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Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597.

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seine Sünde bekennen soll / sondern / wie Paulus dem Anania sein bekentnis thut / vnd von jm vnterrichtet wird / wie er sich teuffen lassen vnd seine Sünde abwaschen soll Act. 22. wie zu dem Teuffer Johanne / Phariseer Zölner / Landsknecht / kommen sind / vnd jre Sünde gebeichtet vnd bekant haben / Marc. 1. wie er auch einem jeden sonderliche lection vnd regel jhres lebens fürgeschrieben / Also thun bey vns auch Christliche Beichtväter / sagen einem jeden sonderlich vnd in geheim was jhm vbel anstehet / vnd für GOtt vnuerantwortlich sein wolle.

Solchs aber lassen jnen die Sacramentirer nicht gefallen / nennens gantz vnd gar Bepstisch / Antichristisch / Abergleubisch / was wir von der Beicht halten vnd lehren / wie Gualtherus Hom 3. in 11. cap. Corinth Fol. 404. Postill zeucht daselbst an die Kirchen Hist. Socrat. von Nectario Bischoff zu Constantinspel / der solchen brauch von wegen einer schendlichen verbrechung / auch hat abgeschafft / wol für 1100. Jaren. Er hette aber darneben lesen mügen / das fromme Hertzen zu der zeit ein groß mißfallen darob gehabt / das vmb eines bösen Menschen willen / die gantze Gemein solcher löblichen ordnung beraubet sein müssen / wie Sozomenus lib. 7. cap. 16. selbst auch darüber klaget.

2. Zum andern / sind die Zwinglianer in dem Punct mit den Caluinisten zu Genff nicht einig / denn diese pflegen die gassen einer Stadt vnter die Prediger auszuteilen / das alle Bürger vnd alles gesinde in Heusern etwa einmal oder zwey des Jares verhöret werde vor der communio / jene aber (die Zwinglianer) wollen solches gar nicht leiden noch dulden / wie Gualtherus am gemelten ort vnd sonsten gifftig darauff sticht / auch newlich widerwertige schrifften Bezae vnd Erasti ausgangen sind in diesem Srreit / der wol vor

seine Sünde bekennen soll / sondern / wie Paulus dem Anania sein bekentnis thut / vnd von jm vnterrichtet wird / wie er sich teuffen lassen vnd seine Sünde abwaschen soll Act. 22. wie zu dem Teuffer Johanne / Phariseer Zölner / Landsknecht / kommen sind / vnd jre Sünde gebeichtet vnd bekant haben / Marc. 1. wie er auch einem jeden sonderliche lection vnd regel jhres lebens fürgeschrieben / Also thun bey vns auch Christliche Beichtväter / sagen einem jeden sonderlich vnd in geheim was jhm vbel anstehet / vnd für GOtt vnuerantwortlich sein wolle.

Solchs aber lassen jnen die Sacramentirer nicht gefallen / nennens gantz vnd gar Bepstisch / Antichristisch / Abergleubisch / was wir von der Beicht halten vnd lehren / wie Gualtherus Hom 3. in 11. cap. Corinth Fol. 404. Postill zeucht daselbst an die Kirchen Hist. Socrat. von Nectario Bischoff zu Constantinspel / der solchen brauch von wegen einer schendlichen verbrechung / auch hat abgeschafft / wol für 1100. Jaren. Er hette aber darneben lesen mügen / das fromme Hertzen zu der zeit ein groß mißfallen darob gehabt / das vmb eines bösen Menschen willen / die gantze Gemein solcher löblichen ordnung beraubet sein müssen / wie Sozomenus lib. 7. cap. 16. selbst auch darüber klaget.

2. Zum andern / sind die Zwinglianer in dem Punct mit den Caluinisten zu Genff nicht einig / denn diese pflegen die gassen einer Stadt vnter die Prediger auszuteilen / das alle Bürger vnd alles gesinde in Heusern etwa einmal oder zwey des Jares verhöret werde vor der communio / jene aber (die Zwinglianer) wollen solches gar nicht leiden noch dulden / wie Gualtherus am gemelten ort vnd sonsten gifftig darauff sticht / auch newlich widerwertige schrifften Bezae vnd Erasti ausgangen sind in diesem Srreit / der wol vor

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[0256] seine Sünde bekennen soll / sondern / wie Paulus dem Anania sein bekentnis thut / vnd von jm vnterrichtet wird / wie er sich teuffen lassen vnd seine Sünde abwaschen soll Act. 22. wie zu dem Teuffer Johanne / Phariseer Zölner / Landsknecht / kommen sind / vnd jre Sünde gebeichtet vnd bekant haben / Marc. 1. wie er auch einem jeden sonderliche lection vnd regel jhres lebens fürgeschrieben / Also thun bey vns auch Christliche Beichtväter / sagen einem jeden sonderlich vnd in geheim was jhm vbel anstehet / vnd für GOtt vnuerantwortlich sein wolle. Solchs aber lassen jnen die Sacramentirer nicht gefallen / nennens gantz vnd gar Bepstisch / Antichristisch / Abergleubisch / was wir von der Beicht halten vnd lehren / wie Gualtherus Hom 3. in 11. cap. Corinth Fol. 404. Postill zeucht daselbst an die Kirchen Hist. Socrat. von Nectario Bischoff zu Constantinspel / der solchen brauch von wegen einer schendlichen verbrechung / auch hat abgeschafft / wol für 1100. Jaren. Er hette aber darneben lesen mügen / das fromme Hertzen zu der zeit ein groß mißfallen darob gehabt / das vmb eines bösen Menschen willen / die gantze Gemein solcher löblichen ordnung beraubet sein müssen / wie Sozomenus lib. 7. cap. 16. selbst auch darüber klaget. 2. Zum andern / sind die Zwinglianer in dem Punct mit den Caluinisten zu Genff nicht einig / denn diese pflegen die gassen einer Stadt vnter die Prediger auszuteilen / das alle Bürger vnd alles gesinde in Heusern etwa einmal oder zwey des Jares verhöret werde vor der communio / jene aber (die Zwinglianer) wollen solches gar nicht leiden noch dulden / wie Gualtherus am gemelten ort vnd sonsten gifftig darauff sticht / auch newlich widerwertige schrifften Bezae vnd Erasti ausgangen sind in diesem Srreit / der wol vor

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Zitationshilfe: Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/olearius_vorzeichnis_1597/256>, abgerufen am 28.04.2024.