</p>
          <p rendition="#et">1) Wöchentlich zwei Sitzungstage hintereinander der zweiten Berathung der Grundrechte und zwei Tage der Verfassung zu widmen.<lb/>
2) Auch für den Entwurf: &#x201E;Der Reichstag&#x201C; eine zweite Lesung anzuordnen.<lb/>
3) Bei §. 3 des Reichstages auch die Frage von der Mediatisirung auf die Tagesordnung zu setzen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Wigard</hi> spricht dagegen und verlangt, die nächste Woche ganz der zweiten Lesung der Grundrechte zu widmen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Langerfeld</hi> für die 3 Ausschußanträge.</p>
          <p><hi rendition="#g">Pattai</hi> aus Oesterreich sehr energisch für Wigards Wunsch. Es wurde schon eine so ungeheure Zeit für Interpellationen und dringliche Anträge verbraucht (Centren ja! ja!), aber seine Partei (die Linke) wurde mit denselben doch nicht aufhören können, so lange dieses unselige Ministerium an der Spitze der Geschäfte stünde. (Tumult im Centrum). Oder meine Herren, haben wir je eine Interpellation oder einen dringlichen Antrag eingebracht, der nicht zur Ehre Deutschlands wäre? (Gelächter rechts &#x2014; Bravo links.) Nehmen Sie schnell die Grundrechte vor, damit das deutsche Volk doch ein Andenken an uns hat, denn ich fürchte, daß unsern Arbeiten hier doch nächster Tage ein Ziel gesetzt werden wird. (Aufregung) Machen Sie deshalb, daß das Volk mehr von uns behält, als eine mitleidige Erinnerung. (Lärm).</p>
          <p>Hierauf werden die 3 Anträge des Verfassungsausschusses angenommen.</p>
          <p>Ein Zusatz von <hi rendition="#g">Eisenstuck:</hi> <hi rendition="#et">&#x201E;Jede Woche eine fünfte Sitzung zur Berathung der auflaufenden Ausschußberichte zu bestimmen&#x201C;</hi> wird auch angenommen.</p>
          <p>Nach einem widrigen Zwist über die nächste Tagesordnung, der noch eine Stunde wegnimmt, wird für Montag festgesetzt:</p>
          <p rendition="#et">1) Präsidentenwahl.<lb/>
2) Berathung über den Entwurf &#x201E;der Reichstag.&#x201C;</p>
          <p>Die Sitzung wird um 4 Uhr geschlossen.</p>
          <p>Ueber den stenographischen Bericht der heutigen Sitzung muß das deutsche Volk seine Freude haben.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar160_021" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Frankfurt, 2. Dez.</head>
          <p>Der von Hartmann, Fröbel, Wiesner etc. am 30. Nov. eingebrachte &#x201E;<hi rendition="#g">dringliche</hi> Antrag&#x201C; lautet:</p>
          <p>In Erwägung, daß Ungarn als freier und selbstständiger Staat berechtigt ist, jeder Art Verträge und Bündnisse zu schließen,</p>
          <p>In Erwägung, daß dieser Staat durch Lage, Geschichte und Sympathien der einzige und natürlichste Bundesgenosse Deutschlands ist,</p>
          <p>In Erwägung, daß die heldenmüthigen Maggiaren gleich bei Zusammentritt der National-Versammlung Deutschland durch eine eigene Gesandschaft Freundschaft und Bündniß angeboten,</p>
          <p>In Erwägung, daß die National-Versammlung bei mehreren Gelegenheiten auf die Wünsche und Anerbietungen der Maggiaren bereitwillig einzugehen schien, und die zeitherigen traurigen Schicksale der Maggiaren an diesem Verhältnisse nichts ändern dürften,</p>
          <p>In Erwägung endlich, daß Hülfe zur rechten Zeit doppelte Hülfe ist und schon das bloße Bündniß mit Deutschland des hartbedrängten Landes moralische Kraft heben würde:</p>
          <p>beschließt die hohe National-Versammlung:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die hohe Centralgewalt aufzufordern, sofort die nöthigen Schritte zu thun, um mit dem heldenmüthigen und unglücklichen Volke der Maggiaren ein Schutz- und Trutzbündniß zu schließen.&#x201C;<lb/>
Moritz Hartmann. Eisenmann. Rank. Julius Fröbel. A. Wiesner Gritzner. Hagen. Titus. v. Trützschler.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar160_022" type="jArticle">
          <head>Darmstadt, 30. Novbr.</head>
          <p>Das von hier verlegte zweite Regiment ist nach dem Ehrenbreitenstein bestimmt, da die preußischen Truppen als mobile Kolonnen Subsistenzmittel für das rebellische Königthum beitreiben müssen. Es erfuhr seine Bestimmung erst in Vilbel, im Augenblick des Abmarsches. Die Offiziere sollen hier am Abend vor dem Abmarsche verpflichtet worden sein, nicht von demselben zu sprechen. Hr. Peucker war am Morgen des Abmarsches hier und hielt eine Rede an die Soldaten, in welcher er ihnen für die nächste Gelegenheit das Standrecht in Aussicht stellte.</p>
