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Nyland, Petrus: Schauplatz Irdischer Geschöpffe. Bd. 1. Osnabrück, 1687.

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denselben / sondern dienen gemeiniglich den Männern zur Taffel/ und darnach essen sie allein ins geheim; So bald sie das vierzehende Jahr ihres Alters erreichet / dörffen sie nicht mehr in Gesellschafft frembder Männer erscheinen.

Die Türcken gehen sehr boßhafft und tyrannisch mit den Christen-Sclaven umb / welche sie umb geringer Ursach willen offt erbärmlich prügeln und ungnädig tractiren/ dadurch vile bewogen werden ihren Glauben zu verläugnen/ und die Türckische Religion anzunehmen/ damit sie von sothaner Tortur mögen frey werden.

Sie zancken/ kiefen und schelten sich untereinander aufs schmähelichste/ aber sie legen niemahls oder je gar selten Hand aneinander/ wegen der schweren Straff/ so darauff stehet; Dann so ein Türck einen andern Türcken erschlägt / ist diß seine Straffe: Der Maleficant, nachdem er zum Todt verurtheilt/ wird auff den Marck gebracht/ woselbst ein Klotz/ 4. Fuß hoch/ gesetzet ist/ und nachdem er nacket außgezogen/ wird er auff seinen Bauch auff den Klotz niedergelegt/ dann ziehen sie ihm dünne Chorden oder Stricke mitten durch den Leib/ und schlagen den Cörper mit einem Schlag in 2. Stücke/ davon das hinter Theil den Hunden zugeworffen/ und der fordere Theil mit Feuer verbrandt wird.

So eine Frau im Ehebruch befunden wird/ mag der Mann derselben/ nach ihrem Gesetz/ Hände und Füsse binden/ einen Stein an den Halß hängen/ und also ins wasser werffen/ welches gemeiniglich bey ihnen in der Nacht geschiehet.

Die Hoffhaltung des Türckischen Käysers ist überauß sehr prächtig/ und hat nebenst seiner Ehefrauen bey 800. Concubinen/ so mehrentheils der vornehmsten Herren in seinem Gebiete Töchter seyn. Von denselben werden alle Monat 100. nach ihren Häusern gesandt/ die sich sehr darüber freuen/ daß sie die Ehre und Gnade gehabt/ daß sie zu deß Käysers Concubinen erkohren/ und von demselben seyn erkandt worden. Ihre Stelle wird wiederumb so fort durch andere 100. frische ersetzt.

Seine grösseste Macht bestehet in den Janitscharen/ welche zur Leibguardie/ und zum Kriege gebrauchet werden/ deren Wort in so grosser Authorität ist/ daß auch der Käyser nicht absolute sagen kan/ er sey Käyser/ ehe und bevor ihn dieselbe auff den Thron gesetzet haben.

Ihrer Religion nach folgen sie dem Alcoran, oder dem Gesetz deß Mahomets/ dessen vornehmster Inhalt dieser ist: 1. Daß ein jeder soll glauben/ daß Gott ein grosser Gott ist/ und allein Gott und daß Mahometh sein Prophet ist.

denselben / sondern dienen gemeiniglich den Männern zur Taffel/ und darnach essen sie allein ins geheim; So bald sie das vierzehende Jahr ihres Alters erreichet / dörffen sie nicht mehr in Gesellschafft frembder Männer erscheinen.

Die Türcken gehen sehr boßhafft und tyrannisch mit den Christen-Sclaven umb / welche sie umb geringer Ursach willen offt erbärmlich prügeln und ungnädig tractiren/ dadurch vile bewogen werden ihren Glauben zu verläugnen/ und die Türckische Religion anzunehmen/ damit sie von sothaner Tortur mögen frey werden.

Sie zancken/ kiefen und schelten sich untereinander aufs schmähelichste/ aber sie legen niemahls oder je gar selten Hand aneinander/ wegen der schweren Straff/ so darauff stehet; Dann so ein Türck einen andern Türcken erschlägt / ist diß seine Straffe: Der Maleficant, nachdem er zum Todt verurtheilt/ wird auff den Marck gebracht/ woselbst ein Klotz/ 4. Fuß hoch/ gesetzet ist/ und nachdem er nacket außgezogen/ wird er auff seinen Bauch auff den Klotz niedergelegt/ dann ziehen sie ihm dünne Chorden oder Stricke mitten durch den Leib/ und schlagen den Cörper mit einem Schlag in 2. Stücke/ davon das hinter Theil den Hunden zugeworffen/ und der fordere Theil mit Feuer verbrandt wird.

