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[N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686].

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den; die beyde Hn. Hn. reiten in höchster Bestürtzung fort/ und als sie nach Chur kommen / zeigen sie es an/ darauff sie vor dem gantzen Rath eydlich verhöret worden / daß also an der Gewißheit nit zu zweiffeln. Es sollen auch schon umb dieselbe Gegend in etlichen Tagen viele hundert Personen gestorben seyn/ wie dann dessen andere Freunde mehr/ von dar gebürtig/ sichere Nachricht bekommen haben.

Die 4. Evangelische Cantons balten eine Conferentz zu Arran. Sonsten ist zu Arrau von denen 4. Evangelischen Cantons eine Conserentz gehalten worden; bey welcher ein junger Printz von Bareith/ ein Churfürstl. Brandenburg. Schreiben überlieffert hat/ dessen Inhalt/ in Versicherung der guten Zuneigung und guten Intention Sr. Churfürstl. Durchl. gegen die 4. Evangelische Cantons bestanden/ deme auch einig Placards beygeleget waren/ welche das gute Tractament und Freyheit/ so die Frantzösische geflüchtete Protestanten/ in Sr. Churfürstl. Durchl. Jurisdiction und Landen/ geniessen/ bezeugten.

Den 5. dieses sind die Deputirten von Bern und Zürich/ welche zum Hertzog von Savoyen geschickt gewesen/ unverrichter Sachen wieder zurück gelangt. Die Intercessional-Proposition, so selbige vor die verfolgte Piemonteser bey Sr. Königl. Hoheit dem Hertzogen von Savoyen gethan/ lautet wie folget:

Durchleuchtigster Fürst und Herr sc.

Die [unleserliches Material]Intereessional-Proposition der Evangelis. Eyogenoßschafft[unleserliches Material] bey dem Hertzog von Garoyen vor die verfolgte Piemonteser gebet ohne Frucht ab. DIe Recommendation und Intercessionen/ welche gesambte Evangelische Ort der Eydgenoßschafft unsere Respective gnädige Herren / für ihre Religions-Verwandte in denen Piemontischen Thälern Ew. Königl. Durchl. Unterthanen/ bey Ew. Königl. Durchl. Hrn. Praedecessoren glorwürdigsten Angedenckens zu unterschiedlichen Zeiten sowohl durch Schreiben/ als Gesandschafften interponiret/ seynd von denenselben jederzeit beliebet/ und niemahln unfruchtbahr gelassen worden. Derowegen unsre gnädige Herren auff bedaurliches vernehmen/ daß Ew. Königliche Durchl. jetzt gemeldten ihren Unterthanen/ die von vielen saeculis her genossene Religions-Freyheit zu interdiciren/ sehr starcke Gedancken gefast/ haben sie kurtz verwichener Zeit in guten Vertrauen auff Ew. Königl. Durchl. Clementz und Gütigkeit/ durch ein gründliches und bewegliches Schreiben für dieselbigen zu intercediren/ aus Christlichen Mitleyden und gemeinhabender Religion sich verpflichtet befunden. Weiln aber Ew. Kön. Durchl. diß. Intercesion-Schreiben seithero ohne Effect lassen wollen/ haben sie zu

den; die beyde Hn. Hn. reiten in höchster Bestürtzung fort/ und als sie nach Chur kommen / zeigen sie es an/ darauff sie vor dem gantzen Rath eydlich verhöret worden / daß also an der Gewißheit nit zu zweiffeln. Es sollen auch schon umb dieselbe Gegend in etlichen Tagen viele hundert Personen gestorben seyn/ wie dann dessen andere Freunde mehr/ von dar gebürtig/ sichere Nachricht bekommen haben.

Die 4. Evangelische Cantons balten eine Conferentz zu Arran. Sonsten ist zu Arrau von denen 4. Evangelischen Cantons eine Conserentz gehalten worden; bey welcher ein junger Printz von Bareith/ ein Churfürstl. Brandenburg. Schreiben überlieffert hat/ dessen Inhalt/ in Versicherung der guten Zuneigung und guten Intention Sr. Churfürstl. Durchl. gegen die 4. Evangelische Cantons bestanden/ deme auch einig Placards beygeleget waren/ welche das gute Tractament und Freyheit/ so die Frantzösische geflüchtete Protestanten/ in Sr. Churfürstl. Durchl. Jurisdiction und Landen/ geniessen/ bezeugten.

Den 5. dieses sind die Deputirten von Bern und Zürich/ welche zum Hertzog von Savoyen geschickt gewesen/ unverrichter Sachen wieder zurück gelangt. Die Intercessional-Proposition, so selbige vor die verfolgte Piemonteser bey Sr. Königl. Hoheit dem Hertzogen von Savoyen gethan/ lautet wie folget:

Durchleuchtigster Fürst und Herr sc.