          <bibl>(N. D. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar160_023" type="jArticle">
          <head>Gießen, 1. Dez.</head>
          <p>Heute früh sind unsere September-Gefangene, Becker, der Redakteur des &#x201E;Jüngsten Tages,&#x201C; und Genossen, wie es heißt, gegen Abgabe ihres Ehrenwortes, sich vor Gericht zu stellen, ihrer Haft wieder entlassen worden. Man hofft deshalb, daß ihnen doch nicht Schweres werde zu Last gelegt werden können.</p>
          <bibl>(Fr. J.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar160_024" type="jArticle">
          <head>Meiningen, 29. Nov.</head>
          <p>Das Herzogthum Meiningen ist jetzt seiner ganzen Länge nach, von Saalfeld bis nahe an Salzungen, mit Reichstruppen (sächsischer Infanterie und Artillerie) besetzt. Seit einigen Tagen gehen hier Transporte gefangener Soldaten des in dem Herzogthum Koburg liegenden großherzogl. Weimarschen Kontingents durch, welche der Theilnahme an einem republikanischen Komplotte beschuldigt sein sollen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar160_025" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Schwarzburg, 30. Nov.</head>
          <p>Die konstituirende Landesversammlung des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt hat in ihrer 24. Sitzung, den 20. Nov., folgenden Beschluß gefaßt:</p>
          <p>§. 1. Der bisherige Adelsstand ist mit seinen Vorrechten abgeschafft.</p>
          <p>§. 2. Der Staat kennt keine Adelstitel mehr.</p>
          <p>§. 3. Alle zum Besten des Adels etwas Besonderes verordnenden gesetzlichen observanzmäßigen Bestimmungen sind aufgehoben.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar160_026" type="jArticle">
          <head>Detmold, 29. Nov.</head>
          <p>In diesen Tagen hat das Kollegium der Stadtverordneten in Lemgo mit 9 Stimmen (die Ausschlagsstimme des Präsidenten mitgerechnet) gegen 8 den Beschluß gefaßt, die Stadt als reichsunmittelbar der deutschen Nationalversammlung anzutragen, und eine Adresse abgefaßt, die Abgeordneter Vogt übergeben soll.</p>
          <p>Der Kongreß der vereinigten lippeschen Volksvereine hat kürzlich ein Mißtrauensvotum gegen die Majorität in der Reichsversammlung zu Frankfurt beschlossen und nicht minder unsern Abgeordneten Schierenberg in einer Adresse aufgefordert, sich von der Majorität, und damit von der Politik v. Schmerling's loszusagen oder sein Amt niederzulegen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar160_027" type="jArticle">
          <head>Altenburg, 30. November.</head>
          <p>Heute ist mit der officiellen Anzeige des Todes unserer Herzogin den Ständen mitgetheilt worden: daß heute unser Herzog zu Gunsten seines Bruders, des Prinzen Georg, die Regierung niedergelegt und Letzterer dieselbe angenommen hat. Mit diesem Akt hat sich auch unser Ministerium wieder geändert. Der Geheimrath Dr. von Gabelentz, welcher bis zur Auflösung des weimarischen Landtags dort Landtagsmarschall war, ist erster, Graf Louis Beust zweiter und Hr. Sonnenkalb dritter Minister. Der zeitherige dritte Minister, Hr. Cruciger, geht als Legationsrath nach Frankfurt a. M.</p>
          <p>So ist also auch hier die Reaktion in vollem Gange.</p>
          <p>Von welcher Seite der neue deutsche Landesvater das Regieren auffaßt, läßt sich aus seiner Antritts-Erklärung entnehmen. Wir zitiren hier den Schluß der letztern, jedoch keineswegs aus blos politischen, sondern ebenso aus stylistischen Gründen:</p>
          <p>&#x201E;Wir versehen Uns demnach zu sämmtlichen Bürgern und Unterthanen in den Städten und auf dem Lande, allen Vasallen, Dienern und Beamten und überhaupt allen Unseren Erblanden Angehörigen, welches Standes, welcher Würde und welches Wesens sie immer sein mögen, daß sie Uns von nun an für ihren rechtmaßigen und einzigen Landesherren so willig als pflichtmäßig erkennen, Uns unverbrüchliche Treue und Gehorsam leisten und in allen Stücken sich, wie es pflichtbewußten Unterthanen gebührt, gegen Uns bezeugen werden, wogegen ihrer Aller Bestens auf alle Weise zu befördern und eine auf Gerechtigkeit, Liebe und Wohlwollen gestützte Regierung zu führen Unser ernstes Bestreben und Unsere theuerste Regentenpflicht sein wird.</p>