So eine Frau im Ehebruch befunden wird/ mag der Mann derselben/ nach ihrem Gesetz/ Hände und Füsse binden/ einen Stein an den Halß hängen/ uñ also ins wasser werffen/ welches gemeiniglich bey ihnen in der Nacht geschiehet.

Die Hoffhaltung des Türckischen Käysers ist überauß sehr prächtig/ und hat nebenst seiner Ehefrauen bey 800. Concubinen/ so mehrentheils der vornehmsten Herren in seinem Gebiete Töchter seyn. Von denselben werden alle Monat 100. nach ihren Häusern gesandt/ die sich sehr darüber freuen/ daß sie die Ehre und Gnade gehabt/ daß sie zu deß Käysers Concubinen erkohren/ und von demselben seyn erkandt worden. Ihre Stelle wird wiederumb so fort durch andere 100. frische ersetzt.

Seine grösseste Macht bestehet in den Janitscharen/ welche zur Leibguardie/ und zum Kriege gebrauchet werden/ deren Wort in so grosser Authorität ist/ daß auch der Käyser nicht absolute sagen kan/ er sey Käyser/ ehe und bevor ihn dieselbe auff den Thron gesetzet haben.

Ihrer Religion nach folgen sie dem Alcoran, oder dem Gesetz deß Mahomets/ dessen vornehmster Inhalt dieser ist: 1. Daß ein jeder soll glauben/ daß Gott ein grosser Gott ist/ uñ allein Gott und daß Mahometh sein Prophet ist.

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[16/0028] denselben / sondern dienen gemeiniglich den Männern zur Taffel/ und darnach essen sie allein ins geheim; So bald sie das vierzehende Jahr ihres Alters erreichet / dörffen sie nicht mehr in Gesellschafft frembder Männer erscheinen. Die Türcken gehen sehr boßhafft und tyrannisch mit den Christen-Sclaven umb / welche sie umb geringer Ursach willen offt erbärmlich prügeln und ungnädig tractiren/ dadurch vile bewogen werden ihren Glauben zu verläugnen/ und die Türckische Religion anzunehmen/ damit sie von sothaner Tortur mögen frey werden. Sie zancken/ kiefen und schelten sich untereinander aufs schmähelichste/ aber sie legen niemahls oder je gar selten Hand aneinander/ wegen der schweren Straff/ so darauff stehet; Dann so ein Türck einen andern Türcken erschlägt / ist diß seine Straffe: Der Maleficant, nachdem er zum Todt verurtheilt/ wird auff den Marck gebracht/ woselbst ein Klotz/ 4. Fuß hoch/ gesetzet ist/ und nachdem er nacket außgezogen/ wird er auff seinen Bauch auff den Klotz niedergelegt/ dann ziehen sie ihm dünne Chorden oder Stricke mitten durch den Leib/ und schlagen den Cörper mit einem Schlag in 2. Stücke/ davon das hinter Theil den Hunden zugeworffen/ und der fordere Theil mit Feuer verbrandt wird. So eine Frau im Ehebruch befunden wird/ mag der Mann derselben/ nach ihrem Gesetz/ Hände und Füsse binden/ einen Stein an den Halß hängen/ uñ also ins wasser werffen/ welches gemeiniglich bey ihnen in der Nacht geschiehet. Die Hoffhaltung des Türckischen Käysers ist überauß sehr prächtig/ und hat nebenst seiner Ehefrauen bey 800. Concubinen/ so mehrentheils der vornehmsten Herren in seinem Gebiete Töchter seyn. Von denselben werden alle Monat 100. nach ihren Häusern gesandt/ die sich sehr darüber freuen/ daß sie die Ehre und Gnade gehabt/ daß sie zu deß Käysers Concubinen erkohren/ und von demselben seyn erkandt worden. Ihre Stelle wird wiederumb so fort durch andere 100. frische ersetzt. Seine grösseste Macht bestehet in den Janitscharen/ welche zur Leibguardie/ und zum Kriege gebrauchet werden/ deren Wort in so grosser Authorität ist/ daß auch der Käyser nicht absolute sagen kan/ er sey Käyser/ ehe und bevor ihn dieselbe auff den Thron gesetzet haben. Ihrer Religion nach folgen sie dem Alcoran, oder dem Gesetz deß Mahomets/ dessen vornehmster Inhalt dieser ist: 1. Daß ein jeder soll glauben/ daß Gott ein grosser Gott ist/ uñ allein Gott und daß Mahometh sein Prophet ist.

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Zitationshilfe: Nyland, Petrus: Schauplatz Irdischer Geschöpffe. Bd. 1. Osnabrück, 1687, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nylandt_schauplatz01_1678/28>, abgerufen am 28.04.2024.