Die [unleserliches Material]Intereessional-Proposition der Evangelis. Eyogenoßschafft[unleserliches Material] bey dem Hertzog von Garoyen vor die verfolgte Piemonteser gebet ohne Frucht ab. DIe Recommendation und Intercessionen/ welche gesambte Evangelische Ort der Eydgenoßschafft unsere Respective gnädige Herren / für ihre Religions-Verwandte in denen Piemontischen Thälern Ew. Königl. Durchl. Unterthanen/ bey Ew. Königl. Durchl. Hrn. Praedecessoren glorwürdigsten Angedenckens zu unterschiedlichen Zeiten sowohl durch Schreiben/ als Gesandschafften interponiret/ seynd von denenselben jederzeit beliebet/ und niemahln unfruchtbahr gelassen worden. Derowegen unsre gnädige Herren auff bedaurliches vernehmen/ daß Ew. Königliche Durchl. jetzt gemeldten ihren Unterthanen/ die von vielen saeculis her genossene Religions-Freyheit zu interdiciren/ sehr starcke Gedancken gefast/ haben sie kurtz verwichener Zeit in guten Vertrauen auff Ew. Königl. Durchl. Clementz und Gütigkeit/ durch ein gründliches und bewegliches Schreiben für dieselbigen zu intercediren/ aus Christlichen Mitleyden und gemeinhabender Religion sich verpflichtet befunden. Weiln aber Ew. Kön. Durchl. diß. Intercesion-Schreiben seithero ohne Effect lassen wollen/ haben sie zu

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        <p>Den 5. dieses sind die Deputirten von Bern und Zürich/ welche zum Hertzog von                      Savoyen geschickt gewesen/ unverrichter Sachen wieder zurück gelangt. Die                      Intercessional-Proposition, so selbige vor die verfolgte Piemonteser bey Sr.                      Königl. Hoheit dem Hertzogen von Savoyen gethan/ lautet wie folget:</p>
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[323/0335] den; die beyde Hn. Hn. reiten in höchster Bestürtzung fort/ und als sie nach Chur kommen / zeigen sie es an/ darauff sie vor dem gantzen Rath eydlich verhöret worden / daß also an der Gewißheit nit zu zweiffeln. Es sollen auch schon umb dieselbe Gegend in etlichen Tagen viele hundert Personen gestorben seyn/ wie dann dessen andere Freunde mehr/ von dar gebürtig/ sichere Nachricht bekommen haben. Sonsten ist zu Arrau von denen 4. Evangelischen Cantons eine Conserentz gehalten worden; bey welcher ein junger Printz von Bareith/ ein Churfürstl. Brandenburg. Schreiben überlieffert hat/ dessen Inhalt/ in Versicherung der guten Zuneigung und guten Intention Sr. Churfürstl. Durchl. gegen die 4. Evangelische Cantons bestanden/ deme auch einig Placards beygeleget waren/ welche das gute Tractament und Freyheit/ so die Frantzösische geflüchtete Protestanten/ in Sr. Churfürstl. Durchl. Jurisdiction und Landen/ geniessen/ bezeugten. Die 4. Evangelische Cantons balten eine Conferentz zu Arran. Den 5. dieses sind die Deputirten von Bern und Zürich/ welche zum Hertzog von Savoyen geschickt gewesen/ unverrichter Sachen wieder zurück gelangt. Die Intercessional-Proposition, so selbige vor die verfolgte Piemonteser bey Sr. Königl. Hoheit dem Hertzogen von Savoyen gethan/ lautet wie folget: Durchleuchtigster Fürst und Herr sc. DIe Recommendation und Intercessionen/ welche gesambte Evangelische Ort der Eydgenoßschafft unsere Respective gnädige Herren / für ihre Religions-Verwandte in denen Piemontischen Thälern Ew. Königl. Durchl. Unterthanen/ bey Ew. Königl. Durchl. Hrn. Praedecessoren glorwürdigsten Angedenckens zu unterschiedlichen Zeiten sowohl durch Schreiben/ als Gesandschafften interponiret/ seynd von denenselben jederzeit beliebet/ und niemahln unfruchtbahr gelassen worden. Derowegen unsre gnädige Herren auff bedaurliches vernehmen/ daß Ew. Königliche Durchl. jetzt gemeldten ihren Unterthanen/ die von vielen saeculis her genossene Religions-Freyheit zu interdiciren/ sehr starcke Gedancken gefast/ haben sie kurtz verwichener Zeit in guten Vertrauen auff Ew. Königl. Durchl. Clementz und Gütigkeit/ durch ein gründliches und bewegliches Schreiben für dieselbigen zu intercediren/ aus Christlichen Mitleyden und gemeinhabender Religion sich verpflichtet befunden. Weiln aber Ew. Kön. Durchl. diß. Intercesion-Schreiben seithero ohne Effect lassen wollen/ haben sie zu Die _ Intereessional-Proposition der Evangelis. Eyogenoßschafft_ bey dem Hertzog von Garoyen vor die verfolgte Piemonteser gebet ohne Frucht ab.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Theatrum Novum Politico-Historicum. Würzburg, [1686], S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_theatrum_1686/335>, abgerufen am 29.04.2024.