          <p>Sammtliche Stellen und Behörden im Herzogthum haben übrigens ihre Verrichtungen nach ihren aufhabenden Amtspflichten ohne Unterbrechung und Veränderung fernerhin fortzusetzen und die amtlichen Ausfertigungen von nun an unter Unserem Namen und Titel, wo solches vorgeschrieben ist, zu erlassen.</p>
          <p>Wir verbleiben Unseren gesammten Unterthanen und Dienern mit Herzoglicher Huld und Gnade wohl beigethan.&#x201C;</p>
          <p>Gegeben in Unserer Residenzstadt Altenburg, am dreißigsten November des Jahres Eintausend Achthundert und Achtund vierzig.</p>
          <p><hi rendition="#g">Georg,</hi> Herzog zu Sachsen-Altenburg. von der Gabelentz. Graf Louis Beust. Sonnenkalb.&#x201C;</p>
        </div>
        <div xml:id="ar160_028" type="jArticle">
          <head>Schleswig-Holstein.</head>
          <p>Zuruf der Soldaten und Unteroffiziere des 7. Schleswig-Holsteinischen Infanterie-Bataillons an die Preußischen Soldaten, welche für Schleswig-Holstein gefochten haben:</p>
          <p>Kameraden!</p>
          <p>In einem verhängnißvollen Augenblick ergeht aus der Mitte eines Heeres, mit dem Ihr noch vor kurzem für eine gute Sache Beschwerden und Gefahren getheilt habt, an Euch ein warnender Zuruf. Wiederum steh Ihr gerüstet da; die nächste Stunde schon kann eine blutige Katastrophe herbeiführen. Aber nicht gegen die Feinde Deutschlands und der Freiheit sind dieses Mal Eure Waffen gerichtet, sondern gegen das Herz des eigenen Landes, gegen Euer eigenes Fleisch und Blut, gegen die, welche die neu
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0853/0003] ten, lies't man jetzt neben standrechtlichen Proklamationen fast nur Zerstreuungsanzeigen und Sprachlehrerempfehlungen. — Die Zwanziger standen vorgestern 8 pCt. auf der Börse, und die Bank selber soll 5 pCt. dafür geben; die Münze prägt deren Tag und Nacht, man sagt für 20,000 Fl. täglich; aber es hilft nichts, die Zwanziger werden in einigen Tagen gänzlich verschwunden sein. Wie ich höre, will die Bank Papierzwanziger emittiren, um die silbernen aus ihren Verstecken zu bugsiren. 1 und 2 Guldenstücke sind schon seit dem März unsichtbar geworden. Die Zwanziger sollen von den Juden mittelst Bestechung aus dem Lande, meist nach Hamburg, geschleppt, dort eingeschmolzen und dann als Silberbarren von der Bank zu enormen Preisen wieder angekauft werden. Ein fideler Schacher. — Die Ausfuhr von Militärtuch ist verboten worden, und das Aerarium bestimmt den Fabrikanten die Preise für's Inland. Ein Spaßvogel hat sich den Scherz erlaubt, dem Gemeinderath zu denunziren, der ganze Wienfluß liege voll Waffen; es entstand Heulen und Zähneklappern, und der Gemeinderath will nun im Ernste den ganzen Wienfluß abgraben lassen. Sämmtliche Kanäle hat er bereits durchsuchen lassen. — Vorgestern ging hier das Gerücht, Radetzki habe Mailand verlassen müssen. Das erste literarische Ferkel Wien's, Bäuerle, ist wieder aufgelebt und wüthet in seiner Theaterzeitung mit der unerhörtesten Gemeinheit wider die Demokratie. Auch sein Milchbruder Saphir, ist mit seinem Pfützen-Humor wieder auferstanden. Das neue Ministerium ist hier angekommen, verhält sich aber sehr still. 24 Wien, 29. November. Ueber den hiesigen Gemeinderath ist eine wahre Adressenwuth gekommen. Windischgrätz und Welden haben bereits den „tiefgefühltesten, ehrfurchtvollsten Dank,“ für ihre unglaubliche „Milde und Gnade“ von diesen schwarzgelben Vögeln zugekrächtzt erhalten. Nach diesen Beiden kam die Reihe an Jellachich. Ihm drückt der Gemeinderath, in „tiefgefühlter Pflicht,“ seine „innigste Bewunderung, seinen wärmsten Dank“ aus. „Ihr rasches Erscheinen vor den Mauern Wiens,“ heißt es weiter, „in einem Zeitpunkt der härtesten Bedrängniß … hat es allein möglich gemacht, den Ausbrüchen ungezügelter Parteiwuth ein baldiges Ziel zu setzen u. s. w.“ Nach Jellachich wird Feldmarschall-Lieutenant v. Czorich ebenfalls beadresst. Gestern kam eine Deputation der k. k. Nationalbank zu Windischgrätz und überreichte ihm ebenfalls in einer Adresse ihren „gerührtesten Dank für das segensvoll Vollbrachte.“ Wann diese Adressenwuth der „Schwarzgelben“ aufhören wird, läßt sich schwer bestimmen. !!! Frankfurt, 2. September. Sitzung der National-Versammlung in der reformirten Kirche. Tagesordnung. 1. Berathung über den vom Abgeordneten Francke, Namens des volkswirthschaftlichen Ausschusses erstatteten Berichts, die Aufhebung der Flußzölle betreffend. 