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Nyland, Petrus: Schauplatz Irdischer Geschöpffe. Bd. 1. Osnabrück, 1687.

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Ein jeder hat seine eigene Frau/ außerhalb der König/ der an dieß Gesetz nicht verbunden ist/ denn es ist demselben allein zugelassen zwey oder 3. Frauen zu haben/ doch mit der Condition/ daß die erste vermählete vor die rechte Königinne geachtet und geehret wird/ deren nachkommen auch nach absterben des Königes/ allein die Regierung auffgetragen wird. Dieses Volck ist über die Masse zur Unkeuschheit sehr geneiget/ davon sie auch vielmals die Zeichen tragen/ denn sie werden von den Blatteren elendichlig geplaget und verzehret.

Ihre Jünglinge üben sich im Fischen/ Jagen/ Lauffen und Bogen-Schiessen/ in welcher übung sie ihre Kunst und Handel meisterlich wissen zubeweisen. Im Krieg seyn sie stoltz und unverzagt/ waffnen sich mit Pfeile und Bogen: Ihr König zieht voran/ hält in der einen Hand einen Stab/ in der 2. einen Bogen/ und hat einen Köcher mit Pfeilen auff den Rücken. Den Streit und Kampff fangen sie mit einen abscheulichen Geschrey/ und erschrecklichen Geberden an. Ehe und bevor sie Krieg anfahen/ halten sie einen algemeinen Land-Tag und Kriegs-Raht / und kommen zu dem Ende alle Morgen zusammen sich zu berahtschlagen. In dieser versamblung ist der König als das Haubt selbst gegenwärtig/ welcher unter der geniessung eines sichern Getränckes/ so sie Catinam heissen/ einem jeden seine Meinung und gut düncken abfraget. Diesen vorgemeldten Tranck halten sie sehr hoch/ und in grossen Würden/ darum er auch keinen in der versamlung presentirt wird/ als der seine Männliche Tapferkeit im Streit erwiesen hat. Das Land wird 2. mahl im Jahr/ als im Martio und Julio besäet/ aldieweil es in Zeit dreyer Monden reiffe Früchte bringet. Die übrige sechs Monden bleibt es ungebauet liegen. An stat des Mistes gebrauchen sie die Aschen von den verbranten Unkraut / welches in den besagten 6. Monden ist auffgeschlagen.

Die Früchte werden in die Scheuren gebracht/ welche hernach/ nach dem einer eine grosse Haußhaltung und viel Gesinde hat/ von dem König/ oder seine dazu verordneten Bedienten/ ordentlich ausgetheilet werden.

In ihrer Religion seyn sie gantz unwissend/ und haben gar keine Erkäntniß des wahren Gottes. Doch beweisen sie ihren Gottes-Dienst und Pflichte an Sonn und Mond. Sie werden durch ihre Priester/ welche grosse Zauberer seyn/ und mit den Teufel gemeinschafft haben/ in einen blinden Gehorsam und Furcht gehalten. Ein mehrers hievon ist zusehen bey Hakluit, Morgares, Beuzo und Rossen. &c.

Ein jeder hat seine eigene Frau/ außerhalb der König/ der an dieß Gesetz nicht verbunden ist/ denn es ist demselben allein zugelassen zwey oder 3. Frauen zu haben/ doch mit der Condition/ daß die erste vermählete vor die rechte Königinne geachtet und geehret wird/ deren nachkommen auch nach absterben des Königes/ allein die Regierung auffgetragen wird. Dieses Volck ist über die Masse zur Unkeuschheit sehr geneiget/ davon sie auch vielmals die Zeichen tragen/ denn sie werden von den Blatteren elendichlig geplaget und verzehret.

Ihre Jünglinge üben sich im Fischen/ Jagen/ Lauffen und Bogen-Schiessen/ in welcher übung sie ihre Kunst und Handel meisterlich wissen zubeweisen. Im Krieg seyn sie stoltz und unverzagt/ waffnen sich mit Pfeile und Bogen: Ihr König zieht voran/ hält in der einen Hand einen Stab/ in der 2. einen Bogen/ und hat einen Köcher mit Pfeilen auff den Rücken. Den Streit und Kampff fangen sie mit einen abscheulichen Geschrey/ und erschrecklichen Geberden an. Ehe und bevor sie Krieg anfahen/ halten sie einen algemeinen Land-Tag und Kriegs-Raht / und kommen zu dem Ende alle Morgen zusammen sich zu berahtschlagen. In dieser versamblung ist der König als das Haubt selbst gegenwärtig/ welcher unter der geniessung eines sichern Getränckes/ so sie Catinam heissen/ einem jeden seine Meinung und gut düncken abfraget. Diesen vorgemeldten Tranck halten sie sehr hoch/ und in grossen Würden/ darum er auch keinen in der versamlung presentirt wird/ als der seine Männliche Tapferkeit im Streit erwiesen hat. Das Land wird 2. mahl im Jahr/ als im Martio und Julio besäet/ aldieweil es in Zeit dreyer Monden reiffe Früchte bringet. Die übrige sechs Monden bleibt es ungebauet liegen. An stat des Mistes gebrauchen sie die Aschen von den verbranten Unkraut / welches in den besagten 6. Monden ist auffgeschlagen.