2. Berathung über den Bericht des Abgeordneten Francke, die Beschwerde der Segelschiffer betreffend. 3. Berathung des vom Verfassungsausschusse vorgelegten Entwurfs: der Reichstag. Riesser präsidirt. Der österreichische Ausschuß erstattet durch Sommaruga Bericht über den bekannten Antrag von Zimmermann aus Spandau. Der Antrag des Ausschusses lautet: „Die National-Versammlung wolle in Erwägung der hohen Wichtigkeit, daß das deutsche Volk über die Grundhältigkeit der im Antrage des Herrn Zimmermann von Spandow enthaltenen Angaben, über angeblich bei den letzten Ereignissen in Wien stattgehabten Vorgänge durch eine vollkommen unbefangene Erhebung des wahren Sachverhaltes Aufklärung erlange, das Reichsministerium auffordern, den nach Oesterreich abgesendeten Reichskommissären ungesäumt den Auftrag zu ertheilen, an Ort und Stelle den Thatbestand der in Folge der Wiener Ereignisse gemeldeten Gräuelthaten auf das Genaueste zu erheben und darüber zu berichten, in wie weit das Gesetz gehandhabt ist, um die Urheber solcher Handlungen zur Strafe zu ziehen.“ Der Bericht wird ein andermal berathen werden. Wiener interpellirt das Reichsministerium über die vor längerer Zeit erfolgte Sendung der Magyaren an die National-Versammlung Behufs eines völkerrechtlichen Bündnisses. Bei der bedrängten Lage Ungarns und der Gefahr, die daraus für die materiellen Verhältnisse von ganz Deutschland entsteht, frage ich, welche Vorkehrungen zum Schutz der Handelsbeziehungen Deutschlands zu Ungarn hat das Reichsministerium getroffen, und welche Maaßregeln, um diesem Lande den Frieden zu verschaffen? Folgen noch 3 bis 4 Interpellationen an den Kriegsminister, die ich bei der Beantwortung geben werde. Lassaulx interpellirt den Justizminister, was er gethan habe in Bezug auf einen Artikel der Reichstagszeitung: „Ueber die Ermordung Robert Blums und die Mehrheit der Reichsversammlung.“ Die berüchtigte Stelle, vor der Lassaulx sich entsetzt, lautet ungefähr: „Windisch-Grätz hätte nicht gewagt, Rob. Blum zu ermorden, wenn nicht National-Versammlung und Centralgewalt die jämmerlichste Ohnmacht gezeigt hätten.“ (Links: Jawohl! Riesser ruft den zur Ordnung, der „jawohl“ gerufen hat. Tumult.) Lassaulx nennt den Verfasser jenes Artikel einen knabenhaften Verläumder u. s. w. (Links furchtbarer Tumult. Präsident ruft Lassaulx nicht zur Ordnung.) Lassaulx fährt auf die ordinärste Weise fort, sich über den Verfasser jenes Artikels in der Reichstagszeitung auszusprechen. Rösler von Oels erhebt Anklage gegen den Vicepräsidenten wegen seines Benehmens. In zwei Beschwerden, die er an den Geschäftsordnungsausschuß verwiesen haben will, klagt er den Präsidenten Riesser an: 1. Lassaulx nicht zur Ordnung gerufen zu haben, trotzdem derselbe sich Schimpfwörter auf der Tribüne erlaubt hat, und 2. selbst sich über einen Artikel der Reichstagszeitung, der noch keiner gerichtlicher Verurtheilung unterlegen, in beschimpfender Weise ausgesprochen zu haben. v. Herrmann präsidirt. Vicepräsident Riesser erklärt sich mit Rösler von Oels einverstanden und sagt, er werde heute zum letzten Male präsidiren, da er selbst fühle, daß er nicht die nöthige Ruhe dazu besitze. (Bravo der Centren. Trommeln links). Der Handelsminister giebt einige Erläuterungen auf eine Interpellation. Schmerling beantwortet eine Interpellation von Wesendonk wegen der preußischen Angelegenheiten. Die Reichskommissäre seien in Berlin thätig und wie er (der Minister) hofft, mit Erfolg. Justizminister Mohl auf die Interpellation von Lassaulx: Der fragliche Artikel ist dem Gericht zur Beschlußnahme überwiesen. Auf eine Interpellation von Berger wegen des Wiener Belagerungszustandes: die Aufhebung der sämmlichen Ausnahmezustände in Wien und Oesterreich seien beim österreichischen Ministerium durch das gesammte Reichsministerium beantragt. Er (Mohl) habe sich auch noch speziell an den österreichischen Justizminister wegen der Proklamation des Generals Cordon gewendet und seine Mißbilligung über die in dieser Proklamation enthaltenen Drohungen ausgesprochen. (Wird natürlich viel nutzen!) Auf eine Interpellation von Blumröder wegen des Cirkulars in Betreff aller politischen Vereine in Deutschland. Die Vereine haben sich über diese Maßregel, die blos zu statistischer Uebersicht getroffen, beim Reichsministerium nicht beschwert. Sie hätten dies mit ihren Einzelregierungen abzumachen, an welche das Cirkular ergangen. Wenn gewisse Vereine nicht auf die Forderungen des Reichsministeriums einzugehen geneigt wären, so hätte die Sache dabei ihr Bewenden! (Bravo im Centrum). Gegen 11 Uhr geht man zur Tagesordnung über. 1. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses, die Flußzölle betreffend. (Der Berichterstatter ist Franke). Zu dem Entwurf des volkswirthschaftlichen Ausschusses sind eine Anzahl Amendements, unter andern ein präjudizielles von Lette gestellt, welches beabsichtigt, die ganze Angelegenheit der Centralregierung zu beliebigem Ermessen zu überweisen. Ueber diesen Präjudizialantrag soll sich eine Diskussion erheben. Eisenstuck protestirt gegen eine solche, ehe nicht der Ausschußentwurf selbst diskutirt ist. Der Berichterstatter Franke führt hierauf nachfolgenden Entwurf ein: § 1. „Alle schiffbaren Flüsse, welche verschiedene deutsche Staaten durchströmen oder begränzen, sind auf deutschem Gebiete bis ins Meer für deutsche Schifffahrt frei von allen das Schiff oder die Waare treffenden Zöllen und Abgaben mit Einschluß der Brückendurchlaßgelder. „Gleiches gilt von der Holzflößerei auf den vorgedachten schiffbaren Flußstrecken. Von fremden Schiffen und deren Ladung dürfen nur durch die Reichsgewalt Wasserzölle u. dgl. Abgaben erhoben werden und fließen solche in die Reichskasse.“ § 2. „Die bisherigen Hafen-, Krahn-, Waag-, Lager-, Schleußen u. dgl. Gebühren in den an diesen Flüssen gelegenen Orten bleiben bis auf weitere Anordnung bestehen.“ § 3. „Die Erhaltung und Verbesserung des Fahrwassers, so wie des Leinpfades der bezeichneten Flüsse liegt dem Reiche ob. Doch haben bis auf weitere Verfügung durch das Reich, die Einzelstaaten, welchen die Unterhaltung dieser Flüsse bisher oblag, dieselbe auch ferner zu beschaffen, unter Oberaufsicht einer von der provisorischen Centralgewalt sofort niederzusetzenden Flußschifffahrtsbehörde und gegen Erstattung der von dieser gebilligten Ausgaben aus der Reichskasse.“ § 4 „Bis zur Erlassung einer Flußschifffahrtsordnung durch die Reichsgesetzgebung bleiben die bestehenden Schifffahrtsakten und Regulative, mit Ausnahme der auf die genannten Zölle und Abgaben sich beziehenden Bestimmungen, in Wirksamkeit.“ § 5. „Hinsichtlich der Benutzung der Wasserstraßen, Schifffahrtanstalten, so wie hinsichtlich aller in diesem Gesetze erwähnten Abgaben, sollen alle Angehörigen des deutschen Reichs völlig gleich gehalten werden; insbesondere darf kein Unterschied in der Art stattfinden, daß dadurch eine Begünstigung der Angehörigen, der Schiffe der Landungsplätze oder des Handels des einen deutschen Staats vor denen des anderen bewirkt wird.“ § 6. „Vorstehendes Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1849 in Wirksamkeit.“ § 7. „Ob und in welcher Weise den eizelnen Staaten, Gemeinheiten oder Personen für den Wegfall der reinen Einnahmen aus den aufgehobenen Zöllen und Abgaben eine Entschädigung zu gewähren sein mögte, wird durch ein Reichsgesetz entschieden werden.“ Franke spricht sich natürlich gegen den Präjudizialantrag entschieden aus. Moritz Mohl spricht zuerst für die Aufhebung der Flußzölle und gegen den Präjudizialantrag Im Interesse der Partikularinteressen sei es allerdings, die Flußzölle nicht aufzuheben. Es sei ein wahrer „Rattenkönig“ von Privatinteressen vorhanden, welcher der Annahme der Aufhebung aller Flußzölle entgegenstände. (Im Centrum ruft einer Schluß! Links eine Stimme: Das ist ja schändlich bei einer so wichtigen Verhandlung!) Mohl geht die einzelnen Paragraphen des Entwurfs durch, gegen die er nichts Erhebliches einwendet. Zum Schlusse sagt er, man möchte dies Gesetz annehmen, um doch endlich einmal dem deutschen Volke die erste materielle Erleichterung zu verschaffen (Bravo links). Der Handelsminister Duckwitz spricht einige Worte zur Versammlung, in denen er empfiehlt, die Angelegenheit der Flußschifffahrt und Aufhebung der Flußzölle der Centralgewalt zu überweisen. Man möge ihm das Vertrauen schenken, die Sache in seine Hände zu nehmen, er habe von jeher seine Pflicht gethan, das beweise seine Vergangenheit. Er gelobe, diese Sache so ernstlich und schnell wie möglich und wie es das deutsche Volk nur verlangen könne, zu Ende zu bringen Schluß der Debatte. — Jucho verlangt namentliche Abstimmung. Raveaux reicht eine Erklärung ein, wonach die Stadt Köln für die Aufhebung der Flußzölle