Die Früchte werden in die Scheuren gebracht/ welche hernach/ nach dem einer eine grosse Haußhaltung und viel Gesinde hat/ von dem König/ oder seinë dazu verordneten Bedienten/ ordentlich ausgetheilet werden.

In ihrer Religion seyn sie gantz unwissend/ und haben gar keine Erkäntniß des wahren Gottes. Doch beweisen sie ihren Gottes-Dienst und Pflichte an Sonn und Mond. Sie werden durch ihre Priester/ welche grosse Zauberer seyn/ und mit den Teufel gemeinschafft haben/ in einen blinden Gehorsam und Furcht gehalten. Ein mehrers hievon ist zusehen bey Hakluit, Morgares, Beuzo und Rossen. &c.

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        <p>Die Früchte werden in die Scheuren gebracht/ welche hernach/ nach dem einer                      eine grosse Haußhaltung und viel Gesinde hat/ von dem König/ oder seinë dazu                      verordneten Bedienten/ ordentlich ausgetheilet werden.</p>
        <p>In ihrer Religion seyn sie gantz unwissend/ und haben gar keine Erkäntniß des                      wahren Gottes. Doch beweisen sie ihren Gottes-Dienst und Pflichte an Sonn und                      Mond. Sie werden durch ihre Priester/ welche grosse Zauberer seyn/ und mit den                      Teufel gemeinschafft haben/ in einen blinden Gehorsam und Furcht gehalten. Ein                      mehrers hievon ist zusehen bey Hakluit, Morgares, Beuzo und Rossen. &amp;c.</p>
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[50/0062] Ein jeder hat seine eigene Frau/ außerhalb der König/ der an dieß Gesetz nicht verbunden ist/ denn es ist demselben allein zugelassen zwey oder 3. Frauen zu haben/ doch mit der Condition/ daß die erste vermählete vor die rechte Königinne geachtet und geehret wird/ deren nachkommen auch nach absterben des Königes/ allein die Regierung auffgetragen wird. Dieses Volck ist über die Masse zur Unkeuschheit sehr geneiget/ davon sie auch vielmals die Zeichen tragen/ denn sie werden von den Blatteren elendichlig geplaget und verzehret. Ihre Jünglinge üben sich im Fischen/ Jagen/ Lauffen und Bogen-Schiessen/ in welcher übung sie ihre Kunst und Handel meisterlich wissen zubeweisen. Im Krieg seyn sie stoltz und unverzagt/ waffnen sich mit Pfeile und Bogen: Ihr König zieht voran/ hält in der einen Hand einen Stab/ in der 2. einen Bogen/ und hat einen Köcher mit Pfeilen auff den Rücken. Den Streit und Kampff fangen sie mit einen abscheulichen Geschrey/ und erschrecklichen Geberden an. Ehe und bevor sie Krieg anfahen/ halten sie einen algemeinen Land-Tag und Kriegs-Raht / und kommen zu dem Ende alle Morgen zusammen sich zu berahtschlagen. In dieser versamblung ist der König als das Haubt selbst gegenwärtig/ welcher unter der geniessung eines sichern Getränckes/ so sie Catinam heissen/ einem jeden seine Meinung und gut düncken abfraget. Diesen vorgemeldten Tranck halten sie sehr hoch/ und in grossen Würden/ darum er auch keinen in der versamlung presentirt wird/ als der seine Männliche Tapferkeit im Streit erwiesen hat. Das Land wird 2. mahl im Jahr/ als im Martio und Julio besäet/ aldieweil es in Zeit dreyer Monden reiffe Früchte bringet. Die übrige sechs Monden bleibt es ungebauet liegen. An stat des Mistes gebrauchen sie die Aschen von den verbranten Unkraut / welches in den besagten 6. Monden ist auffgeschlagen. Die Früchte werden in die Scheuren gebracht/ welche hernach/ nach dem einer eine grosse Haußhaltung und viel Gesinde hat/ von dem König/ oder seinë dazu verordneten Bedienten/ ordentlich ausgetheilet werden. In ihrer Religion seyn sie gantz unwissend/ und haben gar keine Erkäntniß des wahren Gottes. Doch beweisen sie ihren Gottes-Dienst und Pflichte an Sonn und Mond. Sie werden durch ihre Priester/ welche grosse Zauberer seyn/ und mit den Teufel gemeinschafft haben/ in einen blinden Gehorsam und Furcht gehalten. Ein mehrers hievon ist zusehen bey Hakluit, Morgares, Beuzo und Rossen. &c.

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Zitationshilfe: Nyland, Petrus: Schauplatz Irdischer Geschöpffe. Bd. 1. Osnabrück, 1687, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nylandt_schauplatz01_1678/62>, abgerufen am 29.04.2024.