petitionirt hat. Die Erklärung erfolgt deshalb, weil Mohl Köln unter den Stadten genannt hat, die ein Partikularinteresse in dieser Angelegenheit hätten. Bei der Abstimmung wird Lette's präjudizieller Antrag abgelehnt, dagegen der von Fallati und Genossen eingebrachte, lautend:„die hohe Reichsversammlung wolle beschließen, daß die Centralgewalt aufgefordert werde, die zur Aufhebung der Belastung der deutschen Flüsse, so wie zur Sicherung der Erhaltung und Verbesserung der Wasserstraßen in Deutschland erforderlichen Gesetzesentwürfe in möglichst kurzer Zeit vorzulegen“ angenommen. Die Linke protestirt gegen diese Abstimmung, da M. Mohl die namentliche Abstimmung für alle Anträge verlangt hat. Dieser Protest erregt einen halbstündigen Tumult und endet fruchtlos für die Linke, indem die Majorität endlich unter Getrommel und Geschrei die fernere Tagesordnung durchsetzt. Da der Tumult aber nicht aufhört, stimmt man nochmals darüber ab, ob die Versammlung das Verfahren und die Abstimmungsweise des Präsidenten fehlerhaft findet? Diese Frage wird verneint. Ebenso die Frage, ob über noch fernere Zusatzanträge (gestellt von der Linken) abgestimmt werden dürfe, mit 229 Stimmen gegen 194. Viele Abgeordnete der Linken protestiren zu Protokoll gegen die Gültigkeit des angenommenen Antrags von Fallati. Mittlerweile ist es 1/2 2 Uhr geworden. Nr. 2 der Tagesordnung. Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses, betreffend die Beschwerden über die Dampfschifffahrt auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen. Berichterstatter ist Franke. In einer kurzen Debatte sprechen Franke, Kolb aus Speyer, Moritz Mohl, von Herrmann (gegen den Ausschußantrag, für die Genehmigung der Petitionen der Segelschiffer). Fallati (Unterstaatssekretär) verspricht im Namen des Ministerii genügende Erledigung dieser Angelegenheit bei Annahme der Anträge des Ausschusses. Raveaux: (Schluß! Schluß!) wundert sich, daß auch diese Angelegenheit, von der das Wohl von 1000 Familien abhängt, durch Schlußruf abgeschnitten wird, weil die Zeit vorgerückt ist. (Es ist nämlich die Zeit des Mittagsessens.) — Unterbrechungen. — Er spricht sich entschieden gegen die Ausschußanträge und für die Schiffer aus, die er einen Stand von freien und braven Bürgern nennt, welcher am Rand des Abgrunds steht. — An der einseitigen Ertheilung von Konzessionen und Monopolen liegt der eigentliche Grund der Verarmung dieses Standes. Der Schifferstand hat keine Vertretung, aber die Herren Unternehmer von Dampfschifffahrtsgesellschaften haben ihre Vertreter überall. Raveaux will die Angelegenheit noch einmal an den Ausschuß. Franke empfiehlt die Ausschußanträge. — Der Ausschuß beantragt: 1) „Die Nationalversammlung wolle beschließen, es sei die Centralgewalt zu ersuchen, dem Reichsminister des Handels aufzugeben, wegen Entwerfung einer neuen Flußschifffahrts-Ordnung, durch die Reichsgesetzgebung, sobald als irgend thunlich, die erforderlichen Einleitungen zu treffen und hierbei die vorliegenden Anträge in geeigneter Weise zu berücksichtigen.“ 2) „Die Centralgewalt zu ersuchen, nach vorgängiger näherer Prüfung bei den betreffenden Einzelnstaaten dahin angelegentlich zu wirken, daß die Verschiedenheiten, welche in der Zollbehandlung und sonstigen Abfertigung, sowie in der Besteuerung zwischen Segelschiffen und Güterdampfschiffen etwa bestehen, baldmöglichst resp. für beseitigt erklärt und auf eine der Gerechtigkeit entsprechende Weise abgeändert werden.“ 3) Diese Angelegenheit, um zur kräftigsten Verwendung bei den Einzelstaaten vorzuschreiten, der Centralgewalt zu überweisen.“ Alle drei Ausschußanträge werden angenommen, der von Raveaux auf Vertagung und genauere Begutachtung verworfen. Ad 3 der Tagesordnung (S. oben) hat Watzdorf (Sachsen) einen präjudiziellen Antrag gestellt. „Die Berathung über den Entwurf vom Reichstag nicht eher zu beginnen, bis vom Verfassungsausschuß das Gutachten über die Organisation der vollziehenden Gewalt erstattet worden ist.“ Dahlmann (Namens des Verfassungs-Ausschusses) empfiehlt die Verwerfung des Antrags; er sagt, entweder ich kenne unser Vaterland nicht, oder die Annahme dieses Antrages wurde beantwortet werden durch einen Schrei der Entrustung. (Bravo und Zischen.) Fröbel spricht für die Annahme. Waiz dagegen. Watzdorf modifizirt seinen Antrag. — Aber mit oder ohne Modifikation, der Antrag wird verworfen. Dahlmann macht im Namen des Verfassungs-Ausschusses folgende Anträge: 1) Wöchentlich zwei Sitzungstage hintereinander der zweiten Berathung der Grundrechte und zwei Tage der Verfassung zu widmen. 2) Auch für den Entwurf: „Der Reichstag“ eine zweite Lesung anzuordnen. 3) Bei §. 3 des Reichstages auch die Frage von der Mediatisirung auf die Tagesordnung zu setzen. Wigard spricht dagegen und verlangt, die nächste Woche ganz der zweiten Lesung der Grundrechte zu widmen. Langerfeld für die 3 Ausschußanträge. Pattai aus Oesterreich sehr energisch für Wigards Wunsch. Es wurde schon eine so ungeheure Zeit für Interpellationen und dringliche Anträge verbraucht (Centren ja! ja!), aber seine Partei (die Linke) wurde mit denselben doch nicht aufhören können, so lange dieses unselige Ministerium an der Spitze der Geschäfte stünde. (Tumult im Centrum). Oder meine Herren, haben wir je eine Interpellation oder einen dringlichen Antrag eingebracht, der nicht zur Ehre Deutschlands wäre? (Gelächter rechts — Bravo links.) Nehmen Sie schnell die Grundrechte vor, damit das deutsche Volk doch ein Andenken an uns hat, denn ich fürchte, daß unsern Arbeiten hier doch nächster Tage ein Ziel gesetzt werden wird. (Aufregung) Machen Sie deshalb, daß das Volk mehr von uns behält, als eine mitleidige Erinnerung. (Lärm). Hierauf werden die 3 Anträge des Verfassungsausschusses angenommen. Ein Zusatz von Eisenstuck: „Jede Woche eine fünfte Sitzung zur Berathung der auflaufenden Ausschußberichte zu bestimmen“ wird auch angenommen. Nach einem widrigen Zwist über die nächste Tagesordnung, der noch eine Stunde wegnimmt, wird für Montag festgesetzt: 1) Präsidentenwahl. 2) Berathung über den Entwurf „der Reichstag.“ Die Sitzung wird um 4 Uhr geschlossen. Ueber den stenographischen Bericht der heutigen Sitzung muß das deutsche Volk seine Freude haben. * Frankfurt, 2. Dez. Der von Hartmann, Fröbel, Wiesner etc. am 30. Nov. eingebrachte „dringliche Antrag“ lautet: In Erwägung, daß Ungarn als freier und selbstständiger Staat berechtigt ist, jeder Art Verträge und Bündnisse zu schließen, In Erwägung, daß dieser Staat durch Lage, Geschichte und Sympathien der einzige und natürlichste Bundesgenosse Deutschlands ist, In Erwägung, daß die heldenmüthigen Maggiaren gleich bei Zusammentritt der National-Versammlung Deutschland durch eine eigene Gesandschaft Freundschaft und Bündniß angeboten, In Erwägung, daß die National-Versammlung bei mehreren Gelegenheiten auf die Wünsche und Anerbietungen der Maggiaren bereitwillig einzugehen schien, und die zeitherigen traurigen Schicksale der Maggiaren an diesem Verhältnisse nichts ändern dürften, In Erwägung endlich, daß Hülfe zur rechten Zeit doppelte Hülfe ist und schon das bloße Bündniß mit Deutschland des hartbedrängten Landes moralische Kraft heben würde: beschließt die hohe National-Versammlung: „Die hohe Centralgewalt aufzufordern, sofort die nöthigen Schritte zu thun, um mit dem heldenmüthigen und unglücklichen Volke der Maggiaren ein Schutz- und Trutzbündniß zu schließen.“ Moritz Hartmann. Eisenmann. Rank. Julius Fröbel. A. Wiesner Gritzner. Hagen. Titus. v. Trützschler. Darmstadt, 30. Novbr. Das von hier verlegte zweite Regiment ist nach dem Ehrenbreitenstein bestimmt, da die preußischen Truppen als mobile Kolonnen Subsistenzmittel für das rebellische Königthum beitreiben müssen. Es erfuhr seine Bestimmung erst in Vilbel, im Augenblick des Abmarsches. Die Offiziere sollen hier am Abend vor dem Abmarsche verpflichtet worden sein, nicht von demselben zu sprechen. Hr. Peucker war am Morgen des Abmarsches hier und hielt eine Rede an die Soldaten, in welcher er ihnen für die nächste Gelegenheit das Standrecht in Aussicht stellte. (N. D. Z.) Gießen, 1. Dez. Heute früh sind unsere September-Gefangene, Becker, der Redakteur des „Jüngsten Tages,“ und Genossen, wie es heißt, gegen Abgabe ihres Ehrenwortes, sich vor Gericht zu stellen, ihrer Haft wieder entlassen worden. Man hofft deshalb, daß ihnen doch nicht Schweres werde zu Last gelegt werden können. (Fr. J.) Meiningen, 29. Nov. Das Herzogthum Meiningen ist jetzt seiner ganzen Länge nach, von Saalfeld bis nahe an Salzungen, mit Reichstruppen (sächsischer Infanterie und Artillerie) besetzt. Seit einigen Tagen gehen hier Transporte gefangener Soldaten des in dem Herzogthum Koburg liegenden großherzogl. Weimarschen Kontingents durch, welche der Theilnahme an einem republikanischen Komplotte beschuldigt sein sollen. * Schwarzburg, 30. Nov. Die konstituirende Landesversammlung des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt hat in ihrer 24. Sitzung, den 20. Nov., folgenden Beschluß gefaßt: §. 1. Der bisherige Adelsstand ist mit seinen Vorrechten abgeschafft. §. 2. Der Staat kennt keine Adelstitel mehr. §. 3. Alle zum Besten des Adels etwas Besonderes verordnenden gesetzlichen observanzmäßigen Bestimmungen sind aufgehoben. Detmold, 29. Nov. In diesen Tagen hat das Kollegium der Stadtverordneten in Lemgo mit 9 Stimmen (die Ausschlagsstimme des Präsidenten mitgerechnet) gegen 8 den Beschluß gefaßt, die Stadt als reichsunmittelbar der deutschen Nationalversammlung anzutragen, und eine Adresse abgefaßt, die Abgeordneter Vogt übergeben soll. Der Kongreß der vereinigten lippeschen Volksvereine hat kürzlich ein Mißtrauensvotum gegen die Majorität in der Reichsversammlung zu Frankfurt beschlossen und nicht minder unsern Abgeordneten Schierenberg in einer Adresse aufgefordert, sich von der Majorität, und damit von der Politik v. Schmerling's loszusagen oder sein Amt niederzulegen. Altenburg, 30. November. Heute ist mit der officiellen Anzeige des Todes unserer Herzogin den Ständen mitgetheilt worden: daß heute unser Herzog zu Gunsten seines Bruders, des Prinzen Georg, die Regierung niedergelegt und Letzterer dieselbe angenommen hat. Mit diesem Akt hat sich auch unser Ministerium wieder geändert. Der Geheimrath Dr. von Gabelentz, welcher bis zur Auflösung des weimarischen Landtags dort Landtagsmarschall war, ist erster, Graf Louis Beust zweiter und Hr. Sonnenkalb dritter Minister. Der zeitherige dritte Minister, Hr. Cruciger, geht als Legationsrath nach Frankfurt a. M. So ist also auch hier die Reaktion in vollem Gange. Von welcher Seite der neue deutsche Landesvater das Regieren auffaßt, läßt sich aus seiner Antritts-Erklärung entnehmen. Wir zitiren hier den Schluß der letztern, jedoch keineswegs aus blos politischen, sondern ebenso aus stylistischen Gründen: „Wir versehen Uns demnach zu sämmtlichen Bürgern und Unterthanen in den Städten und auf dem Lande, allen Vasallen, Dienern und Beamten und überhaupt allen Unseren Erblanden Angehörigen, welches Standes, welcher Würde und welches Wesens sie immer sein mögen, daß sie Uns von nun an für ihren rechtmaßigen und einzigen Landesherren so willig als pflichtmäßig erkennen, Uns unverbrüchliche Treue und Gehorsam leisten und in allen Stücken sich, wie es pflichtbewußten Unterthanen gebührt, gegen Uns bezeugen werden, wogegen ihrer Aller Bestens auf alle Weise zu befördern und eine auf Gerechtigkeit, Liebe und Wohlwollen gestützte Regierung zu führen Unser ernstes Bestreben und Unsere theuerste Regentenpflicht sein wird. Sammtliche Stellen und Behörden im Herzogthum haben übrigens ihre Verrichtungen nach ihren aufhabenden Amtspflichten ohne Unterbrechung und Veränderung fernerhin fortzusetzen und die amtlichen Ausfertigungen von nun an unter Unserem Namen und Titel, wo solches vorgeschrieben ist, zu erlassen. Wir verbleiben Unseren gesammten Unterthanen und Dienern mit Herzoglicher Huld und Gnade wohl beigethan.“ Gegeben in Unserer Residenzstadt Altenburg, am dreißigsten November des Jahres Eintausend Achthundert und Achtund vierzig. Georg, Herzog zu Sachsen-Altenburg. von der Gabelentz. Graf Louis Beust. Sonnenkalb.“ Schleswig-Holstein. Zuruf der Soldaten und Unteroffiziere des 7. Schleswig-Holsteinischen Infanterie-Bataillons an die Preußischen Soldaten, welche für Schleswig-Holstein gefochten haben: Kameraden! In einem verhängnißvollen Augenblick ergeht aus der Mitte eines Heeres, mit dem Ihr noch vor kurzem für eine gute Sache Beschwerden und Gefahren getheilt habt, an Euch ein warnender Zuruf. Wiederum steh Ihr gerüstet da; die nächste Stunde schon kann eine blutige Katastrophe herbeiführen. Aber nicht gegen die Feinde Deutschlands und der Freiheit sind dieses Mal Eure Waffen gerichtet, sondern gegen das Herz des eigenen Landes, gegen Euer eigenes Fleisch und Blut, gegen die, welche die neu

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz160_1848
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz160_1848/3
Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 160. Köln, 5. Dezember 1848, S. 0853. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz160_1848/3>, abgerufen am 27.04.2024.